Großbritannien-Zentrum
Verlängerung
der Einrichtungsdauer sowie der Studien- und Prüfungsordnungen
des Masterstudiengangs British Studies (90 ECTS)
und des Masterstudiengangs British Studies (120 ECTS)
Herausgeber: Der Präsident der Humboldt-Universität zu Berlin
Unter den Linden 6, 10099 Berlin Nr. 38/2010
Satz und Vertrieb: Referat Öffentlichkeitsarbeit, Marketing
und Fundraising 19. Jahrgang/09. September 2010
Amtliches Mitteilungsblatt
Amtliches Mitteilungsblatt der Humboldt-Universität zu Berlin Nr. 38/2008
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Verlängerung
der Einrichtungsdauer sowie der Studien- und Prüfungsordnungen des Masterstudiengangs British Studies (90 ECTS) und des Masterstudien- gangs British Studies (120 ECTS)
Die Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung hat mit Schreiben vom 18. Februar 2009 der Verlängerung der Einrichtung des Masterstudiengangs British Studies (90 ECTS) befristet bis zum 30. September 2015 zugestimmt.
Mit Schreiben vom 11. November 2009 erfolgte die Bestätigung der Prüfungsordnung und die Kennt- nisnahme der Studienordnung für den Masterstu- diengang British Studies (90 ECTS) befristet bis zum 30. September 2014.
Die Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung hat mit Schreiben vom 25. August 2010 der Verlängerung der Einrichtung des Masterstudiengangs British Studies (120 ECTS) befristet bis zum 30. September 2015 zugestimmt.
Die Verlängerung der Bestätigung der Prüfungsord- nung und der Kenntnisnahme der Studienordnung für den Masterstudiengang British Studies (120 ECTS) erstreckt sich auf denselben Zeitraum.