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Zulassung im Hochschulauswahlverfahren

Im Dokument Zugangs- und Zulassungssatzung (Seite 79-92)

II.a Zulassung nach Wartezeit

Zulassungskriterium Anteil an Zulassung in Prozent

ggf. Details

Wartezeit 20 Die Wartezeit beginnt mit

dem ersten berufsqualifizie-renden Hochschulabschluss.

Zeiten eines Studiums wer-den nicht berücksichtigt. Die Dauer wird auf 6 Jahre be-grenzt.

rufsqualifizierenden Ab-schlusses

Sprach- und

Regionalkompe-tenz für die Region 20 Nachweis erfolgt über das Hochschulzeugnis (belegte Module) und weitere Sprach-zertifikate

Fachliche berufsbezogene oder vergleichbare prakti-sche Erfahrungen

20 Nachweis erfolgt über Prakti-kums- oder Arbeitszeugnis-se, ggf. ähnliche Nachweise

konsekutive Masterstudium

Agrarökonomik (Agricultural Economics)1

I. Zugangsbedingungen zum Studium Zugangskriterium

gemäß § 10 ZZS Erforderliche Kenntnisse, Studienfächer,

Kompetenzen u.ä.

Nachweis

Erster berufsqualifizierender

Hochschulabschluss Erster berufsqualifizierender Abschluss in Agrarwissen-schaften oder einem ver-wandten Gebiet. Dazu zäh-len: Gartenbauwissenschaf-ten, Ernährungswissenschaf-ten, UmweltwissenschafErnährungswissenschaf-ten, Wirtschafts- und Sozialwis-senschaften. Andere Ab-schlüsse können ggf. durch Erteilung von Auflagen zuge-lassen werden.

Abschlusszeugnis

Sprachkenntnisse bei Stu-dienbewerber/inne/n, die den Studiengang in engli-scher Sprache belegen wollen

1) Englischkenntnisse: Test of English as a Fo-reign Language (TOEFL):

Internet-Based Test (min-destens 89 Punkte) Test-ergebnis maximal 2 Jahre alt oder

Cambridge Certificate of Advanced English (minde-stens B) oder

International English Test-ing System (IELTS) (min-destens 6,5) oder

äquivalenter Nachweis gemäß “Common Europe-an Framework of Referen-ce: Learning, Teaching, Assessment” (Niveau C1)

2) Deutschkenntnisse Niveau A 1 des “Common

European Framework of Reference: Learning,

Tea-Prozent

Wartezeit 20 Die Wartezeit beginnt mit

dem ersten berufsqualifizie-renden Hochschulabschluss.

Zeiten eines Studiums wer-den nicht berücksichtigt. Die Dauer wird auf 6 Jahre be-grenzt.

II.b. Zulassung zu den verbleibenden Studienplätzen Zulassungskriterium

gemäß § 11 ZZS Gewichtung des

Kriteri-ums in Prozent ggf. Details

Leistung 90 Gesamtnote des ersten

be-rufsqualifizierenden Ab-schlusses

Zusätzliche, außerhalb der Universität erworbene Quali-fikation im agrar- oder gar-tenbauwissenschaftlichen Bereich

10 Praktikum gemäß Prakti-kumsordnung (AMB 5/2006) oder Berufsausbildung im Agrar- oder Gartenbaube-reich

konsekutiven Masterstudiengang Amerikanistik1

I. Zugangsbedingungen zum Studium Zugangskriterium

gemäß § 10 ZZS Erforderliche Kenntnisse, Studienfächer,

Kompetenzen u.ä.

Form des Nachweises

Erster berufsqualifizierender

Hochschulabschluss Abschluss in einem ameri-kanistischen oder anglisti-schen Fach

Hochschulzeugnis

Englischkenntnisse Niveau C1 des Europäischen Referenzrahmens für Spra-chen (GER)

Test of English as a Foreign Language (TOEFL):

- Internet-Based Test (mindestens 92 Punkte) oder Cambridge Certificate of Advanced English (A-C) oder International English Language Testing System (IELTS) Certificate (mind.

6,5)

oder Abschluss in einem in den Zugangsbedingungen genannten Studiengang, für den als Zulassungsvoraus-setzung Niveau B2 des Eu-ropäischen Referenzrahmens erforderlich war

Deutschkenntnisse Niveau A 2 GER

(Grund-kenntnisse) Zeugnisse/

Sprachnachweise

in Prozent

Wartezeit 20 Die Wartezeit beginnt mit

dem ersten berufsqualifizie-renden Hochschulabschluss.

Zeiten eines Studiums wer-den nicht berücksichtigt. Die Dauer wird auf 6 Jahre be-grenzt.

II.b Zulassung zu den verbleibenden Studienplätzen Zulassungskriterium

gemäß § 11 ZZS Gewichtung des

Kriteriums in Prozent ggf. Details

Leistung 70 Gesamtnote des ersten

be-rufsqualifizierenden Ab-schlusses

Erster berufsqualifizierender Abschluss in einem ameri-kanistischen Fach

20 Hochschulzeugnis

außerhalb des Studiums er-worbene sonstige fachbezo-gene Qualifikation

10 Nachweis erfolgt über Prak-tikums- oder Arbeitszeug-nisse

konsekutiven Masterstudiengang

Archäologie und Kulturgeschichte Nordostafrikas1

I. Zugangsbedingungen zum Studium Zugangskriterium

gemäß § 10 ZZS Erforderliche Kenntnisse, Studienfächer,

Kompetenzen u.ä.

Form des Nachweises

Erster berufsqualifizierender

Hochschulabschluss Studienabschluss im Mono-bachelor „Archäologie und Kulturwissenschaft“ mit dem Profilbereich „Archäologie und Kulturgeschichte Nord-ostafrikas“ oder im Kombi-nationsbachelor mit „Ar-chäologie und Kulturge-schichte Nordostafrikas“ als Zweitfach oder in einem thematisch vergleichbaren Studiengang bzw. Profilbe-reich (z.B. Ägyptologie, Afri-kaarchäologie, Sudanar-chäologie)

Hochschulzeugnis

II. Zulassung im Hochschulauswahlverfahren

II.a Zulassung nach Wartezeit

Zulassungskriterium Anteil an der Zulassung

in Prozent ggf. Details

Wartezeit 20 Die Wartezeit beginnt mit

dem ersten berufsqualifizie-renden Hochschulabschluss.

Zeiten eines Studiums wer-den nicht berücksichtigt. Die Dauer wird auf 6 Jahre be-grenzt.

rufsqualifizierenden Ab-schlusses

Note der Abschlussarbeit 20 Note der Abschlussarbeit Fachliche berufsbezogene

oder vergleichbare prakti-sche Erfahrungen

20 Nachweis über Praktikums- oder Arbeitszeugnis, ggf.

ähnliche Nachweise

konsekutiven Masterstudiengang Betriebswirtschaftslehre1

I. Zugangsbedingungen zum Studium Zugangskriterium

gemäß § 10 ZZS Erforderliche Kenntnisse, Studienfächer,

Kompetenzen u.ä.

Nachweis

Abgeschlossenes Diplom o-der abgeschlossenes Bache-lorstudium in Wirtschafts-wissenschaften oder gleich-wertiger Abschluss mit mind. 120 ECTS in wirt-schaftswissenschaftlichen Fächern incl. Mathematik

Grundlagen in Wirtschafts-wissenschaften

Grundlagen in methodischen Fachgebieten

30 Leistungspunkte (LP/ECTS) in Mathematik, Statistik, Ökonometrie, Wirtschaftsinformatik oder in vergleichbaren Lehrangebo-ten (Mikroökonomik)

Sprachkenntnisse Englisch C1 – Niveau des gemeinsa-men europäischen Referenz-rahmens für Sprachen (GER) Studierende, die einen Teil ihres vorherigen Studiums im englischsprachigen Aus-land (Amtssprache Englisch) absolviert haben und dies durch Noten (z.B. in Transc-ripts) belegen können, müs-sen keinen englischen Sprachtest nachweisen.

Auch ein Schulabschluss im englischsprachigen Raum ersetzt diesen Sprachnach-weis.

Deutsch B1 – Niveau des gemeinsa-men europäischen Referenz-rahmens für Sprachen (GER)

Zulassungskriterium Anteil an der Zulassung

in Prozent ggf. Details

Wartezeit 20 Die Wartezeit beginnt mit

dem ersten berufsqualifizie-renden Hochschulabschluss.

Zeiten eines Studiums wer-den nicht berücksichtigt. Die Dauer wird auf 6 Jahre be-grenzt.

II.b. Zulassung zu den verbleibenden Studienplätzen Zulassungskriterien

gemäß § 11 ZZS Gewichtung des

Kriteri-ums in Prozent ggf. Details Leistungen im

vorangegan-genen Studium: Bachelor- oder Diplomabschlussnote oder

aktueller Stand des nach Leistungspunkten gewichte-ten Nogewichte-tendurchschnitts

80

Spezialisierung im vorange-gangenen wirtschaftswis-senschaftlichen bzw. ver-gleichbaren Studium in den quantitativen Fächern wie Mathematik, Statistik, Öko-nometrie und Wirtschaftsin-formatik oder vergleichbare Leistungen (Mikroökonomik)

20

konsekutiven Masterstudiengang

Bibliotheks- und Informationswissenschaft1

I. Zugangsbedingungen zum Studium Zugangskriterium

gemäß § 10 ZZS Erforderliche Kenntnisse, Studienfächer,

Kompetenzen u.ä.

Form des Nachweises

Erster berufsqualifizierender Hochschulabschluss in einem Fach mit ausreichendem bibliotheks- und informati-onswissenschaftlichen Anteil (als einziges Fach, als Kern-fach oder als ZweitKern-fach)

Hierzu zählen insbesondere:

ƒ Bibliothekswissenschaft oder

ƒ Bibliotheks- und Infor-mationswissenschaft o-der

ƒ Informationswissen-schaft oder

ƒ Informationsmanage-ment oder

ƒ Informationsverarbei-tung oder

ƒ Information Engineering oder

ƒ Informations- und Wis-sensmanagement oder

ƒ Bibliotheks- und Infor-mationsmanagement oder

ƒ Bibliotheks- und Me-dienmanagement oder

ƒ Information und Multi-media oder

ƒ Information und Medien oder

ƒ Wirtschafts- und Fachin-formation oder

ƒ Informationswirtschaft oder

ƒ Buchwissenschaft oder

ƒ

Buchhan-del/Verlagswirtschaft oder Bibliothekswesen oder

Hochschulzeugnis

ƒ Vorbereitungsdienst für den gehobenen Biblio-theks-, Archiv- oder Do-kumentationsdienst (ge-hobener nichttechnischer Dienst in der Bibliotheks- oder Archivverwaltung) oder

ƒ Vorbereitungsdienst für den höheren Bibliotheks-, Archiv- oder Dokumen-tationsdienst

II. Zulassung im Hochschulauswahlverfahren

II.a Zulassung nach Wartezeit

Zulassungskriterium Anteil an der Zulassung

in Prozent ggf. Details

Wartezeit 20 Die Wartezeit beginnt mit

dem ersten berufsqualifizie-renden Hochschulabschluss.

Zeiten eines Studiums wer-den nicht berücksichtigt. Die Dauer wird auf 6 Jahre be-grenzt.

kombinationsstudiengang Erster berufsqualifizierender Abschluss gemäß den Zu-gangskriterien als Zweitfach in einem

Bachelor-kombinationsstudiengang

5 Hochschulzeugnis

Informatik als Kern- oder Zweitfach im ersten berufs-qualifizierenden Hochschul-abschluss gemäß den Zu-gangskriterien oder Infor-matik als sonstiger Hoch-schulabschluss

3 Hochschulzeugnis

Englisch-Kenntnisse 2 UNI-CERT III, IELTS, TOEFL

oder entsprechender Nach-weis

fachbezogene berufliche o-der vergleichbare praktische Tätigkeiten

10 Nachweis von mindestens 12 Monaten in Bibliotheken, Verlagen, Redaktionen o.ä.

erfolgt über Praktikums- o-der Arbeitszeugnisse

Humboldt-Universität zu Berlin Philosophische Fakultät I

Zugangs- Zulassungsregeln für den

weiterbildenden Masterstudiengang in Fernstudienform Bibliotheks- und Informationswissenschaft1

I. Zugangsbedingungen zum Studium Zugangskriterium

gemäß § 10 ZZS Erforderliche Kenntnisse, Studienfächer,

Kompetenzen u.ä.

Form des Nachweises

Erster berufsqualifizierender

Hochschulabschluss Abschlusszeugnis des ersten

berufsqualifizierenden Hoch-schulabschlusses

II. Zulassung im Hochschulauswahlverfahren

Im Dokument Zugangs- und Zulassungssatzung (Seite 79-92)