• Keine Ergebnisse gefunden

Sonstige Produkte, die bei der Einfuhr pflanzengesundheitlich geregelt sind

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Sonstige Produkte, die bei der Einfuhr pflanzengesundheitlich geregelt sind"

Copied!
2
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Lebensmittelüberwachungs-, Tierschutz- und Veterinärdienst des Landes Bremen -Pflanzenschutzdienst-

Info_Einfuhr_Sonstiges_9-2019.pdf [Rev. 00/Freers] Stand: 2.8..2019

Seite 1 von 2

Sonstige Produkte, die bei der Einfuhr pflanzengesundheitlich geregelt sind hier: Zeugnis- und Untersuchungspflicht

gültig ab 1.9.2019

Nachfolgend aufgeführte Produkte unterliegen ab dem 1.9.2019 der pflanzengesundheitlichen Zeugnis- und Untersuchungspflicht.

Entsprechende Sendungen müssen am Eingangsort der Europäischen Union (EU) bei der Pflanzengesundheitskontrolle angemeldet werden.

Sie müssen von einem gültigen Pflanzengesundheitszeugnis des Versende- / Ursprungslandes begleitet sein.

Sie müssen für eine phytosanitäre Kontrolle zur Verfügung gestellt werden.

Die Abfertigungen sind gebührenpflichtig.

Beachten Sie bitte auch die Neuerungen bei frischen Früchten und Holzprodukten unter

• „Info_Einfuhr_frische Früchte_9-2019.pdf“

• „Info_Holz-Rinde_Einfuhr_9-2019.pdf“

Rechtsvorschrift: Richtlinie 2019/523/EU Quelle: https://pflanzengesundheit.julius-kuehn.de/dokumente/upload/eu2-dl-kurzfassung-2016-06-24.pdf

Produktgruppe Warenart / Beschreibung KN-Code Ursprung

Erde (Blumen-) Nährsubstrat, Kultursubstrat „Blumenerde“, Erde

->Pflanzen anhaftend oder beigefügt und der Erhaltung der Lebensfähigkeit der Pflanzen dienend ->Einfuhrverbote nach Anhang III der RL 2000/29/EG für Erde beachten („Schmutz“, lose Erde)!

Alle Drittländer (außer Schweiz) Maschinen und

Fahrzeuge nur gebrauchte

Maschinen/Fahrzeuge!

Maschinen und Fahrzeuge, die für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke genutzt wurden und einer der folgenden Warenbezeichnungen gemäß Anhang I Teil II der Verordnung (EWG) Nr.

2658/87 des Rates entsprechen:

Alle Drittländer (außer Schweiz)

Maschinen, Apparate und Geräte für die Land- und Forstwirtschaft oder den Gartenbau, zum Bearbeiten oder Bestellen des Bodens oder zur Pflege der Pflanzen; Walzen für Rasenflächen oder Sportplätze, gebraucht

ex 8432

Maschinen zum Ernten von Wurzeln oder Knollenfrüchten, gebraucht ex 8433 53 Maschinen, Apparate und Geräte für die Forstwirtschaft, gebraucht ex 8436 80 10 Zugmaschinen (außer Zugkraftkarren der Position 8709):

Sattel-Straßenzugmaschinen, gebraucht

ex 8701 20 90 Acker- oder Forstschlepper, auf Rädern, mit einer Motorleistung von 18 kW oder weniger ex 8701 91 10

>Fortsetzung

(2)

Lebensmittelüberwachungs-, Tierschutz- und Veterinärdienst des Landes Bremen -Pflanzenschutzdienst-

Info_Einfuhr_Sonstiges_9-2019.pdf [Rev. 00/Freers] Stand: 2.8..2019

Seite 2 von 2

Produktgruppe Warenart / Pflanzenart Botanischer Name Bei Ursprung in

Pflanzenteile (nur frisch) ->Blätter ->Triebe ->Wurzeln ->Blüten

Hinweise:

+ Knollen oder frische Früchte sind ggf. extra geregelt.

+ Zum Anpflanzen oder zur Weiterkultur sind Pflanzen/- teile IMMER geregelt, egal aus welchem Drittland, z.T. sogar verboten.

Winden, z.B. Zaunwinde, Ackerwinde Convolvulus spp.

Australien Amerika

(Nord-, Mittel-, Süd-)

Neuseeland Prunkwinde (außer Knollen; Knollen => „Süßkartoffel“) Ipomoea spp.

Steinminze Micromeria spp.

Nachtschattengewächse (alle), z.B. Solanaceae (alle), z.B.

Alraune Mandragora officinarum

Aubergine, Eierfrucht Solanum melongena

Bocksdorn, Teufelszwirn Lycium spp.

Browalie Browallia speciosa

Brunfelsie Brunfelsia pauciflora var. pauciflora

Engelstrompete Brugmansia spp.

Enzianstrauch, Kartoffelbaum Lyzianthes spp.

Fabianastrauch Fabiana spp.

Hammerstrauch Cestrum elegans

Jaborosa Jaborosa spp.

Jasminblütiger Nachtschatten Solanum laxum

Kartoffel Solanum tuberosum

Korallenstrauch Solanum pseudocapsicum

Lampionblume Physalis alkekengi

Korkrindenbaum, Peturienbaum Duboisia spp.

Kriechender Weißbecher Nierembergia repens

Kuheuterpflanze Solanum mammosum

Melonenblatt-Nachtschatten Solanum citrullifolium

Nachtjasmin Cestrum nocturnum

Nachtschatten (z.B. Bittersüßer Nachtschatten) Solanum spp.

Paprika, Peperoni, Chili usw. Capsicum spp.

Petunien Petunia spp.

Saracho-Nachtschatten Solanum sarrachoides

Schlafbeere, Ashwagandha, Winterkirsche Withania spp.

Spaltblume Schizanthus spp.

Stechapfel Datura spp.

Schwarzes Bilsenkraut Hyoscyamus niger

Tabak, Ziertabak Nicotiana tabacum

Tollkirsche Atropa belladonna

Tomate Lycopersicon lycopersicum (ehem. Solanum lycopersicum)

< Fortsetzung

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Nach § 98 Absatz 1 Agr Stat G in Verbindung mit § 16 Absatz 4 B Stat G dürfen an die zuständigen obersten Bundes- oder Landesbehörden für die Verwendung gegenüber

Erfasst wird bei der Erhebung der Weinmosternte die Erntemenge in Hektoliter Wein gegliedert nach Qualitätsstufen (Wein/Landwein, Qualitäts- und Prä- dikatswein), in

Ihre Ertragsschätzung haben, z. ungünstige Witterung oder Schädlingsbefall. Falls Sie einen ungewöhnlich schlechten Wachstumsstand feststellen, benennen Sie bitte die Ursachen.

- Ackerland einschließlich gärtnerischer Kultu- ren, auch unter hohen begehbaren Schutz- abdeckungen, sowie aus der landwirtschaftli- chen Erzeugung genommenes Ackerland, -

1905T Betriebe mit Anbau von Gartenbauerzeugnissen 2016 nach Nutzung der Fläche sowie 37 Betriebsart, Betriebstyp und Größenklassen der gärtnerischen Nutzfläche.. 1906.2T Betriebe

davon nach dem Anteil des Umsatzes aus Einkommenskombination am Gesamt- umsatz des Betriebes von über … bis … % Noch 0803 T Landwirtschaftliche Betriebe mit Einkommenskombinationen

Nach § 98 Absatz 1 Agr Stat G in Verbindung mit § 16 Absatz 4 B Stat G dürfen an die zuständigen obersten Bundes- oder Landesbehörden für die Verwendung gegenüber

Größenklassen der landwirtschaftlich genutzten Fläche und Rechtsformen 15 [9803T] Landwirtschaftliche Betriebe mit Viehhaltung 2016 nach Rechtsformen 20