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Welche Kosten erheben wir für

Im Dokument Allgemeine Bedingungen (Seite 11-14)

Vereinbarung zur Verrechnung der Kosten 10.1 Welche Kosten entstehen?

Mit Ihrem Versicherungsvertrag sind Kosten ver-bunden. Es handelt sich um Abschluss- und Ver-triebskosten, Verwaltungskosten und anlassbezo-gene Kosten. Die Abschluss- und Vertriebskosten sowie die Verwaltungskosten haben wir in den Beitrag einkalkuliert. Sie werden Ihnen daher nicht gesondert in Rechnung gestellt. Die anlassbezo-genen Kosten werden zusätzlich aus dem Ver-tragsguthaben entnommen.

Abschluss- und Vertriebskosten

Zu den Abschluss- und Vertriebskosten gehören insbesondere Abschlussprovisionen für den Versi-cherungsvermittler. Außerdem umfassen die Ab-schluss- und Vertriebskosten die Kosten für die Antragsprüfung und Ausfertigung der Vertragsun-terlagen, Sachaufwendungen, die im Zusammen-hang mit der Antragsbearbeitung stehen, sowie

Werbeaufwendungen. Die Abschluss- und Ver-triebskosten werden über einen Zeitraum von fünf Jahren, längstens bis zum geplanten Rentenbe-ginn, gleichmäßig verteilt.

Wir belasten Ihren Vertrag mit Abschluss- und Vertriebskosten in Form

• eines festen Prozentsatzes der vereinbar-ten Beitragssumme der Hauptversiche-rung sowie jeder Zuzahlung oder Einmal-zahlung.

Für Einmalzahlungen und Zuzahlungen entneh-men wir die Abschluss- und Vertriebskosten zum Zeitpunkt des Zuflusses aus der jeweiligen Zah-lung einmalig.

Wenn Sie eine Absicherung gegen Berufsunfähig-keit eingeschlossen haben, belasten wir Ihren Vertrag mit Abschluss- und Vertriebskosten in Form

• eines festen Prozentsatzes der vereinbar-ten Beitragssumme der Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit,

• eines festen Prozentsatzes der vereinbar-ten Beitragssumme der Rente bei Berufs-unfähigkeit.

Verwaltungskosten

Zu den Verwaltungskosten gehören insbesondere die Kosten für die laufende Verwaltung. Diese werden über die gesamte Vertragslaufzeit verteilt.

Wir belasten Ihren Vertrag vor Beginn der Renten-zahlung mit Verwaltungskosten in Form

• eines festen Prozentsatzes des gebilde-ten Kapitals (entspricht dem nicht verren-teten Vertragsguthaben). Der Kostensatz liegt zwischen einem Mindest- und Maxi-malwert,

• eines festen Prozentsatzes der vereinbar-ten Beitragssumme der Hauptversiche-rung,

• eines festen Prozentsatzes jeder Zuzah-lung oder EinmalzahZuzah-lung.

Die konkreten Kosten können Sie dem Produktin-formationsblatt entnehmen.

Wenn Sie eine Absicherung gegen Berufsunfähig-keit eingeschlossen haben, in Form

• eines festen Prozentsatzes der vereinbar-ten Beitragssumme der Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit,

• eines festen Prozentsatzes der vereinbar-ten Beitragssumme der Rente bei Berufs-unfähigkeit.

Bei einer abgekürzten Beitragszahlungsdauer Ih-res Vertrags belasten wir Ihren Vertrag nach Ab-lauf der vereinbarten Beitragszahlungsdauer, ebenso bei einem beitragsfrei gestellten Vertrag, in Form

• eines festen Prozentsatzes des gebilde-ten Kapitals (entspricht dem Vertragsgut-haben). Der Kostensatz liegt zwischen ei-nem Mindest- und Maximalwert, die kon-kreten Kosten hierfür können Sie dem Produktinformationsblatt entnehmen.

• eines festen Prozentsatzes jeder Zuzah-lung oder EinmalzahZuzah-lung,

• eines festen Prozentsatzes der vereinbar-ten Beitragssumme der Hauptversiche-rung,

• bei einer eingeschlossenen Absicherung gegen Berufsunfähigkeit in Form eines festen Prozentsatzes der vereinbarten Beitragssumme der Rente bei Berufsunfä-higkeit.

Wir belasten Ihren Vertrag während einer Renten-zahlung wegen Berufsunfähigkeit in Form

• eines festen Prozentsatzes der übernom-menen Beitragsleistung bei Berufsunfä-higkeit (gemäß § 2a Nr. 1 f AltZertG),

• eines festen Prozentsatzes jeder gezahl-ten Rente bei Berufsunfähigkeit.

Wir belasten Ihr verrentetes Vertragsguthaben ab Beginn einer teilweisen oder vollständigen Verren-tung mit VerwalVerren-tungskosten in Form

• eines festen Prozentsatzes jeder gezahl-ten Rente,

• eines festen Prozentsatzes des gebilde-ten Kapitals (entspricht dem verrentegebilde-ten Vertragsguthaben),

• eines festen jährlichen Eurobetrages.

Anlassbezogene Kosten

Ergänzend sind von Ihnen bei folgenden Anlässen Kosten zu entrichten:

• bei Ehescheidung oder Aufhebung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft im Zusammenhang mit dem Versorgungs-ausgleich die vom Gericht aufgrund der Teilungsordnung festgelegten Kosten.

Möglichkeit der Kostenänderung

Die Verwaltungskosten bezogen auf das Vertrags-guthaben im zentralen und ergänzenden Invest-ment hängen auch von den jeweiligen Kapitalver-waltungsgesellschaften ab. Diese sind von uns nicht beeinflussbar. Von den Kapitalverwaltungs-gesellschaften werden die laufenden Kosten der Fonds jeweils direkt aus dem Fondsvermögen entnommen. Sollten sich diese erhöhen, kann eine Anpassung der Verwaltungskosten notwen-dig werden. Wir werden Sie in diesem Fall den gesetzlichen Regelungen gemäß Altersvorsorge-verträge-Zertifizierungsgesetz (AltZertG) entspre-chend rechtzeitig vor einer eventuellen Änderung informieren.

10.2 Für Ihren Versicherungsvertrag wird hiermit Folgendes zur Zillmerung verein-bart

Es ist vereinbart, dass die Abschluss- und Ver-triebskosten aus den laufenden Beiträgen bzw.

dem Einmalbeitrag und geleisteten Zuzahlungen getilgt werden.

Bei einem Einmalbeitrag oder einer Zuzahlung er-folgt die Entnahme der Abschluss- und Vertriebs-kosten zum Zeitpunkt der Zahlung.

Für eine laufende Beitragszahlung und spätere Beitragserhöhungen gilt:

Maßgebend ist das Verrechnungsverfahren ge-mäß § 4 der Deckungsrückstellungsverordnung (Zillmerung). Hierbei werden die ersten Beiträge zur Tilgung eines Teils der Abschluss- und Ver-triebskosten herangezogen, soweit die Beiträge nicht für Leistungen im Versicherungsfall, Kosten des Versicherungsbetriebs in der jeweiligen Versi-cherungsperiode und für die Bildung einer De-ckungsrückstellung aufgrund von § 25 Abs. 2 Ver- sicherungsunternehmens-Rechnungslegungsver-ordnung (RechVersV) in Verbindung mit § 169 VVG bestimmt sind.

Der auf diese Weise für laufende Beiträge zu til-gende Betrag ist gemäß Deckungsrückstellungs-verordnung auf 2,5 Prozent der von Ihnen wäh-rend der Laufzeit des Vertrags zu zahlenden Bei-trägebeschränkt und wird über einen Zeitraum von fünf Jahren gleichmäßig verteilt.

10.3 Höhe der anfallenden Kosten

Die Höhe und der Verteilungszeitraum der anfal-lenden Abschluss- und Vertriebskosten sowie der Verwaltungskosten zu Ihrem Vertrag sind im Pro-duktinformationsblatt das vor Antragstellung aus-gehändigt wird, beziffert.

10.4 Sonstige Kosten

Von den Absätzen 10.1 bis 10.3 unberührt bleiben gesetzliche Schadensersatzansprüche (im Sinne von § 2a Satz 2 Nr. 1 AltZertG) und Steuern (im Sinne von § 2a Satz 2 Nr. 3 AltZertG).

D Überbrückung von Zahlungsschwie-rigkeiten

Wenn Sie vorübergehend Ihre Beiträge nicht zah-len können, bieten wir Ihnen folgende Wege, um Ihre Zahlungsschwierigkeiten zu überbrücken:

• Beiträge senken (Beitragssenkung, siehe 11.1 und 11.2)

• keine Beiträge mehr bezahlen (Beitrags-freistellung, siehe 11.1 und 11.2)

• Beitragszahlung wieder aufnehmen (Wie-derinkraftsetzung, siehe 11.3)

• Swiss Life BU-Retter (siehe BUZ-AVB).

Bitte sprechen Sie uns an, damit wir gemeinsam eine Lösung für Sie finden können.

11 Wie können Sie Ihre Beiträge senken oder die Beitragszahlung einstellen?

11.1 Wie beantragen Sie eine Beitragsfreistel-lung oder eine Beitragssenkung?

Sie können jederzeit zum nächsten Zahlungsab-schnitt (Versicherungsperiode) die Beitragszah-lung einstellen oder mit einer Frist von 14 Tagen zum nächsten Zahlungsabschnitt Ihre Beiträge senken. Dies nennen wir Beitragsfreistellung bzw.

Beitragssenkung. Sie müssen uns Ihren Wunsch in Textform mitteilen. Sie können die Beitragszah-lung auch nur für einen bestimmten Zeitraum ein-stellen oder die Beiträge senken.

Wenn Sie den Beitrag senken möchten, muss der gesenkte Beitrag mindestens unseren aktuellen Tarifgrenzen entsprechen. Diese können Sie gerne bei uns erfragen.

Wenn Sie Leistungen bei Berufsunfähigkeit einge-schlossen haben, muss auch im Falle einer Bei-tragssenkung weiterhin der Beitragsteil der Alters-vorsorge mehr als 50 Prozent des Gesamtbei-trags betragen. Ergänzende Leistungen bilden grundsätzlich einen einheitlichen Vertrag mit der Hauptversicherung.

Auch in der Zeit, in der Sie keine Beiträge zahlen, fallen laufende Kosten an (siehe 10.1). Diese ent-nehmen wir zum Beginn eines jeden Monats dem Vertragsguthaben. Dadurch vermindert sich Ihr Vertragsguthaben. Bitte beachten Sie hierzu insbesondere auch Abschnitt 6.4 zu ungünsti-gen Kursentwicklunungünsti-gen.

11.2 Wie können Sie den bisherigen Beitrag wiederherstellen?

Wenn Sie die Beitragssenkung oder die Beitrags-freistellung wieder aufheben möchten, können sie Ihren Vertrag mit dem zuletzt vor der Beitragssen-kung oder Beitragsfreistellung vereinbarten Bei-trag fortführen.

Wenn Zusatzversicherungen eingeschlossen sind, können wir Ihren Gesundheitszustand überprüfen und die Wiederinkraftsetzung vom Ergebnis der Gesundheitsprüfung abhängig machen.

E Unsere Leistungen und Einschränkun-gen

Wir erbringen Leistungen für den Erlebens- und den Todesfall gemäß den nachfolgenden Rege-lungen:

12 Welche Leistungen zahlen wir, wenn Sie

Im Dokument Allgemeine Bedingungen (Seite 11-14)