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In die Sportstätten kommt Bewegung

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Academic year: 2022

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Herausgegeben von A. Bommersheim • Theresenstraße 2 • 61462 Königstein • Tel. 0 61 74 / 93 85 61 • Fax 0 61 74 / 93 85 50

25. Jahrgang Donnerstag, 30. April 2020 Kalenderwoche 18

In die Sportstätten kommt Bewegung

den ursprünglich angenommenen Umfang der Baumaßnahme entsprechend. Die Kos- ten der energetischen Sanierung werden mit zirka 50 Prozent gefördert, dies ent- spricht einer Fördermittelsumme von knapp 500.000 Euro“, teilt der Baudezernent mit.

Die Gesamtbaukosten der Taunushalle in Schönberg fallen mit 1,52 Millionen Euro etwas geringer aus. „Die Höhe der Förder- mittel liegt hier bei zirka 534.000 Euro“, erläutert er. Auch hier kann der energetische Kostenanteil mit etwa 50 Prozent gegenfi- nanziert werden.

Taunushalle

Aktuell können die Bauarbeiter dabei beo- bachtet werden, wie sie die Taunushalle Stück für Stück mit Wärmedämmungs- platten „einpacken“. Anschließend erfolgt der neue Anstrich des Vereinsheims und der Sporthalle. Das Farbkonzept wird derzeit noch abgestimmt, verrät Siedler. „Alle Fens- ter sowie die Außentüren bis auf die Haupt- eingangstür sind bereits erneuert, eine neue Heizungsanlage und ein Blockkraftheizwerk wurden ebenfalls installiert. Abgeschlossen sind auch alle Dacharbeiten über der Halle und der Wohnung. Nächste Woche soll mit der Sanierung der Dachteile des Anbaus und der Gaststätte begonnen werden. Schön anzusehen ist bereits die fast fertige neue Hallendecke im Mehrzweckraum mit Holz- wolle-Akustikplatten und einer Decken- strahlheizung, in der die LED-Beleuchtung integriert ist. „Was hier in den nächsten Wo- chen noch folgt, ist ein Prallschutz an den Wänden“, erklärt Siedler vor Ort. Auch über die Nutzung der weiteren Räume im Keller der Taunushalle herrscht nach mehreren Ge- sprächen am „Runden Tisch“ Einvernehmen.

Nach Rückbau der alten Kegelbahn entsteht ein Multifunktionsraum, der unter anderem vom Verein Creative Sounds Kronberg für Konzerte genutzt, aber auch für Tagungen gebucht werden kann. Dank dem Einbau einer Rampe wird er barrierefrei zugänglich sein. Barrierefreiheit war auch der Grund für das Tauschen einer der Räume im Keller, in dem der Fanfarenzug Kronberg seine Heim- stätte hat, aber auch das Ortsgericht tagt.

„Trotz der angespannten Marktlage sind wir hier im Budgetplan und werden die Bau- maßnahme voraussichtlich bis Ende Juni

2020 abschließen können“, informiert Sied- ler nach Rücksprache mit Fachbereichsleiter Andreas Felden.

Ein weiterer Wermutstropfen neben der Co- ronakrise – denn noch ist ungewiss, wann der normale Sportbetrieb aufgenommen werden darf – ist die Verpachtung der inte- grierten Gaststätte. „Hier ist uns der einzige Interessent abgesprungen“, so Siedler. Nun werde man dem Wunsch der Politik folgend ein zweites Mal ausschreiben. Allerdings müsse man sich die örtlichen Rahmenbe- dingungen – allen Forderungen zum Trotz – klar vor Augen führen. „Der Schönberger Ortskern ist leider nicht so belebt wie der Oberhöchstädter Ortskern“, erklärt er. Es fehlten die Mehrfrequenz wie beim Haus Altkönig, in dem es dem Pächter gelungen ist, die Vereinsgaststätte zum allgemeinem Treffpunkt zu etablieren. Die beiden Lokali- täten seien jedoch schwer vergleichbar, auch vom Ambiente, betont Siedler. Noch immer gebe es einen vielversprechenden Interes- senten für die Taunushalle, der dort einen Catering-Betrieb einrichten möchte und den Sportbetrieb bei Veranstaltungen auch mit Kronberg (mw) – Die Zeichen stehen auf

Stillstand, zumindest in vielen Bereichen der Wirtschaft und des Lebens. Das öffentli- che Leben ist größtenteils noch immer lahm- gelegt, um die Ausbreitung des Coronavirus weiter einzudämmen. „Bleiben Sie weiter zu Hause!“ so lautet denn auch der Wo- chen-Appell des Chefs des Robert-Koch-In- stituts Lothar Wieler.

Wie lange welche Einschränkungen noch bleiben werden ist ungewiss, solange es keine Impfung gibt, ist die Gefahr, die vom Coronavirus ausgeht, nicht gebannt. Doch es gibt auch Bereiche, in denen es in den letzten Wochen gar keinen Stillstand, sondern – die Corona-Vorschriften beachtend – Bewegung gab. Das betrifft beispielsweise alle Gärtner- arbeiten, aber auch die Bauarbeiten konn- ten verhältnismäßig entspannt weitergehen:

Und so können sich die Fortschritte an den städtischen Sportstätten, in Schönberg in der Taunushalle und in Oberhöchstadt am Haus Altkönig, sehen lassen. Erster Stadtrat und Baudezernent Robert Siedler (parteilos) freut sich über die sichtbare Entwicklung an den Baustellen und dass es „kaum Ver- zögerungen aufgrund der Corona-Krise ge- geben hat“. Einzig die Sicherstellung der notwendigen Hygienemaßnahmen auf der Baustelle habe bei der Taunushalle für klei- nere Verzögerungen gesorgt. Weiter habe es dort bei einem Gewerk eine Klärung über die „Interpretation der Leistungsbeschrei- bung“ gegeben, sagt er. Doch man habe sich schließlich einigen können und es sei zu kei- nem Baustillstand gekommen. Im Übrigen sei das bei anhaltenden Unstimmigkeiten zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer seitens des Handwerksbetriebs auch kein zu- lässiges Mittel, die Bauarbeiten womöglich einfach auf Eis zu legen.

Kosten

Beide Sportstätten erhalten aktuell eine Rundum-Sanierung mit Schwerpunkt ener- getische Sanierung, was komplette Wärme- dämmung der Häuser sowie die Umstellung auf LED-Technik beinhaltet. Beim Haus Altkönig in Oberhöchstadt belaufen sich die Gesamtbaukosten auf zirka 1,85 Millionen Euro. „Aufgrund eines versteckten Defekts in der Decke im großen Saal musste diese komplett erneuert werden und verteuerte

Im Haus Altkönig wird aktuell die alte Hallendecke abgehängt, bevor es mit dem Einbau der neuen Akustik- und Brandschutzdecke weitergeht.

Fotos: Westenberger

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Essen und Trinken beliefern würde. Siedler hält das nach wie vor für die realistischere Lösung für die Taunushalle, auch wenn er den Wunsch der Politik und der Hallen- nutzer nach einer täglich geöffneten Gast- ronomie nachvollziehen kann und diesem Wunsch mit der weiteren Ausschreibung nachkommt.

Haus Altkönig

Für die komplette Sanierung des Haus Alt- könig wird noch etwas mehr Zeit benötigt, hier sind 90 Prozent der Hauptgewerke vergeben, für die baubegleitenden Gewerke müssen teilweise noch Angebote eingeholt werden, so die Information aus dem Bau- amt.

Fortsetzung Seite 2

Erster Stadtrat Robert Siedler freut sich über die sichtbaren Fortschritte an beiden Sportstät- ten, hier steht er vor der Außenfassade (Rückseite) der Taunushalle im Stadtteil Schönberg, an der die Wärmedämmplatten gerade angebracht werden.

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Seite 2 - KW 18 KRONBERGER BOTE Donnerstag, 30. April 2020

„(S) „(S) TÜRMisches“ TURM Ü isches“

Das Leben ist derzeit nicht nur schwierig – es kann auch richtig teu- er werden. Sie kennen die Geschichte von Rotkäppchen, das mit einem Korb voller Lebensmittel zur Großmutter unterwegs ist? In Corona-Zeiten hält sie an der nächsten Ecke ein Poli- zeibeamter auf mit den Worten: „So, so, zur Großmutter – das macht 250 Euro!“ Das wird mir nicht passie- ren, denn ich habe keine Großmutter mehr, um die ich mich kümmern müss- te. Und meine Enkeltochter wohnt so weit weg, dass sie wohl kaum auf die Idee kommen wird, mich mit Lebens- mitteln versorgen zu müssen.

Aber mich treibt ein anderes Problem um. Ab dem 27. April gilt bundesweit die Maskenpflicht. Ich bin bereits flei- ßig dabei, mir und den Meinen Mas- ken zu nähen. Im Internet habe ich jede Menge Nähanleitungen entdeckt, die mir gefallen, und so verbringe ich meine Nachmittage neuerdings an der Nähmaschine. Denn wer ohne Maske im Supermarkt, in der S-Bahn oder in der Bad Homburger Louisenstraße angetroffen wird, muss zahlen. Wie viel, das habe ich in einem Artikel bei „hessenschau.de“ gefunden. Da steht: „Wiederholte Verstöße gegen die Maskenpflicht können mit einem Bußgeld von 50 Euro bestraft wer- den. Laut Innenministerium wird die Polizei im Rahmen des gewöhnlichen Streifendienstes die Einhaltung kont- rollieren.“

Die 50 Euro kann ich mir sparen.

Ebenso die 60 Euro, die es künftig kostet, wenn man mit Maske am Steu- er seines Autos erwischt wird. Aber falle ich mit meiner selbst genäh- ten Maske nicht unter das Vermum- mungsverbot? Wer dagegen verstößt, riskiert eine saftige Geldbuße, laut Wikipedia bis zu 5000 D-Mark (der Eintrag sollte vielleicht mal aktuali- siert werden) oder kann sogar mit Ge- fängnis bestraft werden. Im Internet habe ich dazu einen aktuellen Eintrag gefunden, der recht amtlich wirkt, mich aber nur halbwegs beruhigt.

Danach gibt es ein Vermummungs- verbot lediglich bei öffentlichen Ver- sammlungen. Wörtlich heißt es dort:

„Dazu gehören Demonstrationen und Fußballspiele in den Stadien. Hier sind Vermummungen laut § 17a Ver- sammlungsgesetz (VersG) verboten.

Das heißt, auf einer Demonstration könnte ein Mundschutz gegen das Vermummungsverbot verstoßen.“

Fußballspiele in Stadien gibt es der- zeit ja nicht, aber was ist, wenn ich mich an einer Demonstration betei- ligen möchte? Beispielsweise für die Pressefreiheit?

Da wäre ich sofort dabei, denn die- ser Tage habe ich im Fernsehen einen Beitrag gesehen, der mich zutiefst entsetzt hat. Eine Pressevertreterin, die über eine Demonstration berich- ten wollte, die von einem Großauf- gebot von Polizisten aufgelöst wur- de, obwohl die Demonstranten zwei Meter Sicherheitsabstand einhielten, wurde von fünf Polizisten überwältigt, obwohl sie ihren Presseausweis in die Höhe hielt und rief, sie sei Journalis- tin. Jetzt wird gegen sie ein Verfahren wegen Widerstands gegen die Staats- gewalt eingeleitet, erklärte der Kom- mentator. Wo leben wir denn? Doch nicht in Ungarn oder der Türkei!

Das kann doch wohl nicht wahr sein, empört sich da

Roman von Liz Moore, Beck 2020, 24 Euro Es ist unklar, wo dieses intelligente Buch einzuordnen ist: Krimi oder einfach ein span- nender Roman? Die Geschichte: Mickey ist Streifenpolizistin in Philadelphia. Sie ist al- leinerziehend und hat eine Schwester Kacey.

Kacey ist drogenabhängig, geht immer wie- der anschaffen und ist eine der Frauen, die Mickey in ihrem Streifendienst gerne schüt- zen würde. Einst waren sie unzertrennlich, seit fünf Jahren sprechen sie nicht mehr mit- einander. Eine Reihe von Morden an jungen Prostituierten und das Verschwinden von Kacey stürzen nicht nur Mickey in große Sor- ge. Die ganze von Perspektivlosigkeit und Drogenmissbrauch geplagte Stadt ist betrof- fen. Das klingt wie ein Krimi und ist auch so spannend. Es ist aber auch eine Milieustudie und eine Familiengeschichte. Die Geschichte einer Familie aus bescheidenen Verhältnissen, deren Mitglieder zum Teil durch Drogensucht und Arbeitslosigkeit in den gesellschaftlichen Abgrund rutschen. Parallel zur Geschichte der Jagd nach einem Frauenmörder, die auch Mickey in große Gefahr bringt, entwirft Liz Moore das authentische Porträt einer Stadt und einer Gesellschaft in der Krise. Das ist beste intelligente Unterhaltung.

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Fortsetzung von Seite 1

Bis Ende Mai sollen die neue Heizung und das Blockheizkraftwerk im Keller fertig montiert sein. Gerade werden die Fenster in der Pächter-Wohnung getauscht, in der Mehrzweckhalle, im Anbau, beim Schieß- stand und Bolzraum sind die neuen Fenster bereits eingebaut. „In der Gaststätte und im Hotel werden sie dann ab Juni ausgetauscht.“

Kein Wunder also, dass Pächter Ewald Hoy- er erzählt, dass er mitten auf einer Baustelle kocht und lebt. „Die Dacharbeiten stehen ebenfalls kurz vor der Fertigstellung und wie man sieht, wird auch hier aktuell an der Wärmedämmung gearbeitet“, zeigt Siedler bei der Baustellen-Begehung. Mitten bei der Arbeit sind die Handwerker auch bei der Hallendecke, noch wird hier demontiert – mit Mund-Nasen-Schutz versteht sich – be- vor die neue Akustik- und Brandschutzdecke auch in der Oberhöchstädter Mehrzweckhal- le eingebaut werden kann.

Das Arbeiten mit Maske kennen die Arbeiter hier allerdings nicht erst seit Coronazeiten, denn sie schützen sich damit täglich vor dem gesundheitsschädigenden Feinstaub, der beim Ausbau alter Decken oftmals zu- tage tritt.

In die Sportstätten kommt ...

Kronberg (pu) – Im Zuge der Stimmen- sammlung für die Titelgeschichte „Man muss die positiven Seiten sehen und neue Ideen entwickeln!“, veröffentlicht im Kronberger Boten von Donnerstag, 23. April, wurde die Redaktion bedauerlicherweise unsachgemäß informiert, weshalb ein falscher Eindruck entstand. Daraus resultierend ist der Satz

„Es gibt auch Einzelhändler, wie beispiels- weise Marmelina, die für ihre Waren etwas mehr berechnen, um diesen Betrag einem guten Zweck zuzuführen“ nicht korrekt.

Vielmehr gibt und gab es bei Marmelina keine Preiserhöhung im Zusammenhang mit der Bereitschaft, für jedes verkaufte Glas Fruchtaufstrich 1,50 Euro für die Paul-Al- bert-Simon-Schule in Tansania zu spenden.

Die vor drei Jahren aus der Taufe gehobene Spendenaktion heißt „Wein gegen Spende“

und geht auf eine Idee von Achim Höfig zu- rück, der damit auf dem Kronberger Wochen- markt bei allen Beteiligten und Besuchern großen Anklang fand. Nach Höfigs freiwilli- gem Verzicht, seinen Weinstand gegen einen Spendeneinwurf solange zu schließen, bis die nachvollziehbaren Corona-Einschränkungen im Gastgewerbe aufgehoben werden, führt die Standbesetzung von „Marmelina“ die Aktion vertretend weiter, im gemeinsamen Bestreben, sich für fröhliche Kinder in Afrika einzusetzen.

In eigener Sache

Kronberg. – Aufgrund aktueller Pressebe- richte zu Entwicklungen und Auswirkungen durch die Corona-Krise, auch auf die städti- schen Finanzen, und diesbezüglich von FDP und KfB geäußerten Forderungen an die Stadtverwaltung meldet sich Kronbergs Bür- germeister Klaus Temmen zu Wort: Wie der Bürgermeister betont, bedürfe es nicht der Aufforderung durch die Politik, sich mit den finanziellen Auswirkungen der Corona-Krise in der Stadtverwaltung zu befassen. „Auf sich ändernde Rahmenbedingungen zu re- agieren und entsprechend zu handeln gehört zum Tagesgeschäft einer Verwaltung und des Kämmerers.“ Bereits vor Ostern, so Temmen, habe er öffentlich und unter anderem in einer ausführlichen Video-Botschaft angekündigt, dass die Stadt prüfen werde, welche geplan- ten Investitionen, Projekte und Maßnahmen dringlich beziehungsweise weniger dringlich sind. „Gegenwärtig erstellen wir Prioritäten- listen, mit denen sich bis Ende Mai der Ma- gistrat befassen wird“, so der Rathauschef.

„Denn grundsätzlich müssen wir auch trotz der Corona-Krise weiter in die Zukunft unse- rer Stadt investieren und deswegen priorisie- ren.“ Temmen weiter: „Bei allem Verständnis für die Sorge der Parteien, ob der aktuellen Lage und Entwicklungen, würde ich mich doch freuen, wenn man die Verwaltung das machen lassen würde, für was sie bezahlt wir, nämlich arbeiten.“ Auf die von FDP und KfB genannte „Idee“, städtische Mitarbeiter, die durch die Corona-Maßnahmen in ihrem ge- wohnten Arbeitsfeld eventuell weniger Arbeit hätten, in anderen Bereichen einzusetzen, sei die Stadt schon selbst gekommen. Die Stadt- verwaltung aber hat trotz der durch die Co- rona-Pandemie bedingten Maßnahmen in fast allen Bereichen weiterhin vollen Arbeitsum- fang. Temmen: „Wir sind telefonisch und auf elektronischem Wege sowie im Home-Office erreichbar und arbeiten mit Terminverein- barungen. Die städtischen Dienstleistungen werden weiterhin zur Verfügung gestellt.“

Ferner nutze die Stadtverwaltung die Situ- ation, um Instandsetzungsarbeiten an städ- tischen Liegenschaften durchzuführen, die während eines geregelten Publikumsverkehrs

und bei Nutzung durch Veranstaltungen gar nicht oder nur eingeschränkt möglich wären.

Weiterhin hat die Stadt auch entsprechende Notdienste sicherzustellen, beispielsweise im Kita-Bereich. „Auch mit dem Thema, ob und welche Stellen in der Verwaltung besetzt be- ziehungsweise wieder besetzt werden sollen, wird sich der Magistrat befassen“, betont der Bürgermeister.

Aufgrund der Pressemitteilungen von FDP und KfB, so Bürgermeister Temmen, könn- te der Eindruck entstanden sein, der Bürger- meister wolle bezüglich der Finanzen der Stadt erst im zweiten Halbjahr 2020 „reagie- ren“. Der Bürgermeister stellt klar: „Das ist nicht das, was ich gesagt habe. Ich habe ge- sagt, dass wir auf Grund der derzeit unüber- sichtlichen und dynamischen Lage durch die Corona-Pandemie erst im zweiten Halbjahr einen ungefähren Überblick über die finanzi- ellen Folgen der Corona-Krise für die Stadt Kronberg haben werden.“ Nach dem 2. Quar- talergebnis zur Einkommensteuer und den nächsten Gewerbesteuerterminen (15. Mai und 15. August), sagt Temmen, sehe man si- cher klarer.

Der Bürgermeister und Kämmerer betont:

„Dass wir die finanzielle Entwicklung im Auge behalten und eine vorausschauen- de Finanzplanung erforderlich ist, ist doch selbstverständlich. Auch deswegen habe ich unmittelbar nach der Freigabe des städtischen Haushalts entsprechende Vollzugsregelungen erlassen, aus denen zum Beispiel auch die Priorisierung der Investitionen, Projekte und Maßnahmen resultieren. Hierüber und über die aktuelle finanzielle Lage der Stadt habe ich im Magistrat sowie im Rahmen von Te- lefonkonferenzen im Ältestenrat und gegen- über den Fraktions-Vorsitzenden berichtet und werde dies auch weiterhin in den rele- vanten Gremien tun.“

Der momentanen Situation, so der Bürger- meister abschließend, dürfe man nicht mit hektischen Aktivitäten begegnen, sondern es gelte besonnen, strukturiert und mit Weitsicht die geeigneten Maßnahmen und Schritte zu ergreifen und in den verantwortlichen Gremi- en zu beraten und umzusetzen. (mw)

Temmen zum Haushalt: „Strukturiert geeignete Maßnahmen ergreifen“

Kronberg. – Kronbergs Stadtverordneten- vorsteher Andreas Knoche (CDU) hat alle Gremiensitzungen im Rahmen der Corona- Pandemie und zunächst geltend bis zum 7.

Juni abgesagt.

Die geplante Sitzungsrunde der städtischen Gremien wird, so Stadtverordnetenvorsteher Knoche, aufgrund der aktuellen Infektions- gefahr im Rahmen der Corona-Pandemie entfallen. Auch die Ortsvorsteherinnen und Ortsvorsteher der drei Ortsbeiräte und die Vorsitzenden des Ausländerbeirats, des Seni- orenbeirats und des Jugendrats haben sich zur Absage ihrer Gremiensitzungen entschlossen.

Der Haupt-, Finanz- und Petitionsausschus- ses (HFA) wird in der Rolle eines Eilaus- schusses gemäßt Paragraf 51a HGO geplant und einberufen. Darauf haben sich Knoche und der HFA-Vorsitzende Christoph König (SPD) verständigt. Die Sitzung des HFA in der Funktion als Eilausschuss gemäß Para- graf 51a HGO wird Donnerstag, 4. Juni, statt- finden.

Weitere Informationen zur Sitzung des Eil-

ausschusses (Ort, Uhrzeit, Durchführungsre- gelung) wird die Stadt Kronberg rechtzeitig in einer gesonderten Bekanntmachung kom- munizieren.

„Die allgemeine Infektionslage lässt derzeit keine andere Entscheidung zu. In Zeiten, in denen allenthalben Menschenansammlungen untersagt sind, möchte ich mich nicht dem Vorwurf aussetzen, ich würde ein trotz aller Vorsichtsmaßnahmen immer bestehendes Restrisiko billigend in Kauf nehmen“, be- gründet Stadtverordnetenvorsteher Andreas Knoche seine Entscheidung und insbesonde- re die Absage der für den 2. Juni geplanten Sitzung der Stadtverordnetenversammlung.

Der Stadtverordnetenvorsteher behält sich allerdings vor, „wenn es die Rahmenbedin- gungen zulassen und die Notwendigkeit be- steht“, gegebenenfalls noch eine Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vor der Som- merpause einzuberufen. Andernfalls, so Kno- che weiter, werde es mit der nächsten regulär geplanten Sitzungsrunde im September wei- tergehen. (mw)

Reguläre Sitzungen abgesagt: HFA übernimmt Eilausschuss-Funktion

Kronberg. – Die Wälder leiden weiterhin unter der lang anhaltenden Trockenheit. Nach vier Wochen ohne nennenswerten Nieder- schlag ist die Waldbrandgefahr besonders hoch, auch in und um Kronberg im Taunus, so die Information aus dem Rathaus.

Bereits wenige Funken reichen aus, um tro- ckene Gräser und Sträucher am Wegrand zu entzünden. Auf den zahlreichen und großen, durch Borkenkäferbefall und Sturmschäden entstandenen Kahlflächen liegen riesige Men- gen ausgetrockneter und leicht entflammba- rer Baumkronen, Äste und Reisig.

Durch zu wenige Niederschläge und stetigen Wind wird die Natur weiter ausgetrocknet.

Die Folge sind trockene Böschungen, Weg-

und Waldränder. Auch die Winterniederschlä- ge haben nach Einschätzung des Hessischen Waldbesitzerverbandes kaum ausgereicht, um die Wasservorräte der Böden in tieferen Schichten wieder aufzufüllen. Die obersten 20 Zentimeter der Böden seien staubtrocken und die Waldbrandgefahr in den hessischen Wäldern daher extrem hoch.

Der Hessische Waldbesitzerverband und die Stadt Kronberg fordern alle Waldbesucher zu besonderer Achtsamkeit auf. Autos dürfen nur auf ausgewiesenen Parkplätzen abgestellt werden, denn ein heißer Auspuff an trocke- nem Gras kann zur unmittelbaren Brandge- fahr werden. Rauchen im Wald ist absolut verboten. (mw)

Die Waldbrandgefahr steigt: Stadt

und Waldbesitzerverband warnen

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Liebe Kronberger,

Ihr wollt sportlich fi t und aktiv sein? Mit diesen Übungen könnt Ihr super zu Hause oder im Garten in Bewegung bleiben Eure Herzsport-Trainer Falk und Stefanie vom MTV Kronberg empfehlen diese Woche:

Knieheben im Stehen

Aus einem breiten Stand zieht Ihr das rechte Knie rechts hoch. Die linke Hand wird in Richtung des Knies gezogen. Nun das rechte Bein abstellen und die Seite wechseln. Die rechte Hand zieht nun zum erhobenen linken Knie. Die Übung kann mehrmals für je eine Minute wiederholt werden.

Beckeneinrollen

Legt Euch auf den Rücken, setzt die Füße auf den Boden auf und presst die Lendenwirbelsäu- le in den Boden. Hebt nun die Füße vom Boden ab und zieht die Knie Richtung Brustkorb. Wer mag, hebt das Becken mit vom Boden ab. Die Arme befi nden sich während der kompletten Übungsausführung seitlich am Boden. Diesen Vorgang bis zu 15-mal wiederholen.

Beide Übungen können gerne mehrmals am Tag durchgeführt werden.

Ein gesundes Herz braucht Jedermann/-frau.

Wir hoffen, Euch hiermit eine Anregung ge- ben zu können. Weitere Übungen, Gymna-

stiken und Workouts für zu Hause fi ndet Ihr auf www.mtv-kron- berg.de. Bei Fragen rund um Bewegung, Sport und Reha sind wir herzlichst für Euch da. Von montags bis freitags von 9.00 bis 12.00 Uhr telefonisch unter 06173/67283.

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FRÜHLINGSAKTION bis Ende Juni 2020

Frühlingserwachen

Der Kamera Klub Kronberg (KKK) kürt monatlich ein Foto seiner Mitglieder zum

„Bild des Monat“. Passend zum herrlichen Frühling hat der KKK sich im April für das Foto von Anke Krampe mit dem Titel „Früh- lingserwachen“ entschieden.

Die Fotografin schreibt dazu: „Es war ein schöner Frühlingstag, so ging ich fröhlich und gut gelaunt spazieren und sah dieses herrliche Tulpenfeld, so bunt und schön anzusehen. Dies musste ich in einem Bild festhalten und hoffte, dass ich mein Gefühl von Fröhlichkeit und guter Laune darin ein- fangen konnte. Es war ein schöner Tag für mich, viele bunte Tulpenbilder konnte ich in Fotos festhalten. Doch dieses Bild trifft es ganz genau, wie ich mich zu diesem Zeit- punkt gefühlt habe.“

Für alle diejenigen, die beim Anblick dieses Fotos zu reimen anfangen, hat unsere Le- serin Erika Quick passend dazu unter dem Titel „Frühlings Tulpenpracht“ ein Gedicht geschrieben:

Ich sehe Felder mit bunten Tulpen und die Sonne scheint so grell, viele Tulpen strahlen,

an diesem schönem Ort so hell.

Die Tulpen wippen hin und her

und scheinen zu rufen, komm setzt dich zu uns her.

Möchte im Grase liegen zwischen der gan- zen bunten Pracht

und mich freuen an diesem schönen Früh- lingstag.

In die Lüfte möchte ich fliegen,

möchte von oben sehen das bunte Feld, wie ich dort im Grase liege und träume von einem Tulpenfeld.

Wenn ich heute nach Hause gehe, bin ich fröhlich und entspannt, denn ich lag im Gras auf einer Wiese und genoss die frische Frühlingsbrise.

Foto: Anke Krampe

Kronberg. – „Seit einigen Wochen vertrös- tet Bürgermeister Klaus Temmen Magis- trat und Stadtverordnetenversammlung mit Abwarteparolen hinsichtlich der Ermittlung möglicher Gewerbesteuerausfälle sowie ge- ringerer Einkommenssteuer- und Umsatz- steuerumlagen in Folge der Coronakrise“, beschwert sich die Kronberger FDP. Auf eine Anfrage von Dietrich Kube (FDP), Mitglied des Haupt- und Finanzausschusses, verwies der Bürgermeister darauf, dass man zunächst die Entwicklung im ersten Halbjahr 2020 abwarten wolle. „Wir teilen diese zögerliche Haltung nicht und fordern dringend eine vo- rausschauende Finanzanalyse, um rechtzeitig den Handlungsbedarf für erforderliche Aus- gabenkürzungen identifizieren zu können“, so Kube.

Neben den Sorgen um die im Mai fälligen Ge- werbesteuervorauszahlungen würden mög- licherweise auch Rückzahlungen von schon geleisteten Gewerbesteuervorauszahlungen für das Jahr 2019 drohen, in dem sich bereits ein konjunktureller Abschwung abzeichne.

„In 2020 kann es zu einer Doppelbelastung aus Corona-bedingte geringer Gewerbesteu- ervorauszahlung und konjunkturell bedingten Gewerbesteuerrückzahlungen für 2019 kom- men“, gibt der Haushaltsexperte der FDP, Dietrich Kube, zu bedenken.

„So sehr das vorläufige Feedback auf eine Umfrage des Bürgermeisters unter den größ- ten Gewerbesteuerzahlern beruhigen mag, so sehr ist es erforderlich, dass die Stadtverord- neten oder zumindest der Haupt- und Finanz- ausschuss umgehend über die Bandbreiten des absehbaren Defizits und die Höhe des vorhandenen Liquiditätspuffers in Kenntnis gesetzt werden“, fordert auch Walther Kiep, der Fraktionsvorsitzender der FDP.

Gleichzeitig müsse auch die Ausgabenseite des Kronberger Haushalts kritisch überprüft werden, um überlegt sinnvolle Maßnahmen anzustoßen, die den Haushalt durch Einspa- rungen oder Umschichtungen von Ausgaben entlasten, ohne die Bürger wieder mit höhe- ren Abgaben zu belasten:

Zumeist wirkten Reduzierungen im Sachauf- wand erst mit einiger zeitlicher Verzögerung.

Daher müssten jetzt wo immer möglich neue Ausschreibungen und Vergleichsangebote eingeholt werden. „Natürlich muss dabei be- dacht werden, dass Maßnahmen, wie z.B. das

zeitliche Verschieben von Instandhaltungen, nicht im Übermaß das Kronberger Gewerbe treffen, mit negativen Folgewirkungen wie- derum auf die Gewerbesteuereinnahmen“, so führt die FDP weiter aus. Daher sollten Ent- scheidungen zu Kosteneinsparungen mög- lichst früh getroffen werden und nicht erst unter großem Zeitdruck. Ähnlich verhalte es sich mit dem Investitionshaushalt. Auch hier müssten zügig klare Prioritäten gesetzt wer- den, um die wirklich wichtigen Baustellen weiter voranbringen zu können. Eine Reihe von Ausgaben könnten ohne nennenswerte Beeinträchtigungen verschoben oder ganz gestrichen werden (beispielsweise die viel diskutierten Poller am Berliner Platz).

Beim Personalaufwand schlägt die FDP vor, dass zum Beispiel Mitarbeiter der Stadt Kronberg, wenn sie aufgrund der einge- schränkten Öffnungszeiten nicht arbeiten können, Resturlaub aus 2019, Überstunden und angemessene Teile des Jahresurlaubs 2020 in Anspruch nehmen sollen. „Diese Vor- gehensweise ist bei vielen Unternehmen und Steuerzahlern üblich, und es wäre vertretbar, wenn die Mitarbeiter der Stadt Kronberg hier auch einen kleinen Beitrag leisten könnten“, betont Kube. Leider habe die Stadt Kronberg bei der Bilanzierung nicht von dem nach der Hessischen Gemeinde-Haushaltsverordnung bestehenden Wahlrecht zur Bildung von Ur- laubsrückstellungen Gebrauch gemacht, so dass sich hieraus kein positiver Ergebnisef- fekt erzielen lassen könne. „Weiterhin soll- te ein sofortiger Einstellungsstopp für nicht essenzielle Personalstellen verhängt werden, das gilt auch für Nachbesetzungen bei etwa- igen Kündigungen“, fordern die Liberalen.

Ähnlich wie in privaten Unternehmen sei bis auf Weiteres Flexibilität gefragt, indem auch städtische Mitarbeiter beispielsweise in an- deren Abteilungen aushelfen und wichtige Prozesse priorisiert würden. Alles in allem gelte es jetzt, zügig Transparenz über den Handlungsbedarf zu schaffen, um systema- tisch und vorausschauend agieren zu können.

„Wie schon der Mikrobiologe Louis Pasteur sagte, ,Das Schicksal bevorzugt die, die sich vorbereitet haben.‘ Diesem Rat sollten wir uns auch als Verantwortliche der Stadt Kron- berg für den Umgang mit unserem laufenden Haushalt anschließen“, betont die Kronberger FDP abschließend. (mw)

FDP fordert Bewertung und

Entlastung des städtischen Haushalts

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zige Montessori Kronberg GmbH hat die Osterferien genutzt, um ein Konzept für das

„Lernen auf Distanz“ zu entwickeln und ei- ne geeignete Kommunikationsplattform ein- zuführen. „Unser Konzept beruht auf vier Säulen“, so Schulleiterin Alexandra Ehlert:

„Lernpläne, die das häusliche Lernen in den Hauptfächern Deutsch, Mathematik, Sach- kunde und Englisch Tag für Tag genau struk- turieren; Videokonferenzen und Videosprech- stunden, die den Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit geben, zu festgelegten Zeiten im Kleingruppen oder ‚eins zu eins‘ mit ihrer Lehrerin synchron zu kommunizieren; sowie Lernvideos, die asynchron verfügbar sind und mit denen die Lehrerinnen in neue Lerninhalte einführen. Das in die Lernplattform integrier- te Chat-Werkzeug erleichtert darüber hinaus den formellen wie informellen Austausch al- ler Mitglieder der Schulgemeinschaft unter- einander.“ „Die eigentliche Herausforderung bestand darin, ein Konzept zu entwickeln,

dass den Bedürfnissen der Grundschüler und ihrer Eltern gerecht wird“, so Geschäftsführe- rin Edna Wollenweber. „Denn das Dilemma, dass Schüler in Grundschulen stärker als die in weiterführenden Schulen beim Lernen be- gleitet werden müssen, ihre Eltern aber keine

‚Lehrer‘ sind, sondern ihren eigenen Home Office Alltag zu bewältigen haben; und nicht vorausgesetzt werden kann, dass Kinder die- ser Altersstufe jederzeit Zugriff auf Endgeräte haben – diesen Widerspruch können wir nicht vollends auflösen. Insofern ist das Konzept

auch als Kompromiss zu verstehen – und als

‚work in progress‘.“ Zunächst jedoch wurde das Konzept von den Eltern hervorragend angenommen: Am letzten Freitag in den Os- terferien holten sie zwischen 10 und 15 Uhr ein umfangreiches Paket in der Schule ab, das außer dem Lernplan und den Lernmate-

rialien für die erste Schulwoche eine schrift- liche Ausarbeitung des „Lernen auf Distanz“- Konzepts sowie alle rechtlich, technisch und organisatorisch erforderlichen Unterlagen für die Anmeldung an der Kommunikationsplatt- form enthielt.

Das Wochenende wurde genutzt, um sich mit dem neuen Konzept und der neuen Technik vertraut zu machen. Die überwiegende Mehr- heit der Schülerinnen und Schüler nahm dann am Montag nach den Osterferien bereits an der ersten Videokonferenzrunde teil. Über diese Erfolge freuten sich alle Beteiligten um so mehr, als die nächste Herausforderung – die schrittweise Rückkehr zum Präsenzunter- richt sowie gegebenenfalls eine Verzahnung von Präsenz- und Distanzunterricht – ja schon vor der Tür steht …

Montessori-Team hat Konzept

„Lernen auf Distanz“ entwickelt

Auch der erste Schritt in Richtung Online-Lernen beginnt mit einem sehr analogen Paket.

Foto: privat

Kronberg. – Schon jetzt ist absehbar, so die KfB: Die Einnahmen der Stadt Kronberg werden in diesem Jahr um mehrere Millionen Euro einbrechen, weil vor allem Gewerbe- und Einkommensteuer aufgrund der wirt- schaftlichen Auswirkungen in der aktuellen Coroanakrise deutlich zurückgehen werden.

Für die unabhängige Wählergemeinschaft KfB - Kronberg für die Bürger – sollen die- se Löcher jedoch nicht durch Erhöhung von Steuern und Gebühren gestopft werden. „Ge- rade in der jetzigen Zeit dürfen Bürger und Unternehmer nicht noch zusätzlich belastet werden“, betont Dr. Heide-Margaret Esen- Baur, Co-Fraktionsvorsitzende der KfB und Mitglied im Finanzausschuss (HFA). „Wenn Einnahmen wegbrechen, müssen Ausgaben reduziert werden“, betont sie, „den Gürtel en- ger schnallen, ist das Gebot der Stunde, und zwar sofort.“

Kronberg verfügt aufgrund ungeplanter Ge- werbesteuernachzahlungen aus den vergan- genen Jahren zwar über hohe Liquidität und benötigt daher auch bei sinkenden Einnah- men so bald keine neuen Kredite. „Wenn wir nichts tun, werden wir jedoch im Ergebnis wieder ins Defizit rutschen – eine Situation, aus der wir gerade erst herausgekommen sind“, befürchtet Alexa Börner, KfB-Co- Vorsitzende und HFA-Mitglied. „Um nicht

auf Jahre wieder unter Haushaltssicherung zu stehen, müssen wir alles tun, um das Minus von vornherein so gering wie möglich zu hal- ten.“ Ein verantwortungsvoller Umgang mit Steuergeldern ist auch in Krisenzeiten gebo- ten. Die KfB beantragt daher Sparmaßnah- men durch Änderungen des Haushalts.

Einige Ausgaben, die in diesem Jahr nicht unbedingt notwendig sind, sollen gestrichen oder auf spätere Jahre verschoben werden.

Großprojekte wie die Neugestaltung des Bahnhofsumfelds sollten erst dann weiterge- führt werden, wenn die Haushaltslage Kron- bergs klarer absehbar ist. Aber auch kleine- re Ausgaben wie etwa die Installation von Pollern an drei Orten im Stadtgebiet, die mit 156.000 Euro zu Buche schlagen, müssen in dieser außergewöhnlichen Situation zuguns- ten der Stabilisierung des Haushalts entfallen.

Durch die vorgeschlagenen Maßnahmen wer- den die geplanten Ausgaben um 2,65 Millio- nen Euro reduziert und für 2020 vorgesehe- ne Investitionen in Höhe von 2,8 Millionen Euro verschoben. „Zum Steuerzahlungster- min Mitte Mai wird konkreter sichtbar, wie hoch die Ausfälle sein werden“, erklärt Bör- ner „Aufgrund der Antragsfrist mussten wir unseren Antrag jedoch jetzt stellen. Gegebe- nenfalls muss natürlich nachjustiert werden.“

(mw)

KfB: „Der Gürtel muss jetzt enger geschnallt werden“

Kronberg. – Die Stadt Kronberg im Taunus hat die „Wasserampel“ vergangenen Don- nerstag, 23. April auf „Gelb“ gestellt. Ursäch- lich für die Änderung des Status sind deutlich gestiegene Wasserverbräuche in den letzten Tagen mit über 4200 Kubikmeter Wasser am Tag.

Der Wasserampel-Status „Gelb“ bedeutet:

Die Verbraucher sind ab sofort aufgefordert, absolut sparsam mit Trinkwasser umzugehen, erklärt Erster Stadtrat Robert Siedler. „Die Garten- und Rasenbewässerung ist auf ma- ximal zwei Bewässerungsvorgänge wöchent- lich einzuschränken.“

Grundstückseigentümer/Mieter mit GERA- DEN Hausnummern werden gebeten, die Bewässerung an GERADEN Kalendertagen vorzunehmen, Grundstückeigentümer/Mieter mit UNGERADEN Hausnummern an UN- GERADEN Kalendertagen. Damit tragen alle Anschlussnehmer gemeinsam zu einer gleichmäßigen Belastung des Trinkwasser- netzes und zu einer Senkung der Spitzenver- bräuche bei.

Seit der Einführung der „Wasserampel“ auf der Internetseite der Stadt Kronberg (www.

kronberg.de) im September 2019 informieren die Stadtwerke Kronberg tagesaktuell über die Trinkwassersituation der Stadt und den bedarfsgerechten Umgang mit dem Lebens- mittel Trinkwasser.

„Grün“, „Gelb“ und „Rot“ – die „Wasseram- pel“ zeigt den Bürgerinnen und Bürgern so- wie Kronberger Unternehmen an, wie es um die aktuelle Trinkwassersituation der Stadt bestellt ist und ob bei der Verwendung von Trinkwasser Einschränkungen zu beachten sind. Verbraucher werden schneller und di- rekter erreicht und informiert, damit diese ihr Nutzerverhalten entsprechend schnell anpas- sen können. Wenngleich nach Angaben des Deutschen Wetterdienstes im Wochenverlauf Niederschläge erwartet werden, ist dies noch kein Grund zur Entwarnung. „Nur wenn es über einen längeren Zeitraum ausreichend regnet, füllen sich die Wasserspeicher nach und nach wieder auf“, erklärt Erster Stadtrat Robert Siedler.

Die einzelnen Phasen

GRÜN: Die Ampel steht auf „Grün“.

Der aktuelle Trinkwasserverbrauch liegt nicht deutlich über dem Durchschnittsverbrauch und kann durch Eigenwassergewinnung und einen moderaten Fremdwasserbezug über den Wasserbeschaffungsverband Taunus si- chergestellt werden.

Die Verbraucher sind jedoch aufgefordert, in den warmen Sommermonaten die Trinkwas-

serampel regelmäßig zu beobachten, insbe- sondere vor der Entnahme größerer Wasser- mengen aus dem Trinkwassernetz oder der Programmierung von Bewässerungsanlagen.

GELB: Die Ampel steht auf „Gelb“.

Der aktuelle Trinkwasserverbrauch liegt aktu- ell deutlich über dem Durchschnittsverbrauch und kann nur durch einen hohen Fremdwas- serbezug sichergestellt werden.

Die Verbraucher sind aufgefordert, absolut sparsam mit Trinkwasser umzugehen. Die Garten- und Rasenbewässerung ist auf ma- ximal zwei Bewässerungsvorgänge wöchent- lich einzuschränken.

Grundstückseigentümer/Mieter mit GERA- DEN Hausnummern werden gebeten, die Bewässerung an GERADEN Kalendertagen vorzunehmen, Grundstückeigentümer/Mieter mit UNGERADEN Hausnummern an UN- GERADEN Kalendertagen. Damit tragen alle Anschlussnehmer gemeinsam zu einer gleichmäßigen Belastung des Trinkwasser- netzes und zu einer Senkung der Spitzenver- bräuche bei.

ROT: Die Ampel steht auf „Rot“.

Der aktuelle Trinkwasserverbrauch erreicht Spitzenwerte und kann nur durch den höchst- möglichen Bezug von Fremdwasser sicherge- stellt werden. Zur Sicherstellung der Trink- wasserversorgung sowie der Bereithaltung von Löschwasserreserven für die Feuerwehr und zur Vermeidung eines Trinkwassernot- standes ist eine sofortige drastische Redukti- on des Trinkwasserverbrauchs notwendig.

Die Verbraucher sind darum aufgefordert, wie in den Ergänzungen zu den Ampel-Vorgaben

„Gelb“, die Garten- und Rasenbewässerung bis auf die Beregnung von Neuanpflanzun- gen sofort einzustellen. Ferner wird gebeten, Beobachtungen über Entnahmen von großen Trinkwassermengen den Stadtwerken zu mel- den.

Trinkwassernotstand

Dem Magistrat der Stadt Kronberg obliegt es gemäß Gefahrenabwehrverordnung, den

„Trinkwassernotstand“ auszurufen. Tritt die- ser Fall ein, wird dies in der „Wasserampel“

mit dem „Blaulicht“ signalisiert. Ein Trink- wassernotstand tritt ein, wenn die Trinkwas- serverbräuche anhaltend höher liegen als die Summe aus der Eigenwasserförderung und dem größtmöglichen Fremdwasserzukauf und damit die öffentliche Wasserversorgung gefährdet ist. In diesem Fall wird durch den Magistrat der Trinkwassernotstand festge- stellt, damit gemäß Gefahrenabwehrverord- nung vom 20.12.2018 eingegriffen werden kann. (mw)

Erst Ende April – und die

Wasserampel steht auf „Gelb“

Kronberg. – Das Land Hessen hat ange- ordnet, dass seit Montag, 27. April, die Tra- gepflicht eines Mund-Nasen-Schutzes im ÖPNV (dazu gehört auch der Kronberger Stadtbusverkehr) sowie im Publikumsbereich von Geschäften, Bank-, Sparkassen- und Postfilialen gilt.

Als Mund-Nasen-Schutz zählt jeder Schutz vor Mund und Nase, der auf Grund seiner Beschaffenheit unabhängig von einer Kenn- zeichnung oder zertifizierten Schutzkategorie geeignet ist, eine Ausbreitung von übertra- gungsfähigen Tröpfchenpartikeln oder Aero- solen durch Husten, Niesen oder Aussprache zu verringern. Die Pflicht, einen Mund-Na- sen-Schutz zu tragen, gilt nicht für Kinder unter 6 Jahren oder Personen, die aufgrund einer gesundheitlichen Beeinträchtigung oder einer Behinderung keinen Mund-Nasen- Schutz tragen können.

Das Nichttragen einer Maske stellt eine Ord- nungswidrigkeit dar. Wenn Bürgerinnen und Bürger keine Maske aufhaben und nachdem sie angesprochen worden sind, keine aufset- zen, kann ein Verstoß mit einem Bußgeld von 50 Euro belegt werden.

Die verschiedenen Schutzmasken:

• FFP2/FFP3–Maske ohne Ventil: schützt so- wohl den Träger als auch das Umfeld

• FFP2/FFP3–Maske mit Ventil: schützt nur den Träger

• Mund-Nasen-Schutz (MNS): schützt nur das Umfeld

• Selbstgebastelte Maske aus Baumwol- le: schützt in erster Linie das Umfeld und auch geringfügig den Träger

• Schal/Halstuch: mäßiger Schutz für Träger

und Umfeld, größere Tröpfchen werden auf- gehalten.

Die Stadt Kronberg schreibt die Tragepflicht eines Mund-Nasen-Schutzes seit 27. April auch für den Publikumsverkehr in städtischen Dienststellen vor.

Stadtbücherei

In der Stadtbücherei (wieder geöffnet seit 28. April) ist das Tragen eines Mund-Nasen- Schutzes für Nutzerinnen und Nutzer wäh- rend des Aufenthaltes in der Stadtbücherei Pflicht.

Stadtwerke/Bau- und Wertstoffhof

Auf dem gesamten Gelände ist für den Pu- blikumsverkehr (gegenwärtig Gewerbetrei- bende nach Voranmeldung und in dringenden Fällen; ab 4. Mai wieder regulär geöffnet) das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes sowie von Handschuhen Pflicht.

Städtische Dienststellen

Für den Fall, dass nach Terminvereinbarung eine Präsenz in einer anderen städtischen Dienststelle erforderlich ist, gilt auch dort die Tragepflicht eines Mund-Nasen-Schutzes.

Mund-Nasen-Schutz-Beschaffung

Die Wirtschaftsförderung der Stadt Kronberg im Taunus weist im Rahmen der Kampag- nen „Wir halten zusammen“ und „Wir lieben Kronberg“ unter anderem auf das Angebot der Änderungsschneidereien im Stadtgebiet hin, die Stoff-Masken in unterschiedlichsten Ausführungen, Farben, Größen und Preisen anfertigen. (mw)

Mund-Nasen-Schutz: Tragepflicht in

verschiedenen Bereichen seit Montag

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Teil 20: Die Berechnung des Zugewinnausgleichs

Der Gesetzgeber unterscheidet das Anfangsvermögen und das Endver- mögen. Beide Werte sind Grundlage der vorzunehmenden Berechnung.

Der Zugewinnausgleich unterliegt einem strengen Stichtagsprinzip. Der Tag der standesamtlichen Trauung ist der Stichtag für das Anfangs- vermögen und der Tag der Zustellung des Scheidungsantrages ist der Stichtag für das Endvermögen. Beide Eheleute sind verpflichtet, zu dem jeweiligen Stichtag Auskunft über ihr Aktiv- und Passivvermögen zu er- teilen. Neben dem Anfangs- und dem Endvermögen gibt es noch das sogenannte Zuerwerbsvermögen (Schenkungen oder Erbschaften), das ein Ehegatte während der Ehe erhalten hat. Es wird nur rein rechnerisch dem Anfangsvermögen zugeschlagen, denn es soll mit dem Wert im Zeitpunkt von Erbe oder Schenkung nicht beim Zugewinn berück- sichtigt werden. Auch hier ist der Tag der Schenkung und der Tag, an dem der Nachlass angefallen ist, von Bedeutung. Als Anfangsvermögen kann daher das folgende Vermögen bezeichnet werden:

1. Das Vermögen, welches im Tag der standesamtlichen Trauung vorhanden war. Dabei ist genau auf diesen Tag abzustellen, nicht einen Tag davor und nicht einen Tag danach.

2. Anfangsvermögen ist aber auch das Vermögen, das während des Bestehens der Ehe einem Ehepartner oder beiden Ehepart- ner von einem Dritten geschenkt wurde.

3. Ferner zählt zum Anfangsvermögen das Vermögen, welches ein Ehepartner während der bestehenden Ehe geerbt oder mit Rücksicht auf ein künftiges Erbrecht im Wege der sogenannten vorweggenommenen Erbfolge erworben hat.

Informieren Sie sich zu diesem Thema auch in meinem Ratgeber

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Fortsetzung zu dem Thema Zugewinnausgleich am Donnerstag, dem 14. Mai 2020. Bereits erschienene Teile können Sie gerne über die Kanzlei anfordern.

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Kronberg (kb) – Im April 2020 gra- tuliert die Hockeyabteilung des MTV Kronberg Christof Wink zu seinem zehnjährigen Jubiläum als Hockeytrai- ner im MTV. Christof Wink startete beim MTV als erster hauptamtlicher Trainer im April 2010 und begann damals, die Abteilung Hockey neu zu organisieren. Damit legte er den Grundstein für die kontinuierliche und erfolgreiche Weiterentwicklung der Ho- ckeyabteilung des MTV. Insbesondere die Jugendarbeit rückte mit Christof Wink in den Fokus. Manche Spieler, die mit fünf Jahren bei ihm zum ersten Mal einen Hockeyschläger in der Hand hat- ten, sind heute als junge Co-Trainer im MTV aktiv. „Der MTV dankt ihm für zehn Jahre erfolgreiche Jugendarbeit,

zehn Jahre Schweiß und Fleiß, Strategi- en und Konzepte, Turniere und viele ge- meinsame tolle Events mit den Jugend- mannschaften. Die Tatsache, dass der MTV Kornberg, gemessen an seinen Hockeymitgliedern im Jugendbereich, inzwischen zu den größten Hockey spielenden Vereinen in Hessen zählt, spricht für sich“, so das Hockey-Team über den Trainer. Sicher hätten sich al- le Beteiligten gewünscht, das Jubiläum gemeinsam auf dem Hockeyplatz zu feiern, in den Zeiten von Corona war das leider keine Option. Statt dessen freuen sich alle auf ein hoffentlich bal- diges Wiedersehen auf dem Kunstrasen beim MTV.

Dennoch, auch in der unfreiwillig ho- ckeyfreien Zeit ist die Abteilung aktiv:

Die Trainer der Jugendmannschaften haben diverse Trainingsprogramme für zu Hause oder im Freien zusammenge- stellt, die jeder alleine absolvieren kann.

Lehrgänge für Nachwuchsschiedsrich- ter wurden online angeboten, und im Rahmen einer wöchentlichen Hockey- Challenge konnte der Hockey-Nach- wuchs seine technischen Fertigkeiten per Video dokumentieren und einsen- den. Die jeweils besten Videos wurden prämiert. Alles in allem ist es der MTV Hockeyfamilie bisher sehr gut gelun- gen, das Beste aus der Situation zu ma- chen, und nicht ohne Stolz vermeldet die Abteilung bisher keine Kündigun- gen von Mitgliedschaften auf Grund des zwangsweise ruhenden Trainings- und Spielbetriebs.

Christof Wink – Zehn Jahre Einsatz für den MTV-Hockeysport

Der erste hauptamtliche Hockeytrainer Christof Wink ist mit viel Engagement für die Hockeyjugend im Einsatz. Foto: privat

Kronberg. – Mit Bedauern und Unver- ständnis nimmt die KfB die Mitteilung des Stadtverordnetenvorstehers zur Kenntnis, wonach alle regulären Gremi- ensitzungen bis zur Sommerpause mit der Begründung der aktuellen Infekti- onsgefahr abgesagt wurden. Statt der Stadtverordnetenversammlung soll am 4. Juni nun der HFA als sogenannter Eil- ausschuss nach Paragraf 51 a der Hes- sischen Gemeindeordnung tagen. Dieser Eilausschuss darf einberufen werden,

„wenn die vorherige Entscheidung der Gemeindevertretung nicht eingeholt werden kann und Gründe des öffentli- chen Wohls keinen Aufschub dulden.“

Die KfB-Co-Fraktionsvorsitzende Alexa Börner dazu: „Im Eilausschuss können jedoch nur dringliche Vorlagen entschie- den werden, darüber hinaus müssen sie in der nächsten Stadtverordnetenver- sammlung erneut beschlossen werden.

Sie stehen daher unter einem gewissen Vorbehalt. Alle anderen Entscheidungen werden auf ungewisse Zeit verschoben.“

Die KfB-Fraktion sei sich sowohl der aktuellen Situation und des für die Bür- ger bestehenden Infektionsrisikos als auch ihrer Vorbildfunktion als ehrenamt-

liche Politiker bewusst und verfolge die Entwicklung genau. „Wir sehen jedoch durchaus die Möglichkeit, die Entschei- dung der Stadtverordnetenversammlung einzuholen. Unter den notwendigen Vorkehrungen wie der Einhaltung eines Sicherheitsabstandes etc. wäre ein Tagen der Mandatsträger zum Beispiel in der Stadthalle möglich, dies handhaben auch andere Gemeinden so“, erklärt Börner.

Der Stadtverordnetenvorsteher sieht sich laut seiner Aussage in der Verantwor- tung, für die sogenannte Risikogruppe unter den Mandatsträgern die Sitzungen abzusagen. Vier von sechs Mitgliedern der KfB-Fraktion gehören zur soge- nannten Risikogruppe, weil sie älter als 60 Jahre sind, informiert die KfB. Da- runter Dr. Jochen Eichhorn, Vertreter im Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt, der erklärt: „Es steht für mich außer Frage, an einer normalen Sitzung – natürlich mit den gebotenen Schutz- maßnahmen – teilzunehmen.“ „Wenn Herr Knoche die kommende Sitzung mit Verweis auf die Risikogruppen ab- sagt, kann konsequenterweise erst dann wieder normal getagt werden, wenn ein wirksamer Impfschutz oder ein Me-

dikament in ausreichender Menge zur Verfügung steht“, stellt Rainer Schmidt fest, der die KfB im Ausschuss für Kul- tur und Soziales (KSA) vertritt. „Das wäre voraussichtlich frühestens in ei- nem Jahr wieder der Fall!“ ergänzt Dr.

Eva-Maria Villnow, ebenfalls Mitglied des KSA. Die aktuelle Berichterstattung und Stand der Forschung lasse vermu- ten, dass grundsätzlich auch nach der Sommerpause weiterhin eine Infekti- onsgefahr von Covid-19 ausgehen wird.

Nach der Argumentation des Stadtver- ordnetenvorstehers dürften die Gre- mien dann weiterhin nicht tagen. „Für gesetzliche Gremien gilt das aufgrund der Covid-19-Pandemie ausgesprochene Versammlungsverbot aber nicht“. betont Dr. Heide-Margaret Esen-Baur, „Ich ha- be von meinen Wählern das Mandat er- halten und möchte meine entsprechende Verantwortung auch ausüben.“ Insofern spricht sich die KfB für eine Tagung der Stadtverordnetenversammlung am 4.

Juni aus und unterstützt gegebenenfalls auch den Vorstoß der FDP, eine Stadtver- ordnetenversammlung auf Antrag eines Viertels der Stadtverordneten einzuberu- fen. (mw)

KfB will Stillstand in der Politik verhindern

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„Der Burgverein beklagt sich zurecht darüber, dass rücksichtslose Zeitgenossen Abfälle, insbesondere gefüllte Hundkot-Beutel, einfach durch das Metallgitter auf dem Gelände des Burggartens am Eibenhain entsorgen. Höfliche Hinweise auf mehr Anstand und Rücksicht- nahme, die am Zaun entlang des Burgwegs angebracht sind, haben offenbar nicht den er- hofften Erfolg gezeigt“, erklärt uns unser Leser Alexander Dahmen, der nun, nachdem sich ihm obiges Bild bot, Folgendes annimmt: „In einer Räumaktion vom 26. zum 27. April wur- de der Unrat nun zurück auf den Burgweg befördert, so dass sich der Fußweg entlang des Zaunes am 27. April morgens in dem gezeigten Zustand befand. Das war wohl ein Akt der Notwehr, eine akzeptable Lösung ist das aber nicht“, schreibt er dazu weiter und bittet das Ordnungsamt, den Weg so schnell wie möglich mit einer Kehrmaschine zu reinigen. „Das ist nicht nur wegen des groben Drecks erforderlich“, so Dahmen. Ebenfalls gesehen und die Stadt informiert hatten auch der Burgverein, dessen Vorstandssprecherin Martha Ried gegenüber dem Ordnungsamt erklärte: „Von uns hat es niemand dorthin geworfen. Unsere Leute sammeln schon seit Jahren die Hundetüten im Eibenhain auf. Sie werden auf der Burg entsorgt. Da es in letzter Zeit mehr wurde, haben wir die Schilder dort angebracht. Ich kann nicht beurteilen, ob diese Beutel alle in einer Nacht dort hingeworfen wurden oder ob sie sich dort im Laufe der Zeit gesammelt haben. Die Stadt will nun prüfen, ob in dieser Region ein weitere Abfalleimer aufgestellt werden kann. Foto: privat

Haufenweise – Hinterlassenschaften

im Burgweg

Unsere Leserin Christiane Zitzewitz, Philo- sophenweg, Kronberg, schreibt zum Kron- berger Stadtwald Folgendes: Mit großem Interesse habe ich kürzlich die Titelgeschich- te über den erschreckenden Zustand des Kronberger Stadtwaldes gelesen und mich anschließend gefragt, warum sich eigent- lich – meines Wissens – niemand um den katastrophalen Zustand unseres wunderschö- nen Esskastanienwaldes entlang des Schei- benbuschwegs kümmert. Sieht man einmal von der löblichen, aber ziemlich sinnlosen Maßnahme der Vereinigung Regionalpark Rheinmain ab, die 2016 auf der Route „Nid- da – Opel-Zoo“ das sogenannte Kastaneum, einen historischen Esskastanienhain, frei- geschnitten, rekonstruiert und mit zwei sehr schönen Holzliegen ausgestattet hat. Ach ja, und an den Stelen sind noch Kochrezepte an- gebracht.

Netter Versuch, den vernachlässigten Wald wieder in den Fokus der Bürger zu stellen, die Liegen werden immerhin genutzt, leider hinterlassen diese Besucher regelmäßig Müll und Flaschen. So viel dazu.

Immerhin hat die Kastanie, Baum des Jahres 2018, Tradition. Schon Goethe schätzte seine Früchte, und die Kronberger Maler nutzten ihn als Sujet für ihre Bilder. Doch seit dem fatalen Unwetter vor vier Jahren hat sich sein Erscheinungsbild drastisch verschlechtert.

Geht man den Rentbachweg herunter und überquert den Bach, bieten sich links und rechts Bilder der Verwüstung. Das Geländer ist abgebrochen, riesige Baumstämme lie- gen im Bachbett. Geht man weiter Richtung Opel-Zoo, das gleiche Szenario, tote Äste, die gefährlich über dem Weg hängen und nur darauf warten beim nächsten Windstoß herunter zu krachen, rechts und links Hau-

fen umgefallener Bäume, und die, die noch stehen, sehen zum Erbarmen aus. Ich bin be- stimmt kein Mensch, der einen picobello auf- geräumten Wald bevorzugt, schließlich brau- chen die Tiere ihre Rückzugsorte und Wald ist eben Natur und kein Park. Ich habe übri- gens gehört, dass es im Haushalt angeblich Rückstellungen für die „Bereinigung“ des Kastanienwaldes gibt!! Worauf warten die Verantwortlichen eigentlich? Vielleicht sollte man diese mal zu einem Betriebsausflug mit Anwesenheitspflicht in den Wald verdonnern, damit auch der letzte endlich kapiert, dass et- was geschehen muss!

Leserbrief Aktuell

Die Holzliegen im „Kastaneum“ werden ge- nutzt, aber leider wird daneben auch regel- mäßig Müll hinterlassen. Foto: Zitzewitz

Unser Leserin Christine Schanz, Am Roth- lauf, Kronberg-Oberhöchstadt, schreibt zur Diskussion um den Termin der Bürgermeis- terwahl in Kronberg Folgendes: In Kronberg wird zurzeit der Wahltermin für die Bürger- meisterwahl kontrovers diskutiert. Soll es eine eigenständige Bürgermeisterwahl am 1. November 2020 geben oder wird die Bür- germeisterwahl mit der Kommunalwahl im März 2021 zusammengelegt? Der von SPD, UBG und Grünen unterstützte „unabhängi- ge“ Bürgermeisterkandidat Christoph König hat sich ganz klar für eine von der Kommu- nalwahl „unabhängige“ Bürgermeisterwahl im November 2020 ausgesprochen. Nun hat Christoph König in seiner Eigenschaft als gewählter Vorsitzender des Haupt- und Fi- nanzausschusses öffentlich dargelegt, dass der derzeitige Bürgermeister Klaus Temmen gesetzlich verpflichtet werden kann, mindes- tens drei Monate nach Ende seiner offiziellen Amtszeit die Geschäfte der Stadt weiterzu- führen, also bis zum 28. Februar 2021. König

führt weiter aus: „Danach dürfe er sich aber – außer er mache freiwillig noch weiter – in den Ruhestand verabschieden. Der Erste Stadt- rat würde dann die Geschäfte führen.“ Dies scheint ein starkes Argument für die Bürger- meisterwahl im November zu sein, da wohl keiner wollen kann, dass die Führung der Stadt geschwächt die Folgen der Coronakri- se bewältigen muss. Herr König erwähnt je- doch nicht, dass Bürgermeister Temmen dan- kenswerterweise bereits in der Presse seine Bereitschaft erklärt hat, freiwillig länger als drei Monate die Geschäfte weiterzuführen.

Somit käme es nicht zu einer Schwächung der Stadtführung, und eines der Argumente für den Novembertermin liefe ins Leere. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt. Ich hätte von Herrn König, in seiner Eigenschaft als ge- wählter Vorsitzender des HFA, erwartet, dass er die Öffentlichkeit umfassend informiert.

So bleibt die Befürchtung, dass Herr König, um des eigenen Vorteils willen, eine wesentli- che Information nicht erwähnt hat.

Leserbrief Aktuell

Kronberg – Die städtische Ordnungsbehör- de und die Polizei gehen einem Vorfall nach, der sich am Freitag, 17. April im Quellenpark Kronthal ereignet hat. Nach Berichten von Spaziergängern wurde der Bereich der Quel- len gegen 14 Uhr von einer Drohne überflo- gen, an der eine Kamera und ein Lautsprecher angebracht waren. Über den Lautsprecher sei eine Durchsage ertönt, in der vorgegeben wurde, das städtische Ordnungsamt filme den Bereich und kontrolliere, ob sich dort aufhal- tende Personen an die Abstandsregeln hiel- ten. Schließlich sei angekündigt worden, dass die städtische Ordnungspolizei sogleich noch die Personalien aufnehmen werde. Dann sei die Drohne wieder verschwunden. Die Stadt Kronberg hat die Polizei über den Vorfall in- formiert und weist darauf hin, dass für den Einsatz von Drohnen strenge behördliche Vorgaben gelten und Zuwiderhandlungen rechtlich verfolgt werden. „Das städtische Ordnungsamt verfügt weder über Drohnen noch hat es einen solchen Einsatz selbst ge-

tätigt oder beauftragt“, so die Information aus der städtischen Ordnungsbehörde.

Wer sachdienliche Hinweise zum Vorfall vom 17. April geben kann, wird gebeten, sich mit dem städtischen Ordnungsamt unter Telefon 06173-703-1235 oder 06173-703-1231 in Verbindung zu setzen. (mw)

Ermittlungen zu kuriosem Drohnenflug im Quellenpark

Kronberg. – Das Team der ambulan- ten Hospiz- und Palliativberatung Betes- da der Ökumenischen Diakoniestation Kronberg+Steinbach begleitet als ambulan- ter Hospiz- und Palliativ-Beratungsdienst in Kronberg Schwerstkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen in ihrem Zuhause. Dies geschieht in der Regel auch in den Kronberger Senioreneinrichtungen.

Dazu kommen die Koordinatoren in die Ein- richtungen und nach Hause und beraten die Menschen zu der jeweiligen Lebenssituation.

„Unsere Aufgabe ist es, Menschen in den schwersten Stunden menschlich zu begleiten.

Möglichst niemand sollte in einer solchen Si- tuation alleine sein. Dies war schon vor der aktuellen Krise so“, erklärt die Koordinatorin Friederike Olbrisch-Korn. „Unser Auftrag gilt erst recht in turbulenten Zeiten wie dieser und wird auch in Zukunft so bleiben“, sagt sie mit Hinblick auf die Coronakrise. „Wir können im Hochtaunuskreis auf ein sehr gut ausgebautes palliatives Netzwerk zurückgrei- fen, welches sich aus unterschiedlichen Fach- bereichen zusammensetzt. Wir alle sind und

bleiben für unsere Patienten da, auch wenn wir zur Zeit keinen persönlichen Kontakt her- stellen können!“, erklärt sie.

Im Rahmen der Zugangsbeschränkungen sei- en jedoch neue Lösungen gefragt. Die ehren- amtlichen Hospizbegleiter suchen den Kon- takt zu ihren Begleitungen jetzt vermehrt auf dem schriftlichen Weg, kleine Präsente geben Lebenszeichen und Lebensmut. „Wir alle te- lefonieren sehr viel mehr als vorher. An neu- en Konzepten zur Umsetzung von visueller Kontaktaufnahme wird gearbeitet.“

Aus einer Krise entstehe auch immer etwas Neues – Not mache erfinderisch, weite den Blick und biete die Chance, das ursprünglich Vertraute mit anderen Augen ansehen zu dür- fen.

Weitere Informationen und Hilfe gibt es bei Betesda – Ambulanter Hospiz- und Palliativ- Beratungsdienst in Kronberg bei Friederi- ke Olbrisch-Korn (Koordinatorin), Telefon 06173 - 926312, oder bei der Ökumenischen Diakoniestation Kronberg + Steinbach bei Natali Kirsa-Diehl (Pflegedienstleitung), Te- lefon 06173 – 9263-0.

Betesda arbeitet an neuen Konzepten

Kronberg (kb) – Das Land Hessen hat die Gruppen auf Anspruch zur Not-Betreuung von Kindern erneut erweitert. Neu hinzuge- kommene Berechtigte sind: Schulleitungen, Lehr- und Betreuungskräfte, die unmittelbar mit der Organisation und Durchführung des Unterrichts und von anderen schulischen Ver- anstaltungen befasst sind. Die Verordnungs- ergänzung tritt zum 27. April in Kraft.

Regelung in städtischen Einrichtun- gen

In allen Fällen ist für die städtischen Einrich- tungen (Kitas Pusteblume, Racker-Acker und Schöne Aussicht) gegenüber dem städtischen Fachreferat Kind und Familie der Nachweis der Berechtigung zu erbringen, ehe das Kind in die Not-Betreuung aufgenommen werden

kann. Der Nachweis muss in schriftlicher Form erfolgen und kann alternativ der be- treffenden Kita vorgelegt werden oder per E-Mail eingereicht werden an: kindundfami- lie@kronberg.de.

Das Antragsformular „Bestätigung über Zu- gehörigkeit zu einer Personengruppe“ ist auf der Internetseite des Hessischen Sozialminis- teriums verfügbar (https://soziales.hessen.de/

gesundheit/infektionsschutz/corona-hessen/

kitas-geschlossen-notbetreuung-sicherge- stellt). Das Fachreferat prüft den Nachweis und erteilt dann – im berechtigten Falle – die Aufnahmebestätigung.

Für weitere Fragen und Auskünfte steht das städtische Fachreferat Kind und Familie unter Telefon 06173-703-1320, E-Mail: kindundfa- milie@kronberg.de, zur Verfügung.

Berechtigungsgruppen für Kita-Not-Betreuung erweitert

Kronberg (kb) – Alljährlich eine Attraktion für Tausende von Besuchern: die Rhododen- dron-Blüte im Park von Schloss Wolfsgarten in Langen. In diesem Jahr müssen die Tore leider geschlossen bleiben.

Aufgrund der Corona-Pandemie und der ver- ordneten Einschränkungen kann die Parköff-

nung an den Wochenenden 23. und 24. Mai sowie 31. Mai und 1. Juni diesmal nicht statt- finden. Die Hessische Hausstiftung mit Sitz in Kronberg bedauert diese Entscheidung sehr und will grundsätzlich an der Tradition der Parköffnung im kommenden Jahr wieder anschließen.

Schloss Wolfsgarten bleibt geschlossen

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