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5.2 Erhaltungs- und Entwicklungsziele für die Lebensstätten von Arten

5.2.10 Zwergtaucher (Tachybaptus ruficollis) [A004]]

Erhaltungsziele:

• Erhaltung der zumindest stellenweise deckungsreichen Stillgewässer

• Erhaltung der Verlandungszonen mit Röhrichten wie Schilf-, Rohrkolben-, Wasserschwaden- oder Rohrglanzgrasbestände

• Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet

• Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten

• Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.9.)

Entwicklungsziele:

Es werden keine Entwicklungsziele formuliert, da das Entwicklungspotenzial außerhalb der Lebensstätten relativ gering und der Erhaltungszustand der Art im Gebiet gut ist.

5.2.11 Kormoran (Phalacrocorax carbo) [A017]

Erhaltungsziele:

• Erhaltung der fischreichen Gewässer

• Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet

• Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplät-ze sowie Überwinterungs- und Nahrungsgebiete

Entwicklungsziele:

Es werden keine Entwicklungsziele formuliert, da über die bestehenden Lebensstätten hin-aus keine weiteren Flächen mit Entwicklungspotenzial existieren.

5.2.12 Rohrdommel (Botaurus stellaris) [A021]

Erhaltungsziele:

• Erhaltung der Feuchtgebiete

• Erhaltung der Flachwasserzonen an stehenden Gewässern sowie der Über-schwemmungsflächen

• Erhaltung der Röhrichte, Großseggenriede und Schilfbestände mit offenen Gewässerbereichen

• Erhaltung von langen Röhricht-Wasser-Grenzlinien wie sie durch Buchten, Schilfinseln und offene Wassergräben sowie kleinere freie Wasserflächen in-nerhalb der Röhrichte zustande kommen

• Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet

• Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen, ungesicherte Schornsteine und Windkraftanlagen

• Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Fischen, Amphibien, Kleinsäugern, Großinsekten, Reptilien und Regenwürmern

• Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplät-ze sowie Überwinterungs- und Nahrungsgebiete

Entwicklungsziele:

• Entwicklung von weiteren großflächigen Röhrichten u. Schilf unterschiedlicher Altersstruktur

5.2.13 Zwergdommel (Ixobrychus minutus) [A022]

Erhaltungsziele:

• Erhaltung der flachen Verlandungszonen an Stillgewässern

• Erhaltung der reich strukturierten Röhrichte und Großseggenriede sowie Schilfreinbestände, die auch einzelne Gebüsche enthalten können

• Erhaltung der während der gesamten Fortpflanzungszeit (1.5. - 15.9.) wasser-ständigen Röhrichte mit angrenzenden offenen Wasserflächen

• Erhaltung von langen Röhricht-Wasser-Grenzlinien wie sie durch Buchten, Schilfinseln und offene Wassergräben sowie kleinere freie Wasserflächen in-nerhalb der Röhrichte zustande kommen

• Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet

• Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten

• Erhaltung des Nahrungsangebots mit Kleinfischarten und Jungfischaufkom-men sowie Wasserinsekten und kleineren Amphibien

• Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit

Entwicklungsziele:

• Entwicklung weiterer potenzieller Bruthabitate durch Verbesserung der hydro-logischen Situation in trockengefallenen Röhrichten bzw. Abflachung von Ge-wässerufern.

5.2.14 Nachtreiher (Nycticorax nycticorax) [A023]

Erhaltungsziele:

• Erhaltung der Feuchtgebiete

• Erhaltung der Flachwasserzonen an stehenden Gewässern sowie der Über-schwemmungsflächen

• Erhaltung der Röhrichte, Großseggenriede und Schilfbestände mit offenen Gewässerbereichen mit einzelnen als Horstplatz geeigneten Bäumen

• Erhaltung von langen Röhricht-Wasser-Grenzlinien wie sie durch Buchten, Schilfinseln und offene Wassergräben sowie kleinere freie Wasserflächen

in-• Erhaltung von großflächigen Offenlandkomplexen mit Grünland

• Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet

• Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen, ungesicherte Schornsteine und Windkraftanlagen

• Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Fischen, Amphibien, Kleinsäugern, Großinsekten, Reptilien und Regenwürmern

• Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplät-ze sowie Überwinterungs- und Nahrungsgebiete

Entwicklungsziele:

• Entwicklung weiterer potenzieller Brut- bzw. Nahrungshabitate durch Verbes-serung der hydrologischen Situation in trockengefallenen Röhrichten bzw. Ab-flachung von Gewässerufern.

5.2.15 Krickente (Anas crecca) [A052]

Es werden keine Erhaltungs- und Entwicklungsziele formuliert, da die Art im Gebiet nicht als Brutvogel auftritt.

5.2.16 Knäkente (Anas querquedula) [A055]

Es werden keine Erhaltungs- und Entwicklungsziele formuliert, da die Art im Gebiet nicht als Brutvogel auftritt.

5.2.17 Baumfalke (Falco subbuteo) [A099]

Erhaltungsziele:

• Erhaltung und Pflege vorhandener Laubgehölze u. a. mit lichten Strukturen, sowie von Überhältern an Waldrändern, Althölzern und Altholzinseln.

• Erhaltung und Pflege von Feldgehölzen oder Baumgruppen entlang von Ge-wässern sowie extensiv genutzter Grünlandfluren.

• Vermeidung von Störungen während der Fortpflanzungszeit.

Entwicklungsziele:

Es werden keine Entwicklungsziele formuliert, da über die bestehenden Lebensstätten hin-aus keine weiteren Flächen mit wesentlichem Entwicklungspotenzial existieren.

5.2.18 Wasserralle (Rallus aquaticus) [A118]

Erhaltungsziele:

• Erhaltung der stehenden Gewässer mit Flachwasserzonen

• Erhaltung der schilfbewachsenen Wassergräben

• Erhaltung der deckungsreichen Verlandungsbereiche mit flach überfluteten Röhrichten, Großseggenrieden und Ufergebüschen

• Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen

• Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten

• Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.3. -15.9.)

Entwicklungsziele:

• Entwicklung weiterer potenzieller Bruthabitate durch Verbesserung der hydro-logischen Situation in trockengefallenen Röhrichten bzw. Abflachung von Ge-wässerufern.

5.2.19 Tüpfelsumpfhuhn (Porzana porzana) [A119]

Erhaltungsziele:

• Erhaltung der Feuchtgebiete

• Erhaltung der Flachwasserzonen an stehenden und schwach fließenden Ge-wässern mit einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation

• Erhaltung der deckungsreichen Verlandungszonen mit Röhrichten unter-schiedlicher Altersstruktur und Großseggenrieden

• Erhaltung der Übergangszonen zwischen Röhrichten oder Großseggenrieden zu flach überschwemmten Bereichen

• Erhaltung von Schlick- und Schlammflächen

• Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen

• Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Kiesgruben mit vor-genannten Lebensstätten

• Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten, Mollusken, kleinen Krebstieren und Würmern

• Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast-, Mauser-, Überwinterungs- und Nahrungsgebiete

Entwicklungsziele:

• Verbesserung des Wasserregimes zur Fortpflanzungszeit

• Entwicklung weiterer Übergangszonen zwischen Röhrichten bzw. Großseg-genrieden zu flach überschwemmten Zonen z. B. durch Pflegemahd

5.2.20 Kleines Sumpfhuhn (Porzana parva) [A120]

Erhaltungsziele:

• Erhaltung der ungenutzten wasserständigen Schilfröhrichte und Großseggen-riede mit wasserseitigen Knickschicht-Bereichen

• Erhaltung einer Überstauung der Lebensstätten während der gesamten Fort-pflanzungszeit (1.4.- 15.9.)

• Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen

• Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten

• Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit

Entwicklungsziele:

• Entwicklung weiterer potenzieller Bruthabitate durch Verbesserung der hydro-logischen Situation in trockengefallenen Röhrichten bzw. Abflachung von Ge-wässerufern.

5.2.21 Kiebitz (Vanellus vanellus) [A142]

Erhaltungsziele:

• Erhaltung von mageren Wiesen mit lückiger Vegetationsstruktur

• Erhaltung von Grünlandbrachen

• Erhaltung von Flutmulden, zeitweise überschwemmten Senken und nassen Wiesen

• Erhaltung der Gewässer mit Flachufern

• Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.2.-31.8.)

Entwicklungsziele:

Es werden keine Entwicklungsziele formuliert, da aufgrund der geringen Größe des Gebietes über die bestehende Lebensstätte hinaus keine weiteren Flächen mit wesentlichem Entwick-lungspotenzial existieren.

5.2.22 Eisvogel (Alcedo atthis) [A229]

Erhaltungsziele:

• Erhaltung der naturnahen Gewässer

• Erhaltung von Steilwänden und Abbruchkanten aus grabbarem Substrat in Gewässernähe

• Erhaltung von für die Brutröhrenanlage geeigneten Wurzeltellern umgestürzter Bäume in Gewässernähe

• Erhaltung von Strukturen, die als Ansitz für die Jagd genutzt werden können wie starke Ufergehölze mit über das Gewässer hängenden Ästen

• Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet

• Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit Gewässern und Steilufern

• Erhaltung des Nahrungsangebots mit Kleinfischarten und Jungfischaufkom-men

• Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.9.)

Entwicklungsziele:

• Verbesserung des Brutplatzangebots durch eine Redynamisierung naturferner Fließgewässerabschnitte sowie eine Erhöhung des Angebots von als Brut-wand geeigneten Steilwänden.

5.2.23 Wendehals (Jynx torquilla) [A233]

Erhaltungsziele:

• Erhaltung der Magerrasen und Grünlandbrachen

• Erhaltung von mageren Mähwiesen oder Weiden sowie Feldgehölzen

• Erhaltung von zeitlich differenzierten Nutzungen im Grünland

• Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln

• Erhaltung von Bäumen mit Höhlen

• Erhaltung von Randstreifen, Rainen, Böschungen und gesäumten gestuften Waldrändern

• Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Wiesenameisen Entwicklungsziele:

Es werden keine Entwicklungsziele formuliert, da über die bestehenden Lebensstätten hin-aus keine weiteren Flächen mit wesentlichem Entwicklungspotenzial existieren.