• Keine Ergebnisse gefunden

25.1 (1) Die KFA Salzburg informierte die Anspruchsberechtigten zum Zeitpunkt deren Eintritts über ihr Leistungsspektrum. Dies erfolgte durch ein Schreiben, in dem die KFA Salzburg auch auf ihre Website hinwies und dem sie einen Folder der KFA Salz-burg beilegte. Die Website der KFA SalzSalz-burg42, ein Teil der Website der Stadt Salz-burg, bot Informationen zu den Rechtsgrundlagen, der organisatorischen Struktur sowie zu den Leistungen und Verfahrensabläufen. Die Geschäftsstelle der KFA Salz-burg war Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr geöffnet, um Anfragen persönlich zu beantworten und Unterlagen entgegenzunehmen. Weiters beantworteten die Bediensteten Anfragen der Anspruchsberechtigten telefonisch bzw. per E–Mail.

Die Website der KFA Salzburg war zur Zeit der Gebarungsüberprüfung teilweise nicht aktuell und enthielt mitunter Informationen und Dokumente zum Stand von vor über zwei Jahren. Die KFA Salzburg nahm auf Anregung des RH noch zur Zeit der Gebarungsüberprüfung einige Aktualisierungen vor.

(2) Die KFA Steyr informierte ihre Anspruchsberechtigten im überprüften Zeitraum bzw. bei Bedarf etwa einmal jährlich durch Rundschreiben. Die Beratungen und Infor-mationen erfolgten telefonisch bzw. per E–Mail oder persönlich durch den Geschäfts-führer und die Sachbearbeiterin der KFA während der Amtsstunden. Die Website der Stadt Steyr enthielt auch die Kontaktdaten der Dienststelle KFA sowie das Antragsfor-mular für Kur– und Rehabilitationsaufenthalte. Nach jeder Satzungsänderung infor-mierte die KFA Steyr die Anspruchsberechtigten über die aktuelle Version der Satzung.

25.2 Der RH hielt fest, dass die KFA Salzburg und die KFA Steyr ihre Anspruchsberechtigten über Leistungen und Verfahrensabläufe insbesondere persönlich informierten und die KFA Salzburg zusätzlich umfangreiche Informationen auf ihrer Website bereitstellte.

42 https://www.stadt-salzburg.at/internet/leben_in_salzburg/sicherheit_gesundheit/krankenfuersorgeanstalt.htm, zuletzt abgerufen am 19. März 2020

Er hielt positiv fest, dass die KFA Salzburg ihre Website bereits zur Zeit der Geba-rungsüberprüfung aktualisierte.

Strategie

26.1 (1) Die KFA Salzburg wertete die Zufriedenheit und Identifikation der Anspruchsbe-rechtigten mit der KFA sowie die Sicherstellung eines guten Leistungsniveaus als wesentliche strategische Ansätze für ihren Weiterbestand. Laut ihrer Auskunft sollte das angebotene Leistungsniveau die Attraktivität der Stadt Salzburg als Dienstgeber erhöhen. Die KFA Salzburg sah in der weiteren Digitalisierung ihrer Verwaltung und in der Teilnahme an bundesweiten Maßnahmen im Gesundheitswesen wesentliche Aspekte für die Zukunft und plante eine weitere Kooperation mit anderen KFA und Sozialversicherungsträgern.

Die KFA Salzburg erzielte im Jahr 2018 nur mehr ein knapp positives Ergebnis, da ihre Ausgaben in den Jahren 2014 bis 2018 stärker stiegen als ihre Einnahmen. Sie setzte einige Maßnahmen zur Kostenreduzierung, wie z.B. die Einführung höherer Selbstbehalte bei Kur–, Erholungs– und Rehabilitationsaufenthalten, die Reduktion von Labortarifen und die Einführung eines Heilbehelfedepots. Weiters erfolgte seit dem Jahr 2014 keine Anpassung der Tarife im ärztlichen Bereich. Die Rücklagen der KFA Salzburg betrugen zu Jahresende 2018 8,90 Mio. EUR.

Die Versichertenstruktur der KFA Salzburg änderte sich durch die Einbeziehung der Vertragsbediensteten und durch den Rückgang der Beamtinnen und Beamten. Dies bewirkte eine Verjüngung der Versichertengruppe und einen deutlichen Anstieg der Anzahl an Anspruchsberechtigten. Das geringere Einkommensniveau dieser Versichertengruppe beeinflusste einerseits die Beitragseinnahmen, andererseits waren nunmehr für deutlich mehr Anspruchsberechtigte Leistungen zu erbringen.

Die Beitragseinnahmen je versicherte Person lagen im Jahr 2014 noch rd. 34 % über jenen der BVA, im Jahr 2018 nur mehr rd. 24 % darüber. Die Verringerung der Beitragseinnahmen zeigte sich auch dadurch, dass sich diese – trotz der darin enthal-tenen jährlichen Gehaltsanpassungen – zwischen den Jahren 2014 bis 2018 um nur 2,9 % erhöhten.

(2) Die KFA Steyr hielt einen Weiterbestand unter Beibehaltung des Leistungsspekt-rums nur mit einer schlanken Verwaltung für möglich und erachtete weiters die Zusammenarbeit mit den oberösterreichischen KFA sowie mit dem Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger bzw. mit dem Dachverband der

Sozi-alversicherungsträger als wesentlich. Die KFA Steyr nahm an diversen Projekten43 des Hauptverbands der österreichischen Sozialversicherungsträger teil und plante im Rahmen eines Projekts der oberösterreichischen KFA die Einführung der e–card mit 1. Jänner 2020.

Auch bei der KFA Steyr stiegen in den Jahren 2014 bis 2018 die Ausgaben stärker als die Einnahmen. Die KFA Steyr wies im Rechnungsabschluss zwar deutliche Über-schüsse aus, dabei waren jedoch gewisse Ausgabenpositionen nicht berücksichtigt, die die Stadt Steyr übernahm. Nach Berücksichtigung dieser Positionen erzielte die KFA Steyr in den Jahren 2017 und 2018 nur mehr ein knapp positives Ergebnis.

Die KFA Steyr ging keine öffentlich–rechtlichen Dienstverhältnisse mehr ein, weshalb sie im Jahr 2018 eine deutlich ältere Versichertenstruktur als noch im Jahr 2014 aufwies. Die Kosten für ärztliche Leistungen je Anspruchsberechtigten waren im Jahr 2018 gegenüber dem Jahr 2014 um rd. 30 % gestiegen.

(3) In Oberösterreich trafen die oberösterreichischen KFA wesentliche Entschei-dungen (z.B. Tarifverhandlungen, strategische Maßnahmen wie die Einführung der e– card) gemeinsam. Bei den dafür notwendigen Verhandlungen waren die Kranken– und Unfallfürsorge für oö. Landesbedienstete, die oö. Lehrer–Kranken–

und Unfallfürsorge und die Kranken– und Unfallfürsorge für oö. Gemeinden aufgrund ihrer Größe feder führend, die kleineren KFA (wie z.B. die Krankenfürsorge für Beamte der Landeshauptstadt Linz, die Krankenfürsorge für Beamte der Stadt Wels sowie die KFA Steyr) schlossen sich dem Verhandlungsergebnis an.

Die drei großen oberösterreichischen KFA gründeten im Jänner 2019 die Oberöster-reichische Gesundheitsfürsorge als eine Allianz der KFA. Ziele waren neben der Entwicklung eines gemeinsamen Präventionsprogramms und der Entwicklung einer gemeinsamen e – Health–Strategie die Hebung von Synergieeffekten sowie die Harmonisierung der Versicherungsträger und deren Leistungen.

(4) Als ein weiteres Beispiel führte der RH die Landeshaupststadt Bregenz ins Treffen.

Diese hatte bis zum Jahr 2010 ihre Beamtinnen und Beamten sowie Ruhe– und Versorgungsgenussbezieherinnen und –bezieher in der stadteigenen KFA versichert.

Da sie ihre Vertragsbediensteten nicht bei der KFA versichert hatte und keine neuen öffentlich–rechtlichen Dienstverhältnisse mehr eingegangen war, hatte sich die Anzahl der Versicherten in der KFA Bregenz kontinuierlich verringert. Die Stadt-gemeinde Bregenz hatte ihre KFA daher mit Jahresende 2010 aufgelöst und die rd. 100 verbliebenen Beamtinnen und Beamten sowie Ruhe– und Versorgungs-genussbezieherinnen und –bezieher bei der BVA versichert.

43 u.a. das elektronische Oö. Krankenhaus–Abrechnungssystem EDIVKA

26.2 Der RH hielt fest, dass die KFA Salzburg und die KFA Steyr ihren wesentlichen Heraus-forderungen (sinkende Überschüsse, steigendes Durchschnittsalter der Versicherten) unterschiedlich begegneten. Während die Stadt Salzburg seit 2012 auch Vertrags-bedienstete in ihrer KFA versicherte und Maßnahmen zur Kostenreduktion setzte, beschränkte sich die KFA Steyr weiterhin auf die Versicherung ihrer Beamtinnen und Beamten und setzte keine kostenreduzierenden Maßnahmen.

In diesem Zusammenhang anerkannte der RH das Bestreben der drei großen KFA in Oberösterreich, durch die Gründung einer Allianz der KFA Synergien zu heben und durch gemeinsame Vertragsverhandlungen eine starke Verhandlungsposition zu erreichen. Er merkte dazu positiv an, dass beide überprüften KFA für die Zukunft eine weitere Kooperation mit anderen KFA und Sozialversicherungsträgern als wesentlich ansahen.

Der RH hielt neben einer engeren Kooperation auch eine teilweise oder vollständige Übertragung der Aufgaben auf eine größere KFA für einen möglichen Weg, um eine effiziente Administration der Anspruchsberechtigten sicherzustellen. Er verwies aber auch auf das Beispiel der Landeshauptstadt Bregenz, die ihre Beamtinnen und Beamten nach ihrer Auflösung bei der BVA versicherte.

Der RH empfahl der Stadt Salzburg und der Stadt Steyr, für ihre KFA eine Strategie mit Zielen und Maßnahmen zu entwickeln. Dabei wären insbesondere die finanzielle Lage und Versichertenstruktur auf ihre Nachhaltigkeit zu evaluieren und entsprechende Maßnahmen, wie beispielsweise die Aufnahme neuer Versicherungsgruppen, eine verstärkte Kooperation mit anderen KFA bei der Aufgabenerledigung oder deren Auflö-sung und die Überführung der Anspruchsberechtigten in die BVAEB zu prüfen.

26.3 Die Stadt Salzburg sagte in ihrer Stellungnahme die Erarbeitung entsprechender Strategien zu. Die KFA Salzburg sei gut mit dem österreichischen Sozialversiche-rungssystem abgestimmt. So sei sie bereits ab Beginn dem im Jahr 2005 eingeführ-ten e–card–System beigetreeingeführ-ten. Damit würden Leistungen, wie z.B. die europäische Krankenversicherungskarte, der Versicherungsdatenauszug, das elek tronische Kran-kenhausbewilligungssystem oder die e–Medikation, zur Verfügung stehen.

Laut Stellungnahme der Stadt Steyr sei aufgrund der geringen Anzahl von Versicherten eine Aussage über die zukünftige Entwicklung schwierig, da diese von vielen nicht abwägbaren Faktoren wie etwa dem steigenden Lebensalter beeinflusst sei.

Vor einer Ausweitung der Versichertenanzahl durch Einbeziehung neuer Versicherungs-gruppen werde die Stadt Steyr die Erfahrungen anderer KFA einholen. Sollten sich deren Erfahrungen positiv auf die finanzielle Lage ausgewirkt haben, werde sie diese Überlegungen in eine zukünftige Strategieentwicklung einfließen lassen.

Schlussempfehlungen

27 Zusammenfassend hob der RH folgende Empfehlungen hervor: