CDP Star ready-to-use
ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport 14.1 UN-Nummer
15.1 Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschrif- Rechtsvorschrif-ten für den Stoff oder das Gemisch
Seveso III: Richtlinie 2012/18/EU des Europäischen Parlaments und des Rates zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen.
Nicht anwendbar
Wassergefährdungsklasse : WGK 2 deutlich wassergefährdend
Labeling Mix
REACH - Liste der für eine Zulassung in Frage kom-menden besonders besorgniserregenden Stoffe (Artikel 59).
: Nicht anwendbar
REACH - Verzeichnis der zulassungspflichtigen Stoffe (Anhang XIV)
: Nicht anwendbar
Verordnung (EG) Nr. 1005/2009 über Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen
: Nicht anwendbar
Verordnung (EG) Nr. 850/2004 über persistente organi-sche Schadstoffe
: Nicht anwendbar
Verordnung (EG) Nr. 649/2012 des Europäischen Par-laments und des Rates über die Aus- und Einfuhr ge-fährlicher Chemikalien
: Nicht anwendbar
REACH - Beschränkungen der Herstellung, des Inver-kehrbringens und der Verwendung bestimmter
gefährli-: Die Beschränkungsbedingungen für folgende Einträge sollten
berück-SICHERHEITSDATENBLATT
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
DIG-Northern Starter Kit
Version 1.15
Überarbeitet am:
20.06.2019
Datum der letzten Ausgabe:
21.06.2018
Datum der ersten Ausgabe:
27.05.2013 cher Stoffe, Zubereitungen und Erzeugnisse (Anhang
XVII)
sichtigt werden:
Nummer in der Liste 3 Die Komponenten dieses Produktes sind in folgenden Verzeichnissen aufgeführt:
DSL : Dieses Produkt enthält folgende Bestandteile, die weder auf der kanadischen NDSL- noch auf der DSL-Liste sind.
2'-Desoxy-guanosin-5'-triphosphat, Dilithiumsalz 2'-deoxyadenosine-5'-triphosphate, lithium salt Cytidine-5'-triphosphate, (CTP) Lithium salt Digoxigenin-11-uridin-5'-triphosphat (DIG-11-UTP)Tetralithiumsalz
2'-Desoxy-uridin-5'-triphosphat, Tetralithiumsalz AICS : Erfüllt die Voraussetzungen der Liste nicht NZIoC : Erfüllt die Voraussetzungen der Liste nicht ENCS : Erfüllt die Voraussetzungen der Liste nicht ISHL : Erfüllt die Voraussetzungen der Liste nicht KECI : Erfüllt die Voraussetzungen der Liste nicht PICCS : Erfüllt die Voraussetzungen der Liste nicht IECSC : Erfüllt die Voraussetzungen der Liste nicht TCSI : Erfüllt die Voraussetzungen der Liste nicht
TSCA : Substanz(en) im TSCA-Bestandsverzeichnis nicht als aktiv gelistet
Flüchtige organische Verbin-dungen
: Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. November 2010 über Industrieemissionen (integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltver-schmutzung)
Anmerkungen: Nicht anwendbar Kennzeichnung (VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008)
Gefahrenpiktogramme :
Signalwort : Achtung
Gefahrenhinweise : H302 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken.
Sicherheitshinweise :
Prävention:
P264 Nach Gebrauch Haut gründlich waschen.
P270 Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen.
SICHERHEITSDATENBLATT
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
DIG-Northern Starter Kit
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Datum der letzten Ausgabe:
21.06.2018
Datum der ersten Ausgabe:
27.05.2013
Reaktion:
P301 + P312 + P330 BEI VERSCHLUCKEN: Bei Unwohl-sein GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen. Mund ausspülen.
Entsorgung:
P501 Inhalt/ Behälter einer anerkannten Abfallentsorgungs-anlage zuführen.
Gefahrenbestimmende Komponente(n) zur Etikettierung:
186033-10-3 Digoxigenin-11-uridin-5'-triphosphat (DIG-11-UTP)Tetralithiumsalz
Transcription Buffer
REACH - Liste der für eine Zulassung in Frage kom-menden besonders besorgniserregenden Stoffe (Artikel 59).
: Nicht anwendbar
REACH - Verzeichnis der zulassungspflichtigen Stoffe (Anhang XIV)
: Nicht anwendbar
Verordnung (EG) Nr. 1005/2009 über Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen
: Nicht anwendbar
Verordnung (EG) Nr. 850/2004 über persistente organi-sche Schadstoffe
: Nicht anwendbar
Verordnung (EG) Nr. 649/2012 des Europäischen Par-laments und des Rates über die Aus- und Einfuhr ge-fährlicher Chemikalien
: Nicht anwendbar
REACH - Beschränkungen der Herstellung, des Inver-kehrbringens und der Verwendung bestimmter gefährli-cher Stoffe, Zubereitungen und Erzeugnisse (Anhang XVII)
: Nicht anwendbar
Die Komponenten dieses Produktes sind in folgenden Verzeichnissen aufgeführt:
DSL : Dieses Produkt enthält folgende Bestandteile, die weder auf der kanadischen NDSL- noch auf der DSL-Liste sind.
Pyrophosphatase, inorganic (PPAse) from yeast Spermidine,3HCl
AICS : Erfüllt die Voraussetzungen der Liste nicht
NZIoC : Ist auf der Liste oder erfüllt deren Voraussetzungen ENCS : Erfüllt die Voraussetzungen der Liste nicht
ISHL : Erfüllt die Voraussetzungen der Liste nicht KECI : Erfüllt die Voraussetzungen der Liste nicht
SICHERHEITSDATENBLATT
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
DIG-Northern Starter Kit
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Datum der letzten Ausgabe:
21.06.2018
Datum der ersten Ausgabe:
27.05.2013
PICCS : Erfüllt die Voraussetzungen der Liste nicht IECSC : Erfüllt die Voraussetzungen der Liste nicht
TCSI : Ist auf der Liste oder erfüllt deren Voraussetzungen TSCA : Substanz(en) im TSCA-Bestandsverzeichnis nicht als aktiv
gelistet Flüchtige organische
Verbin-dungen
: Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. November 2010 über Industrieemissionen (integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltver-schmutzung)
Anmerkungen: Nicht anwendbar Kennzeichnung (VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008)
Keine gefährliche Substanz oder Mischung.
Zusätzliche Kennzeichnung:
EUH210 Sicherheitsdatenblatt auf Anfrage erhältlich.
Sp6-RNA - Polymerase
REACH - Liste der für eine Zulassung in Frage kom-menden besonders besorgniserregenden Stoffe (Artikel 59).
: Nicht anwendbar
REACH - Verzeichnis der zulassungspflichtigen Stoffe (Anhang XIV)
: Nicht anwendbar
Verordnung (EG) Nr. 1005/2009 über Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen
: Nicht anwendbar
Verordnung (EG) Nr. 850/2004 über persistente organi-sche Schadstoffe
: Nicht anwendbar
Verordnung (EG) Nr. 649/2012 des Europäischen Par-laments und des Rates über die Aus- und Einfuhr ge-fährlicher Chemikalien
: Nicht anwendbar
REACH - Beschränkungen der Herstellung, des Inver-kehrbringens und der Verwendung bestimmter gefährli-cher Stoffe, Zubereitungen und Erzeugnisse (Anhang XVII)
: Nicht anwendbar
Die Komponenten dieses Produktes sind in folgenden Verzeichnissen aufgeführt:
DSL : Dieses Produkt enthält folgende Bestandteile, die weder auf der kanadischen NDSL- noch auf der DSL-Liste sind.
RNA, Polymerase
SICHERHEITSDATENBLATT
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
DIG-Northern Starter Kit
Version 1.15
Überarbeitet am:
20.06.2019
Datum der letzten Ausgabe:
21.06.2018
Datum der ersten Ausgabe:
27.05.2013
AICS : Erfüllt die Voraussetzungen der Liste nicht
NZIoC : Ist auf der Liste oder erfüllt deren Voraussetzungen ENCS : Erfüllt die Voraussetzungen der Liste nicht
ISHL : Erfüllt die Voraussetzungen der Liste nicht KECI : Erfüllt die Voraussetzungen der Liste nicht PICCS : Erfüllt die Voraussetzungen der Liste nicht IECSC : Erfüllt die Voraussetzungen der Liste nicht
TCSI : Ist auf der Liste oder erfüllt deren Voraussetzungen TSCA : Substanz(en) im TSCA-Bestandsverzeichnis nicht als aktiv
gelistet Flüchtige organische
Verbin-dungen
: Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. November 2010 über Industrieemissionen (integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltver-schmutzung)
Gehalt flüchtiger organischer Verbindungen (VOC): 0,18 %
Kennzeichnung (VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008) Keine gefährliche Substanz oder Mischung.
T7-RNA Polymerase
REACH - Liste der für eine Zulassung in Frage kom-menden besonders besorgniserregenden Stoffe (Artikel 59).
: Nicht anwendbar
REACH - Verzeichnis der zulassungspflichtigen Stoffe (Anhang XIV)
: Nicht anwendbar
Verordnung (EG) Nr. 1005/2009 über Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen
: Nicht anwendbar
Verordnung (EG) Nr. 850/2004 über persistente organi-sche Schadstoffe
: Nicht anwendbar
Verordnung (EG) Nr. 649/2012 des Europäischen Par-laments und des Rates über die Aus- und Einfuhr ge-fährlicher Chemikalien
: Nicht anwendbar
REACH - Beschränkungen der Herstellung, des Inver-kehrbringens und der Verwendung bestimmter gefährli-cher Stoffe, Zubereitungen und Erzeugnisse (Anhang XVII)
: Nicht anwendbar
SICHERHEITSDATENBLATT
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
DIG-Northern Starter Kit
Version 1.15
Überarbeitet am:
20.06.2019
Datum der letzten Ausgabe:
21.06.2018
Datum der ersten Ausgabe:
27.05.2013
Die Komponenten dieses Produktes sind in folgenden Verzeichnissen aufgeführt:
DSL : Dieses Produkt enthält folgende Bestandteile, die weder auf der kanadischen NDSL- noch auf der DSL-Liste sind.
RNA, Polymerase
AICS : Erfüllt die Voraussetzungen der Liste nicht NZIoC : Erfüllt die Voraussetzungen der Liste nicht ENCS : Erfüllt die Voraussetzungen der Liste nicht ISHL : Erfüllt die Voraussetzungen der Liste nicht KECI : Erfüllt die Voraussetzungen der Liste nicht PICCS : Erfüllt die Voraussetzungen der Liste nicht IECSC : Erfüllt die Voraussetzungen der Liste nicht
TCSI : Ist auf der Liste oder erfüllt deren Voraussetzungen TSCA : Substanz(en) im TSCA-Bestandsverzeichnis nicht als aktiv
gelistet Flüchtige organische
Verbin-dungen
: Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. November 2010 über Industrieemissionen (integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltver-schmutzung)
Gehalt flüchtiger organischer Verbindungen (VOC): 0,33 % Kennzeichnung (VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008)
Keine gefährliche Substanz oder Mischung.
Zusätzliche Kennzeichnung:
EUH210 Sicherheitsdatenblatt auf Anfrage erhältlich.
EUH208 Enthält 2-Mercaptoethanol. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
T3 RNA Polymerase
REACH - Liste der für eine Zulassung in Frage kom-menden besonders besorgniserregenden Stoffe (Artikel 59).
: Nicht anwendbar
REACH - Verzeichnis der zulassungspflichtigen Stoffe (Anhang XIV)
: Nicht anwendbar
Verordnung (EG) Nr. 1005/2009 über Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen
: Nicht anwendbar
SICHERHEITSDATENBLATT
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
DIG-Northern Starter Kit
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Überarbeitet am:
20.06.2019
Datum der letzten Ausgabe:
21.06.2018
Datum der ersten Ausgabe:
27.05.2013 Verordnung (EG) Nr. 850/2004 über persistente
organi-sche Schadstoffe
: Nicht anwendbar
Verordnung (EG) Nr. 649/2012 des Europäischen Par-laments und des Rates über die Aus- und Einfuhr ge-fährlicher Chemikalien
: Nicht anwendbar
REACH - Beschränkungen der Herstellung, des Inver-kehrbringens und der Verwendung bestimmter gefährli-cher Stoffe, Zubereitungen und Erzeugnisse (Anhang XVII)
: Nicht anwendbar
Die Komponenten dieses Produktes sind in folgenden Verzeichnissen aufgeführt:
DSL : Dieses Produkt enthält folgende Bestandteile, die weder auf der kanadischen NDSL- noch auf der DSL-Liste sind.
T3-RNA-Polymerase
AICS : Erfüllt die Voraussetzungen der Liste nicht
NZIoC : Ist auf der Liste oder erfüllt deren Voraussetzungen ENCS : Erfüllt die Voraussetzungen der Liste nicht
ISHL : Erfüllt die Voraussetzungen der Liste nicht KECI : Erfüllt die Voraussetzungen der Liste nicht PICCS : Erfüllt die Voraussetzungen der Liste nicht IECSC : Erfüllt die Voraussetzungen der Liste nicht TCSI : Erfüllt die Voraussetzungen der Liste nicht
TSCA : Substanz(en) im TSCA-Bestandsverzeichnis nicht als aktiv gelistet
Flüchtige organische Verbin-dungen
: Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. November 2010 über Industrieemissionen (integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltver-schmutzung)
Gehalt flüchtiger organischer Verbindungen (VOC): 0,33 % Kennzeichnung (VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008)
Keine gefährliche Substanz oder Mischung.
Zusätzliche Kennzeichnung:
EUH210 Sicherheitsdatenblatt auf Anfrage erhältlich.
EUH208 Enthält 2-Mercaptoethanol. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
SICHERHEITSDATENBLATT
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
DIG-Northern Starter Kit
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20.06.2019
Datum der letzten Ausgabe:
21.06.2018
Datum der ersten Ausgabe:
27.05.2013
Anti-Digoxigenin AP Konjugat
REACH - Liste der für eine Zulassung in Frage kom-menden besonders besorgniserregenden Stoffe (Artikel 59).
: Nicht anwendbar
REACH - Verzeichnis der zulassungspflichtigen Stoffe (Anhang XIV)
: Nicht anwendbar
Verordnung (EG) Nr. 1005/2009 über Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen
: Nicht anwendbar
Verordnung (EG) Nr. 850/2004 über persistente organi-sche Schadstoffe
: Nicht anwendbar
Verordnung (EG) Nr. 649/2012 des Europäischen Par-laments und des Rates über die Aus- und Einfuhr ge-fährlicher Chemikalien
: Nicht anwendbar
REACH - Beschränkungen der Herstellung, des Inver-kehrbringens und der Verwendung bestimmter gefährli-cher Stoffe, Zubereitungen und Erzeugnisse (Anhang XVII)
: Nicht anwendbar
Die Komponenten dieses Produktes sind in folgenden Verzeichnissen aufgeführt:
DSL : Dieses Produkt enthält folgende Bestandteile, die weder auf der kanadischen NDSL- noch auf der DSL-Liste sind.
MAK / PAK
AICS : Erfüllt die Voraussetzungen der Liste nicht
NZIoC : Ist auf der Liste oder erfüllt deren Voraussetzungen ENCS : Erfüllt die Voraussetzungen der Liste nicht
ISHL : Erfüllt die Voraussetzungen der Liste nicht KECI : Erfüllt die Voraussetzungen der Liste nicht PICCS : Erfüllt die Voraussetzungen der Liste nicht IECSC : Erfüllt die Voraussetzungen der Liste nicht
TCSI : Ist auf der Liste oder erfüllt deren Voraussetzungen TSCA : Substanz(en) im TSCA-Bestandsverzeichnis nicht als aktiv
gelistet Flüchtige organische
Verbin-dungen
: Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. November 2010 über Industrieemissionen (integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltver-schmutzung)
Gehalt flüchtiger organischer Verbindungen (VOC): < 0,01 %
SICHERHEITSDATENBLATT
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
DIG-Northern Starter Kit
Version 1.15
Überarbeitet am:
20.06.2019
Datum der letzten Ausgabe:
21.06.2018
Datum der ersten Ausgabe:
27.05.2013
Kennzeichnung (VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008) Keine gefährliche Substanz oder Mischung.
DNase I rec RNase free
REACH - Liste der für eine Zulassung in Frage kom-menden besonders besorgniserregenden Stoffe (Artikel 59).
: Nicht anwendbar
REACH - Verzeichnis der zulassungspflichtigen Stoffe (Anhang XIV)
: Nicht anwendbar
Verordnung (EG) Nr. 1005/2009 über Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen
: Nicht anwendbar
Verordnung (EG) Nr. 850/2004 über persistente organi-sche Schadstoffe
: Nicht anwendbar
Verordnung (EG) Nr. 649/2012 des Europäischen Par-laments und des Rates über die Aus- und Einfuhr ge-fährlicher Chemikalien
: Nicht anwendbar
REACH - Beschränkungen der Herstellung, des Inver-kehrbringens und der Verwendung bestimmter gefährli-cher Stoffe, Zubereitungen und Erzeugnisse (Anhang XVII)
: Nicht anwendbar
Die Komponenten dieses Produktes sind in folgenden Verzeichnissen aufgeführt:
DSL : Dieses Produkt enthält folgende Bestandteile, die weder auf der kanadischen NDSL- noch auf der DSL-Liste sind.
4-(2-Aminoethyl)-benzolsulfonylfluorid Hydrochlorid DNase I, Desoxyribonuclease I aus RinderpankreasEC 3.1.21.1, Reinheitsgrad II
AICS : Erfüllt die Voraussetzungen der Liste nicht
NZIoC : Ist auf der Liste oder erfüllt deren Voraussetzungen ENCS : Erfüllt die Voraussetzungen der Liste nicht
ISHL : Erfüllt die Voraussetzungen der Liste nicht KECI : Erfüllt die Voraussetzungen der Liste nicht PICCS : Erfüllt die Voraussetzungen der Liste nicht
IECSC : Ist auf der Liste oder erfüllt deren Voraussetzungen TCSI : Ist auf der Liste oder erfüllt deren Voraussetzungen
SICHERHEITSDATENBLATT
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
DIG-Northern Starter Kit
Version 1.15
Überarbeitet am:
20.06.2019
Datum der letzten Ausgabe:
21.06.2018
Datum der ersten Ausgabe:
27.05.2013
TSCA : Substanz(en) im TSCA-Bestandsverzeichnis nicht als aktiv gelistet
Flüchtige organische Verbin-dungen
: Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. November 2010 über Industrieemissionen (integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltver-schmutzung)
Anmerkungen: Nicht anwendbar
Kennzeichnung (VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008) Keine gefährliche Substanz oder Mischung.
Zusätzliche Kennzeichnung:
EUH210 Sicherheitsdatenblatt auf Anfrage erhältlich.
EUH208 Enthält Nuclease, Deoxyribo-. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
CDP Star ready-to-use
REACH - Liste der für eine Zulassung in Frage kom-menden besonders besorgniserregenden Stoffe (Artikel 59).
: Nicht anwendbar
REACH - Verzeichnis der zulassungspflichtigen Stoffe (Anhang XIV)
: Nicht anwendbar
Verordnung (EG) Nr. 1005/2009 über Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen
: Nicht anwendbar
Verordnung (EG) Nr. 850/2004 über persistente organi-sche Schadstoffe
: Nicht anwendbar
Verordnung (EG) Nr. 649/2012 des Europäischen Par-laments und des Rates über die Aus- und Einfuhr ge-fährlicher Chemikalien
: Nicht anwendbar
REACH - Beschränkungen der Herstellung, des Inver-kehrbringens und der Verwendung bestimmter gefährli-cher Stoffe, Zubereitungen und Erzeugnisse (Anhang XVII)
: Nicht anwendbar
Die Komponenten dieses Produktes sind in folgenden Verzeichnissen aufgeführt:
DSL : Dieses Produkt enthält folgende Bestandteile, die weder auf der kanadischen NDSL- noch auf der DSL-Liste sind.
Phenol,2-chloro-5-(5'-chloro-4-methoxyspiro[1,2-dioxetane-3,2'-tricyclo[3.3.1.13,7]decan]-4-yl)-,1-(dihydrogen phosphate), sod. salt
AICS : Erfüllt die Voraussetzungen der Liste nicht
SICHERHEITSDATENBLATT
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
DIG-Northern Starter Kit
Version 1.15
Überarbeitet am:
20.06.2019
Datum der letzten Ausgabe:
21.06.2018
Datum der ersten Ausgabe:
27.05.2013
NZIoC : Ist auf der Liste oder erfüllt deren Voraussetzungen ENCS : Erfüllt die Voraussetzungen der Liste nicht
ISHL : Erfüllt die Voraussetzungen der Liste nicht KECI : Erfüllt die Voraussetzungen der Liste nicht PICCS : Erfüllt die Voraussetzungen der Liste nicht IECSC : Erfüllt die Voraussetzungen der Liste nicht TCSI : Erfüllt die Voraussetzungen der Liste nicht
TSCA : Substanz(en) im TSCA-Bestandsverzeichnis nicht als aktiv gelistet
Flüchtige organische Verbin-dungen
: Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. November 2010 über Industrieemissionen (integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltver-schmutzung)
Anmerkungen: Nicht anwendbar Kennzeichnung (VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008)
Keine gefährliche Substanz oder Mischung.
Actin RNA probe, DIG labeled
REACH - Liste der für eine Zulassung in Frage kom-menden besonders besorgniserregenden Stoffe (Artikel 59).
: Nicht anwendbar
REACH - Verzeichnis der zulassungspflichtigen Stoffe (Anhang XIV)
: Nicht anwendbar
Verordnung (EG) Nr. 1005/2009 über Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen
: Nicht anwendbar
Verordnung (EG) Nr. 850/2004 über persistente organi-sche Schadstoffe
: Nicht anwendbar
Verordnung (EG) Nr. 649/2012 des Europäischen Par-laments und des Rates über die Aus- und Einfuhr ge-fährlicher Chemikalien
: Nicht anwendbar
REACH - Beschränkungen der Herstellung, des Inver-kehrbringens und der Verwendung bestimmter gefährli-cher Stoffe, Zubereitungen und Erzeugnisse (Anhang XVII)
: Nicht anwendbar
Die Komponenten dieses Produktes sind in folgenden Verzeichnissen aufgeführt:
DSL : Alle Bestandteile dieses Produkts sind auf der kanadischen
SICHERHEITSDATENBLATT
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
DIG-Northern Starter Kit
Version 1.15
Überarbeitet am:
20.06.2019
Datum der letzten Ausgabe:
21.06.2018
Datum der ersten Ausgabe:
27.05.2013 DSL- Liste
AICS : Ist auf der Liste oder erfüllt deren Voraussetzungen NZIoC : Ist auf der Liste oder erfüllt deren Voraussetzungen ENCS : Erfüllt die Voraussetzungen der Liste nicht
ISHL : Erfüllt die Voraussetzungen der Liste nicht KECI : Erfüllt die Voraussetzungen der Liste nicht
PICCS : Ist auf der Liste oder erfüllt deren Voraussetzungen IECSC : Ist auf der Liste oder erfüllt deren Voraussetzungen TCSI : Ist auf der Liste oder erfüllt deren Voraussetzungen
TSCA : Alle Substanzen sind im TSCA-Bestandsverzeichnis als aktiv gelistet
Flüchtige organische Verbin-dungen
: Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. November 2010 über Industrieemissionen (integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltver-schmutzung)
Anmerkungen: Nicht anwendbar Kennzeichnung (VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008)
Keine gefährliche Substanz oder Mischung.
DIG Easy Hyb Granules
REACH - Liste der für eine Zulassung in Frage kom-menden besonders besorgniserregenden Stoffe (Artikel 59).
: Nicht anwendbar
REACH - Verzeichnis der zulassungspflichtigen Stoffe (Anhang XIV)
: Nicht anwendbar
Verordnung (EG) Nr. 1005/2009 über Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen
: Nicht anwendbar
Verordnung (EG) Nr. 850/2004 über persistente organi-sche Schadstoffe
: Nicht anwendbar
Verordnung (EG) Nr. 649/2012 des Europäischen Par-laments und des Rates über die Aus- und Einfuhr ge-fährlicher Chemikalien
: Nicht anwendbar
REACH - Beschränkungen der Herstellung, des Inver-kehrbringens und der Verwendung bestimmter
gefährli-: Nicht anwendbar
SICHERHEITSDATENBLATT
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
DIG-Northern Starter Kit
Version 1.15
Überarbeitet am:
20.06.2019
Datum der letzten Ausgabe:
21.06.2018
Datum der ersten Ausgabe:
27.05.2013 cher Stoffe, Zubereitungen und Erzeugnisse (Anhang
XVII)
Die Komponenten dieses Produktes sind in folgenden Verzeichnissen aufgeführt:
DSL : Alle Bestandteile dieses Produkts sind auf der kanadischen DSL- Liste
AICS : Ist auf der Liste oder erfüllt deren Voraussetzungen NZIoC : Ist auf der Liste oder erfüllt deren Voraussetzungen ENCS : Ist auf der Liste oder erfüllt deren Voraussetzungen ISHL : Ist auf der Liste oder erfüllt deren Voraussetzungen KECI : Ist auf der Liste oder erfüllt deren Voraussetzungen PICCS : Ist auf der Liste oder erfüllt deren Voraussetzungen IECSC : Ist auf der Liste oder erfüllt deren Voraussetzungen TCSI : Ist auf der Liste oder erfüllt deren Voraussetzungen
TSCA : Alle Substanzen sind im TSCA-Bestandsverzeichnis als aktiv gelistet
Flüchtige organische Verbin-dungen
: Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. November 2010 über Industrieemissionen (integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltver-schmutzung)
Anmerkungen: Nicht anwendbar
Kennzeichnung (VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008) Gefahrenpiktogramme :
Signalwort : Gefahr
Gefahrenhinweise : H315 Verursacht Hautreizungen.
H318 Verursacht schwere Augenschäden.
Sicherheitshinweise :
Prävention:
P264 Nach Gebrauch Haut gründlich waschen.
P280 Schutzhandschuhe/ Augenschutz/ Gesichtsschutz tragen.
Reaktion:
P302 + P352 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser waschen.
P305 + P351 + P338 + P310 BEI KONTAKT MIT DEN
SICHERHEITSDATENBLATT
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
DIG-Northern Starter Kit
Version 1.15
Überarbeitet am:
20.06.2019
Datum der letzten Ausgabe:
21.06.2018
Datum der ersten Ausgabe:
27.05.2013
AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen.
Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfer-nen. Weiter spülen. Sofort
GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen.
P332 + P313 Bei Hautreizung: Ärztlichen Rat einholen/ ärzt-liche Hilfe hinzuziehen.
P362 + P364 Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen.
Gefahrenbestimmende Komponente(n) zur Etikettierung:
151-21-3 Natriumdodecylsulfat
Blocking Reagent
REACH - Liste der für eine Zulassung in Frage kom-menden besonders besorgniserregenden Stoffe (Artikel 59).
: Nicht anwendbar
REACH - Verzeichnis der zulassungspflichtigen Stoffe (Anhang XIV)
: Nicht anwendbar
Verordnung (EG) Nr. 1005/2009 über Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen
: Nicht anwendbar
Verordnung (EG) Nr. 850/2004 über persistente organi-sche Schadstoffe
: Nicht anwendbar
Verordnung (EG) Nr. 649/2012 des Europäischen Par-laments und des Rates über die Aus- und Einfuhr ge-fährlicher Chemikalien
: Nicht anwendbar
REACH - Beschränkungen der Herstellung, des Inver-kehrbringens und der Verwendung bestimmter gefährli-cher Stoffe, Zubereitungen und Erzeugnisse (Anhang XVII)
: Nicht anwendbar
Die Komponenten dieses Produktes sind in folgenden Verzeichnissen aufgeführt:
DSL : Alle Bestandteile dieses Produkts sind auf der kanadischen DSL- Liste
AICS : Ist auf der Liste oder erfüllt deren Voraussetzungen NZIoC : Ist auf der Liste oder erfüllt deren Voraussetzungen ENCS : Erfüllt die Voraussetzungen der Liste nicht
ISHL : Erfüllt die Voraussetzungen der Liste nicht
KECI : Ist auf der Liste oder erfüllt deren Voraussetzungen PICCS : Ist auf der Liste oder erfüllt deren Voraussetzungen
SICHERHEITSDATENBLATT
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
DIG-Northern Starter Kit
Version 1.15
Überarbeitet am:
20.06.2019
Datum der letzten Ausgabe:
21.06.2018
Datum der ersten Ausgabe:
27.05.2013
IECSC : Ist auf der Liste oder erfüllt deren Voraussetzungen TCSI : Ist auf der Liste oder erfüllt deren Voraussetzungen
TSCA : Alle Substanzen sind im TSCA-Bestandsverzeichnis als aktiv gelistet
Flüchtige organische Verbin-dungen
: Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. November 2010 über Industrieemissionen (integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltver-schmutzung)
Anmerkungen: Nicht anwendbar
Kennzeichnung (VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008) Keine gefährliche Substanz oder Mischung.
Zusätzliche Kennzeichnung:
EUH210 Sicherheitsdatenblatt auf Anfrage erhältlich.
15.2 Stoffsicherheitsbeurteilung
Eine Stoffsicherheitsbeurteilung (Chemical Safety Assessment) ist für diesen Stoff nicht erforder-lich, wenn er wie vorgegeben verwendet wird.
Eine Stoffsicherheitsbeurteilung (Chemical Safety Assessment) ist für diesen Stoff nicht erforder-lich, wenn er wie vorgegeben verwendet wird.