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Zusammenfassung

Im Dokument Bericht der Finanzkommission (Seite 3-0)

Mit dem vorliegenden Bericht nimmt die Finanzkommission Stellung sowohl zum Voranschlag (VA) / Aufgaben- und Finanzplan (AFP) 2014/2015-2017 wie auch zum Bericht des Regierungs-rates zur Aufgaben- und Strukturüberprüfung (ASP) 2014.

Dem Regierungsrat ist es gelungen ein ausgeglichenes Budget zu präsentieren, das zudem ei-nen positiven Finanzierungssaldo aufweist. Der Hauptgrund dafür liegt in der ASP, welche der Regierungsrat Ende Juni 2013 präsentiert hat und die für 2014 Haushaltsverbesserungen in der Höhe von 231 Mio. Franken mit sich bringt. Die Finanzkommission hat das Projekt ASP eng be-gleitet. Sie trägt das Vorgehen wie auch die Resultate zum grössten Teil mit. In der Einteilung der Massnahmen in die Töpfe 1 (umzusetzende Massnahmen) und 2 (nicht umzusetzende Massnahmen) kommt sie in einzelnen Bereichen zu abweichenden Ergebnissen. Zudem bean-tragt die Finanzkommission bei den Investitionen eine Reduktion von 30 Mio. Franken. Insge-samt führen die Anträge der Finanzkommission ebenfalls zu einem ausgeglichenen Voranschlag 2014 und einem noch etwas positiveren Finanzierungssaldo in der Investitionsrechnung.

Beim Aufgaben und Finanzplan 2015-2017 beschränkt sich die Finanzkommission darauf, eine Korrektur des negativen Finanzierungssaldos ab 2015 und die Abtragung des Finanzierungsfehl-betrags 2012 bis Ende 2017 zu fordern. Dazu müssen die Nettoinvestitionen ab 2015 noch ein-mal reduziert werden, wenn nicht unerwartet bedeutend höhere Überschüsse erzielt werden können.

Mit der Angebots- und Strukturüberprüfung ASP 2014 hat der Regierungsrat einen neuen strate-gischen Ansatz verfolgt. Zuerst wurde eine Analyse des kantonalen Haushalts vorgenommen, bevor dieser auf der Basis der Daten der Eidg. Finanzverwaltung und eingeteilt in 32 Aufgaben-felder mit den anderen Kantonen verglichen wurde. Es zeigte sich, dass der Kanton Bern ein durchschnittliches Dienstleistungsangebot erbringt, zu dessen Finanzierung er sein unterdurch-schnittliches Steuersubstrat überdurchschnittlich belasten muss. Zudem weist er ein strukturelles Defizit von etwa 450 Mio. Franken auf. Ein strukturelles Defizit kann grundsätzlich mit Mehrein-nahmen oder Ausgabenkürzungen oder einer Kombination von beiden ausgeglichen werden. Im Hinblick auf die politische Umsetzbarkeit der Massnahmen und weil der Kanton Bern bereits eine hohe Steuerbelastung aufweist, wurde der Schwerpunkt klar auf Abbaumassnahmen gelegt, wo-bei es sich bald zeigte, dass zum Ausgleich des Voranschlags auch Mehreinnahmen und weitere Massnahmen berücksichtigt werden müssen.

Die Anträge zu den ASP-Massnahmen sind in der FIKO mit Mehrheitsentscheiden zu Stande gekommen, die etwa im Verhältnis zwei zu eins gefällt wurden. Eine Minderheit der Finanzkom-mission kann die Anträge dementsprechend nicht mittragen. Die Minderheit wollte auf einen Grossteil der Massnahmen verzichten und die Mehrbelastungen mit befristeten Steuererhöhun-gen ausgleichen, was wiederum die Mehrheit der Finanzkommission ausdrücklich ablehnte.

Der Bericht der Justizkommission und deren Anträge zum Voranschlag 2014 und zum Aufgaben- und Finanzplan 2015 – 2017 der Justiz des Kantons Bern ist integraler Bestandteil des vorlie-genden Berichts der Finanzkommission. Die Finanzkommission unterstützt die Anträge der Jus-tizkommission.

2 Überblick über das Defizit 2012, die Resultate der ASP 2014 und den VA/AFP 14/15-17

2.1 Kompensation des Defizits 2012 in der Laufenden Rechnung

Die Jahresrechnung 2012 hat mit einem Defizit von 196 Mio. Franken abgeschlossen. Gemäss der verfassungsmässigen Schuldenbremse muss das Defizit dem Voranschlag des übernächs-ten Jahres belastet werden. Mit Zustimmung von drei Fünfteln (96 Stimmen) seiner Mitglieder kann der Grosse Rat die Frist auf bis zu vier Jahre erstrecken. 1

Bei der Beratung des Geschäftsberichts 2012 in der Junisession 2013 hat der Grosse Rat be-schlossen, den Entscheid zur Kompensation auf die Novembersession 2013 zu verschieben, damit der Beschluss in Kenntnis der aktuellen Finanzplanzahlen des VA/AFP 14/15-17 und ins-besondere der Resultate der ASP 2014 getroffen werden kann.

Der Regierungsrat beantragt dem Grossen Rat, die Kompensation des Defizits 2012 auf vier Jahre zu verteilen. Die Finanzkommission unterstützt diesen Antrag. Dem Regierungsrat ist es gelungen, trotz der Kompensationspflicht in allen vier Planjahren einen ausgeglichenen Haushalt zu präsentieren. Die Verteilung der Tranchen auf die vier Jahre (2014: 10 Mio. / 2015: 30 Mio. / 2016 80 Mio. und 2017 76 Mio.) und die stärkere Belastung der Jahre 2016/17 sind insofern ge-rechtfertigt, als auch die ASP-Massnahmen erst in diesen Jahren ihre volle Wirkung entfalten.

Eine vollstände Kompensation im 2014 würde bedeuten, dass der VA 14 mit zusätzlich 186 Mio.

Franken belastet würde. Weitere Einsparungen in dieser Grössenordnung zusätzlich zur ASP sind nicht realistisch. Die einzige Möglichkeit wäre wohl, die Steuern kurzfristig für ein Jahr zu erhöhen, was sowohl der Regierungsrat wie die Mehrheit der Finanzkommission ablehnen.

Weil die Verfassungsbestimmung zur Schuldenbremse in der Laufenden Rechnung 2014 zum ersten Mal angewendet wird, haben sich Detailfragen zum konkreten Vorgehen ergeben. Die Finanzkommission hat bei der Finanzdirektion ein Kurzgutachten in Auftrag gegeben, um u.a. die Frage zu klären, welche Kompetenzen bei der Regierung und welche beim Grosser Rat liegen, insbesondere in Bezug auf die genaue Festlegung der Tranchen zur Abtragung des Defizits. Das Gutachten ist zum Schluss gekommen, dass der Grosse Rat den Grundsatzentscheid zu fällen hat, ob das Defizit in einem Jahr abgetragen werden muss oder ob die Frist auf vier Jahre er-streckt werden soll. Sobald dieser Entscheid gefällt ist, muss der Regierungsrat diesen umset-zen. Ihm obliegt die Planungshoheit, weshalb er auch festzulegen hat, wie hoch die Beträge in den einzelnen Jahren sein sollen. Entscheidend ist, dass mit dem Geschäftsbericht des Jahres 2017 das Defizit des Jahres 2012 auch tatsächlich vollständig abgetragen sein wird. Das vom Regierungsrat gemäss VA/AFP vorgesehene Vorgehen ist aus Sicht der Finanzkommission so-mit korrekt.

2.2 Kompensation des Finanzierungsfehlbetrags 2012 in der Investitionsrech-nung

Neben dem Aufwandüberschuss in der Laufenden Rechnung weist der Jahresabschluss 2012 auch einen Finanzierungsfehlbetrag in der Investitionsrechnung von 198 Mio. Franken aus. Die Schuldenbremse in der Investitionsrechnung, Art. 101b der Verfassung, sagt in Absatz 3, dass ein Finanzierungsfehlbetrag im Geschäftsbericht im Voranschlag des übernächsten Jahres und der drei darauf folgenden Jahre zu kompensieren ist. Diese Vorgabe erfüllt der VA/AFP 14/15-17

1 Art. 101a der Kantonsverfassung

zurzeit nicht. Zwar ist für 2014 ein positiver Saldo von 34 Mio. vorgesehen, danach aber negative Saldi zwischen 4 und 55 Mio. Franken. Mit diesen Zahlen lässt sich der Finanzierungsfehlbetrag 2012 nicht ausgleichen, der Fehlbetrag (und damit die Verschuldung) würde im Gegenteil noch mehr zunehmen. Die Finanzierungsfehlbeträge sind aber auch nicht so hoch, dass es unrealis-tisch erscheint, diese in der Erarbeitung der Voranschläge der nächsten Jahre noch zu korrigie-ren und positive Saldi zu erreichen, die es ermöglichen, den Fehlbetrag 2012 auszugleichen.

In diesem Sinne erscheint es der Finanzkommission nachvollziehbar und akzeptabel, dass der Regierungsrat darauf verzichtet hat, Absatz 4 von Art. 101b zur Anwendung zu bringen. Dieser besagt, dass drei Fünftel des Grossen Rates beschliessen können, die Abtragung des Finanzie-rungsfehlbetrags von vier auf acht Jahre zu verlängern oder ganz darauf zu verzichten. Mit einer entsprechenden Planungserklärung zum Aufgaben- und Finanzplan will die Finanzkommission aber sicherstellen, dass die Abtragung des Finanzierungsfehlbetrags von 2012 nicht auf die lan-ge Bank lan-geschoben wird und er in den Jahren 2015-17 tatsächlich vollzolan-gen wird. .

2.3 Angebots- und Strukturüberprüfung (ASP) 2014

Im Sommer 2012 hat sich der Regierungsrat entschlossen, das Projekt Aufgaben- und Struktur-überprüfung (ASP) 2014 ins Leben zu rufen. Zu diesem Zeitpunkt zeichnete sich ab, dass der Kanton ab 2014 wieder in die roten Zahlen rutschen würde. Der Regierungsrat berechnete, dass das mittelfristige strukturelle Defizit des Kantons zwischen 400 und 450 Mio. Franken beträgt. Er setzte sich mit der ASP das Ziel, Haushaltverbesserungen in dieser Höhe innerhalb von zwei bis drei Jahren zu erreichen. Am 28. Juni 2013 präsentierte der Regierungsrat die Ergebnisse der ASP. Sie enthalten die folgenden finanziellen Eckwerte:

Massnahmen Topf 1 VA 2014 AFP 2015 AFP 2016 AFP 2017

Aufgaben- und Strukturanpassungen 158 212 233 247

Reduktion Lohnsummenwachstum 32 50 84 109

Steuern: Aufhebung der Gesamtpauschale für Berufskosten 41 41 41 41

Steuern; Plafonierung des Fahrkostenabzugs auf CHF 3‘000 0 0 54 54

Abschreibungen: Bildung einer Aufwertungsreserve HRM2 0 40 40 40

TOTAL Massnahmen Topf 1 231 343 453 491

Massnahmen Topf 2 VA 2014 AFP 2015 AFP 2016 AFP 2017

Aufgaben- und Strukturanpassungen 127 136 144 153

Elimination Lohnsummenwachstum 2014 bis auf

Rotations-gewinne 65 29 29 28

Gemeinden: Teilabschöpfung der Entlastungsgewinne aus

Topf 1 20 20 30 30

TOTAL Massnahmen Topf 2 212 185 202 211

TOTAL Massnahmen ASP 443 527 655 702

Das Total aller Massnahmen zeigt, dass es dem Regierungsrat gelungen ist, bereits für 2014 Massnahmen zu erarbeiten, die zu Haushaltsverbesserungen von fast 450 Mio. Franken führen und für die Folgejahre das Ziel sogar übertreffen. Der Regierungsrat schlägt allerdings vor, nicht alle Massnahmen umzusetzen, weil er Teile davon für politisch nicht vertretbar hält. Mit der Um-setzung der Massnahmen alleine aus Topf 1 wird das gesteckte Verbesserungsziel mit 453 Mio.

Franken im Jahr 2016 erreicht2.

2.4 Voranschlag / Aufgaben- und Finanzplan 2014/2015-2017 (VA/AFP 14/15-17) Alle Details zum VA/AFP 14/15-17 können dem entsprechenden Zahlen- und Berichtswerk des Regierungsrats entnommen werden. Die Finanzkommission stellt im Folgenden kurz die aus ihrer Sicht wichtigsten Zahlen und Eckwerte dar:

Veränderungen VA13 zu VA 14 VA 2014 AFP 2015 AFP 2016 AFP 2017

Ausgangslage im November 2012 - 229 - 272 - 292 - 292

Veränderungen im Hauptverfahren3 4 -54 -141 -195

ASP – Topf 1 231 343 453 491

Saldo Laufende Rechnung August 13 6 17 20 5

Nettoinvestitionen -640 -614 -606 -558

Abschreibungen 657 552 524 513

Abschreibung Bilanzfehlbetrag 10 30 80 76

Auflösung Aufwertungsreserve (ASP-Massnahme HRM2/IPSAS)

0 -40 -40 -40

Selbstfinanzierung 673 559 584 554

Finanzierungssaldo 34 -55 -22 -4

Selbstfinanzierungsgrad in % 105 91 96 99

Im Vergleich zum VA/AFP 14/15-17 vom 21. August 2013 haben die Zahlen eine Veränderung erfahren. Die nochmalige Überprüfung des Zahlenwerks durch die Finanzdirektion hat ergeben, dass die vorgesehenen Abschreibungen des Bilanzfehlbetrages, bzw. die in der Laufenden Rechnung eingestellten Abtragungstranchen des Defizits 2012 bei der Berechnung der Selbstfi-nanzierung mitberücksichtigt werden können. Somit verbessert sich der FiSelbstfi-nanzierungssaldo in der Investitionsrechnung in den kommenden Jahren jeweils um den zur Abtragung des Bilanz-fehlbetrags vorgesehenen Betrag.

2.4.1 Laufende Rechnung

Nachdem der Kanton Bern während mehrerer Jahre satte Überschüsse von über hundert Mil-lionen Franken erwirtschaften konnte, fiel der Ertragsüberschuss 2011 nur noch gering aus.

2 Die einzelnen Massnahmen sind im Anhang 1 dieses Berichts auf den Seiten 21-24 aufgeführt.

3Siehe VA/AFP 14/15-17, S. 44f

Im 2012 resultierte erstmals wieder ein Defizit von fast 200 Mio. Franken und auch für 2013 ist gemäss Hochrechnung vom August und einer Trendmeldung vom Oktober dieses Jahres mit einem negativen Jahresergebnis zu rechnen, obwohl in beiden Jahren kein Defizit budgetiert worden war.

Dank der ASP-Massnahmen plant der Kanton ab 2014 wieder mit einem ausgeglichenen Haushalt. Die Zahlen für die zukünftigen Jahre sind allerdings mit verschiedenen Unsicherhei-ten behaftet: ErsUnsicherhei-tens müssen die ASP-Massnahmen vom Parlament genehmigt werden. Allei-ne der Verzicht auf eiAllei-ne oder zwei finanziell bedeutende Massnahmen ohAllei-ne entsprechende Kompensation, würde den Haushalt aus dem Gelichgewicht bringen. Die Zahlen für die Jahre 2013 und folgende sind Prognosen in die Zukunft, die immer mit Chancen und Risiken ver-bunden sind, wie der Regierungsrat ausführlich darlegt.4

Laufende

Rechnung GB 2010 GB 2011 GB 2012 VA 2013 VA 2014 AFP 2015 AFP 2016 AFP 2017

Aufwand 9‘687 9‘962 10‘556 10‘426 10‘355 10‘266 10‘333 10‘404

Ertrag 9‘929 10‘019 10‘360 10‘432 10‘362 10‘283 10‘353 10‘408

Saldo 243 57 -196 6 6 17 20 5

Der längerfristige Vergleich der Zahlen zeigt, dass der scheinbar unaufhaltsame Trend des Ausgabenwachstums gebrochen werden konnte. Während die Jahresrechnung 2012 noch mit Gesamtausgaben von über 10.5 Mrd. Franken abschloss, sollen die Ausgaben im 2015 300 Mio. tiefer ausfallen und den Spitzenwert von 2012 auch zum Ende der Planjahre noch nicht wieder erreichen.

2.4.2 Investitionsrechnung

Der Regierungsrat hat 2012 beschlossen, die ordentlichen Nettoinvestitionen in den nächsten Jahren auf maximal 500 Mio. Franken zu plafonieren. An diesem Beschluss hat er im diesjähri-gen Planungsprozess festgehalten, weshalb kaum Veränderundiesjähri-gen zum Vorjahr feststellbar sind.

Für das Jahr 2017 fallen die Spezialfinanzierungen tiefer aus als in den Vorjahren, weil viele Pro-jekte, die aus dem Fonds für Spitalinvestitionen finanziert werden, in den nächsten Jahren zum Abschluss gelangen.

Veränderungen VA 2013 zu VA 2014 VA 2014 AFP 2015 AFP 2016 AFP 2017

Saldo Investitionsrechnung August 2012 643 617 610 610

Veränderungen gegenüber bisheriger Planung 3 3 4 52

Saldo Investitionsrechnung (Nettoinvestitionen) August 2013 640 614 606 558

Entnahmen aus Spezialfinanzierungen 141 113 105 57

Nettoinvestitionen ohne Spezialfinanzierungen 499 500 500 500

In der Gesamtkantonalen Investitionsplanung5 ist ersichtlich, dass vor allem die BVE, die rund zwei Drittel der Investitionen tätigt, in den kommenden Jahren mehr Projekte geplant hat als sie aufgrund der ihr zugewiesenen Mittel realisieren kann. Dabei handelt es sich um einen so

4 VA/AFP 14/15-17, Kapitel 5, S. 63-74

5 VA/AFP 14/15-17, S. 109-168

genannten Sachplanungsüberhang, der dazu dient, sich verzögernde oder nicht realisierbare Projekte durch andere Vorhaben zu ersetzen, um die vorhandenen Mittel möglichst vollstän-dig auszuschöpfen.

Finanzierungssaldo und Selbstfinanzierungsgrad VA 2014 AFP 2015 AFP 2016 AFP 2017

Selbstfinanzierung 673 559 584 554

Nettoinvestitionen 640 614 606 558

Finanzierungssaldo 34 -55 -22 -4

Selbstfinanzierungsgrad in % 105 91 96 99

Während die Laufende Rechnung in den kommenden Jahren ausgeglichen ist, können die Investitionen ab 2015 nicht vollständig aus eigenen Mitteln finanziert werden. Der Selbstfinan-zierungsgrad sinkt unter 100 Prozent und die Schulden erhöhen sich, weil die Investitionen teilweise mit Fremdmitteln finanziert werden müssen. Wenn sich an diesen Zahlen nichts mehr ändert, würde 2015 die Schuldenbremse in der Investitionsrechnung verletzt.6 Die Werte sind aber nur leicht negativ, so dass es realistisch erscheint, diese in der Erstellung der Vor-anschläge der nächsten Jahre noch zu korrigieren.

2.4.3 weitere wichtige Punkte

• Korrekturfaktoren

Der Korrekturfaktor Personal wird im VA 14 zum letzten Mal angewendet. Er beträgt 0.5 Prozent.

Im Jahr 2014 stehen für Lohnmassnahmen 1.5 Prozent zur Verfügung. Sie setzen sich aus 0.5 Prozent Rotationsgewinnen und 1 Prozent Lohnsummenwachstum zusammen.

Der gesamtstaatliche Korrekturfaktor zur Erhöhung der Budgetgenauigkeit, der erstmals 2011 eingeführt wurde, hat sich bewährt. Er ist auch im VA 14 vorgesehen und beträgt 136 Mio. Fran-ken.

• Pensionskassen

Die Finanzkommission hat letztes Jahr gefordert, dass die Auswirkungen der Revision des Pen-sionskassengesetzes dieses Jahr im VA/AFP abgebildet werden müssten. In der Juni- und Sep-tembersession dieses Jahres hat der Grosse Rat das Pensionskassengesetz beraten und verab-schiedet. Der Regierungsrat hat die Auswirkungen gemäss revidiertem Gesetz in die Finanzpla-nung aufgenommen. In den ersten Jahren ab 2015 beträgt die Zusatzbelastung der Laufenden Rechnung um 8 Mio. und steigt bis ins 20. Jahr (2034) auf 47 Mio. Franken pro Jahr an.

• Budget der Justiz

Das Budget der Justiz wird federführend von der Justizkommission vorberaten. Diese beantragt in ihrem eigenen Bericht zum VA/AFP 14/15-17 der Justiz, dem Budget der Justiz zuzustimmen.

Die Finanzkommission schliesst sich diesem Antrag an.

Die Justiz geniesst seit 2011 relative Unabhängigkeit. Der Benchmark der Justiz im engeren Sin-ne in der Angebots- und Strukturüberprüfung ist gut, fällt aber noch in die Zeit vor der Justizre-form (Rechtsprechung 85% des CH-Durchschnitts)7. Seither hat sich das Budget der Justiz stark erhöht, der Regierungsrat spricht von ca. 40 Prozent zwischen 2010 und 2014. Er hat die Justiz aufgefordert, sich an der ASP zu beteiligen und einen Beitrag von 5 Mio. Franken zu leisten.

6 Art. 101b KV (BSG 101.1)

7 BAKBasel: Benchmarking nach 32 Aufgabenfeldern vom 28.02.13, S. 229-33

sem Aufruf ist die Justiz nach eigenen Angaben nachgekommen. Der Regierungsrat kritisiert allerdings, dass das Budget der Justiz weiter stark ansteige und ein wesentlicher Teil der erziel-ten Verbesserungen aufgrund der gesamtstaatlich verordneerziel-ten Kürzung des Lohnsummen-wachstums zu Stande gekommen sei.8 Die Justiz wiederum argumentiert, dass sie zahlreiche durch sie nicht beeinflussbare Aufwanderhöhungen zu gewärtigen habe (Erhöhungen bei den internen Verrechnungen, die gesamtstaatlich saldoneutral sind, und der unentgeltlichen Prozess-führung sowie steigende Fallzahlen allgemein). Die Justizkommission ist bemüht, die finanzielle Entwicklung der Justiz kritisch zu hinterfragen. So hat sie unter anderem beschlossen, eine ex-terne Überprüfung der Personaldotation der Justiz durchzuführen. Die Finanzkommission unter-stützt das Vorgehen der Justizkommission.

Der Bericht der Justizkommission und deren Anträge zum Voranschlag 2014 und zum Aufgaben- und Finanzplan 2015 – 2017 der Justiz des Kantons Bern ist integraler Bestand-teil des vorliegenden Berichts der Finanzkommission. Die Finanzkommission stimmt dem Bericht zu und unterstützt die Anträge der Justizkommission ausdrücklich.

8 VA/AFP 14/15-17, S. 53f

3 Angebots- und Strukturüberprüfung ASP 2014: Erarbeitung und Einbezug der Finanzkommission

Seit sich die Wolken am kantonalen Finanzhimmel 2010 zu verdunkeln begannen, ist die Finanz-kommission mit dem Regierungsrat in den so genannten intensivierten Planungsdialog getre-ten. Die Intensivierung des Planungsdialogs besteht konkret darin, dass die Finanzdirektorin während der Erarbeitung des Budgets in der ersten Hälfte des Jahres die Finanzkommission periodisch über den Stand der Arbeiten informiert. Im diesjährigen Planungsprozess stand nicht das „Hauptverfahren“ der Budgeterstellung im Vordergrund sondern die ASP 2014. Bereits im Herbst 2012 liess sich die Finanzkommission vom Regierungsrat und Prof. Müller über das Vor-haben in Kenntnis setzen.

Die Finanzkommission begrüsste das Auslösen der ASP durch den Regierungsrat. Die Finanz-kommission hatte in der Vergangenheit in einzelnen Punkten immer wieder die Frage nach Kan-tonsvergleichen gestellt, weshalb der Ansatz des umfassenden Vergleichs mit anderen Kantonen positiv aufgenommen wurde. Ebenso gutgeheissen wurde die Aussicht, den ungeliebten

RESKO-Schlüssel durch einen differenzierteren Verteilmechanismus abzulösen. Gleichzeitig hat die Finanzkommission ihre Erwartungen an die ASP formuliert. Sie teilte dem Regierungsrat mit, dass die ASP zwingend zum Erfolg führen müsse, weil der Kanton Bern sonst in eine neue Defi-zit- und Schuldenspirale abzugleiten drohe. Im August 2012 sah der Finanzplan für das Jahr 2014 ein Defizit von 224 Mio. Franken vor und für die weiteren Jahre sah es noch schlimmer aus.

Die Finanzkommission verlangte, in geeigneter Weise in den ASP-Prozess einbezogen zu werden. In der Umsetzung stellte sich heraus, dass unter dem geeigneten Einbezug nicht beide Seiten dasselbe verstanden. Die Finanzkommission stellte sich vor, bereits im Vorfeld von wich-tigen Entscheiden des Regierungsrates konsultiert zu werden, während dieser zuerst entschei-den und danach die Finanzkommission informieren wollte. Im Laufe des Prozess konnte die Zu-sammenarbeit für beide Seiten akzeptabel geregelt werden.

Der frühzeitige Einbezug der parlamentarischen Ebene war aus Sicht der Finanzkommission nötig, weil bereits zu Beginn des Projektes feststand, dass die ASP und das Ziel der Verbesse-rung des Haushalts um 450 Mio. Franken nicht ohne sehr schmerzhafte Eingriffe umsetzbar sein würden. Damit die Vorschläge im parlamentarischen Prozess eine Chance haben, musste der Regierungsrat die Entstehungsprozesse seiner Entscheidungen transparent und nachvollziehbar machen.

In der Finanzkommission wurde diskutiert, ob und wie die Finanzkommission eigene Vorschlä-ge einbrinVorschlä-gen sollte. Eine klare Mehrheit hat diese FraVorschlä-ge bejaht und sich für eine aktive Rolle ausgesprochen. Dieser Entscheid war nicht selbstverständlich, da Interessenkonflikte und Wi-dersprüche möglich waren. So war es denkbar, dass die Finanzkommission die Erarbeitung von Massnahmen in einem bestimmten Bereich verlangen würde, die konkreten Vorschläge dazu aber später ablehnen könnte.

Beachtet werden musste auch, dass die Aufgaben und Verantwortungen zwischen Regierungs-rat sowie Finanzkommission und Parlament nicht vermengt werden. Die Planungshoheit ist beim Regierungsrat. Die ASP ist ein Projekt, das grossen Einfluss auf die Finanzplanung der kom-menden Jahre ausübt, weshalb nur der Regierungsrat die ASP führen und dafür die politische Verantwortung übernehmen kann. Die Finanzkommission forderte vom Regierungsrat, zeitnah informiert zu werden und wollte eigene Vorschläge einbringen. Der Regierungsrat blieb aber frei, die Vorschläge der Finanzkommission zu berücksichtigen oder nicht. Erst wenn der Regierungs-rat den Bericht ASP und den VA/AFP zu Handen des Parlaments verabschiedet hat, kommen die

Finanzkommission und der Grosse Rat als Ganzes in die Verantwortung, da sie die Budgethoheit innehaben. Ab diesem Zeitpunkt kann die Finanzkommission Anträge stellen, um Massnahmen zu verhindern oder zusätzliche umzusetzen. Erst wenn es gelingt, für Anträge politische Mehrhei-ten zu finden, ist der Regierungsrat verpflichtet, die Entscheide des Grossen Rates – allenfalls auch gegen seinen ursprünglichen Willen – umzusetzen.

Die Finanzkommission hat in mehreren Schreiben auf viele grössere und kleinere Bereiche hin-gewiesen, die ihrer Meinung nach genauer untersucht werden müssten. Im Frühjahr 2013, als der Regierungsrat seine noch unbereinigte Liste vom Massnahmen der Finanzkommission zur Verfügung stellte, führte die Finanzkommission am 17. Mai 2013 eine eintägige Retraite durch, um die Massnahmen zu diskutieren und eigene Vorschläge einzubringen. Die Vorschläge sind grösstenteils nicht in die ASP eingeflossen. Der Regierungsrat hat in Aussicht gestellt, das Pro-jekt weiterzuführen und sich mit den Vorschlägen der Finanzkommission und des Kaders in der

Die Finanzkommission hat in mehreren Schreiben auf viele grössere und kleinere Bereiche hin-gewiesen, die ihrer Meinung nach genauer untersucht werden müssten. Im Frühjahr 2013, als der Regierungsrat seine noch unbereinigte Liste vom Massnahmen der Finanzkommission zur Verfügung stellte, führte die Finanzkommission am 17. Mai 2013 eine eintägige Retraite durch, um die Massnahmen zu diskutieren und eigene Vorschläge einzubringen. Die Vorschläge sind grösstenteils nicht in die ASP eingeflossen. Der Regierungsrat hat in Aussicht gestellt, das Pro-jekt weiterzuführen und sich mit den Vorschlägen der Finanzkommission und des Kaders in der

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