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Die Zusammensetzung der Spielklassen und Gruppen einer Spielzeit wird Einteilung genannt und aus-schließlich durch

• Abstieg

• Recht auf Spielklassenverbleib

• Direktaufstieg

• Sonderstartrecht

• Relegationsaufstieg

• Spielklassenverzicht/Abmeldung

• Auffüllung

geregelt. Maßgebend für die Zusammensetzung sind die Abschlusstabellen und ggf. die Ergebnisse der Entscheidungsspiele der vorangehenden Spielzeit.

Es ist zulässig, dass mehrere Mannschaften eines Vereins in dieselbe Spielklasse und auch in dieselbe Gruppe eingeteilt werden.

Der DTTB, die Verbände und ggf. deren Gliederungen müssen ihre Auf- und Abstiegsregelungen spä-testens am 30. Juni für die nachfolgende Spielzeit veröffentlichen.

zu WO F 3.3.2 Altersgruppe Erwachsene

1. Pfalzliga untergeordnet 2. Pfalzliga Ost und 2. Pfalzliga West

2. Pfalzliga Ost untergeordnet Bezirksoberligen Bezirk Vorderpfalz Nord und Vorderpfalz Süd 2. Pfalzliga West untergeordnet Bezirksoberligen Bezirk Westpfalz Nord und Westpfalz Süd Altersgruppe Nachwuchs

1. Pfalzliga untergeordnet 2. Pfalzliga Ost und West

2. Pfalzliga Ost untergeordnet Bezirksligen Vorderpfalz Nord und Vorderpfalz Süd 2. Pfalzliga West untergeordnet Bezirksligen Bezirk Westpfalz Nord und Westpfalz Süd Altersgruppe Senioren

Ligen auf Verbandsebene nach geografischen Gesichtspunkten

Abschnitt F – Grundlagen und Aufbau des Punktspielbetriebes 62 3.4.2 Abstieg

Aus der veröffentlichten Abstiegsregelung muss eindeutig hervorgehen,

• ab welchem Tabellenplatz eine Mannschaft absteigt,

• welche Tabellenplätze davon zur Teilnahme an Relegationsspielen zu dieser Spielklasse berechti-gen.

3.4.3 Recht auf Spielklassenverbleib

Aus der veröffentlichten Auf- und Abstiegsregelung muss eindeutig hervorgehen, welche Tabellen-plätze zum Verbleib in der betreffenden Spielklasse berechtigen.

3.4.4 Direktaufstieg

Jeder Gruppensieger in der Altersgruppe Erwachsene hat das Recht auf den Direktaufstieg in die nächsthöhere Spielklasse.

Aus der veröffentlichten Aufstiegsregelung muss eindeutig hervorgehen, welche weiteren Tabellen-plätze zum Direktaufstieg berechtigen.

Die Verbände dürfen innerhalb der unteren Spielklassen gemäß WO A 1 verbandseinheitlich eine Pflicht auf den Direktaufstieg vorschreiben.

zu WO F 3.4.2

Erwachsene: Aus 10-er Spielklassen steigen nach jeder Spielzeit die auf Platz 9 der Abschlussta-belle und tiefer stehenden Mannschaften ab.

Der Tabellenachte erwirbt das Recht an der Relegationsrunde teilzunehmen, siehe unten die PTTV-Regelung zu WO F 3.4.4 Punkt 3.2

Nachwuchs: Aus 10-er Spielklassen steigen die Mannschaften auf den Plätzen 9 und 10 ab.

zu WO F 3.4.4

In die übergeordnete Spielklasse bzw. Spielgruppe wird der Aufstieg wie folgt geregelt:

1. Direktaufstieg des Tabellenersten und Tabellenzweiten bei einer untergeordneten Spiel-gruppe

2. Direktaufstieg der jeweiligen Tabellenersten bei zwei oder mehreren untergeordneten Spiel-gruppen

3.1 Direktaufstieg des Tabellenzweiten wenn er der Gewinner des Play-off-Spiels (K.o.-System) bei zwei untergeordneten Spielgruppen ist.

3.2 Direktaufstieg des Tabellenzweiten wenn er der Gewinner der Relegationsspiele (Jeder ge-gen Jeden) bei mehreren untergeordneten Spielgruppen ist.

4. Mannschaften müssen ihr sportliches Recht auf Direktaufstieg ausüben.

Abschnitt F – Grundlagen und Aufbau des Punktspielbetriebes 63 3.4.5 Sonderstartrecht

Die Verbände dürfen in ihrem Zuständigkeitsbereich verbandseinheitliche Regelungen beschließen, in denen das Startrecht neu gemeldeter Mannschaften geregelt ist.

3.4.6 Relegationsaufstieg

Aus der veröffentlichten Auf- und Abstiegsregelung muss eindeutig hervorgehen, ob ein Relegations-aufstieg stattfindet und welche Tabellenplätze zur Teilnahme an den dafür erforderlichen Mannschafts-kämpfen berechtigen.

Die Relegationsspiele werden im Spielsystem der Spielklasse ausgetragen, in die der Relegationssie-ger aufsteigt. Sind jedoch nur Mannschaften für die Relegationsspiele qualifiziert, deren Hauptrunden-spiele in einem anderen einheitlichen Spielsystem ausgetragen wurden, so werden die Relegations-spiele in diesem Spielsystem ausgetragen.

Jeder Sieger einer Relegationsgruppe erwirbt das Recht auf den Relegationsaufstieg.

Mannschaften, die auf die Teilnahme an der Relegationsrunde verzichtet haben oder dort nicht zu allen Mannschaftskämpfen angetreten sind, werden für den Relegationsaufstieg nicht berücksichtigt.

3.4.7 Spielklassenverzicht/Abmeldung

Spielklassenverzicht einer Mannschaft liegt vor, wenn ein Verein für eine seiner Mannschaften im Rah-men der Vereinsmeldung auf das sportlich erreichte Startrecht für eine bestimmte Spielklasse im Spiel-betrieb der nächsten Spielzeit verzichtet.

Dabei darf der Verein die Mannschaft in einer tieferen Spielklasse melden oder vom Spielbetrieb ab-melden. Die Verbände und ggf. deren Gliederungen dürfen das Recht auf Spielklassenverzicht ein-schränken.

zu WO F 3.4.5

Sonderregelung für weibliche Nachwuchsmannschaften der Altersklassen Jugend 18 und Jugend 15, sowie der Jungen 12-Klassen.

Der Bezirk kann eine gemeinsame Spielklasse mit weiblichen Nachwuchsmannschaften einrichten, wenn in beiden Altersklassen weniger oder max. je 3 Mannschaften gemeldet werden.

Bis zu 3 Mannschaften können außer Konkurrenz in eine andere Klasse eingeteilt werden. Sie wer-den am Saisonende getrennt gewertet.

Sind in einem Bezirk höchsten 3 Mannschaften der Jungen 12 gemeldet, können diese bei den Jungen 15 in eine Klasse eingeteilt werden. Sie werden getrennt gewertet.

Weiterhin kann er eine Doppelrunde in einer Altersklasse beschließen.

Abschnitt F – Grundlagen und Aufbau des Punktspielbetriebes 64

3.4.8 Auffüllregelung

Sofern eine Spielklasse bzw. eine Gruppe nach Durchführung der folgenden sieben Maßnahmen

• Abstieg,

• Direktaufstieg,

• Erteilung eines Sonderstartrechts,

• ggf. Relegationsaufstieg,

• Einreihen der Mannschaften, die termingerecht auf den Verbleib in einer höheren Spielklasse ver-zichtet haben,

• Ausscheiden der Mannschaften, die termingerecht auf den Verbleib in dieser Spielklasse verzichtet haben, und

• Auffüllen der darüber liegenden Gruppe

noch nicht die Sollstärke erreicht hat, werden die freien Plätze nach der Reihenfolge vergeben, die vom DTTB, den Verbänden und ggf. deren Gliederungen spätestens am 30. Juni für die nachfolgende Spiel-zeit zu veröffentlichen ist.

Mannschaften, die auf die Teilnahme an Relegations- oder Anwartschaftsspielen verzichtet haben oder dort nicht zu allen Mannschaftskämpfen angetreten sind, werden für das Auffüllen einer Spielklasse bzw. einer Gruppe ebenso wenig berücksichtigt wie gestrichene oder zurückgezogene Mannschaften.

Der DTTB, die Verbände und ggf. deren Gliederungen dürfen für ihren Zuständigkeitsbereich festlegen, ab welchem Termin kein weiteres Auffüllen mehr zulässig ist.

zu WO F 3.4.8

Für die Auffüllregelung gilt die folgende Reihenfolge bei entsprechender Vereinsmeldung seitens der Vereine (verzichtende Mannschaften werden übersprungen).

1. Platz 2 der Relegationsrunde (sofern vorhanden) / Verlierer des Play – Off 2. Platz 3 der Relegationsrunde (sofern vorhanden)

3. Neunter der vorangegangenen Spielzeit 4. Zehnter der vorangegangenen Spielzeit

5. weitere Mannschaften nach Nominierung durch den Verbandssportausschuss zu WO F 3.4.7

Bei Spielklassenverzicht kann die Mannschaft nur abgemeldet werden.

Ausnahme: Meistermannschaften und Tabellenzweite der Kreisklasse A (Schnittstelle 4er zu 6er Mannschaften) können auf ihr Startrecht in der Kreisliga verzichten. Sie starten dann weiterhin in der Klasse in der sie Meister / Vizemeister geworden sind.

Abschnitt G – Organisation des Punktspielbetriebes 65

Abschnitt G – Organisation des Punktspielbetriebes