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3.5.1 Flora und Vegetation

Das Artenschutzprogramm Baden-Württemberg (ASP) nennt für das Gebiet das Vorkommen einer Pflanzen- und einer Moosart. Dabei handelt es sich um das Stein-Fingerkraut (Potentil-la rupestris, RL 2) und das Kleine Grünstengelmoos (Scleropodium touretii, RL 1). Das Stein-Fingerkraut wächst auf einer südexponierten Böschung, die dem Waldbestand im Gewann Krapfen, südwestlich Neipperg vorgelagert ist. Das Vorkommen konnte im Rahmen der Er-hebungen bestätigt werden. Das Moos besitzt ein Vorkommen im Hartwald südöstlich von Eppingen.

3.5.2 Fauna

Unter den Totholz bewohnenden Käfern ist neben dem Auftreten des Eremiten und des Hirschkäfers der Nachweis des von MÜLLER et al. (2005) als Urwaldrelikt-Art eingestuften Feuerschmieds (Elater ferrugineus) hervorzuheben. Die Larven dieser landesweit stark gefährdeten Schnellkäferart (BENSE 2002) konnten im Bereich des Leinbachs und des Grundelbachs in Kopfweiden und Obstbäumen nachgewiesen werden. Mit dem Großen Goldkäfer (Protaetia aeruginosa, RL 2) konnte bei den Erhebungen 2012 eine weitere streng geschützte Art mehrfach in Baumhöhlen von Alteichen und Buchen im Bereich Ottilienberg und im Buchtalwald festgestellt werden.

Im Artenschutzprogramm Baden-Württemberg (ASP) sind die Schmalbienen-Arten Lasioglossum limbellum und Lasioglossum marginellum für das NSG „Frankenbacher Schot-ter“ genannt. In dem vorgenannten NSG kommen zudem Wechselkröte, Erdkröte, Teich-frosch sowie Berg- und Teichmolch vor.

Im Rahmen der Befischungen konnten folgende Arten nachgewiesen werden: Bachforelle, Bachschmerle, Döbel, Dreistacheliger Stichling und Elritze.

3.5.3 Sonstige naturschutzfachliche Aspekte

Wesentliche wertgebende Elemente des Gebiets sind die Naturschutzgebiete. Zum einen das Naturschutzgebiet „Frankenbacher Schotter“ östlich von Leingarten; das sich durch be-deutende Vorkommen von Amphibien auszeichnet. Zum anderen die Naturschutzgebiete

„Haberschlachter Tal“ und „Zaberauen von Meimsheim und Botenheim“ deren Wertigkeit im Nebeneinander von extensiv genutzten Feuchtgrünland und Gehölzbeständen feuchter Standorte besteht.

Die Biotopkartierung hat zudem viele nach Naturschutz- oder Waldrecht geschützte Biotope erfasst, die nicht nach FFH-RL geschützt sind (s. Anhang B), darunter Klingen und Tümpel sowie weitere naturschutzfachlich interessante Waldtypen.

4 Naturschutzfachliche Zielkonflikte

Die Lebensstätte des Großen Feuerfalters und des Dunklen Wiesenknopf-Ameisen-Bläulings überdecken sich auf einer Wiesenfläche im NSG „Zaberauen von Meimsheim und Boten-heim“. Beide Arten stellen aufgrund ihrer Eiablagehabitate und Raupenentwicklung unter-schiedliche Ansprüche. Für den Großen Feuerfalter sind verbrachte Wiesen mit Ampfer-Arten, die selten gemäht werden, notwendig. Wiesenflächen mit dem Großen Wiesenknopf der Nahrungspflanze des Dunklen Wiesenknopf-Ameisen-Bläulings sollten aufgrund der Bio-logie des Falters durch ein artspezifisches Mahdregime (erster Schnitt spätestens vor dem 10. Juni, zweiter Schnitt frühestens ab September) gepflegt werden. Der Konflikt kann durch belassen von Altgrasstreifen mit den Raupennahrungspflanzen des Großen Feuerfalters an den Rändern zu den angrenzenden Röhricht- und Gehölzbeständen gelöst werden.

Die für das FFH-Gebiet charakteristischen Galeriewälder aus Schwarzerlen, Eschen und Weidenarten führen bei zu dichtem Wuchs zu einer starken Beschattung der Bachläufe. Die Entwicklung des Lebensraumtyps „Feuchte Hochstaudenfluren“ ist auf ausreichende Belich-tungsverhältnisse angewiesen. Dies gilt auch für den Lebensraumtyp „Fließgewässer mit flutender Wasservegetation“, der in den Fließgewässern des Gebietes vermutet, aber bei der Kartierung nicht festgestellt werden konnte. Galeriewälder wurden früher traditionell in einem Turnus von 10 bis 15 Jahren zur Brennholzgewinnung auf den Stock gesetzt. Bei einer abschnittsweisen Stocknutzung bei Belassen von besonders wertgebenden Einzelbäumen kann neben der Verjüngung des Auwaldes auch den Ansprüchen der genannten Lebens-raumtypen entsprochen werden.

Bei einer Förderung und Flächenvergrößerung von standortsgerechten, häufig buchendomi-nierten Waldgesellschaften auf Kosten von ehemals eichenreichen Beständen kann es beim Eremit zu Zielkonflikten aufgrund der Verringerung der potentiell besiedelbaren Habitatbäume kommen.

Naturschutzfachliche Zielkonflikte zwischen Lebensraumtypen und Arten des FFH-Gebietes mit im Gebiet vorhandenen Arten des Artenschutzprogrammes Baden-Württemberg (ASP) sind nicht gegeben.

5 Erhaltungs- und Entwicklungsziele

Um den Fortbestand von Lebensraumtypen und Arten innerhalb der Natura 2000-Gebiete zu sichern, werden entsprechende Erhaltungs- und Entwicklungsziele formuliert.

Der Erhaltungszustand der Lebensraumtypen wird nach Artikel 1 e) der FFH-Richtlinie folgendermaßen definiert:

Der Erhaltungszustand eines natürlichen Lebensraums ist günstig1 wenn,

• sein natürliches Verbreitungsgebiet sowie die Flächen, die er in diesem Gebiet einnimmt, beständig sind oder sich ausdehnen und

• die für seinen langfristigen Fortbestand notwendige Struktur und spezifischen Funktionen bestehen und in absehbarer Zukunft wahrscheinlich weiter be-stehen werden und

• der Erhaltungszustand der für ihn charakteristischen Arten im Sinne des Buchstabens i) günstig ist.

Der Erhaltungszustand für die Arten wird nach Artikel 1 i) der FFH-Richtlinie folgendermaßen definiert:

Der Erhaltungszustand einer Art ist günstig1 wenn,

• aufgrund der Daten über die Populationsdynamik der Art anzunehmen ist, dass diese Art ein lebensfähiges Element des natürlichen Lebensraumes, dem sie angehört, bildet und langfristig weiterhin bilden wird und

• das natürliche Verbreitungsgebiet dieser Art weder abnimmt noch in absehba-rer Zeit abnehmen wird und

• ein genügend großer Lebensraum vorhanden ist und wahrscheinlich vorhan-den sein wird, um langfristig ein Überleben der Populationen dieser Art zu sichern.

Erhaltungsziele werden formuliert, um zu erreichen, dass

• es zu keinem Verlust der im Standarddatenbogen gemeldeten FFH-Lebens-raumtypen und Arten kommt,

• die Größe der gemeldeten Vorkommen ungefähr erhalten bleibt und

• die Qualität der gemeldeten Vorkommen erhalten bleibt.

Das Verhältnis der Erhaltungszustände A/B/C soll (bezogen auf das gesamte Natura 2000-Gebiet) in etwa gleich bleiben bzw. darf sich zumindest nicht in Richtung schlechterer Zustände verschieben. Hierbei ist zu beachten, dass es verschiedene Gründe für die Einstufung eines Vorkommens in Erhaltungszustand C gibt:

• der Erhaltungszustand kann naturbedingt C sein, wenn z. B. ein individuenschwaches Vorkommen einer Art am Rande ihres Verbreitungs-areals in suboptimaler Lage ist;

• der Erhaltungszustand ist C, da das Vorkommen anthropogen beeinträchtigt ist, z. B. durch Düngung; bei Fortbestehen der Beeinträchtigung wird der Lebensraumtypen oder die Art in naher Zukunft verschwinden.

1Der Erhaltungszustand wird auf der Ebene der Biogeografischen Region sowie auf Landesebene entweder als günstig oder ungünstig eingestuft. Auf Gebietsebene spricht man von einem hervorragenden - A, guten - B oder durchschnittlichen bzw. beschränkten - C Erhaltungszustand. Die Kriterien sind für die jeweiligen Lebensraumty-pen und Arten im MaP-Handbuch (LUBW 2009) beschrieben.

Entwicklungsziele sind alle Ziele, die über die Erhaltungsziele hinausgehen. Bei der Abgrenzung von Flächen für Entwicklungsziele wurden vorrangig Bereiche ausgewählt, die sich aus fachlicher und/oder bewirtschaftungstechnischer Sicht besonders eignen. Weitere Flächen innerhalb des Natura 2000-Gebiets können dafür ebenfalls in Frage kommen.

Die Erhaltungsziele sind verpflichtend einzuhalten bzw. zu erfüllen. Dagegen haben die Entwicklungsziele empfehlenden Charakter. In Kapitel 6 sind Empfehlungen für Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen dargestellt, die geeignet sind, die Erhaltungs- und Entwicklungsziele zu erreichen.

Die Inhalte der Ziele für den jeweiligen Lebensraumtyp bzw. die jeweilige LS beziehen sich auf das gesamte Gebiet. Sie sind nicht auf die einzelne Erfassungseinheit bezogen.

5.1 Erhaltungs- und Entwicklungsziele für die