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Zusammengefasste Ergebnisse im Geltungsbereich des LGG zuzüglich

A. 1. Personalbestand im Geltungsbereich des LGG sowie in den bremischen

A. 1.1. Zusammengefasste Ergebnisse im Geltungsbereich des LGG zuzüglich

voneinander dargestellt.

A. 1.1. Zusammengefasste Ergebnisse im Geltungsbereich des LGG zuzüglich der bremischen Mehrheitsgesellschaften

Insgesamt erstreckt sich der vorliegende Bericht über 45.375 Beschäftigte im Jahr 2014. Von diesen sind 35.299 Beschäftigte dem Geltungsbereich des LGG und 10.076 Beschäftigte den bremischen Mehrheitsgesellschaften zuzuordnen. In den Daten der Mehr-heitsgesellschaften sind jedoch nicht die Beschäftigten der BSAG, BLG, GEWOBA und des Flughafen Bre-mens enthalten.3 An der Gesamt-menge von 45.375 Beschäftigten im Jahr 2014 haben die Beschäftigten der Kernverwaltung mit 36,6 % den größten Anteil. Ungefähr 23 % aller Beschäftigten arbeiten in den Aus-gliederungen (Sonderhaushalte, Be-triebe, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts) und 22,2 % der Beschäftigten in den bremischen Mehrheitsgesellschaften.

Der Frauenanteil im Geltungsbereich des LGG beträgt zusammen mit den Mehrheitsgesellschaften im Jahr 2014 rund 60,5 %. Gegenüber dem Jahr 2000 ist somit eine Steigerung um 10,6 Prozentpunkte zu verzeichnen. Hierbei ist allerdings zu berücksichtigen, dass im Jahr 2000 die Mehrheitsgesellschaften noch nicht in die Berichterstattung miteinbezogen waren. Wird daher nur der Zeitraum 2010 bis 2014 als Berechnungsgrundlage für die Entwicklung des Frauenanteils herangezogen, so ist eine Steigerung des Frauenanteils

Quelle: Siehe Anlage 3 Seite 6 im Tabellenanhang Schaubild 1: Anzahl und Verteilung der

Beschäftigten (2014) – mit MHG

Kernbereich

2 Eine Übersicht über alle Dienststellen mit Personalbestand und Frauenanteilen befindet sich im Tabellen-anhang Anlage 2 auf Seite 3.

3 Die Beschäftigten der BSAG, der BLG der GEWOBA und des Flughafen Bremens sind laut den Beschlüssen der Senatskommission für öffentliche Unternehmen vom 20.05.2008 und 30.06.2008 ausgenommen.

von 2,2 Prozentpunkten ersichtlich. Insgesamt ist festzustellen, dass sich von 2010 bis 2014 die Zahl der männlichen Beschäftigten verringert hat, während sich die Anzahl der weiblichen Beschäftigten deutlich erhöht hat. Diese Entwicklung ist zum einen auf den Austritt älterer Jahrgänge zurückzuführen, in denen Männer deutlich stärker als Frauen vertreten sind (vergleiche Kapitel B. 1.1 auf Seite 15); zum anderen hat sich auch die Einstellungspraxis zu-gunsten der Beschäftigung von Frauen verändert. Das folgende Schaubild 2 zeigt die Entwick-lung der Frauenanteile in den verschiedenen Bereichen von 2010 bis 2014 in Prozent. Die absoluten Zahlen können aus der Anlage 4 auf Seite 6 des Tabellenanhangs entnommen werden.

Schaubild 2: Entwicklung der Frauenanteile in den Bereichen (2000 bis 2014) – mit MHG

0%

10%

20%

30%

40%

50%

60%

70%

80%

90%

100%

Kernbereich Sonderhaushalte Betriebe Bremen Anstalten d. ö. Rechts Stiftungen d. ö. Rechts Magistrat Bremerhaven Eigenbetriebe Bremerhaven Sonstiger Geltungsbereich Mehrheits- gesellschaften i n s g e s a m t

2000* 2010 2012 2014

*) ohne Mehrheitsgesellschaften

Quelle: Siehe Anlage 4 Seite 6 im Tabellenanhang

Im Vergleich zum Jahr 2000 haben sich in fast allen Bereichen die Anteile der Frauen erhöht.

Am stärksten nahm der Frauenanteil mit 8,7 Prozentpunkten in der Kernverwaltung zu. Ein Anstieg von 6,7 Prozentpunkten ist beim Eigenbetrieb Bremerhaven zu verzeichnen, wobei hier jedoch überwiegend Männer beschäftigt sind und es sich bei den Veränderungen nur um einen geringen Personenbestand handelt. Um 0,6 Prozentpunkte leicht abgenommen hat da-gegen der Frauenanteil in den Anstalten des öffentlichen Rechts.

Besonders hohe Frauenanteile sind in den Betrieben Bremens (KiTa Bremen 90,5 %) und in den Mehrheitsgesellschaften (Gesundheit Nord gGmbH Klinikverbund Bremen 75,7 %) zu finden.

Schaubild 3: Entwicklung der Frauenanteile in den Personalgruppen (2000 bis 2014) – mit

Verwaltungspersonal, inkl. Textverarbeitung Polizei Feuerwehr Justizpersonal/ ordentliche Gerichte Strafvollzugspersonal Lehrpersonal Sozialarb., Erziehungs- und Betreuungspersonal Personal der Gesundheitspflege Technisches Personal Steuerpersonal Forschungspersonal Raumpfleger/-innen, Küchenhilfspersonal Sonstiges Personal Nicht zugeordnet

2000* 2010 2012 2014

*) ohne Mehrheitsgesellschaften

Quelle: Siehe Anlage 5 Seite 7 im Tabellenanhang

Besonders hohe Frauenanteile gibt es in den Personalgruppen der Raumpfleger/-innen und Küchenpersonals, der Sozialarbeiter/-innen, des Erziehungs- und Betreuungspersonals sowie des Personals der Gesundheitspflege. Besonders geringe Frauenanteile finden sich dagegen in den Personalgruppen der Feuerwehr, der Polizei und des Strafvollzugspersonals. Aufgrund der hohen Diversität der Berufe im Geltungsbereich des LGG und in den Mehrheitsgesell-schaften lässt sich eine relativ hohe Beschäftigtenzahl keiner Personalgruppe zuordnen. Dem sonstigen Personal sind zum Beispiel die Beschäftigten der Bibliotheken, Gärtner/-innen, Garten- und Friedhofsarbeiter/-innen zugeordnet worden.

In der Gesamtbetrachtung sind die Frauenanteile in den Lei-tungsebenen 1, 2 und 3 in den letzten Jahren kontinuierlich ge-stiegen. Hierbei ist allerdings zu berücksichtigen, dass im Jahr 2000 noch keine Daten zu den Mehrheitsgesellschaften erhoben wurden und dass seit 2014 erst-mals Daten zu Leitungsebenen in den Krankenhäusern vorhanden sind. Weitere Informationen zu Leitungsebenen im Geltungsbe-reich des LGG werden in Kapitel B. 2 ab Seite 28 und für die Mehrheitsgesellschaften in Ka-pitel C. 2 ab Seite 66 gegeben.

Quelle: Siehe Anlage 6 Seite 8 im Tabellenanhang

Schaubild 4: Frauenanteile in den Leitungsebenen (2000 bis 2014) – mit MHG

2000* 2010** 2012** 2014

*) ohne Mehrheitsgesellschaften

**) keine Daten zu Leitungsebenen der Krankenhäuser vorhanden

Um die komplexen Entlohnungsstufen in den Institutionen der öffentlichen Verwaltung ver-gleichbar darstellen zu können, wurden 23 Entlohnungsstufen gebildet und die Entgeltgrup-pen der Tarifverträge und der Besoldungstabellen entsprechend zugeordnet (vergleiche hierzu Anlage 11 auf Seite 11 des Tabellenanhangs). Die Entlohnungsstufen 20 bis 23 wurden aus datenschutzrechtlichen Gründen zusammengefasst.

Im nachfolgenden Schaubild über die Entlohnungsstufen sind aufgrund der unterschiedlichen (Haus-)Tarifwerke in den bremischen Mehrheitsgesellschaften die Frauenanteile der bremi-schen Mehrheitsgesellschaften unter der Gruppe der nicht zugeordneten Beschäftigten auf-geführt.

Generell nimmt der Anteil der weiblichen Beschäftigten mit steigender Entlohnungsstufe ab.

Im Vergleich zu den Jahren 2000 und 2010 lässt sich gleichwohl eine Steigerung gerade in den höheren Entlohnungsstufen erkennen.

Schaubild 5: Entwicklung der Frauenanteile in den Entlohnungsstufen (2010 bis 2014) – mit MHG

0%

10%

20%

30%

40%

50%

60%

70%

80%

90%

100%

01 02 03 04 05 06 07 08 09 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20-23 nicht

zugeordnet

2000* 2010 2012 2014

*) ohne Mehrheitsgesellschaften

Quelle: Siehe Anlage 7 Seite 8 im Tabellenanhang

Teil B.

Geltungsbereich des

Landesgleichstellungsgesetzes

(LGG)

B. 1. Personalbestand im Geltungsbereich des LGG

Schaubild 6: Personalbestand in den Berei-chen des Geltungsbereichs des LGG (2014) – ohne MHG

Die nachfolgend dargestellten Daten beziehen sich auf den Geltungsbereich des bremischen Landesgleichstellungsgesetzes (LGG) gemäß § 2 LGG. Enthalten sind die Daten der Be-schäftigten der Kernverwaltung, der Anstalten des öffentlichen Rechts, der Stiftungen des

öf-fentlichen Rechts, des Magistrats Bremerhaven, der Eigenbetriebe Bremens und Bremerhavens, der Sonderhaushalte sowie des sonstigen Geltungsbereichs des LGG (beispielsweise die Selbstverwaltungs-körperschaften, wie die Arbeitnehmerkam-mer). Zum Geltungsbereich des LGG gehören insgesamt 35.299 Beschäftigte inklusive der Abwesenden. Mit 47,1 % ist der größte Anteil der Beschäftigten der Kernverwaltung zugeordnet. Als zweitgrößte Gruppe sind 13,0 % der Beschäftigten in den Sonderhaushalten und 9,6 % der Be-schäftigten in den bremischen Eigenbetrie-ben beschäftigt. Ein Anteil von zusammen 6,5 % der Beschäftigten ist in den Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts tätig.

Der Magistrat Bremerhaven und sein Eigen-betrieb haben einen Anteil am Personalbestand von zusammen circa 13,5 %. Auf Institutionen des sonstigen Geltungsbereichs entfällt der übrige Anteil von 10,3 %. Zum Zeitpunkt der Erhebung waren 4,3 % der Beschäftigten abwesend (zum Beispiel durch Mutterschutz, Elternzeit, Beurlaubung).

Quelle: Siehe Anlage 8 Seite 9 im Tabellenanhang

B. 1.1. Personalbestand nach Geschlecht und Alter

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