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Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschrif- Rechtsvorschrif-ten für den Stoff oder das Gemisch

CDP Star ready-to-use

ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport 14.1 UN-Nummer

15.1 Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschrif- Rechtsvorschrif-ten für den Stoff oder das Gemisch

Seveso III: Richtlinie 2012/18/EU des Europäischen Parlaments und des Rates zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen.

Nicht anwendbar

Wassergefährdungsklasse : WGK 2 deutlich wassergefährdend

Labeling Mix

REACH - Liste der für eine Zulassung in Frage kom-menden besonders besorgniserregenden Stoffe (Artikel 59).

: Nicht anwendbar

REACH - Verzeichnis der zulassungspflichtigen Stoffe (Anhang XIV)

: Nicht anwendbar

Verordnung (EG) Nr. 1005/2009 über Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen

: Nicht anwendbar

Verordnung (EG) Nr. 850/2004 über persistente organi-sche Schadstoffe

: Nicht anwendbar

Verordnung (EG) Nr. 649/2012 des Europäischen Par-laments und des Rates über die Aus- und Einfuhr ge-fährlicher Chemikalien

: Nicht anwendbar

REACH - Beschränkungen der Herstellung, des Inver-kehrbringens und der Verwendung bestimmter

gefährli-: Die Beschränkungsbedingungen für folgende Einträge sollten

berück-SICHERHEITSDATENBLATT

gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006

DIG-Northern Starter Kit

Version 1.15

Überarbeitet am:

20.06.2019

Datum der letzten Ausgabe:

21.06.2018

Datum der ersten Ausgabe:

27.05.2013 cher Stoffe, Zubereitungen und Erzeugnisse (Anhang

XVII)

sichtigt werden:

Nummer in der Liste 3 Die Komponenten dieses Produktes sind in folgenden Verzeichnissen aufgeführt:

DSL : Dieses Produkt enthält folgende Bestandteile, die weder auf der kanadischen NDSL- noch auf der DSL-Liste sind.

2'-Desoxy-guanosin-5'-triphosphat, Dilithiumsalz 2'-deoxyadenosine-5'-triphosphate, lithium salt Cytidine-5'-triphosphate, (CTP) Lithium salt Digoxigenin-11-uridin-5'-triphosphat (DIG-11-UTP)Tetralithiumsalz

2'-Desoxy-uridin-5'-triphosphat, Tetralithiumsalz AICS : Erfüllt die Voraussetzungen der Liste nicht NZIoC : Erfüllt die Voraussetzungen der Liste nicht ENCS : Erfüllt die Voraussetzungen der Liste nicht ISHL : Erfüllt die Voraussetzungen der Liste nicht KECI : Erfüllt die Voraussetzungen der Liste nicht PICCS : Erfüllt die Voraussetzungen der Liste nicht IECSC : Erfüllt die Voraussetzungen der Liste nicht TCSI : Erfüllt die Voraussetzungen der Liste nicht

TSCA : Substanz(en) im TSCA-Bestandsverzeichnis nicht als aktiv gelistet

Flüchtige organische Verbin-dungen

: Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. November 2010 über Industrieemissionen (integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltver-schmutzung)

Anmerkungen: Nicht anwendbar Kennzeichnung (VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008)

Gefahrenpiktogramme :

Signalwort : Achtung

Gefahrenhinweise : H302 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken.

Sicherheitshinweise :

Prävention:

P264 Nach Gebrauch Haut gründlich waschen.

P270 Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen.

SICHERHEITSDATENBLATT

gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006

DIG-Northern Starter Kit

Version 1.15

Überarbeitet am:

20.06.2019

Datum der letzten Ausgabe:

21.06.2018

Datum der ersten Ausgabe:

27.05.2013

Reaktion:

P301 + P312 + P330 BEI VERSCHLUCKEN: Bei Unwohl-sein GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen. Mund ausspülen.

Entsorgung:

P501 Inhalt/ Behälter einer anerkannten Abfallentsorgungs-anlage zuführen.

Gefahrenbestimmende Komponente(n) zur Etikettierung:

186033-10-3 Digoxigenin-11-uridin-5'-triphosphat (DIG-11-UTP)Tetralithiumsalz

Transcription Buffer

REACH - Liste der für eine Zulassung in Frage kom-menden besonders besorgniserregenden Stoffe (Artikel 59).

: Nicht anwendbar

REACH - Verzeichnis der zulassungspflichtigen Stoffe (Anhang XIV)

: Nicht anwendbar

Verordnung (EG) Nr. 1005/2009 über Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen

: Nicht anwendbar

Verordnung (EG) Nr. 850/2004 über persistente organi-sche Schadstoffe

: Nicht anwendbar

Verordnung (EG) Nr. 649/2012 des Europäischen Par-laments und des Rates über die Aus- und Einfuhr ge-fährlicher Chemikalien

: Nicht anwendbar

REACH - Beschränkungen der Herstellung, des Inver-kehrbringens und der Verwendung bestimmter gefährli-cher Stoffe, Zubereitungen und Erzeugnisse (Anhang XVII)

: Nicht anwendbar

Die Komponenten dieses Produktes sind in folgenden Verzeichnissen aufgeführt:

DSL : Dieses Produkt enthält folgende Bestandteile, die weder auf der kanadischen NDSL- noch auf der DSL-Liste sind.

Pyrophosphatase, inorganic (PPAse) from yeast Spermidine,3HCl

AICS : Erfüllt die Voraussetzungen der Liste nicht

NZIoC : Ist auf der Liste oder erfüllt deren Voraussetzungen ENCS : Erfüllt die Voraussetzungen der Liste nicht

ISHL : Erfüllt die Voraussetzungen der Liste nicht KECI : Erfüllt die Voraussetzungen der Liste nicht

SICHERHEITSDATENBLATT

gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006

DIG-Northern Starter Kit

Version 1.15

Überarbeitet am:

20.06.2019

Datum der letzten Ausgabe:

21.06.2018

Datum der ersten Ausgabe:

27.05.2013

PICCS : Erfüllt die Voraussetzungen der Liste nicht IECSC : Erfüllt die Voraussetzungen der Liste nicht

TCSI : Ist auf der Liste oder erfüllt deren Voraussetzungen TSCA : Substanz(en) im TSCA-Bestandsverzeichnis nicht als aktiv

gelistet Flüchtige organische

Verbin-dungen

: Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. November 2010 über Industrieemissionen (integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltver-schmutzung)

Anmerkungen: Nicht anwendbar Kennzeichnung (VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008)

Keine gefährliche Substanz oder Mischung.

Zusätzliche Kennzeichnung:

EUH210 Sicherheitsdatenblatt auf Anfrage erhältlich.

Sp6-RNA - Polymerase

REACH - Liste der für eine Zulassung in Frage kom-menden besonders besorgniserregenden Stoffe (Artikel 59).

: Nicht anwendbar

REACH - Verzeichnis der zulassungspflichtigen Stoffe (Anhang XIV)

: Nicht anwendbar

Verordnung (EG) Nr. 1005/2009 über Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen

: Nicht anwendbar

Verordnung (EG) Nr. 850/2004 über persistente organi-sche Schadstoffe

: Nicht anwendbar

Verordnung (EG) Nr. 649/2012 des Europäischen Par-laments und des Rates über die Aus- und Einfuhr ge-fährlicher Chemikalien

: Nicht anwendbar

REACH - Beschränkungen der Herstellung, des Inver-kehrbringens und der Verwendung bestimmter gefährli-cher Stoffe, Zubereitungen und Erzeugnisse (Anhang XVII)

: Nicht anwendbar

Die Komponenten dieses Produktes sind in folgenden Verzeichnissen aufgeführt:

DSL : Dieses Produkt enthält folgende Bestandteile, die weder auf der kanadischen NDSL- noch auf der DSL-Liste sind.

RNA, Polymerase

SICHERHEITSDATENBLATT

gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006

DIG-Northern Starter Kit

Version 1.15

Überarbeitet am:

20.06.2019

Datum der letzten Ausgabe:

21.06.2018

Datum der ersten Ausgabe:

27.05.2013

AICS : Erfüllt die Voraussetzungen der Liste nicht

NZIoC : Ist auf der Liste oder erfüllt deren Voraussetzungen ENCS : Erfüllt die Voraussetzungen der Liste nicht

ISHL : Erfüllt die Voraussetzungen der Liste nicht KECI : Erfüllt die Voraussetzungen der Liste nicht PICCS : Erfüllt die Voraussetzungen der Liste nicht IECSC : Erfüllt die Voraussetzungen der Liste nicht

TCSI : Ist auf der Liste oder erfüllt deren Voraussetzungen TSCA : Substanz(en) im TSCA-Bestandsverzeichnis nicht als aktiv

gelistet Flüchtige organische

Verbin-dungen

: Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. November 2010 über Industrieemissionen (integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltver-schmutzung)

Gehalt flüchtiger organischer Verbindungen (VOC): 0,18 %

Kennzeichnung (VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008) Keine gefährliche Substanz oder Mischung.

T7-RNA Polymerase

REACH - Liste der für eine Zulassung in Frage kom-menden besonders besorgniserregenden Stoffe (Artikel 59).

: Nicht anwendbar

REACH - Verzeichnis der zulassungspflichtigen Stoffe (Anhang XIV)

: Nicht anwendbar

Verordnung (EG) Nr. 1005/2009 über Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen

: Nicht anwendbar

Verordnung (EG) Nr. 850/2004 über persistente organi-sche Schadstoffe

: Nicht anwendbar

Verordnung (EG) Nr. 649/2012 des Europäischen Par-laments und des Rates über die Aus- und Einfuhr ge-fährlicher Chemikalien

: Nicht anwendbar

REACH - Beschränkungen der Herstellung, des Inver-kehrbringens und der Verwendung bestimmter gefährli-cher Stoffe, Zubereitungen und Erzeugnisse (Anhang XVII)

: Nicht anwendbar

SICHERHEITSDATENBLATT

gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006

DIG-Northern Starter Kit

Version 1.15

Überarbeitet am:

20.06.2019

Datum der letzten Ausgabe:

21.06.2018

Datum der ersten Ausgabe:

27.05.2013

Die Komponenten dieses Produktes sind in folgenden Verzeichnissen aufgeführt:

DSL : Dieses Produkt enthält folgende Bestandteile, die weder auf der kanadischen NDSL- noch auf der DSL-Liste sind.

RNA, Polymerase

AICS : Erfüllt die Voraussetzungen der Liste nicht NZIoC : Erfüllt die Voraussetzungen der Liste nicht ENCS : Erfüllt die Voraussetzungen der Liste nicht ISHL : Erfüllt die Voraussetzungen der Liste nicht KECI : Erfüllt die Voraussetzungen der Liste nicht PICCS : Erfüllt die Voraussetzungen der Liste nicht IECSC : Erfüllt die Voraussetzungen der Liste nicht

TCSI : Ist auf der Liste oder erfüllt deren Voraussetzungen TSCA : Substanz(en) im TSCA-Bestandsverzeichnis nicht als aktiv

gelistet Flüchtige organische

Verbin-dungen

: Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. November 2010 über Industrieemissionen (integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltver-schmutzung)

Gehalt flüchtiger organischer Verbindungen (VOC): 0,33 % Kennzeichnung (VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008)

Keine gefährliche Substanz oder Mischung.

Zusätzliche Kennzeichnung:

EUH210 Sicherheitsdatenblatt auf Anfrage erhältlich.

EUH208 Enthält 2-Mercaptoethanol. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.

T3 RNA Polymerase

REACH - Liste der für eine Zulassung in Frage kom-menden besonders besorgniserregenden Stoffe (Artikel 59).

: Nicht anwendbar

REACH - Verzeichnis der zulassungspflichtigen Stoffe (Anhang XIV)

: Nicht anwendbar

Verordnung (EG) Nr. 1005/2009 über Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen

: Nicht anwendbar

SICHERHEITSDATENBLATT

gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006

DIG-Northern Starter Kit

Version 1.15

Überarbeitet am:

20.06.2019

Datum der letzten Ausgabe:

21.06.2018

Datum der ersten Ausgabe:

27.05.2013 Verordnung (EG) Nr. 850/2004 über persistente

organi-sche Schadstoffe

: Nicht anwendbar

Verordnung (EG) Nr. 649/2012 des Europäischen Par-laments und des Rates über die Aus- und Einfuhr ge-fährlicher Chemikalien

: Nicht anwendbar

REACH - Beschränkungen der Herstellung, des Inver-kehrbringens und der Verwendung bestimmter gefährli-cher Stoffe, Zubereitungen und Erzeugnisse (Anhang XVII)

: Nicht anwendbar

Die Komponenten dieses Produktes sind in folgenden Verzeichnissen aufgeführt:

DSL : Dieses Produkt enthält folgende Bestandteile, die weder auf der kanadischen NDSL- noch auf der DSL-Liste sind.

T3-RNA-Polymerase

AICS : Erfüllt die Voraussetzungen der Liste nicht

NZIoC : Ist auf der Liste oder erfüllt deren Voraussetzungen ENCS : Erfüllt die Voraussetzungen der Liste nicht

ISHL : Erfüllt die Voraussetzungen der Liste nicht KECI : Erfüllt die Voraussetzungen der Liste nicht PICCS : Erfüllt die Voraussetzungen der Liste nicht IECSC : Erfüllt die Voraussetzungen der Liste nicht TCSI : Erfüllt die Voraussetzungen der Liste nicht

TSCA : Substanz(en) im TSCA-Bestandsverzeichnis nicht als aktiv gelistet

Flüchtige organische Verbin-dungen

: Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. November 2010 über Industrieemissionen (integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltver-schmutzung)

Gehalt flüchtiger organischer Verbindungen (VOC): 0,33 % Kennzeichnung (VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008)

Keine gefährliche Substanz oder Mischung.

Zusätzliche Kennzeichnung:

EUH210 Sicherheitsdatenblatt auf Anfrage erhältlich.

EUH208 Enthält 2-Mercaptoethanol. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.

SICHERHEITSDATENBLATT

gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006

DIG-Northern Starter Kit

Version 1.15

Überarbeitet am:

20.06.2019

Datum der letzten Ausgabe:

21.06.2018

Datum der ersten Ausgabe:

27.05.2013

Anti-Digoxigenin AP Konjugat

REACH - Liste der für eine Zulassung in Frage kom-menden besonders besorgniserregenden Stoffe (Artikel 59).

: Nicht anwendbar

REACH - Verzeichnis der zulassungspflichtigen Stoffe (Anhang XIV)

: Nicht anwendbar

Verordnung (EG) Nr. 1005/2009 über Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen

: Nicht anwendbar

Verordnung (EG) Nr. 850/2004 über persistente organi-sche Schadstoffe

: Nicht anwendbar

Verordnung (EG) Nr. 649/2012 des Europäischen Par-laments und des Rates über die Aus- und Einfuhr ge-fährlicher Chemikalien

: Nicht anwendbar

REACH - Beschränkungen der Herstellung, des Inver-kehrbringens und der Verwendung bestimmter gefährli-cher Stoffe, Zubereitungen und Erzeugnisse (Anhang XVII)

: Nicht anwendbar

Die Komponenten dieses Produktes sind in folgenden Verzeichnissen aufgeführt:

DSL : Dieses Produkt enthält folgende Bestandteile, die weder auf der kanadischen NDSL- noch auf der DSL-Liste sind.

MAK / PAK

AICS : Erfüllt die Voraussetzungen der Liste nicht

NZIoC : Ist auf der Liste oder erfüllt deren Voraussetzungen ENCS : Erfüllt die Voraussetzungen der Liste nicht

ISHL : Erfüllt die Voraussetzungen der Liste nicht KECI : Erfüllt die Voraussetzungen der Liste nicht PICCS : Erfüllt die Voraussetzungen der Liste nicht IECSC : Erfüllt die Voraussetzungen der Liste nicht

TCSI : Ist auf der Liste oder erfüllt deren Voraussetzungen TSCA : Substanz(en) im TSCA-Bestandsverzeichnis nicht als aktiv

gelistet Flüchtige organische

Verbin-dungen

: Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. November 2010 über Industrieemissionen (integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltver-schmutzung)

Gehalt flüchtiger organischer Verbindungen (VOC): < 0,01 %

SICHERHEITSDATENBLATT

gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006

DIG-Northern Starter Kit

Version 1.15

Überarbeitet am:

20.06.2019

Datum der letzten Ausgabe:

21.06.2018

Datum der ersten Ausgabe:

27.05.2013

Kennzeichnung (VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008) Keine gefährliche Substanz oder Mischung.

DNase I rec RNase free

REACH - Liste der für eine Zulassung in Frage kom-menden besonders besorgniserregenden Stoffe (Artikel 59).

: Nicht anwendbar

REACH - Verzeichnis der zulassungspflichtigen Stoffe (Anhang XIV)

: Nicht anwendbar

Verordnung (EG) Nr. 1005/2009 über Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen

: Nicht anwendbar

Verordnung (EG) Nr. 850/2004 über persistente organi-sche Schadstoffe

: Nicht anwendbar

Verordnung (EG) Nr. 649/2012 des Europäischen Par-laments und des Rates über die Aus- und Einfuhr ge-fährlicher Chemikalien

: Nicht anwendbar

REACH - Beschränkungen der Herstellung, des Inver-kehrbringens und der Verwendung bestimmter gefährli-cher Stoffe, Zubereitungen und Erzeugnisse (Anhang XVII)

: Nicht anwendbar

Die Komponenten dieses Produktes sind in folgenden Verzeichnissen aufgeführt:

DSL : Dieses Produkt enthält folgende Bestandteile, die weder auf der kanadischen NDSL- noch auf der DSL-Liste sind.

4-(2-Aminoethyl)-benzolsulfonylfluorid Hydrochlorid DNase I, Desoxyribonuclease I aus RinderpankreasEC 3.1.21.1, Reinheitsgrad II

AICS : Erfüllt die Voraussetzungen der Liste nicht

NZIoC : Ist auf der Liste oder erfüllt deren Voraussetzungen ENCS : Erfüllt die Voraussetzungen der Liste nicht

ISHL : Erfüllt die Voraussetzungen der Liste nicht KECI : Erfüllt die Voraussetzungen der Liste nicht PICCS : Erfüllt die Voraussetzungen der Liste nicht

IECSC : Ist auf der Liste oder erfüllt deren Voraussetzungen TCSI : Ist auf der Liste oder erfüllt deren Voraussetzungen

SICHERHEITSDATENBLATT

gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006

DIG-Northern Starter Kit

Version 1.15

Überarbeitet am:

20.06.2019

Datum der letzten Ausgabe:

21.06.2018

Datum der ersten Ausgabe:

27.05.2013

TSCA : Substanz(en) im TSCA-Bestandsverzeichnis nicht als aktiv gelistet

Flüchtige organische Verbin-dungen

: Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. November 2010 über Industrieemissionen (integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltver-schmutzung)

Anmerkungen: Nicht anwendbar

Kennzeichnung (VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008) Keine gefährliche Substanz oder Mischung.

Zusätzliche Kennzeichnung:

EUH210 Sicherheitsdatenblatt auf Anfrage erhältlich.

EUH208 Enthält Nuclease, Deoxyribo-. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.

CDP Star ready-to-use

REACH - Liste der für eine Zulassung in Frage kom-menden besonders besorgniserregenden Stoffe (Artikel 59).

: Nicht anwendbar

REACH - Verzeichnis der zulassungspflichtigen Stoffe (Anhang XIV)

: Nicht anwendbar

Verordnung (EG) Nr. 1005/2009 über Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen

: Nicht anwendbar

Verordnung (EG) Nr. 850/2004 über persistente organi-sche Schadstoffe

: Nicht anwendbar

Verordnung (EG) Nr. 649/2012 des Europäischen Par-laments und des Rates über die Aus- und Einfuhr ge-fährlicher Chemikalien

: Nicht anwendbar

REACH - Beschränkungen der Herstellung, des Inver-kehrbringens und der Verwendung bestimmter gefährli-cher Stoffe, Zubereitungen und Erzeugnisse (Anhang XVII)

: Nicht anwendbar

Die Komponenten dieses Produktes sind in folgenden Verzeichnissen aufgeführt:

DSL : Dieses Produkt enthält folgende Bestandteile, die weder auf der kanadischen NDSL- noch auf der DSL-Liste sind.

Phenol,2-chloro-5-(5'-chloro-4-methoxyspiro[1,2-dioxetane-3,2'-tricyclo[3.3.1.13,7]decan]-4-yl)-,1-(dihydrogen phosphate), sod. salt

AICS : Erfüllt die Voraussetzungen der Liste nicht

SICHERHEITSDATENBLATT

gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006

DIG-Northern Starter Kit

Version 1.15

Überarbeitet am:

20.06.2019

Datum der letzten Ausgabe:

21.06.2018

Datum der ersten Ausgabe:

27.05.2013

NZIoC : Ist auf der Liste oder erfüllt deren Voraussetzungen ENCS : Erfüllt die Voraussetzungen der Liste nicht

ISHL : Erfüllt die Voraussetzungen der Liste nicht KECI : Erfüllt die Voraussetzungen der Liste nicht PICCS : Erfüllt die Voraussetzungen der Liste nicht IECSC : Erfüllt die Voraussetzungen der Liste nicht TCSI : Erfüllt die Voraussetzungen der Liste nicht

TSCA : Substanz(en) im TSCA-Bestandsverzeichnis nicht als aktiv gelistet

Flüchtige organische Verbin-dungen

: Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. November 2010 über Industrieemissionen (integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltver-schmutzung)

Anmerkungen: Nicht anwendbar Kennzeichnung (VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008)

Keine gefährliche Substanz oder Mischung.

Actin RNA probe, DIG labeled

REACH - Liste der für eine Zulassung in Frage kom-menden besonders besorgniserregenden Stoffe (Artikel 59).

: Nicht anwendbar

REACH - Verzeichnis der zulassungspflichtigen Stoffe (Anhang XIV)

: Nicht anwendbar

Verordnung (EG) Nr. 1005/2009 über Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen

: Nicht anwendbar

Verordnung (EG) Nr. 850/2004 über persistente organi-sche Schadstoffe

: Nicht anwendbar

Verordnung (EG) Nr. 649/2012 des Europäischen Par-laments und des Rates über die Aus- und Einfuhr ge-fährlicher Chemikalien

: Nicht anwendbar

REACH - Beschränkungen der Herstellung, des Inver-kehrbringens und der Verwendung bestimmter gefährli-cher Stoffe, Zubereitungen und Erzeugnisse (Anhang XVII)

: Nicht anwendbar

Die Komponenten dieses Produktes sind in folgenden Verzeichnissen aufgeführt:

DSL : Alle Bestandteile dieses Produkts sind auf der kanadischen

SICHERHEITSDATENBLATT

gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006

DIG-Northern Starter Kit

Version 1.15

Überarbeitet am:

20.06.2019

Datum der letzten Ausgabe:

21.06.2018

Datum der ersten Ausgabe:

27.05.2013 DSL- Liste

AICS : Ist auf der Liste oder erfüllt deren Voraussetzungen NZIoC : Ist auf der Liste oder erfüllt deren Voraussetzungen ENCS : Erfüllt die Voraussetzungen der Liste nicht

ISHL : Erfüllt die Voraussetzungen der Liste nicht KECI : Erfüllt die Voraussetzungen der Liste nicht

PICCS : Ist auf der Liste oder erfüllt deren Voraussetzungen IECSC : Ist auf der Liste oder erfüllt deren Voraussetzungen TCSI : Ist auf der Liste oder erfüllt deren Voraussetzungen

TSCA : Alle Substanzen sind im TSCA-Bestandsverzeichnis als aktiv gelistet

Flüchtige organische Verbin-dungen

: Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. November 2010 über Industrieemissionen (integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltver-schmutzung)

Anmerkungen: Nicht anwendbar Kennzeichnung (VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008)

Keine gefährliche Substanz oder Mischung.

DIG Easy Hyb Granules

REACH - Liste der für eine Zulassung in Frage kom-menden besonders besorgniserregenden Stoffe (Artikel 59).

: Nicht anwendbar

REACH - Verzeichnis der zulassungspflichtigen Stoffe (Anhang XIV)

: Nicht anwendbar

Verordnung (EG) Nr. 1005/2009 über Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen

: Nicht anwendbar

Verordnung (EG) Nr. 850/2004 über persistente organi-sche Schadstoffe

: Nicht anwendbar

Verordnung (EG) Nr. 649/2012 des Europäischen Par-laments und des Rates über die Aus- und Einfuhr ge-fährlicher Chemikalien

: Nicht anwendbar

REACH - Beschränkungen der Herstellung, des Inver-kehrbringens und der Verwendung bestimmter

gefährli-: Nicht anwendbar

SICHERHEITSDATENBLATT

gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006

DIG-Northern Starter Kit

Version 1.15

Überarbeitet am:

20.06.2019

Datum der letzten Ausgabe:

21.06.2018

Datum der ersten Ausgabe:

27.05.2013 cher Stoffe, Zubereitungen und Erzeugnisse (Anhang

XVII)

Die Komponenten dieses Produktes sind in folgenden Verzeichnissen aufgeführt:

DSL : Alle Bestandteile dieses Produkts sind auf der kanadischen DSL- Liste

AICS : Ist auf der Liste oder erfüllt deren Voraussetzungen NZIoC : Ist auf der Liste oder erfüllt deren Voraussetzungen ENCS : Ist auf der Liste oder erfüllt deren Voraussetzungen ISHL : Ist auf der Liste oder erfüllt deren Voraussetzungen KECI : Ist auf der Liste oder erfüllt deren Voraussetzungen PICCS : Ist auf der Liste oder erfüllt deren Voraussetzungen IECSC : Ist auf der Liste oder erfüllt deren Voraussetzungen TCSI : Ist auf der Liste oder erfüllt deren Voraussetzungen

TSCA : Alle Substanzen sind im TSCA-Bestandsverzeichnis als aktiv gelistet

Flüchtige organische Verbin-dungen

: Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. November 2010 über Industrieemissionen (integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltver-schmutzung)

Anmerkungen: Nicht anwendbar

Kennzeichnung (VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008) Gefahrenpiktogramme :

Signalwort : Gefahr

Gefahrenhinweise : H315 Verursacht Hautreizungen.

H318 Verursacht schwere Augenschäden.

Sicherheitshinweise :

Prävention:

P264 Nach Gebrauch Haut gründlich waschen.

P280 Schutzhandschuhe/ Augenschutz/ Gesichtsschutz tragen.

Reaktion:

P302 + P352 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser waschen.

P305 + P351 + P338 + P310 BEI KONTAKT MIT DEN

SICHERHEITSDATENBLATT

gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006

DIG-Northern Starter Kit

Version 1.15

Überarbeitet am:

20.06.2019

Datum der letzten Ausgabe:

21.06.2018

Datum der ersten Ausgabe:

27.05.2013

AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen.

Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfer-nen. Weiter spülen. Sofort

GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen.

P332 + P313 Bei Hautreizung: Ärztlichen Rat einholen/ ärzt-liche Hilfe hinzuziehen.

P362 + P364 Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen.

Gefahrenbestimmende Komponente(n) zur Etikettierung:

151-21-3 Natriumdodecylsulfat

Blocking Reagent

REACH - Liste der für eine Zulassung in Frage kom-menden besonders besorgniserregenden Stoffe (Artikel 59).

: Nicht anwendbar

REACH - Verzeichnis der zulassungspflichtigen Stoffe (Anhang XIV)

: Nicht anwendbar

Verordnung (EG) Nr. 1005/2009 über Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen

: Nicht anwendbar

Verordnung (EG) Nr. 850/2004 über persistente organi-sche Schadstoffe

: Nicht anwendbar

Verordnung (EG) Nr. 649/2012 des Europäischen Par-laments und des Rates über die Aus- und Einfuhr ge-fährlicher Chemikalien

: Nicht anwendbar

REACH - Beschränkungen der Herstellung, des Inver-kehrbringens und der Verwendung bestimmter gefährli-cher Stoffe, Zubereitungen und Erzeugnisse (Anhang XVII)

: Nicht anwendbar

Die Komponenten dieses Produktes sind in folgenden Verzeichnissen aufgeführt:

DSL : Alle Bestandteile dieses Produkts sind auf der kanadischen DSL- Liste

AICS : Ist auf der Liste oder erfüllt deren Voraussetzungen NZIoC : Ist auf der Liste oder erfüllt deren Voraussetzungen ENCS : Erfüllt die Voraussetzungen der Liste nicht

ISHL : Erfüllt die Voraussetzungen der Liste nicht

KECI : Ist auf der Liste oder erfüllt deren Voraussetzungen PICCS : Ist auf der Liste oder erfüllt deren Voraussetzungen

SICHERHEITSDATENBLATT

gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006

DIG-Northern Starter Kit

Version 1.15

Überarbeitet am:

20.06.2019

Datum der letzten Ausgabe:

21.06.2018

Datum der ersten Ausgabe:

27.05.2013

IECSC : Ist auf der Liste oder erfüllt deren Voraussetzungen TCSI : Ist auf der Liste oder erfüllt deren Voraussetzungen

TSCA : Alle Substanzen sind im TSCA-Bestandsverzeichnis als aktiv gelistet

Flüchtige organische Verbin-dungen

: Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. November 2010 über Industrieemissionen (integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltver-schmutzung)

Anmerkungen: Nicht anwendbar

Kennzeichnung (VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008) Keine gefährliche Substanz oder Mischung.

Zusätzliche Kennzeichnung:

EUH210 Sicherheitsdatenblatt auf Anfrage erhältlich.

15.2 Stoffsicherheitsbeurteilung

Eine Stoffsicherheitsbeurteilung (Chemical Safety Assessment) ist für diesen Stoff nicht erforder-lich, wenn er wie vorgegeben verwendet wird.

Eine Stoffsicherheitsbeurteilung (Chemical Safety Assessment) ist für diesen Stoff nicht erforder-lich, wenn er wie vorgegeben verwendet wird.