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Industriegewerkschaft Metall Bezirk Baden-Württemberg
Lohntarifvertrag
für Beschäftigte
des Glaser-Handwerkes in Baden-Württemberg
Abschluss: 01.12.2020 Gültig ab: 01.07.2020 Kündbar zum: 28.02.2022
Frist: 3 Monate zum Monatsende
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Lohntarifvertrag
Zwischen dem
Fachverband Glas Fenster Fassade Baden-Württemberg Landesinnungsverband des Glaserhandwerks
Otto-Wels-Str. 11, 76189 Karlsruhe
einerseits und der
IG Metall, Bezirk Baden-Württemberg, Bezirksleitung Baden-Württemberg, Stuttgarter Str. 23, 70469 Stuttgart
andererseits, wird folgender Lohntarifvertrag vereinbart:§ 1 Geltungsbereich
Dieser Lohntarifvertrag gilt:
räumlich: für Baden-Württemberg;
fachlich: es gilt der fachliche Geltungsbereich aus § 1 Mantelta- rifvertrag für das Glaserhandwerk Baden-Württemberg in seiner jeweils gültigen Fassung;
persönlich: für alle gewerblich Beschäftigten, auch fachfremde Be- schäftigte, die eine sozialversicherungspflichtige Be- schäftigung in den und für die vorgenannten Betriebe ausüben.
Nicht als Beschäftigte im Sinne dieses Tarifvertrages gelten die Personen, die unter § 5 Abs. 2 und 3 Be- triebsverfassungsgesetz fallen.
Tarifgebundenheit: Tarifgebunden sind gemäß § 3 Tarifvertragsgesetz die Mitglieder der IG Metall und die Mitglieder einer Mit- gliedsinnung sowie Einzelmitglieder des Fachverban- des Glas Fenster Fassade Baden-Württemberg, soweit diese im Glaserhandwerk tätig sind.
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§ 2 Lohnregelung
1. Für die Monate Juli 2020 bis Februar 2021 gelten die Lohntabellen wei- ter.
Der Grundlohn der Lohngruppe 5 wird ab 01. März 2021 um 0,42 € (3,0 %) pro Stunde erhöht.
2. Der Zeitlohn (Grundlohn zuzüglich 10 % Zeitlohnzulage) der Lohngrup- pe 5 erhöht sich ab 01. März 2021 um 0,46 € pro Stunde (3,0%) pro Stunde.
3. Die Tariflöhne der Lohngruppe 5 (Ecklöhne) betragen hiernach
ab 01.03.2021 a) Grundlohn: 14,50 € pro Std.
b) Zeitlohn: 15,95 € pro Std.
4. Der Akkordrichtsatz beträgt 15 % auf den Grundlohn.
5. Nach erfolgreicher Ablegung der Gesellenprüfung erfolgt die unmittelba- re Eingruppierung in die Lohngruppe 5.
• Im 1. Gesellenjahr werden mindestens 88 % des Tarifentgelts der Lohngruppe 5 gezahlt.
• Im 2. Gesellenjahr werden mindestens 94 % des Tarifentgelts der Lohngruppe 5 gezahlt.
• Im 3. Gesellenjahr werden mindestens 100 % des Tarifentgelts der Lohngruppe 5 gezahlt.
. Bei der Berechnung des 1. und 2. Gesellenjahres sind die Zeiten des Wehrdienstes, des Zivildienstes, des Mutterschutzes u. a. mit einzubezie- hen. Gesellen erhalten in jedem Fall ab dem Beginn des 3. Jahreszeit- raumes, welcher der bestandenen Gesellenprüfung folgt, 100 % des Tari- fentgelts der Lohngruppe 5 gezahlt.
§ 3 Stückakkorde und übertarifliche Zulagen
1. Stückakkorde werden im gleichen Verhältnis wie die Tariflöhne erhöht.
2. Übertarifliche Zulagen bleiben unberührt.
3. Die Bestimmungen über Leistungszulagen, die im Zeitlohn auf die Min- destlöhne nach Maßgabe der individuellen Leistung gewährt werden, bleiben bestehen.
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§ 4 Schlichtung
Bei Lohndifferenzen ist in jedem Fall der Betriebsrat hinzuzuziehen. Kommt eine Einigung im Betrieb nicht zustande, so sind die beiderseitigen Vertrags- parteien gemäß Schiedsordnung vom 18. Juni 2002 einzuschalten.
§ 5 Übergangsbestimmungen
Bestehende günstigere, betriebliche bzw. arbeitsvertragliche Regelungen werden durch das Inkrafttreten dieses Tarifvertrages nicht berührt.
§ 6 Geltungsdauer
Dieser Lohntarifvertrag gilt ab 01. Juli 2020 und tritt an die Stelle des Lohnta- rifvertrages vom 21. November 2018. Er kann mit einer Frist von drei Mona- ten, jeweils zum Monatsende, erstmals zum 28.02.2022, gekündigt werden.
Die Parteien verpflichten sich, im Falle einer Kündigung noch während der Kündigungsfrist in Verhandlungen über eine tarifliche Neuregelung einzutre- ten.
Karlsruhe, den 01.12.2020
Fachverband Glas Fenster Fassade Baden-Württemberg
Karlsruhe
Friedrich Brüderlin
(Vorsitzender des Tarifausschusses)
Waldemar Dörr (Hauptgeschäftsführer)
IG Metall
Bezirk Baden-Württemberg Bezirksleitung Baden-Württemberg
Roman Zitzelsberger (Bezirksleiter)
Ivan Curkovic (Bezirkssekretär)
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Anlage zum Lohntarifvertrag vom 01.12.2020 Lohntabelle
gültig weiterhin bis 28.02.2021
Lohn-
schlüssel
Zeitlohn
(Grundlohn + 10% Zeitlohn-
zulage)
Monats- entgelt
Grundlohn
Akkord- Minuten-
(Zeitlohn x richtsatz faktor
167,5) (Grundlohn +
15% Akkord- Zuschlag)
Lohngruppe 7 125% 19,36 3242,80 17,60 20,24 33,73 Lohngruppe 6 115% 17,81 2983,18 16,19 18,62 31,03 Lohngruppe 5 100% 15,49 2594,58 14,08 16,19 26,98 im 1. Gesellen-
jahr 88% 13,63 2283,03 12,39 14,25 23,75 im 2. Gesellen-
jahr 94% 14,56 2438,80 13,24 15,23 25,38 Lohngruppe 4 96% 14,87 2490,73 13,52 15,55 25,92 Lohngruppe 3 91% 14,09 2360,08 12,81 14,73 24,55 Lohngruppe 2 88% 13,63 2283,03 12,39 14,25 23,75 Lohngruppe 1 85% 13,17 2205,98 11,97 13,77 22,95
Anlage zum Lohntarifvertrag vom 01.12.2020 Lohntabelle
gültig von 01.03.2021 bis 28.02.2022
Lohn-
schlüssel
Zeitlohn
(Grundlohn + 10% Zeitlohn-
zulage)
Monats- entgelt
Grundlohn
Akkord- Minuten-
(Zeitlohn x richtsatz faktor
167,5) (Grundlohn +
15% Akkord- Zuschlag)
Lohngruppe 7 125% 19,94 3339,95 18,13 20,85 34,75 Lohngruppe 6 115% 18,35 3073,63 16,68 19,18 31,97 Lohngruppe 5 100% 15,95 2671,63 14,50 16,68 27,80 im 1. Gesellenjahr 88% 14,04 2351,70 12,76 14,67 24,45 im 2. Gesellenjahr 94% 14,99 2510,83 13,63 15,67 26,12 Lohngruppe 4 96% 15,31 2564,43 13,92 16,01 26,68 Lohngruppe 3 91% 14,52 2432,10 13,20 15,18 25,30 Lohngruppe 2 88% 14,04 2351,70 12,76 14,67 24,45 Lohngruppe 1 85% 13,56 2271,30 12,33 14,18 23,63