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BREMIS CHE BÜRGE RSCHAF T Drucksache 18/…

Landtag 20. September 2011

18. Wahlperiode

Dringlichkeitsantrag der Fraktion DIE LINKE

Bewegungsfreiheit für Flüchtlinge - Lockerung und Abschaffung der Residenzpflicht für AsylbewerberInnen und Geduldete

Asylsuchende sowie ausreisepflichtige Menschen (mit Duldungsstatus oder Grenzübertrittsbescheinigung) in Deutschland unterliegen räumlichen Beschränkungen der Bewegungsfreiheit- der sogenannten Residenzpflicht. Sie dürfen sich außerhalb einem bestimmten, ihnen zugewiesenen Gebiet nur mit einer Verlassenserlaubnis und nur für einen befristeten Zeitraum aufhalten. Für Asylsuchende ist dieses Gebiet nach § 56 Asylverfahrensgesetz (AsylVfG) auf den Bezirk der zuständigen Ausländerbehörde beschränkt, für ausreisepflichtige Ausländerinnen und Ausländer nach § 61 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) auf das Gebiet des jeweiligen Bundeslandes. Der erstmalige Verstoß gegen die Bestimmungen wird als Ordnungswidrigkeit, alle weiteren als Straftat behandelt.

In einem Stadtstaat wie Bremen sind Asylsuchende und Geduldete durch die räumlichen Beschränkungen besonders stark in ihren Rechten eingeschränkt, z.B. wenn es um die Wahrnehmung persönlicher bzw. verwandtschaftlicher Beziehungen oder der Ausübung beruflicher Tätigkeiten geht.

Im Land Bremen sind von diesen Beschränkungen insgesamt zum Stichtag 30. Juni 2011 nach Angaben der Bundesregierung 3.056 Menschen betroffen, davon 1.043 im Asylverfahren und 2.013 mit Duldung. Insgesamt 1.715 von ihnen halten sich schon über 6 Jahre im Bundesgebiet auf (vgl. Bundestagsdrucksache 17/6816). Die 1.043 Menschen mit Aufenthaltsgestattung (im Asylverfahren befindliche Personen) in Bremen und Bremerhaven erhalten nach Angaben des Senats in der Regel Verlassenserlaubnisse für angrenzende Landkreise.

Seit dem 1. Juli 2011 ist durch die Ergänzung des AsylVfG die Ausweitung der räumlichen Beschränkungen für Asylsuchende auf das ganze Bundesland und bei Einvernehmen auch auf mehrere Bundesländer möglich (Art. 3 des Gesetzes über die Bekämpfung von Zwangsheirat vom 23. Juni 2011). Die Landesregierung Niedersachsens hat angekündigt, die Residenzpflicht auf das gesamte Bundesland auszuweiten und zu prüfen, dies auch für benachbarte Bundesländer zu tun.

(2)

Die Bürgerschaft (Landtag) möge beschließen:

1. Der Senat wird aufgefordert, umgehend mit der niedersächsischen

Landesregierung in Gespräche zur Ausweitung der erlaubnisfreien Bewegung für alle Asylsuchenden in Bremen und Niedersachsen einzutreten, um den örtlichen Verhältnissen Rechnung zu tragen. Hierbei sollen keine Ausnahmen

beispielsweise aufgrund von Mitwirkungspflichten oder Straffälligkeit gemacht werden.

2. Der Innensenator wird aufgefordert, sich auf der Grundlage des § 58 Abs. 6 AsylVfG in der Innenministerkonferenz für den Wegfall von

Bewegungseinschränkungen für Asylsuchende zwischen allen Bundesländern einzusetzen.

3. Der Senat wird aufgefordert, eine Initiative im Bundesrat zur Abschaffung der räumlichen Beschränkungen für Asylsuchende nach den §§ 56 bis 60 AsylVfG und für Geduldete nach § 61 AufenthG zu ergreifen.

Kristina Vogt und Fraktion DIE LINKE.

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