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Allgemeine Auskunftstätigkeit der Schlichtungstelle II

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Academic year: 2022

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Allgemeine Auskunftstätigkeit der Schlichtungstelle II

Die örtliche Zuständigkeit der Schlichtungsstelle II beschränkt sich auf den Bereich der Stadtgemeinde Innsbruck.

Für Auskünfte rund um die Themen Neufestsetzung der Nutzwerte, Kautionen und Aufteilung der Heiz- und Warmwasserkosten stehen Ihnen die MitarbeiterInnen der Schlichtungsstelle II gerne zur Verfügung:

Persönliche Vorsprachen in allen oben angeführten Angelegenheiten sind während der Parteienverkehrszeiten (Mo und Mi, von 8.00 – 12.00 Uhr) oder außerhalb dieser nach vor- heriger telefonischer Terminvereinbarung möglich.

Telefonische Auskünfte werden ebenfalls während der Parteienverkehrszeiten (Mo und Mi von 8.00 – 12.00 Uhr), ansonsten nach Maßgabe der dienstlichen Verfügbarkeit der jeweili- gen MitarbeiterInnen erteilt.

Einsichtnahme in Parifizierungsakten:

Erstparifizierungen von Liegenschaften welche von der Parifizierungs- und Schlichtungsstelle vor dem 01.01.1997 in Form eines Bescheides erledigt wurden liegen im Archiv der Abtei- lung IV auf. In den Akt, der die Entscheidung, den Antrag und Pläne beinhaltet kann man Einsicht nehmen. Sie können den Akt telefonisch bei einem der MitarbeiterInnen der Schlich- tungsstelle II anfordern. Nach spätestens drei Tagen rufen wir zurück und vereinbaren einen Termin zur Einsichtnahme. Auf Wunsch fertigen wir für Sie gegen einen Kostenersatz auch Kopien in A3 und A4 (schwarz/weiß) an.

Ist die Erstparifizierung nach dem 01.01.1997 in Form eines Nutzwertgutachtens von einem gerichtlich beeideten Sachverständigen erfolgt und es hat keine bei der Parifizierungs- und Schlichtungsstelle beantragten Änderungen gegeben liegt dieses Gutachten im Grundbuch des Bezirksgerichts Innsbruck auf.

Alternativ können Sie auch die Entscheidungen der Parifizierungs- und Schlichtungsstelle im Grundbuchamt des Bezirksgerichtes Innsbruck einsehen. In das Grundbuch kann jede/jeder Einsicht nehmen. Einsicht (auch über das Internet möglich) wird sowohl in das Hauptbuch als auch in die Urkundensammlung gewährt.

Bezirksgericht Innsbruck, 6020 Innsbruck, Bruneckerstrasse 3 Tel. Nr. +43512 90609

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Weitere Rechtsberatungsstellen:

Verein/Interessenvertretung Adresse Tel.

Mieterschutzverband Österreichs

Maximilianstraße 2/III 6020 Innsbruck

0512/57 40 35

Mietvereinigung Österreichs Adamgasse 9 6020 Innsbruck

0512/58 24 31

Tiroler Verein der Mieter und Woh- nungseigentümer

Adamgasse 7 6020 Innsbruck

0512/57 77 57

Österreichischer Haus- und Grund- besitzerbund

Schöpfstraße 20 6020 Innsbruck

0512/58 43 40

Arbeiterkammer Tirol NUR FÜR AK-MITGLIEDER

Maximilianstraße 7 6020 Innsbruck

0512/5340 Durchwahl 1718

Bezirksgericht Innsbruck im Rahmen des Amtstages:

14 tägig Dienstag 8,00 - 12,00 Uhr nach Voranmeldung

Bruneckerstraße 3 6020 Innsbruck

0512/90609

Sachverständigenliste:

Landesgericht Innsbruck Präsidium

Maximilianstraße 4 6020 Innsbruck

0512/59 30-0

Sachverständigenverband für Tirol und Vorarlberg

Purtschellerstraße 6 6020 Innsbruck

0512/34 65 51

Tiroler Rechtsanwaltskammer Meraner Straße 3 6020 Innsbruck

0512/58 70 67 -0

Notariatskammer für Tirol und Vor- arlberg

Maximilianstraße 3/I 6020 Innsbruck

0512/56 41 41

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