5.2 Erhaltungs- und Entwicklungsziele für die Lebensstätten von Arten
5.2.10 Zwergtaucher (Tachybaptus ruficollis) [A004]]
Erhaltungsziele:
• Erhaltung der zumindest stellenweise deckungsreichen Stillgewässer
• Erhaltung der Verlandungszonen mit Röhrichten wie Schilf-, Rohrkolben-, Wasserschwaden- oder Rohrglanzgrasbestände
• Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
• Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
• Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.9.)
Entwicklungsziele:
Es werden keine Entwicklungsziele formuliert, da das Entwicklungspotenzial außerhalb der Lebensstätten relativ gering und der Erhaltungszustand der Art im Gebiet gut ist.
5.2.11 Kormoran (Phalacrocorax carbo) [A017]
Erhaltungsziele:
• Erhaltung der fischreichen Gewässer
• Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
• Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplät-ze sowie Überwinterungs- und Nahrungsgebiete
Entwicklungsziele:
Es werden keine Entwicklungsziele formuliert, da über die bestehenden Lebensstätten hin-aus keine weiteren Flächen mit Entwicklungspotenzial existieren.
5.2.12 Rohrdommel (Botaurus stellaris) [A021]
Erhaltungsziele:
• Erhaltung der Feuchtgebiete
• Erhaltung der Flachwasserzonen an stehenden Gewässern sowie der Über-schwemmungsflächen
• Erhaltung der Röhrichte, Großseggenriede und Schilfbestände mit offenen Gewässerbereichen
• Erhaltung von langen Röhricht-Wasser-Grenzlinien wie sie durch Buchten, Schilfinseln und offene Wassergräben sowie kleinere freie Wasserflächen in-nerhalb der Röhrichte zustande kommen
• Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
• Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen, ungesicherte Schornsteine und Windkraftanlagen
• Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Fischen, Amphibien, Kleinsäugern, Großinsekten, Reptilien und Regenwürmern
• Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplät-ze sowie Überwinterungs- und Nahrungsgebiete
Entwicklungsziele:
• Entwicklung von weiteren großflächigen Röhrichten u. Schilf unterschiedlicher Altersstruktur
5.2.13 Zwergdommel (Ixobrychus minutus) [A022]
Erhaltungsziele:
• Erhaltung der flachen Verlandungszonen an Stillgewässern
• Erhaltung der reich strukturierten Röhrichte und Großseggenriede sowie Schilfreinbestände, die auch einzelne Gebüsche enthalten können
• Erhaltung der während der gesamten Fortpflanzungszeit (1.5. - 15.9.) wasser-ständigen Röhrichte mit angrenzenden offenen Wasserflächen
• Erhaltung von langen Röhricht-Wasser-Grenzlinien wie sie durch Buchten, Schilfinseln und offene Wassergräben sowie kleinere freie Wasserflächen in-nerhalb der Röhrichte zustande kommen
• Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
• Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
• Erhaltung des Nahrungsangebots mit Kleinfischarten und Jungfischaufkom-men sowie Wasserinsekten und kleineren Amphibien
• Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit
Entwicklungsziele:
• Entwicklung weiterer potenzieller Bruthabitate durch Verbesserung der hydro-logischen Situation in trockengefallenen Röhrichten bzw. Abflachung von Ge-wässerufern.
5.2.14 Nachtreiher (Nycticorax nycticorax) [A023]
Erhaltungsziele:
• Erhaltung der Feuchtgebiete
• Erhaltung der Flachwasserzonen an stehenden Gewässern sowie der Über-schwemmungsflächen
• Erhaltung der Röhrichte, Großseggenriede und Schilfbestände mit offenen Gewässerbereichen mit einzelnen als Horstplatz geeigneten Bäumen
• Erhaltung von langen Röhricht-Wasser-Grenzlinien wie sie durch Buchten, Schilfinseln und offene Wassergräben sowie kleinere freie Wasserflächen
in-• Erhaltung von großflächigen Offenlandkomplexen mit Grünland
• Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
• Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen, ungesicherte Schornsteine und Windkraftanlagen
• Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Fischen, Amphibien, Kleinsäugern, Großinsekten, Reptilien und Regenwürmern
• Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplät-ze sowie Überwinterungs- und Nahrungsgebiete
Entwicklungsziele:
• Entwicklung weiterer potenzieller Brut- bzw. Nahrungshabitate durch Verbes-serung der hydrologischen Situation in trockengefallenen Röhrichten bzw. Ab-flachung von Gewässerufern.
5.2.15 Krickente (Anas crecca) [A052]
Es werden keine Erhaltungs- und Entwicklungsziele formuliert, da die Art im Gebiet nicht als Brutvogel auftritt.
5.2.16 Knäkente (Anas querquedula) [A055]
Es werden keine Erhaltungs- und Entwicklungsziele formuliert, da die Art im Gebiet nicht als Brutvogel auftritt.
5.2.17 Baumfalke (Falco subbuteo) [A099]
Erhaltungsziele:
• Erhaltung und Pflege vorhandener Laubgehölze u. a. mit lichten Strukturen, sowie von Überhältern an Waldrändern, Althölzern und Altholzinseln.
• Erhaltung und Pflege von Feldgehölzen oder Baumgruppen entlang von Ge-wässern sowie extensiv genutzter Grünlandfluren.
• Vermeidung von Störungen während der Fortpflanzungszeit.
Entwicklungsziele:
Es werden keine Entwicklungsziele formuliert, da über die bestehenden Lebensstätten hin-aus keine weiteren Flächen mit wesentlichem Entwicklungspotenzial existieren.
5.2.18 Wasserralle (Rallus aquaticus) [A118]
Erhaltungsziele:
• Erhaltung der stehenden Gewässer mit Flachwasserzonen
• Erhaltung der schilfbewachsenen Wassergräben
• Erhaltung der deckungsreichen Verlandungsbereiche mit flach überfluteten Röhrichten, Großseggenrieden und Ufergebüschen
• Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen
• Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
• Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.3. -15.9.)
Entwicklungsziele:
• Entwicklung weiterer potenzieller Bruthabitate durch Verbesserung der hydro-logischen Situation in trockengefallenen Röhrichten bzw. Abflachung von Ge-wässerufern.
5.2.19 Tüpfelsumpfhuhn (Porzana porzana) [A119]
Erhaltungsziele:
• Erhaltung der Feuchtgebiete
• Erhaltung der Flachwasserzonen an stehenden und schwach fließenden Ge-wässern mit einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
• Erhaltung der deckungsreichen Verlandungszonen mit Röhrichten unter-schiedlicher Altersstruktur und Großseggenrieden
• Erhaltung der Übergangszonen zwischen Röhrichten oder Großseggenrieden zu flach überschwemmten Bereichen
• Erhaltung von Schlick- und Schlammflächen
• Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen
• Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Kiesgruben mit vor-genannten Lebensstätten
• Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten, Mollusken, kleinen Krebstieren und Würmern
• Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast-, Mauser-, Überwinterungs- und Nahrungsgebiete
Entwicklungsziele:
• Verbesserung des Wasserregimes zur Fortpflanzungszeit
• Entwicklung weiterer Übergangszonen zwischen Röhrichten bzw. Großseg-genrieden zu flach überschwemmten Zonen z. B. durch Pflegemahd
5.2.20 Kleines Sumpfhuhn (Porzana parva) [A120]
Erhaltungsziele:
• Erhaltung der ungenutzten wasserständigen Schilfröhrichte und Großseggen-riede mit wasserseitigen Knickschicht-Bereichen
• Erhaltung einer Überstauung der Lebensstätten während der gesamten Fort-pflanzungszeit (1.4.- 15.9.)
• Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen
• Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten
• Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit
Entwicklungsziele:
• Entwicklung weiterer potenzieller Bruthabitate durch Verbesserung der hydro-logischen Situation in trockengefallenen Röhrichten bzw. Abflachung von Ge-wässerufern.
5.2.21 Kiebitz (Vanellus vanellus) [A142]
Erhaltungsziele:
• Erhaltung von mageren Wiesen mit lückiger Vegetationsstruktur
• Erhaltung von Grünlandbrachen
• Erhaltung von Flutmulden, zeitweise überschwemmten Senken und nassen Wiesen
• Erhaltung der Gewässer mit Flachufern
• Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.2.-31.8.)
Entwicklungsziele:
Es werden keine Entwicklungsziele formuliert, da aufgrund der geringen Größe des Gebietes über die bestehende Lebensstätte hinaus keine weiteren Flächen mit wesentlichem Entwick-lungspotenzial existieren.
5.2.22 Eisvogel (Alcedo atthis) [A229]
Erhaltungsziele:
• Erhaltung der naturnahen Gewässer
• Erhaltung von Steilwänden und Abbruchkanten aus grabbarem Substrat in Gewässernähe
• Erhaltung von für die Brutröhrenanlage geeigneten Wurzeltellern umgestürzter Bäume in Gewässernähe
• Erhaltung von Strukturen, die als Ansitz für die Jagd genutzt werden können wie starke Ufergehölze mit über das Gewässer hängenden Ästen
• Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet
• Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit Gewässern und Steilufern
• Erhaltung des Nahrungsangebots mit Kleinfischarten und Jungfischaufkom-men
• Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.9.)
Entwicklungsziele:
• Verbesserung des Brutplatzangebots durch eine Redynamisierung naturferner Fließgewässerabschnitte sowie eine Erhöhung des Angebots von als Brut-wand geeigneten Steilwänden.
5.2.23 Wendehals (Jynx torquilla) [A233]
Erhaltungsziele:
• Erhaltung der Magerrasen und Grünlandbrachen
• Erhaltung von mageren Mähwiesen oder Weiden sowie Feldgehölzen
• Erhaltung von zeitlich differenzierten Nutzungen im Grünland
• Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln
• Erhaltung von Bäumen mit Höhlen
• Erhaltung von Randstreifen, Rainen, Böschungen und gesäumten gestuften Waldrändern
• Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Wiesenameisen Entwicklungsziele:
Es werden keine Entwicklungsziele formuliert, da über die bestehenden Lebensstätten hin-aus keine weiteren Flächen mit wesentlichem Entwicklungspotenzial existieren.