II.a Zulassung nach Wartezeit
Zulassungskriterium Anteil an Zulassung in Prozent
ggf. Details
Wartezeit 20 Die Wartezeit beginnt mit
dem ersten berufsqualifizie-renden Hochschulabschluss.
Zeiten eines Studiums wer-den nicht berücksichtigt. Die Dauer wird auf 6 Jahre be-grenzt.
rufsqualifizierenden Ab-schlusses
Sprach- und
Regionalkompe-tenz für die Region 20 Nachweis erfolgt über das Hochschulzeugnis (belegte Module) und weitere Sprach-zertifikate
Fachliche berufsbezogene oder vergleichbare prakti-sche Erfahrungen
20 Nachweis erfolgt über Prakti-kums- oder Arbeitszeugnis-se, ggf. ähnliche Nachweise
konsekutive Masterstudium
Agrarökonomik (Agricultural Economics)1
I. Zugangsbedingungen zum Studium Zugangskriterium
gemäß § 10 ZZS Erforderliche Kenntnisse, Studienfächer,
Kompetenzen u.ä.
Nachweis
Erster berufsqualifizierender
Hochschulabschluss Erster berufsqualifizierender Abschluss in Agrarwissen-schaften oder einem ver-wandten Gebiet. Dazu zäh-len: Gartenbauwissenschaf-ten, Ernährungswissenschaf-ten, UmweltwissenschafErnährungswissenschaf-ten, Wirtschafts- und Sozialwis-senschaften. Andere Ab-schlüsse können ggf. durch Erteilung von Auflagen zuge-lassen werden.
Abschlusszeugnis
Sprachkenntnisse bei Stu-dienbewerber/inne/n, die den Studiengang in engli-scher Sprache belegen wollen
1) Englischkenntnisse: Test of English as a Fo-reign Language (TOEFL):
Internet-Based Test (min-destens 89 Punkte) Test-ergebnis maximal 2 Jahre alt oder
Cambridge Certificate of Advanced English (minde-stens B) oder
International English Test-ing System (IELTS) (min-destens 6,5) oder
äquivalenter Nachweis gemäß “Common Europe-an Framework of Referen-ce: Learning, Teaching, Assessment” (Niveau C1)
2) Deutschkenntnisse Niveau A 1 des “Common
European Framework of Reference: Learning,
Tea-Prozent
Wartezeit 20 Die Wartezeit beginnt mit
dem ersten berufsqualifizie-renden Hochschulabschluss.
Zeiten eines Studiums wer-den nicht berücksichtigt. Die Dauer wird auf 6 Jahre be-grenzt.
II.b. Zulassung zu den verbleibenden Studienplätzen Zulassungskriterium
gemäß § 11 ZZS Gewichtung des
Kriteri-ums in Prozent ggf. Details
Leistung 90 Gesamtnote des ersten
be-rufsqualifizierenden Ab-schlusses
Zusätzliche, außerhalb der Universität erworbene Quali-fikation im agrar- oder gar-tenbauwissenschaftlichen Bereich
10 Praktikum gemäß Prakti-kumsordnung (AMB 5/2006) oder Berufsausbildung im Agrar- oder Gartenbaube-reich
konsekutiven Masterstudiengang Amerikanistik1
I. Zugangsbedingungen zum Studium Zugangskriterium
gemäß § 10 ZZS Erforderliche Kenntnisse, Studienfächer,
Kompetenzen u.ä.
Form des Nachweises
Erster berufsqualifizierender
Hochschulabschluss Abschluss in einem ameri-kanistischen oder anglisti-schen Fach
Hochschulzeugnis
Englischkenntnisse Niveau C1 des Europäischen Referenzrahmens für Spra-chen (GER)
Test of English as a Foreign Language (TOEFL):
- Internet-Based Test (mindestens 92 Punkte) oder Cambridge Certificate of Advanced English (A-C) oder International English Language Testing System (IELTS) Certificate (mind.
6,5)
oder Abschluss in einem in den Zugangsbedingungen genannten Studiengang, für den als Zulassungsvoraus-setzung Niveau B2 des Eu-ropäischen Referenzrahmens erforderlich war
Deutschkenntnisse Niveau A 2 GER
(Grund-kenntnisse) Zeugnisse/
Sprachnachweise
in Prozent
Wartezeit 20 Die Wartezeit beginnt mit
dem ersten berufsqualifizie-renden Hochschulabschluss.
Zeiten eines Studiums wer-den nicht berücksichtigt. Die Dauer wird auf 6 Jahre be-grenzt.
II.b Zulassung zu den verbleibenden Studienplätzen Zulassungskriterium
gemäß § 11 ZZS Gewichtung des
Kriteriums in Prozent ggf. Details
Leistung 70 Gesamtnote des ersten
be-rufsqualifizierenden Ab-schlusses
Erster berufsqualifizierender Abschluss in einem ameri-kanistischen Fach
20 Hochschulzeugnis
außerhalb des Studiums er-worbene sonstige fachbezo-gene Qualifikation
10 Nachweis erfolgt über Prak-tikums- oder Arbeitszeug-nisse
konsekutiven Masterstudiengang
Archäologie und Kulturgeschichte Nordostafrikas1
I. Zugangsbedingungen zum Studium Zugangskriterium
gemäß § 10 ZZS Erforderliche Kenntnisse, Studienfächer,
Kompetenzen u.ä.
Form des Nachweises
Erster berufsqualifizierender
Hochschulabschluss Studienabschluss im Mono-bachelor „Archäologie und Kulturwissenschaft“ mit dem Profilbereich „Archäologie und Kulturgeschichte Nord-ostafrikas“ oder im Kombi-nationsbachelor mit „Ar-chäologie und Kulturge-schichte Nordostafrikas“ als Zweitfach oder in einem thematisch vergleichbaren Studiengang bzw. Profilbe-reich (z.B. Ägyptologie, Afri-kaarchäologie, Sudanar-chäologie)
Hochschulzeugnis
II. Zulassung im Hochschulauswahlverfahren
II.a Zulassung nach Wartezeit
Zulassungskriterium Anteil an der Zulassung
in Prozent ggf. Details
Wartezeit 20 Die Wartezeit beginnt mit
dem ersten berufsqualifizie-renden Hochschulabschluss.
Zeiten eines Studiums wer-den nicht berücksichtigt. Die Dauer wird auf 6 Jahre be-grenzt.
rufsqualifizierenden Ab-schlusses
Note der Abschlussarbeit 20 Note der Abschlussarbeit Fachliche berufsbezogene
oder vergleichbare prakti-sche Erfahrungen
20 Nachweis über Praktikums- oder Arbeitszeugnis, ggf.
ähnliche Nachweise
konsekutiven Masterstudiengang Betriebswirtschaftslehre1
I. Zugangsbedingungen zum Studium Zugangskriterium
gemäß § 10 ZZS Erforderliche Kenntnisse, Studienfächer,
Kompetenzen u.ä.
Nachweis
Abgeschlossenes Diplom o-der abgeschlossenes Bache-lorstudium in Wirtschafts-wissenschaften oder gleich-wertiger Abschluss mit mind. 120 ECTS in wirt-schaftswissenschaftlichen Fächern incl. Mathematik
Grundlagen in Wirtschafts-wissenschaften
Grundlagen in methodischen Fachgebieten
30 Leistungspunkte (LP/ECTS) in Mathematik, Statistik, Ökonometrie, Wirtschaftsinformatik oder in vergleichbaren Lehrangebo-ten (Mikroökonomik)
Sprachkenntnisse Englisch C1 – Niveau des gemeinsa-men europäischen Referenz-rahmens für Sprachen (GER) Studierende, die einen Teil ihres vorherigen Studiums im englischsprachigen Aus-land (Amtssprache Englisch) absolviert haben und dies durch Noten (z.B. in Transc-ripts) belegen können, müs-sen keinen englischen Sprachtest nachweisen.
Auch ein Schulabschluss im englischsprachigen Raum ersetzt diesen Sprachnach-weis.
Deutsch B1 – Niveau des gemeinsa-men europäischen Referenz-rahmens für Sprachen (GER)
Zulassungskriterium Anteil an der Zulassung
in Prozent ggf. Details
Wartezeit 20 Die Wartezeit beginnt mit
dem ersten berufsqualifizie-renden Hochschulabschluss.
Zeiten eines Studiums wer-den nicht berücksichtigt. Die Dauer wird auf 6 Jahre be-grenzt.
II.b. Zulassung zu den verbleibenden Studienplätzen Zulassungskriterien
gemäß § 11 ZZS Gewichtung des
Kriteri-ums in Prozent ggf. Details Leistungen im
vorangegan-genen Studium: Bachelor- oder Diplomabschlussnote oder
aktueller Stand des nach Leistungspunkten gewichte-ten Nogewichte-tendurchschnitts
80
Spezialisierung im vorange-gangenen wirtschaftswis-senschaftlichen bzw. ver-gleichbaren Studium in den quantitativen Fächern wie Mathematik, Statistik, Öko-nometrie und Wirtschaftsin-formatik oder vergleichbare Leistungen (Mikroökonomik)
20
konsekutiven Masterstudiengang
Bibliotheks- und Informationswissenschaft1
I. Zugangsbedingungen zum Studium Zugangskriterium
gemäß § 10 ZZS Erforderliche Kenntnisse, Studienfächer,
Kompetenzen u.ä.
Form des Nachweises
Erster berufsqualifizierender Hochschulabschluss in einem Fach mit ausreichendem bibliotheks- und informati-onswissenschaftlichen Anteil (als einziges Fach, als Kern-fach oder als ZweitKern-fach)
Hierzu zählen insbesondere:
Bibliothekswissenschaft oder
Bibliotheks- und Infor-mationswissenschaft o-der
Informationswissen-schaft oder
Informationsmanage-ment oder
Informationsverarbei-tung oder
Information Engineering oder
Informations- und Wis-sensmanagement oder
Bibliotheks- und Infor-mationsmanagement oder
Bibliotheks- und Me-dienmanagement oder
Information und Multi-media oder
Information und Medien oder
Wirtschafts- und Fachin-formation oder
Informationswirtschaft oder
Buchwissenschaft oder
Buchhan-del/Verlagswirtschaft oder Bibliothekswesen oder
Hochschulzeugnis
Vorbereitungsdienst für den gehobenen Biblio-theks-, Archiv- oder Do-kumentationsdienst (ge-hobener nichttechnischer Dienst in der Bibliotheks- oder Archivverwaltung) oder
Vorbereitungsdienst für den höheren Bibliotheks-, Archiv- oder Dokumen-tationsdienst
II. Zulassung im Hochschulauswahlverfahren
II.a Zulassung nach Wartezeit
Zulassungskriterium Anteil an der Zulassung
in Prozent ggf. Details
Wartezeit 20 Die Wartezeit beginnt mit
dem ersten berufsqualifizie-renden Hochschulabschluss.
Zeiten eines Studiums wer-den nicht berücksichtigt. Die Dauer wird auf 6 Jahre be-grenzt.
kombinationsstudiengang Erster berufsqualifizierender Abschluss gemäß den Zu-gangskriterien als Zweitfach in einem
Bachelor-kombinationsstudiengang
5 Hochschulzeugnis
Informatik als Kern- oder Zweitfach im ersten berufs-qualifizierenden Hochschul-abschluss gemäß den Zu-gangskriterien oder Infor-matik als sonstiger Hoch-schulabschluss
3 Hochschulzeugnis
Englisch-Kenntnisse 2 UNI-CERT III, IELTS, TOEFL
oder entsprechender Nach-weis
fachbezogene berufliche o-der vergleichbare praktische Tätigkeiten
10 Nachweis von mindestens 12 Monaten in Bibliotheken, Verlagen, Redaktionen o.ä.
erfolgt über Praktikums- o-der Arbeitszeugnisse
Humboldt-Universität zu Berlin Philosophische Fakultät I
Zugangs- Zulassungsregeln für den
weiterbildenden Masterstudiengang in Fernstudienform Bibliotheks- und Informationswissenschaft1
I. Zugangsbedingungen zum Studium Zugangskriterium
gemäß § 10 ZZS Erforderliche Kenntnisse, Studienfächer,
Kompetenzen u.ä.
Form des Nachweises
Erster berufsqualifizierender
Hochschulabschluss Abschlusszeugnis des ersten
berufsqualifizierenden Hoch-schulabschlusses
II. Zulassung im Hochschulauswahlverfahren