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Bekanntmachung über die Ausprägung von deutschen Euro-Gedenkmünzen im Nennwert von 2 Euro (Gedenkmünze"Schleswig-Holstein")

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Bekanntmachung über die Ausprägung von deutschen Euro- Gedenkmünzen im Nennwert von 2 Euro (Gedenkmünze

"Schleswig-Holstein")

Münz2EuroBek 2006

Ausfertigungsdatum: 08.12.2005 Vollzitat:

"Bekanntmachung über die Ausprägung von deutschen Euro-Gedenkmünzen im Nennwert von 2 Euro (Gedenkmünze "Schleswig-Holstein") vom 8. Dezember 2005 (BGBl. 2006 I S. 8)"

Fußnote

(+++ Textnachweis ab: 6. 1.2006 +++)  

----

Gemäß den §§ 2, 4 und 5 des Münzgesetzes vom 16. Dezember 1999 (BGBl. I S. 2402) hat die Bundesregierung beschlossen, eine 2-Euro-Gedenkmünze "Schleswig-Holstein" im Rahmen einer Serie "Bundesländer" prägen zu lassen.

Die Auflage der Münze beträgt 30 Millionen Stück. Daneben werden für das Sammlerprodukt deutsche Euro- Kursmünzensätze 375.000 Stück in Spiegelglanzausführung geprägt.

Die Münze wird ab dem 3. Februar 2006 in den Verkehr gebracht. Materialeinsatz und technische Parameter der 2-Euro-Gedenkmünze entsprechen der 2-Euro-Umlaufmünze. Der Münzrand enthält in vertiefter Prägung unverändert die Inschrift:

         "EINIGKEIT UND RECHT UND FREIHEIT".

 

 

 Die nationale Seite der Gedenkmünze zeigt das Holstentor, das durch seine filigrane Ausformung einen ästhetischen Reiz vermittelt, der hervorragend mit dem Außenring korrespondiert. Die Länderbezeichnung

"Schleswig-Holstein" verknüpft das abgebildete Bauwerk, das Holstentor, mit dem Bundesland. Das Münzzeichen der jeweiligen Prägestätte und das Namenszeichen des gestaltenden Künstlers komplettieren die Gestaltung des Münzkerns.

Auf dem Außenring sind die europäischen Sterne, das Ausgabejahr 2006 und das Ausgabeland

"BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND" abgebildet.

Der Entwurf der nationalen Seite der Gedenkmünze stammt von Heinz Hoyer aus Berlin.

Schlussformel  

Der Bundesminister der Finanzen ----

 (Fundstelle: BGBl. I 2006, 8)  

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