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Wichtige Adressen vor Ort

Im Dokument Arbeitshilfe Kindesmisshandlung (Seite 26-31)

Ambulante Krisenhilfe (SKM / IB) Alte Poststraße 11 | 49074 Osnabrück

0541 – 331 44 66

Inobhutnahme bis zu 10 Tagen Von 13 bis einschl. 17 Jahre:

SKM

Alte Poststraße 11 | 49074 Osnabrück 0541 – 331 44 66

Kinder- und Jugendnotdienst Tag und Nacht erreichbar

0541 – 27 27 6

Polizeiinspektion Osnabrück Kollegienwall 6 – 8 | Osnabrück

110 (Notruf) oder 0541 – 327 211 5

(allgemein)

6. Literaturliste

Arbeitsgemeinschaft für Jugendhilfe (Hg.): Sozialgesetzbuch VIII, Arbeitshilfe zur No-vellierung

Deutscher Kinderschutzbund Bundesverband e.V. (Hg.): Bundeskinderschutzgesetz – eine Arbeitshilfe für die Orts- und Kreisverbände des DKSB

Dettenborn: Kindeswohl und Kindeswille, Reinhardt München, 2007

Delfos, Martine F.: „Sag mir mal…“ Gesprächsführung mit Kindern, Beltz Taschenbuch, 2004

Egle/Hoffmann/Joraschky (Hrsg.): Sexueller Missbrauch, Misshandlung, Vernachlässi-gung, Verlag Schattauer, 2004

Fachstelle Kinderschutz (Land Brandenburg): Info Aktuell, Ausgabe 4, 2007

Galm / Hees / Kindler: Kindesvernachlässigung – verstehen, erkennen und helfen.

Reinhardt, Broschiert, 2010

Herrmann, Dettmeyer, Banaschak, Thyen: Kindesmisshandlung, Medizinische Diagnostik, Intervention und rechtliche Grundlagen, 2. Auflage, 2008

Institut für Sozialarbeit und Sozialpädagogik e.V. (Hg.): Vernachlässigte Kinder besser schützen, 2007

Kindler / Lillig / Blüml / Meysen / Werner (Hg.): Kindeswohlgefährdung nach § 1666 BGB und Allgemeiner Sozialer Dienst (ASD); Deutsches Jugendinstitut e.V., München, 2006 Kocar, M.: Das Schütteltrauma- Eine unbekannte Form der Kindesmisshandlung. Mento-ringprogramm des Landes Niedersachsens, PD Osnabrück, PI Osnabrück, 1 Fachkommis-sariat, 2010

Niedersächsischer Städtetag (Hrsg.): Empfehlungen zur Festlegung fachlicher Verfah-rensstandards in den Jugendämtern bei akut schwerwiegender Gefährdung des Kindes-wohls, 2003

Stadt Karlsruhe (Hrsg.): Sozial- und Jugendbehörde. Sozialer Dienst: Kindeswohlgefähr-dung, Handlungsempfehlungen für den Sozialen Dienst, 2009

Herausgeber:

Stadt Osnabrück

Fachbereich für Kinder, Jugendliche und Familien Fachdienst Familie – Sozialer Dienst

Postfach 44 60 | 49034 Osnabrück

✗ www.osnabrueck.de Stand: 01.10.2014

Teilnehmer/-innen der Arbeitsgruppe:

Rita Alte-Bornholt Margitta Löber Kristina Lohscheller Justus Rolfes Anna Lena Schaaf Nadine Steenken Hilkka Tiemann Andreas Tiggelbeck Karola Vorbrink

Anhang:

Das Schütteltrauma

Was ist unter einem Schütteltrauma zu verstehen?

Beispiel: Der drei Monate alte Hendrik wird von den Eltern nachmittags ins Kinderkranken-haus gebracht. Der Junge macht einen apathischen Eindruck und atmet schwer. Äußere Verletzungen sind nicht erkennbar. Nach verschiedenen Untersuchungen, unter anderem einer Kernspintomographie des Schädels und einer augenärztlichen Untersuchung, stellen die behandelnden Mediziner die Diagnose „Schütteltrauma“ und informieren den Sozialen Dienst.

Jedes Jahr werden in Deutschland den Sozialen Diensten auf solche Weise mehrere Dut-zend Kinder bekannt. Genauere Zahlen liegen nicht vor. Kinderkrankenhäuser berichten, dass sie jährlich mehrere Fälle behandeln.

Auf Schütteltrauma, als eine Form der körperlichen Misshandlung, ist besonders hinzuwei-sen, weil:

es sich um eine besonders gefährliche Form der Misshandlung handelt. 10 - 20 % der Misshandlungen führen zu den gravierendsten Verletzungen des Zentralnervensystems (ZNS). Diese Verletzungen führen zu einer schweren Hirnschädigung, einer anhaltenden körperlichen und geistigen Behinderung und manchmal auch zum Tod eines Säuglings.

den entstehenden Schäden ein besonderer Verletzungsmechanismus zugrunde liegt unter Fachkräften vielfach Unsicherheiten in der Fallbearbeitung bestehen, weil die

Exis-tenz und Gefährlichkeit des Schütteltraumas in der Öffentlichkeit und in Fachkreisen zu wenig bekannt ist.

Definition:

Bei einem Schütteltrauma handelt es sich um ein Schädel-Hirn-Trauma, welches durch kräf-tiges Hin- und Herschütteln des Babys verursacht worden ist. Das Kind wird dabei an Armen oder Brustkorb festgehalten, der Kopf des Kindes wird nach vorn und zurückgeschleudert, wobei es zu Verletzungen des Gehirns kommt.

Ein Schütteltrauma wird auch durch das Schütteln und anschließendes Aufschlagen des Kopfes auf eine harte Fläche hervorgerufen. Durch die ruckartigen Bewegungen kommt es zu schweren Hirnverletzungen.

Besonders Kinder unter sechs Monaten sind aufgrund des überproportionalen Kopfes und der schwachen Nackenmuskulatur sehr verletzlich.

Entscheidend für das Zustandekommen eines Schütteltraumas ist, dass der Geschüttelte seinen Kopf noch nicht durch eigene Muskelkraft genügend stabilisieren kann; deshalb trifft es vorwiegend Säuglinge und Kleinkinder, bei denen die Nackenmuskulatur noch zu wenig ausgebildet ist.

Durch das Schütteln ist der Kopf des Kindes Flieh- und Rotationskräften ausgesetzt, die so stark sind, dass sie zu verschiedenen Verletzungen führen, wie etwa Durchblutungsstörun-gen (Einrissen in Blutgefäßen) und unterbrochenen Nervenbahnen oder PrellunDurchblutungsstörun-gen des Ge-hirns infolge einer Kollision mit der Schädelkapsel. Wichtig zu wissen ist, dass bei schwer gehirnverletzten Kindern häufig äußere Verletzungen fehlen. Allerdings können Griffspuren am Brustkorb oder an den Oberarmen vorhanden sein und manchmal auch darunterliegende Frakturen festgestellt werden.

Neben den primären Verletzungen können Einblutungen bzw. Schwellungen des Gehirns sekundär zu einem lebensbedrohlichen Druckanstieg im Schädel und zum Absterben von weiterem Gehirngewebe infolge von Sauerstoffmangel führen.

Dies kann erst Wochen später Symptome verursachen und selbst durch eine Computer- oder Magnetresonanz-Tomographie nicht sichtbar werden. Durch solche bildgebenden Ver-fahren kann erst zu einem späteren Zeitpunkt abgestorbenes Hirngewebe dargestellt wer-den.

Wie kommt es zum „Schütteln“?

Auslöser für das Schütteln ist meist der Versuch der Bezugsperson, ein unruhiges Kind oder Schreibaby zu beruhigen.

In der Regel schreit ein gesundes Kind, insbesondere während der ersten drei Monate, zwi-schen ein und drei Stunden am Tag. In Fachkreisen spricht man von einem „Schreibaby“, wenn es mehr als drei Stunden am Tag und zwar an drei Tagen in der Woche über mindes-tens drei Wochen schreit. Schätzungen zufolge zeigt sich bei jedem fünften bis siebten Kind ein übermäßig häufiges Schreien.

In der Situation fühlen sich die Eltern mit dem schreienden Kind genervt, hilflos, übermüdet und/oder frustriert. In der Überforderung und am Ende ihrer Belastungsgrenze sehen sie keine Möglichkeit, die Gegebenheiten für sich zu ändern.

Die aufgestaute Hilflosigkeit und Aggression entlädt sich im Moment des Schüttelns. Das Kind wird am Brustkorb oder an den Oberarmen gehalten und geschüttelt. Das Fatale pas-siert: Das Kind hört in der Regel auf zu schreien und wird ganz ruhig. Dies ist genau der von den Eltern gewünschte Effekt.

Dass mit den Kindern etwas nicht stimmt, merken die Eltern häufig erst Tage später - dann ist es oft zu spät.

Das Schütteln des Kindes zielt in der Regel also nicht darauf ab, ihm eine schwere Verlet-zung beizubringen. Beabsichtigt wird einfach, das Kind zum Schweigen zu bringen bzw. es zu disziplinieren.

In der Regel liegt in Bezug auf die schweren Tatfolgen kein vorsätzliches schädigendes Handeln vor, weil das richtige Bewusstsein für Schwere und Folgen der Tat nicht ausgeprägt ist. Häufig liegt bei den Tätern kein Unrechtsbewusstsein vor, da die Schäden/Folgen bzw.

das Ausmaß/die Tragweite ihres Handelns nicht immer sofort erkennbar/sichtbar sind. Oft zeigen sie sich teilnahmslos oder übertrieben fürsorglich.

Das Schütteltrauma des Säuglings kommt in allen Bevölkerungsschichten vor und ist keines-falls nur auf sozial schwache Familien begrenzt, in welchen beispielsweise Alkoholprobleme oder finanzielle Probleme vorherrschen.

In deutlich mehr als der Hälfte der Fälle von Schütteltraumata haben mehrere Untersuchun-gen gezeigt, dass diese vom Vater bzw. Partner der Mutter verursacht wurden. Es ist davon auszugehen, dass in diesen Fällen fehlendes Wissen über die Verletzlichkeit des Kindes, eine nicht bestehende Beziehung zum Kind oder die größere Häufigkeit von antisozialen Persönlichkeitsstörungen in der männlichen Bevölkerung eine Rolle gespielt haben dürften.

Generell wird als Ursache bei den meisten Schütteltraumata eine elterliche Überforderung angenommen.

Kinder mit frühkindlichen Regulationsstörungen, insbesondere „Schreibabys“, werden daher als besonders gefährdet angesehen, insbesondere wenn Eltern Störungen der Impulskon-trolle aufweisen oder das Verhalten des Kindes unangemessen als „feindselig“ interpretieren.

Folgen von Schütteltraumata:

Nach dem Schütteln des Kindes zeigen sich zunächst direkte Folgen, wie zum Beispiel Schlappheit, Schläfrigkeit, Erbrechen, Atemaussetzer, Verkrampfen (Überstreckung der Wir-belsäule/ Hohlkreuzbildung), danach stetig fortlaufendes Eintrüben mit Bewusstseinsverlust, eventuell sogar Wachkoma.

Wie häufig bei Misshandlungsfällen kommt es auch hier dazu, dass die Eltern nicht direkt medizinische Hilfe in Anspruch nehmen.

Als Erklärungen werden Schutzbehauptungen benannt, wie zum Beispiel „Es fing plötzlich an zu krampfen“, „Es ist vor drei Tagen von der Couch gefallen“, „Es ist beim Füttern blau ange-laufen.“ Häufig werden dann Stürze, zum Beispiel vom Wickeltisch oder von der Couch, ein Fallenlassen des Säuglings oder ein Schütteln in bagatellisierter Form (beispielsweise das Schütteln eines bereits leblosen Kindes, um es wiederzubeleben) als Erklärungen angege-ben.

Bei einem Schütteltrauma sind besonders schwere Folgen zu sehen. Mehrere Untersuchun-gen aus den USA zeiUntersuchun-gen, dass ein Viertel aller geschüttelten Säuglinge innerhalb der ersten Tage bzw. Wochen sterben. Von den drei Vierteln der überlebenden Säuglinge tragen 75 % Langzeitschäden, wie schwere körperliche Behinderungen, neurologische Schäden (Motorik/

Bewegungsfähigkeit), Beeinträchtigung der Sehfähigkeit (bis hin zum Erblinden), Epilepsie, geistige Behinderungen, Taubheit etc., davon. Auch nach einem symptomarmen Frühverlauf können sich diese Spätfolgen und Entwicklungsstörungen, noch Jahre später, teils auch in der Schulzeit, ausprägen (zum Beispiel in Form einer „Lernschwäche“).

Aufgrund dieser schwer wiegenden Folgen wird das Schütteltrauma daher auch als beson-ders schwere Form der Kindesmisshandlung angesehen.

Quellen:

vgl. Kindler / Lillig / Blüml (et al.). (Hrsg.) (2006): Handbuch Kindeswohlgefährdung nach § 1666 BGB und Allge-meiner Sozialer Dienst (ASD) München: Deutsches Jugendinstitut e.V.

vgl. Kocar (2012): Das Schütteltrauma, Osnabrück

Im Dokument Arbeitshilfe Kindesmisshandlung (Seite 26-31)