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Deutsch-französische zivilgesellschaftliche-Erklärung: Beschleunigung des europäischen grünen Übergangs durch Konjunkturprogramme

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Academic year: 2022

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1 26. Mai 2020

Deutsch-französische zivilgesellschaftliche-Erklärung:

Beschleunigung des europäischen grünen Übergangs durch Konjunkturprogramme

Die Reaktion Europas auf die Covid-19-Krise muss auf Solidarität und Nachhaltigkeit beruhen, um eine Destabilisierung des gesamten europäischen Projekts zu verhindern. Französische und deutsche Orga- nisationen aus der Zivilgesellschaft fordern ihre Regierungen sowie die Europäische Kommission auf, dafür zu sorgen, dass die notwendigen Konjunkturprogramme den Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft beschleunigen und unsere Gesellschaften widerstandsfähiger gegen Krisen machen. Die Be- wältigung der Covid19-Krise darf nicht auf Kosten des Klimas und der biologischen Vielfalt gehen. Statt- dessen gilt es, Maßnahmen zu beschleunigen, um diese bereits spürbaren Krisen zu verhindern. Wir glauben, dass der Europäische Green Deal den geeigneten Rahmen darstellt und vielversprechende Initiativen bietet, um die grüne Erholung sowie den Übergang voranzutreiben. Wir fordern daher die französische und die deutsche Regierung auf, die rasche und ehrgeizige Umsetzung des Green Deals zu unterstützen. Gleichzeitig muss ein Umgestaltungsprozess der demokratischen Kontrolle durchge- führt werden, um die Kluft zwischen der EU und ihren Bürgerinnen und Bürgern zu verringern.

Die Maßnahmen zur Überwindung der akuten Gesundheitskrise werden zu der schwersten Rezession in der Nachkriegszeit führen. Um sicherzustellen, dass sich die europäischen Volkswirtschaften so schnell wie möglich erholen, werden öffentliche Investitionen und Konjunkturprogramme in den kom- menden Monaten und Jahren eine wichtige Rolle spielen. Diese Programme sind eine große Chance, den grünen Übergang zu beschleunigen. Sie stellen jedoch auch ein großes Risiko dar: Wenn Regierun- gen das Geld nicht für klimaschonende und umweltfreundliche Geschäftsmodelle und eine umwelt- verträgliche Infrastruktur verwenden, besteht die reale Gefahr einer Zementierung CO2-intensiver Wirtschaftsmodelle. Damit geriete das Ziel, die globale Erderwärmung auf 1,5° Grad zu begrenzen, außer Reichweite. Ein erhöhtes EU-Klimaziel für 2030 zeigt auf, wohin die Reise geht und ist wichtig, um den Märkten glaubwürdige Leitlinien zu geben. In Übereinstimmung mit der Klimawissenschaft fordern wir die EU auf, die Verantwortung für eine Reduzierung der Treibhausgasemissionen um min- destens 65% zu übernehmen. Dabei erkennen wir an, dass ernsthafte Schritte in Richtung dieses Ziels für einige Akteure eine Herausforderung darstellen.

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2 Sicherstellen hoher Kapazitäten für grüne Investitionen während und nach der Covid19-Krise

Starke Konditionalität für Investitionen: Verstärkte öffentliche Investitionen sind von ent- scheidender Bedeutung, sollten jedoch dazu dienen, grüne Infrastrukturen aufzubauen und den Übergang zu beschleunigen, anstatt fossile Geschäftsmodelle künstlich am Leben zu er- halten. Im Gegenzug für mehr finanzielle Flexibilität und Solidarität sollte die Europäische Kommission die nationalen Konjunkturprogramme bewerten und sicherstellen, dass sie 1) im Einklang mit einem 2030-Ziel sind, das auf einem Reduktionspfad zur Begrenzung des globalen Temperaturanstiegs auf 1,5°C Grad liegt, 2) die Kriterien der EU-Taxonomie für nachhaltige Finanzen erfüllen und 3) nicht auf umwelt- und klimaschädliche Aktivitäten abzielen, ein- schließlich Atomkraft.

Es ist mehr europäische Solidarität erforderlich, damit alle Mitgliedstaaten die erforderlichen Investitionen in die umweltfreundliche Erholung ihrer Wirtschaft tätigen können. Die jüngste Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Europäischen Zentralbank zeigt die Notwen- digkeit politischer Lösungen. Der deutsch-französische Vorschlag eines Europäischen Wieder- aufbaufonds ist ein positiver Schritt in Richtung der notwendigen Solidarität und der Verge- meinschaftung von Risiken und Investitionen innerhalb der EU nach dieser beispiellosen Pan- demie. Dieser Fonds sollte die Konjunkturpläne der Mitgliedstaaten unterstützen und auf der Einhaltung von konkreten und strengen Umweltvorgaben beruhen, um vollständig zum Euro- päischen Green Deal beizutragen.

Freiraum für öffentliche grüne Investitionen: Die Flexibilität des Stabilitäts- und Wachstums- pakts sollte während der Erholungsphase (mindestens für die nächsten zwei bis drei Jahre) erhalten bleiben. Der Stabilitäts- und Wachstumspakt muss auch die langfristigen Ziele des Green Deal unterstützen. Wir unterstützen die Europäische Kommission daher bei ihren Be- strebungen einer Reform des Stabilitäts- und Wachstumspakts, die umweltfreundliche Inves- titionen fördert. Damit die für das Erreichen von wissenschaftsbasierten Zielen erforderlichen öffentlichen Investitionen in klimaneutrale Infrastruktur ermöglicht werden, und um ein kri- senfestes Bereitstellen anderer öffentlicher Güter wie Gesundheit und Bildung zu erreichen, müssen Einschränkungen durch die Defizitregeln bei Bedarf beseitigt werden, bei Einhaltung des Gleichgewichts der mit den Regeln verbundenen Ziele.

Kurzfristige Schutz- und Rettungsmaßnahmen sollten sich auf Soforthilfeprogramme be- schränken, um Liquidität zu gewährleisten, Arbeitsplätze zu sichern und negative sozialen Aus- wirkungen zu begrenzen, und sie sollten, im Falle von Unternehmen, an mittel- und langfristige Umweltziele und Reduktionspfade geknüpft sein. Betroffene Unternehmen sollten sich klare Meilensteine auf dem Weg zur Klimaneutralität setzen.

Stärkung der internationalen Dimension des Europäischen Green Deal

Eine verstärkte internationale Zusammenarbeit und zusätzliche Solidaritätsbemühungen sind erforderlich, um den Aufschwung in Entwicklungsländern zu unterstützen, insbesondere in den am stärksten vom Klimawandel betroffenen Ländern und Bevölkerungsgruppen. Dies muss auf eine Weise geschehen, die die Anpassung und die Widerstandsfähigkeit von Gesell- schaften fördert, einschließlich Gesundheitssystemen, Klima und sozialer Widerstandsfähig- keit. Dieser Prozess muss auf geschlechtsspezifische und Basis von Menschenrechten gesteu- ert werden. Die beschleunigte Umstellung von fossilen Brennstoffen auf erneuerbare Energien

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3 mit ihren zahlreichen Nebeneffekten wird neben ihren Vorteilen in Bezug auf CO2-Minderung einen wichtigen Beitrag leisten. Darüber hinaus sollten sich Frankreich und Deutschland ange- sichts wachsender Anfälligkeit und anhaltender Auswirkungen des Klimawandels dazu ver- pflichten, ihre eigene Klimafinanzierung weiter zu erhöhen und die Erhöhung der gesamten Klimafinanzierung der EU nach 2020 zu unterstützen, indem sie ihre Klimafinanzierungsver- pflichtungen für 2020 als Mindestbetrag festlegen1.

 Schädliche Produktionsmethoden dürfen nicht in den globalen Süden verlagert werden. Statt- dessen ist eine Neuorganisation der globalen Produktions- und Konsummuster erforderlich, und es muss sichergestellt werden, dass die Produktionsmethoden für den globalen Süden selbst nicht auf schädlichen Produktionsmethoden basieren. Dies gilt für energieintensive In- dustrien, für den Bergbau sowie für die Landwirtschaft und Viehzucht mit ihrer enormen Landnutzung, massiven Eingriffen in die Wasserkreisläufe und der Zerstörung der Natur. Die europäische Wirtschafts-, Handels- und Agrarpolitik muss daher in ihren internationalen Be- ziehungen mit ihren eigenen Zielen zur Eindämmung des Klimawandels und der Umweltzer- störung kohärent sein.

Ergänzung der Grünen Konjunkturprogramme durch eine rasche und ehrgeizige Umsetzung des Eu- ropäischen Green Deal.

Schwerpunktsektor: Industrie. Die Dekarbonisierung der europäischen Industrie ist eine entschei- dende Aufgabe, und der Europäische Green Deal bietet einige vielversprechende Initiativen, die so ehrgeizig wie möglich ausgestaltet werden müssen. Da auch die Industrie stark von der Krise betrof- fen ist, ist es wichtig, die Konjunkturprogrammen zu nutzen, um den Sektor auf einen klimaneutralen Kurs zu bringen.

Industriestrategie: Die Strategie sollte den Weg für ein Gesetzespaket zur Dekarbonisierung der Industrie ebnen, das die europäische Industrie zu einer echten Kreislaufwirtschaft umbaut und sie dadurch weniger von globalen Ressourcen abhängig und damit widerstandsfähiger macht. Weitere Instrumente zur Förderung der Dekarbonisierung des Sektors sollten unter- sucht werden, beispielsweise eine Konsumabgabe für CO2-intensive Grundstoffe und CO2-Dif- ferenzverträge (CCFD).

Eine umfassende Reform des EU-Emissionshandelssystems (EU-ETS) zur Angleichung des line- aren Reduktionsfaktors an das langfristige Netto-Null-Ziel – unter Hinweis darauf, dass die Un- terzeichner ein Netto-Null-Ziel deutlich vor 2050, vorzugsweise 2040, – unterstützen, ist ge- nauso erforderlich wie eine ehrgeizige Überarbeitung der Marktstabilitätsreserve (MSR), da diese nicht in der Lage ist, aktuelle oder zukünftige Herausforderungen für das EU-ETS zu be- wältigen. Zusätzlich ist ein CO2-Mindestpreis notwendig.

Die Ausweitung des EU-ETS auf Straßenverkehr und Wärme sollte keine Option sein, da diese höhere CO2-Preise zur Dekarbonisierung benötigen und die aktuellen EU-ETS-Preise den Über- gang erheblich verzögern würden. Andere Instrumente sind viel effizienter, um die Dekarbo- nisierung in diesem Sektor voranzutreiben, insbesondere die CO2-Grenzwerte für Pkw und Lkw. Darüber hinaus würde eine solche Verlängerung aufgrund der Preisschwankungen des EU-ETS auch erhebliche soziale Risiken und Akzeptanzprobleme mit sich bringen.

1http://www.caneurope.org/publications/can-europe-positions/1885-making-the-european-green-deal-work-for-international-partnerships

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Ein CO2-Grenzausgleichsmechanismus könnte ein geeignetes Instrument sein, wenn die kos- tenlose Zuteilung von ETS-Zertifikaten für energieintensive Industrien vollständig eingestellt wird.

Schwerpunktsektor: Mobilität. Der Mobilitätssektor ist für das Erreichen unserer Klimaziele von ent- scheidender Bedeutung, doch die Emissionen steigen weiter. Um eine echte Veränderung zu gewähr- leisten, sind daher strenge Bedingungen für öffentliche Unterstützung oder Rettungsmaßnahmen erforderlich.

Die Unterstützung einer emissionsarmen Mobilität, insbesondere des Zugverkehrs für Perso- nen und Güter, im Rahmen des europäischen Eisenbahnjahres 2021 ist jetzt erforderlich. Dies sollte gezielte Investitionen in Infrastrukturen zur Verbesserung der emissionsarmen Mobili- tätsbedingungen einschließen, wobei die notwendige Bekämpfung der Luftverschmutzung zu berücksichtigen ist, die jedes Jahr etwa 500.000 vorzeitige Todesfälle in der EU verursacht. Die Investitionen sollten zudem Sozialtarife fördern, um den Zugang von Bürgern mit niedrigem Einkommen zu diesem Verkehrsträger zu erleichtern.

Transformation der Automobilindustrie: Die Covid-19-Krise sollte keine Entschuldigung für Verzögerungen bei der Umsetzung der CO2-Grenzwerte 2020 für die Automobilindustrie sein.

Im Gegenteil, die Behörden sollten die Automobilhersteller dazu drängen, die Umstellung der Branche auf emissionsarme Fahrzeuge und Dienstleistungen voranzutreiben. Dies beinhaltet die Verschärfung der CO2-Grenzwerte für 2025 und 2030, wie vom Green Deal im Jahr 2021 im Einklang mit einem ehrgeizigeren Klimaziel geplant.

Luftfahrt: Schutzmaßnahmen sollten auf Rettungsprogramme beschränkt werden, um Ar- beitsplätze zu retten und die negativen sozialen Auswirkungen zu begrenzen. Außerdem soll- ten sie streng konditioniert sein, um die Wege für Emissionsreduktionen in diesem Sektor frei- zumachen. Solche Maßnahmen sollten in einem Paket enthalten sein, das die steuerliche Un- terstützung der Luftfahrt in den Mitgliedstaaten beendet, insbesondere durch die Einführung einer Kerosinsteuer sowie die vollständige Versteigerung von ETS-Zertifikaten, und mit einer Reduzierung des EU-Flugverkehrs, insbesondere auf Strecken, auf denen emissionsarme Alter- nativen bestehen.

Gerechte Übergangspläne im Mobilitätssektor: Die Luftfahrt- und Automobilindustrie sollte verpflichtet werden, die soziale Dimension der kommenden Veränderungen in ihren Sektoren zu planen und zu antizipieren, um die negativen sozialen Auswirkungen des Übergangs zu be- grenzen und die Schaffung künftiger Arbeitsplätze zu unterstützen.

Schwerpunktsektor: Landwirtschaft. Die Widerstandsfähigkeit und Nachhaltigkeit des Lebensmittel- und Agrarsektors muss verbessert werden, indem der Agrarsektor auf die Produktion guter und ge- sunder Lebensmittel unter angemessenen Arbeitsbedingungen für Landwirte und Unternehmen in den Regionen umgestellt wird, anstatt von volatilen Weltmarktpreisen und billigen Arbeitskräften abhängig zu sein. Dies gilt insbesondere für den Fleisch- und Milchsektor, der den größten Treib- hausgasemittenten in der EU-Landwirtschaft darstellt, und in dem die Weltmarktpreise die Kosten einer nachhaltigen und klimafreundlichen Produktion in der EU nicht decken können.

Die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) sollte neu gefasst werden, um den Umweltzielen Rech- nung zu tragen, einschließlich der Bereitstellung von wirkungsvollen Biodiversitäts- und Klima- maßnahmen. Mindestens 70 Prozent des GAP-Haushalts müssen für Umwelt-, Klima- und Tier- schutzmaßnahmen aufgewendet werden. Es sollten Mittel für die Erhaltung und Entwicklung

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5 agroökologischer Systeme und insbesondere des ökologischen Landbaus bereitstehen, der viel arbeitsintensiver ist als der konventionelle Landbau. Reduktion von Schadstoffemissionen so- wie die Einhaltung der Fruchtfolge inklusive dem Anbau von Hülsenfrüchten zur Verringerung von Treibhausgasemissionen müssen in die Konditionalität einbezogen werden. Auch der Zu- sammenhang von Viehhaltung und Futtermittelherstellung muss anerkannt werden. Pau- schale Direktzahlungen pro Hektar müssen in der nächsten GAP-Phase schrittweise eingestellt und durch gezieltere Maßnahmen ersetzt werden. Das neue Instrument der Öko-Programme ist eine Chance, die dringend benötigte Transformation der zwei ‚GAP-Säulen‘ zu beschleuni- gen.

Die Farm-to-Fork-Strategie und die Biodiversitätsstrategie müssen einen klaren Weg mit quantifizierten Zielen beinhalten, um beispielsweise den Einsatz von Pestiziden (- 50 Prozent bis 2025) und synthetischen Düngemitteln (-35 Prozent bis 2030) zu reduzieren. Sie müssen die nationalen Strategiepläne und ihre Bewertung durch die Kommission leiten.

Stärkung unserer Autonomie bei der Erzeugung von Hülsenfrüchten: Die Regierungen müs- sen Pläne entwickeln und umsetzen, um bei der Erzeugung von Hülsenfrüchten autonom zu sein, um die Abhängigkeit von Importen zu verringern, da dies die Hauptursache für klima- und umweltschädliche Entwaldung in den Erzeugerländern ist. Das erfordert insbesondere öffent- liche Investitionen in die agronomische Forschung zu pflanzlichen Proteinen und einen massi- ven Investitionsplan für pflanzliches Protein auf europäischen Landflächen.

Reduktion der Gesamtnachfrage nach Eiweißpflanzen als Tierfutter, indem die Tierproduk- tion von intensiven industrialisierten Systemen auf gebietsbezogene Systeme umstrukturiert wird, die überwiegend lokale Weiden und Tierfutter nutzen und die Anzahl der Tiere mit dem für die Futtermittelproduktion verfügbaren Gebiet verknüpfen.

Eine Verwässerung von Standards unter dem Vorwand der Krise muss verhindert werden.

Um sicherzustellen, dass die Konjunkturpläne die ökologische Krise nicht verschärfen, müssen zusätzliche Maßnahmen ergriffen werden: Zum Beispiel muss die EU ein strenges Gesetz un- terstützen, das sicherstellt, dass Waren und Produkte, die auf den EU-Markt gebracht werden, nicht mit Entwaldung und Umwandlung von Ökosystemen verbunden sind.

Schwerpunkt: soziale Gerechtigkeit. Die Widerstandsfähigkeit der Gesellschaft sollte Priorität ha- ben. Ein wichtiger Teil einer solchen Strategie besteht darin, den globalen Temperaturanstieg unter 1,5 ° C zu halten und die biologische Vielfalt zu schützen. Die Gestaltung des Übergangs zur Unter- stützung der am stärksten gefährdeten Menschen, zur Verringerung der Kluft zwischen Arm und Reich, zwischen Männern und Frauen sowie zur Verbesserung der sozialen Gerechtigkeit und der öffentlichen Gesundheit in unseren Gesellschaften ist ebenfalls von entscheidender Bedeutung. Die Covid-19-Krise zeigt schmerzlich, wie arme und schutzbedürftige Gruppen sowohl in Europa als auch in Entwicklungsländern am stärksten von Krisensituationen betroffen sind. Ältere und kranke Men- schen sind einem hohen Risiko ausgesetzt, Einkommenskürzungen treffen diejenigen in schlecht be- zahlten Jobs am härtesten, Isolationsmaßnahmen sowie geschlossene Schulen und Kindertagesstätten wirken sich negativ auf die Gleichstellung der Geschlechter aus und verschärfen bestehende Ungleich- heiten. Auch von der Klimakrise werden die verletzlichsten Gruppen am stärksten betroffen sein. Die Covid-19-Krise hat auch gezeigt, wie wichtig systemrelevante Berufsgruppen für das Funktionieren von Gesellschaften sind, von Gesundheit über Körperpflege, Bildung, Lebensmitteleinzelhandel bis hin zu Reinigungsdiensten – alles Tätigkeiten, die größtenteils von Frauen besetzt sind. Es ist wichtig, den Übergang so zu gestalten, dass Wohlbefinden, soziale Gerechtigkeit und Wohlfahrt verbessert werden,

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6 wobei der grundlegende Beitrag der Arbeitnehmer*innen an vorderster Front, einschließlich der Frauen, anerkannt wird.

Faire Arbeitsbedingungen in allen Sektoren: Die Widerstandsfähigkeit gegen Krisen erfordert angemessene Löhne, faire Verträge und menschenwürdige Arbeitsbedingungen in Europa und in der Lieferkette. Dies gilt für alle Arten von Beschäftigungsverhältnissen, sei es im Gesund- heitssektor, in der Landwirtschaft oder bei erneuerbaren Energien. Bestehende geschlechts- spezifische Lohnunterschiede müssen beseitigt werden.

Die Investition öffentlicher Gelder in die dringend benötigte Dekarbonisierung des Gebäu- debestands im Rahmen der Konjunkturprogramme ist von entscheidender Bedeutung und könnte eine klare Win-Win-Situation darstellen. Die Renovierung von Wohnungen muss sozial gerecht gestaltet sein und sicherstellen, dass Mieter*innen in Sozialwohnungen von reduzier- ten Energiekosten profitieren.

 Viele Maßnahmen zur Reduzierung des CO2-Ausstoßes bringen den Mehrwert sauberer Luft mit sich. Maßnahmen zur Reduzierung des Autoverkehrs in Städten und zur Unterstützung einer Verlagerung des öffentlichen Raums zugunsten öffentlicher Verkehrsmittel sowie des Rad- und Fußverkehrs sind vielversprechend und müssen im Rahmen der Konjunkturpro- gramme beschleunigt werden.

Alle Sektoren, die öffentliche Unterstützung erhalten, sollten gerechte Übergangspläne ent- wickeln. Ziel wird es sein, die bevorstehenden Übergänge dieser Sektoren zu antizipieren, um die negativen sozialen Auswirkungen des Übergangs zu begrenzen und die Schaffung künftiger Arbeitsplätze zu unterstützen. Die Pläne müssen eine geschlechtsspezifische Dimension ent- halten.

Unterzeichnende Organisationen:

Réseau Action Climat France | Deutscher Naturschutzring | Action contre la Faim - France | Aktion gegen den Hunger - Deutschland | Alofa Tuvalu | CARE France | CARE Deutschland | Deutscher Cari- tasverband e.V. | E3G | France Nature Environnement | Fondation Nicolas Hulot | Forum Ökologisch- Soziale Marktwirtschaft e.V. | Germanwatch | WECF France | WECF Deutschland | WWF Deutschland

| WWF France

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