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Wesentlicher Planinhalt

Im Dokument G E M E I N D E W U S T E R M A R K (Seite 68-71)

7 Planung

7.1 Wesentlicher Planinhalt

Die Planstraße A wird im Zuge der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. W 7, Teil A "Gü-terverkehrszentrum Wustermark" ersatzlos entfallen. Die Planstraße B und ihre flächenseiti-ge Ausbildung werden nicht flächenseiti-geändert.

Der durch das Planänderungsgebiet verlaufende vorhandene Entwässerungsgraben wird als Fläche zur Regelung des Wasserabflusses festgesetzt. Seine bisherige teilweise Überpla-nung mit einer Straßenverkehrsfläche (Planstraße A) wird aufgegeben. Die bisher parallel zur Bundesautobahn verlaufende festgesetzte Versickerungsmulde wird ebenfalls als Fläche zur Regelung des Wasserabflusse bestimmt. Damit erfolgt eine Anpassung der städtebauli-chen Planung an den Bestand der Gräben und Versickerungsflästädtebauli-chen.

Die festgesetzte und realisierte Fläche mit Bindungen für Bepflanzungen und für die Erhal-tung von Bäumen und Sträuchern sowie die festgesetzten und realisierten Flächen für das Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen werden unter Berück-sichtigung der Straßenverkehrsplanung beibehalten, angepasst bzw. erweitert.

Die im betroffenen räumlichen Geltungsbereich der 3. Planänderung des Bebauungsplanes W 7, Teil A rechtsverbindlichen Festsetzungen der Planzeichnung (Plan) sowie textlichen Festsetzungen (TF) werden im Einzelnen wie folgt beibehalten oder geändert.

Dabei gilt es zu beachten, dass im Geltungsbereich des 3. Änderungsbebauungsplans alle Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. W 7, Teil A, zuletzt geändert durch Satzung der 2.

Änderung, außer Kraft treten. Aufgrund bereits umgesetzter naturschutzfachlicher Planinhal-te fließen solche bisherige Festsetzungen in neue, nunmehr den Naturbestand sichernde Festsetzungen ein.

Plan Straßenverkehrsfläche: bisher nicht realisierte Planstraße A

Die Straßenverkehrsfläche der Planstraße A entfällt ersatzlos zugunsten einer privaten Grünfläche mit Bindungen für Bepflanzungen und für die Erhaltung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflan-zungen.

Plan Straßenverkehrsfläche: Planstraße B (Rostocker Straße)

Die Straßenverkehrsfläche der Planstraße B wird im Knotenbereich mit dem Kuhdammweg und der öst-lich anbindenden Nürnberger Straße für die Ausbil-dung einer Kreisverkehrsanlage erweitert.

Plan Der östlich der Rostocker Straße in Verlänge-rung des Kuhdammweges festgesetzte Fuß- und Radweg (heute: Nürnberger Straße) ist bereits durch 2. Änderung mit einer Straßen-verkehrsfläche überplant worden.

Die Straßenverkehrsfläche der Planstraße B wird im Knotenbereich mit dem Kuhdammweg und der öst-lich anbindenden Nürnberger Straße für die Ausbil-dung einer Kreisverkehrsanlage erweitert

TF Die textliche Festsetzung Nr. 5.2.4 bestimmt die Anpflanzung von Straßenbäumen stand-ortgerechter Arten entlang der Erschließungs-straßen, soweit dieses verkehrstechnisch mög-lich ist.

Der Abstand der Bäume von der Straße hat dabei mindestens 1,25 m zu betragen, der Pflanzabstand untereinander 10 m. Der Standort der einzelnen Baume kann bei Bedarf infolge von Betriebseinfahrten und -stellflächen verändert werden.

Unter Berücksichtigung einer Straßenausbaupla-nung für den Kuhdammweg wird folgende textliche Festsetzung neu aufgenommen:

TF 3:

Innerhalb der Straßenverkehrsfläche des Kuh-dammweges sind die vorhandenen Gehölzbestände auf Dauer zu erhalten und bei Abgang gemäß Ar-tenliste 1 zu ersetzen. Innerhalb der Straßenver-kehrsfläche sind südlich der Fahrbahn des Kuh-dammweges 11 hochstämmige Laubbäume zu pflanzen und dauerhaft zu erhalten.

Die in der Planstraße B (Rostocker Straße) bereits realisierten und nicht die Ausbauplanung des Kreis-verkehrs beeinträchtigenden Straßenbaumpflan-zungen werden in der Planzeichnung mit einem Er-haltungsgebot festgesetzt.

Plan im Verlauf des Kuhdammweges und seines Dammes zur Kuhdammbrücke:

Fläche mit Bindungen für Bepflanzungen und für die Erhaltung von Bäumen und Sträuchern mit Konkretisierung Erhalt von Gehölzbestän-den und Bäumen

Unter Berücksichtigung einer Straßenausbaupla-nung für den Kuhdammweg und einer Kreisver-kehrsanlage im Knotenbereich mit der Rostocker Straße wird der bestehende Kuhdammweg als Straßenverkehrsfläche festgesetzt. Die zu erhalten-den Gehölzbestände befinerhalten-den sich überwiegend in den Böschungsbereichen des Kuhdammweges.

Dort verlaufen auch unterirdische Hauptversor-gungsleitungen, für die Schutzabstände der jeweili-gen Medienträger zu berücksichtijeweili-gen sind. Somit ist es nicht sinnvoll, ein generelles Gehölzerhaltungs-gebot zu bestimmen. Es wird folgende textliche Festsetzung neu aufgenommen:

TF 3:

Innerhalb der Straßenverkehrsfläche des dammweges sind südlich der Fahrbahn des Kuh-dammweges 11 hochstämmige Laubbäume zu pflanzen und dauerhaft zu erhalten.

Plan

TF

unmittelbar an der Bundesautobahn angren-zende Fläche "A 4" für das Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflan-zungen mit der Konkretisierung Gehölz und Gebüschanpflanzung an der BAB 10 als Im-missionsschutzpflanzung,

in Verbindung mit der textlichen Festsetzung Nr. 5.2.2, wonach diese Fläche als überwie-gend geschlossene Pflanzung aus Saumen und Sträuchern gemäß der Artenliste 1 anzu-legen und auf Dauer zu erhalten ist

Die Fläche "A 4" für das Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen geht in eine private Grünfläche mit Bindungen für Bepflan-zungen und für die Erhaltung von Bäumen, Sträu-chern und sonstigen Bepflanzungen auf. Es wird folgende textliche Festsetzung neu aufgenommen:

TF 2:

Die auf den privaten Grünflächen zum Teil auch in Gruppen angelegten aufgelockerten Gehölzbestän-de sind auf Dauer zu erhalten und bei Abgang ge-mäß Artenliste 1 zu ersetzen.

Plan

TF

die südlich des Kuhdammweges liegende Flä-che "A 6" für das Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen mit der Konkretisierung dichte Gehölzanpflanzun-gen und Sukzessionsflächen

in Verbindung mit der textlichen Festsetzung Nr. 5.2.5, wonach diese Fläche als Wiese mit stark aufgelockerter Baum- und Strauchbe-pflanzung gemäß Artenliste 1 anzulegen ist - bei einem Anteil neu anzulegender Gehölzflä-chen von ca. 20 % und Erhalt bestehende Ge-hölze und deren Eingliederung in die Gesamt-fläche

Unter Berücksichtigung einer Straßenausbaupla-nung für den Kuhdammweg und einer Kreisver-kehrsanlage im Knotenbereich mit der Rostocker Straße wird der bestehende Kuhdammweg als Straßenverkehrsfläche festgesetzt. Die Fläche mit Bindungen für Bepflanzungen geht zu einem sehr geringen Teil in die Straßenverkehrsfläche auf. Es werden folgende zwei textliche Festsetzungen neu aufgenommen:

TF 2:

Die auf den privaten Grünflächen zum Teil auch in Gruppen angelegten aufgelockerten Gehölzbestän-de sind auf Dauer zu erhalten und bei Abgang ge-mäß Artenliste 1 zu ersetzen.

TF 3:

Innerhalb der Straßenverkehrsfläche des dammweges sind südlich der Fahrbahn des Kuh-dammweges 11 hochstämmige Laubbäume zu pflanzen und dauerhaft zu erhalten.

Plan

TF

die zwischen der Erschließungsstraße (Rostocker Straße) und dem östlich davon ver-laufenden Entwässerungsgraben liegende Flä-che "A 8" für das Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen mit der Konkretisierung dichte Strauchbepflanzung in Verbindung mit der textlichen Festsetzung Nr. 5.2.7, wonach auf der Fläche eine dichte Strauchpflanzung (eine Pflanze je Quadratme-ter) anzulegen und auf Dauer zu erhalten ist

Unter Berücksichtigung einer Straßenausbaupla-nung für den Kuhdammweg und einer Kreisver-kehrsanlage im Knotenbereich mit der Rostocker Straße wird der bestehende Kuhdammweg als Straßenverkehrsfläche festgesetzt. Die Fläche mit Bindungen für Bepflanzungen geht in die Straßen-verkehrsfläche auf.

Plan eine parallel zur Bundesautobahn (BAB) 10 verlaufende unterirdische Hauptversorgungs-leitung der Gasversorgung mit einem 8 Meter breiten Schutzstreifen

Alle im räumlichen Geltungsbereich der 3. Planän-derung verlaufenden unterirdischen Hauptversor-gungsleitungen der Elektro- und Gasversorgung werden als nachrichtliche Übernahmen dargestellt.

Der 8 Meter breiten Schutzstreifen wird nicht fest-gesetzt, da sich diese Leitungen außerhalb von Ge-bieten für die Errichtung baulicher Anlagen befin-den. Abstände von Pflanzungen sind durch Verein-barungen zwischen den Medienträgern und den Grundstückseigentümern außerhalb des sachlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplanes zu regeln.

Plan eine östlich, parallel zur Hauptversorgungslei-tung der Gasversorgung bestimmte Fläche zur Regelung des Wasserabflusses mit der Zweckbestimmung Versickerungsmulde

Der durch das Planänderungsgebiet verlaufende vorhandene Entwässerungsgraben wird als Fläche zur Regelung des Wasserabflusses festgesetzt.

Seine bisherige teilweise Überplanung mit einer Straßenverkehrsfläche (Planstraße A) wird aufge-geben. Die bisher parallel zur Bundesautobahn ver-laufende festgesetzte Versickerungsmulde wird ebenfalls als Fläche zur Regelung des Wasserab-flusse bestimmt. Damit erfolgt eine Anpassung der städtebaulichen Planung an den Bestand der Grä-ben und Versickerungsflächen.

TF Folgende Arten zum Aufbau von Feldgehölzen und vereinzelter Gehölzinseln im Planungs-raum sind zu verwenden:

STRÄUCHER DER ARTENLISTE 1 Hasel (Coryllus avellana)

kleinere Weidenarten (z.B. Salix aurita)

Die Sträucher der Artenliste 1 sind um einheimische und standorttypische Gehölze erweitert worden, die Bäume der Artenliste 1 wurde ohne gebietsbezoge-ner Zuordnung zusammengefasst.

STRÄUCHER DER ARTENLISTE 1 Apfelrose (Rosa rugosa) kleinere Weidenarten (z.B. Salix aurita) Schlehe (Prunus spinosa)

BÄUME DER ARTENLISTE 1

im Übergangsbereich zu den trockeneren Standorten und auf den Moränenflächen:

Hainbuche (Carpinus betulus) Hängebirke (Betula pendula) Stieleiche (Quercus robur) Eberesche (Sorbus aucuparia) Vogelkirsche (Prunus avium)

Als hauptbaumarten der trockenen Flächen:

Hängebirke (Betula pendula)

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