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Wasserstandsregelung und Unterhaltungsmaßnahmen durch den Deichverband

Wasserwirtschaftliche Maßnahmen

Die Grundlagen der wasserwirtschaftlichen Regelungen im Fleet- und Grabensystem sind in Kap. 2.7 und Karte 6 sowie Tab. A-2 im PMP Teil I dargestellt. Die maximal mögliche Entwässerung wird groß-räumig durch die Steuerungsmöglichkeiten und Stauziele am Gerkenstau und dem Wasserhorster Schöpfwerk und Siel vorgegeben (s.a. Tab. 19, aus Teil I übernommen/ergänzt). In den Teilpoldern Niederblockland, Oberblockland und Wasserhorster Feldmark können zur Anpassung an örtliche Hö-henunterschiede in gewissen Rahmen vom Maschinenfleet unabhängige Grabenwasserstände einge-stellt werden.

Tab. 19: Wichtige Stauziele in den Hauptvorflutern und Poldern.

Bereich Zielwasserstand [m NN]

Sommer Winter

Hauptvorfluter

Kleine Wümme- „obere Haltung“

(Gehrkenstau) 0,30 bis 0,35 0,10 bis 0,20

Kleine Wümme - „untere Haltung“ /

Maschinen-fleet (Wasserhorster Schöpfwerk und Siel) 0,0 - 0,10 -0,10 Geschlossene Polder (Zuwässerung)

Niederblockland 0,10 bis 0,20 -

Oberblockland 0,40 – 0,50 -

Wasserhorster Feldmark ca. 0,10 -

Grünlandpolder (Kompensationsflächen) (Zuwässerung / Windpumpen)

Polder Semkenfahrt 0,20 – 0,35

(ab 1.6.) 0,80

Polder Oberblockland 0,40 (ab 1.6.) –

0,50 0,70

Polder Waller Feldmark (vorläufiger Stauplan) 0,20 (ab 1.6.) 0,50

Bereich Zielwasserstand [m NN]

Sommer Winter

Südl. Burgdammer Wiesen (Blo 24) – Nord / Süd, ganzjährig im laufenden Entwicklungszeitraum und danach (ggf. Absenkung in Nässeperioden)

0,50 / 0,60 0,90 / 1,00

In Nässe- perioden:

0,50 / 0,60

Im Hinblick auf die ökologischen Funktionen der Fleete und Gräben sind vor allem zwei Aspekte maß-geblich:

• Einhaltung eines für Wasserpflanzen und aquatische Organismen ausreichenden Mindest-wasserstands auch in Trockenperioden im Frühjahr oder Sommer (0,25 – 0,50 m Wasser-stand im Graben). Hierzu ist vor allem eine effektive Zuwässerung unter Berücksichtigung lo-kaler Höhenunterschiede erforderlich.

Wasserqualität: Eine deutliche Minimierung des Eintrags von im allgemeinen stärker belaste-ten Wasserzuflüssen aus städtischen Einzugsgebiebelaste-ten (Mischwasserzustrom bei Starkregen-ereignissen) in das Maschinenfleet ist realistischerweise nicht zu erwarten. Daher kann nur die Anzahl der direkt mit dem Maschinenfleet verbundenen Fleete verringert werden, um den Zustrom in die Parzellengräben im Blockland zu vermindern.

Hinweis: Die Wassergüteparameter werden seitens der Wasserbehörde in den nächsten Jah-ren mit einem erweiterten Untersuchungsprogramm analysiert. Hierbei soll auch die Wasser-qualität bei der tideabhängigen Zuwässerung aus der Wümme untersucht werden. Für den PMP 2017 verwertbare Ergebnisse liegen nicht vor.

Für den PMP wurden verschiedene Ansätze zur quantitativen und qualitativen Verbesserung der Grabenwasserversorgung herausgearbeitet, die nach den Vorgesprächen grundsätzlich auch vom Deichverband und den meisten Gewässerobleuten mitgetragen werden. Die Maßnahmen sind in Karte 4 skizziert:

1. Reparatur bzw. Ersatz oder Umbau von 2 Stauanlagen im Randgraben zur Autobahnbö-schung im Bereich der Kompensationsfläche „Ohnewehrskämpen“ (s.a. Tab. 14).

2. Wasserstandsdefizite im westlichen Oberblockland dürften zur Beeinträchtigung der vormals naturschutzfachlich wertvollen Grabenflora und -fauna beigetragen haben und könnten auch die geschützten Grabenfischarten beeinträchtigen. Die Zuwässerung aus der Wümme erfolgt fallweise durch den zuständigen Gewässerobmann über ein bzw. zwei Zuwässerungssiele im Wümmedeich (Bauwerk 7, ggf. auch 8) in das Grabensystem. Der Zufluss erfolgt dann über einen recht langen, fast kreisförmigen Weg bis zum Auslass in die nördliche Neue Semken-fahrt (Bauwerk 77a). Hierbei können Höhenunterschiede im Gelände bzw. Grabensystem nicht ausreichend berücksichtigt werden, da Kulturstaue im Leeskampfleet und Altenweide-fleet nicht mehr funktionsfähig sind. Zur besseren Höhenabstufung der Zuwässerung sollen diese wieder in Betrieb genommen oder durch geeignete Neuanlagen mit fein regulierenden Doppel-Hubschützen ersetzt werden (Prüfungsbedarf). Hierbei ist eine zumindest temporäre Fischpassierbarkeit zu berücksichtigen.

3. Polderung der Waller Feldmark durch den weiteren Ausbau des schon vorhandenen, aber noch unterbrochenen Randgrabens parallel zum Maschinenfleet, in den dann alle nord-südlich verlaufenden Gräben einmünden. Anbindung an das Maschinenfleet über vermutlich zwei Be- und Entwässerungsstaue, die im Normalfall offen sind und eine Entwässerung wie auch den steten Wasseraustausch sowie Wanderungsbewegungen von Wasserorganismen ermögli-chen. Bei Absenkung des Maschinenfleet (z.B. bei angekündigten Starkregenereignissen) er-folgt durch gezielte Anhebung bzw. Verschluss der Stauanlage ein Wasserrückhalt gegenüber dem Maschinenfleet, der bis zum Ablauf einer Mischwasserwelle bestehen bleibt. Die Bedie-nung sollte am besten durch eine automatisierte Steuerung über den Deichverband erfolgen;

alternativ wäre ein Gewässerobmann zu bestellen. Die Maßnahme soll mit hoher Priorität an-gegangen werden.

4. Die Fleete und Gräben in der Wummensieder Feldmark münden durchweg offen in das Ma-schinenfleet. Dies ist vor dem Hintergrund des gelegentlichen Eintrags von belastetem Misch-wasser aus dem Maschinenfleet eine Belastung für die GrabenMisch-wasserqualität und die Ausbil-dung naturschutzfachlich wertvoller Grabenzönosen. Zudem sind in einigen Gräben die Was-serstände zeitweilig zu niedrig (Gefährdung verbliebener wertvoller Grabenzönosen, z.B.

Krebsscherengräben). Folgende Optionen sollen daher wasserwirtschaftlich geprüft werden:

a. Anbindung der Gräben über einen neu anzulegenden, quer verlaufenden Randgaben mit Einmündung in die beiden Hauptfleete (Oslebshauser Fleet, Wummensieder Siel-graben), die mit je einer regelbaren Stauanlage versehen werden (Entwicklungsop-tion, Planung in zweiter Priorität gegenüber der Waller Feldmark). Erforderlich wäre u.a. den Ankauf eines entsprechenden Steifens entlang des Maschinenfleets.

b. Untersuchung, ob mit Hilfe von zwei nicht mehr genutzten und vermutlich nicht mehr betriebsbereiten Kulturstauen im Heulandsfleet eine höhenmäßig besser abgestufte Be- und Entwässerung erfolgen kann (Einhaltung temporär höhere Wasserstände im Nordteil der Feldmark); ggf. Instandsetzung oder Neuanlage von entsprechenden Stauanlagen unter Berücksichtigung der Fischpassierbarkeit (Diskussions- und Prü-fungsbedarf).

5. Auch in der Waller Feldmark kommt es in den überwiegend schmalen Gräben zu Trockenfall-ereignissen. Ursächlich scheint dies in vielen Fällen an nicht mehr durchgängigen Rohrdurch-lässen unter Wegen und Zufahrten zu liegen, die einen Wasserzustrom verhindern. Die vielen Rohrdurchlässe bzw. Überfahrten sollen daher in den nächsten Jahren sukzessive auf ihre Durchgängigkeit überprüft und nach Möglichket durch Mitarbeiter des Deichverbandes wieder wasserzügig gemacht werden (ca. 50 pro Jahr als unverbindliche Zielgröße). Die bisher be-reits durch die Gebietsbetreuer erfassten über 1.100 Durchlässe und Grabenüberfahren sind in Karte 4 verzeichnet. Es ist jedoch damit zu rechnen, dass eine größere Zahl von Rohr-durchlässen neu errichtet werden muss. Es wird angeregt, für diese aufgrund der ungünstigen Untergrundverhältnisse ausgesprochen teuren Baumaßnahmen geeignete Fördermöglichkei-ten zu eruieren.

Des Weiteren soll in Kooperation mit dem Deichverband geprüft werden, ob bzw. wie die Zu-wässerung der vergleichsweise hoch liegenden Waller Feldmark über die Kleine Wümme opti-miert werden kann (Zufluss über Dammsiel bzw. über Kuhsiel / Gehrken Stau).

Die genannten ersten drei Maßnahmenansätze müssen näher wasserbaulich geprüft und weiter für die erforderliche wasserrechtliche Genehmigung untersucht und berechnet werden. Die weiteren Pla-nungsschritte sollen zwischen Deichverband und Umweltbehörde verbindlich vereinbart werden. Die Gewässerobleute sind einzubinden.

Für die „Naturschutzpolder“ Semkenfahrt, Oberblockland und Waller Feldmark bestehen spezifische, aufgrund ihrer Kompensationsfunktion planfestgestellte oder anderweitig festgelegte Vorgaben für die Grabenwasserstände, die nur durch eine aktive Zuwässerung über Pumpen bzw. Windschöpfwerke erreichbar sind (s.a. Tab. 19 sowie Kap. 3.4.2.). Eine grafische Darstellung der genehmigten und an-gestrebten Stauziele in den Poldern Semkenfahrt und Oberblockland ist dem Anhang beigefügt (s.

Abb. A-1, Grafik: A. Schoppenhorst).

Die Zielvorgaben für die Grabenwasserstände werden durch den PMP nicht geändert. Zur Aufrechter-haltung einer ökonomisch tragfähigen Grünlandnutzung sowie zur Optimierung der Narbenpflege vor allem auf stärker von Flatter-Binsen geprägten Nassgrünländern wird jedoch eine weitere Flexibilisie-rung empfohlen, so dass in günstigen Brutvogeljahren alternierend zwischen den Poldern auch eine vorgezogene Absenkung vorgenommen werden kann. Eine verstärkte Berücksichtigung landwirt-schaftlicher Erfordernisse der Narbenpflege (optimierte Mahdtermine, Nachmahd auf Weideflächen)

und damit auch einer ausreichenden Befahrbarkeit ist vor allem im Polder Oberblockland erforderlich (in Nässeperioden stärkere Absenkung der Staukurve, ggf. bereits im Mai-Juni).

Für die Umsetzung der Wartung und Bedienung der Staubauwerke bedarf es weiterhin der guten Zu-sammenarbeit zwischen dem Gebietsmanagement und dem Deichverband. Eine wichtige Grundlage zur Kontrolle und Planung der Wasserregulierung sind aktuelle P e g e l d a t e n , die z.T. an Lattenpe-geln und vermehrt auch über digitale Funkpegel abgelesen werden können. Die relevanten Pegel, die ganzjährig und dauerhaft funktionsfähig gehalten werden müssen, sind in Karte 4 verzeichnet (Daten-bestand haneg - Aufnahme durch Gebietsbetreuer; ergänzt).

Unterhaltung von Deichen und Gewässerrandstreifen

Von besonderer naturschutzfachlicher Bedeutung ist der nördliche Lesumdeich, der sich durch eine sehr artenreiche Grünlandvegetation vom Typ der Mageren Flachland-Mähwiese (FFH-LRT 6510) auszeichnet. Der Deich soll auch zukünftig nur zweimalig gemäht werden, wobei der Mahdtermin sich zeitlich flexibel an der Abschluss der Samenreife bei einigen strukturprägenden Gräser- und Kräuter-arten richten soll (Glatthafer, Wiesen-Pippau, Scharfer Hahnenfuß; erster Mahdtermin zwischen dem 15.6 und dem 15.7., zweiter Mahdtermin zwischen 15.8 und 15.9.). Eine Nachbeweidung mit Schafen ist möglich, jedoch keine ausschließliche Beweidung oder Vorbeweidung im Frühjahr. Das Mahdgut ist nach Bodentrocknung als Heu zu bergen und abzufahren. Aufgrund der Vielfalt an Kräuter- und Grä-serarten ist es als Spendermaterial für Mahdgutübertragungen geeignet. Auch der südliche Lesum-deich soll möglichst so wie beschrieben genutzt werden; hier ist ggf. auch eine dreimalige Mahd erfor-derlich.

Entlang des Maschinenfleetes und z.T. auch der Kleinen Wümme befinden sich breitere Gewässer-randstreifen, die bedarfsweise zur Räumung und Gewässerunterhaltung genutzt werden, aber nur einer unregelmäßigen Nutzung oder Pflege unterliegen (die Räumung des Maschinenfleets erfolgt pri-mär mit einem Mähboot). Die Brachestreifen sollen weiterhin als mehr oder weniger blütenreiche Staudenfluren erhalten bleiben. Es ist jedoch verstärkt darauf zu achten, dass sich keine invasiven Neophyten wie Staudenknöterich ansiedeln und ausbreiten könnten. Fallweise wäre dann die Mahdin-tensität deutlich zu erhöhen (lokal sechs- bis achtfache Mahd pro Vegetationsperiode) und/oder Prob-lemarten müssen ggf. auch ausgegraben und sorgfältig entsorgt werden. Den Unterhaltungsmaßnah-men des Deichverbandes kommt eine Schlüsselrolle bei dem Ziel zu, vor allem an den Gewässerufern die Etablierung invasiver Neophyten zu verhindern (s.a. Karte 3.4, Kap. 3.7.1).