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von Zuwendungsbestätigungen

Im Dokument Vereine und Steuern (Seite 44-50)

Aussteller der Bestätigung

Hier sind der Name und die Anschrift Ihres Vereins einzutragen.

Name und Anschrift des Zuwendenden

Hier sind der Name und die Anschrift des Zuwendenden einzutragen.

Betrag der Zuwendung

Der Wert der Zuwendung ist in Ziffern und in Worten anzugeben (€).

Der Wert der Sachzuwendung ist vom Zuwendenden nachzuweisen.

Bei Geldspenden und Mitgliedsbeiträgen ist der Geldbetrag anzugeben.

Bei Sachspenden ist das zugewendete Wirtschaftsgut grundsätzlich mit dem Verkehrswert anzusetzen. Sachspenden, die unmittelbar vor der Zuwendung aus einem Betriebsvermögen entnommen worden sind, sind mit dem Entnah-mewert anzusetzen.

Tag der Zuwendung

Dies ist der Zeitpunkt, an dem die Zuwendung geleistet wurde.

Angaben zur Freistellung des Vereins von der Körperschaftsteuer

Diese Daten ergeben sich entweder aus der vorläufigen Bescheinigung, aus dem Freistellungsbescheid oder aus der Anlage zum Körperschaftsteuerbe-scheid.

Im Einzelnen sind anzugeben:

• begünstigte(r) Zweck(e), der/die zur Steuerfreistellung durch das Finanzamt führte(n),

• Bezeichnung des Finanzamtes,

• Steuernummer,

• Datum der vorläufigen Bescheinigung (dieses darf nicht länger als 3 Jahre seit der Ausstellung der Zuwendungsbestätigung zurückliegen) und Da-tum, ab wann diese Bescheinigung gültig ist

oder

Datum des Freistellungsbescheides oder des Körperschaftsteuerbescheides mit Anlage (dieses darf nicht länger als 5 Jahre seit der Ausstellung der

Zu-Spenden und Mitgliedsbeiträge

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Vereine und Steuern 45 wendungsbestätigung zurückliegen) und Zeitraum (Jahre), für den Ihr Ver-ein von der Körperschaftsteuer befreit wurde.

Angabe, für welchen Zweck die Zuwendung verwendet wird

Hier ist der steuerbegünstigte Zweck einzutragen, für den die Zuwendung ver-wendet wird.

Bei Verwendung zu den als besonders förderungswürdig anerkannten gemein-nützigen Zwecken ist auch die Fundstelle „Abschnitt ___ [A oder B], Nr. ___“ in der Anlage 1 (zu § 48 Abs. 2) der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung anzugeben.

Bei Zuwendungen für allgemein als besonders förderungswürdig anerkannte gemeinnützige Zwecke i. S. d. § 10 b EStG wird im Muster auf „Anlage 1 zu § 48 Abs. 2 EStDV – Abschnitt A/B, Nr. ...“ verwiesen.

Angabe, ob die Zuwendung im Ausland verwendet wird

Grundsätzlich können die steuerbegünstigten Zwecke auch im Ausland ver-wirklicht werden.

Ort, Datum und Unterschrift des Zuwendungsempfängers

Die Zuwendungsbestätigung ist von dazu befugten Vorstandsmitgliedern oder besonderen Beauftragten zu unterschreiben.

Hinweise zur Haftung und zur steuerlichen Anerkennung der Zuwendungsbestäti-gung

Die Hinweise sind zwingend in die von Ihnen erstellten Zuwendungsbestäti-gungen zu übernehmen.

Besonderheiten bei Zuwendungsbestätigungen über Mitgliedsbeiträge oder Geld-zuwendungen

Es ist anzugeben,

• ob es sich um den Verzicht auf Erstattung von Aufwendungen handelt,

• ob es sich bei der Zahlung um Mitgliedsbeiträge, sonstige Mitgliedsumla-gen oder Aufnahmegebühren handelt.

Besonderheiten bei Zuwendungsbestätigungen über Sachzuwendungen

Im Zusammenhang mit der Angabe des Wertes der Zuwendung ist die genaue Bezeichnung der Sachzuwendung erforderlich. Daneben sind anzugeben

Spenden und Mitgliedsbeiträge

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Spenden und Mitgliedsbeiträge

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• Alter, Zustand, Kaufpreis usw. des Gegenstandes,

• dass der Gegenstand aus einem Betriebsvermögen entnommen wurde so-wie der Entnahmewert oder dass der Gegenstand aus dem Privatvermögen des Zuwendenden stammt oder dass trotz Aufforderung keine Angaben zur Herkunft des Gegenstandes gemacht wurden,

• bei Spenden aus dem Privatvermögen des Zuwendenden, dass geeignete Unterlagen, die zur Wertermittlung gedient haben, z. B. Rechnungen, Gut-achten, vorliegen.

Besonderheiten bei Zuwendungen im Zusammenhang mit mehreren steuerbe-günstigten Zwecken, die unterschiedlich hoch spendenbegünstigt sind

Für wissenschaftliche, mildtätige und als besonders förderungswürdig aner-kannte kulturelle Zwecke beträgt der Spendenabzugsrahmen 10 % des Gesamt-betrags der Einkünfte des Spenders (für die übrigen Zwecke beträgt er nur 5 %).

Verfolgt eine Körperschaft mehrere steuerbegünstigte Zwecke und handelt es sich dabei auch um wissenschaftliche, mildtätige oder als besonders förde-rungswürdig anerkannte kulturelle Zwecke, kommt die höhere Begünstigung für diese Zwecke nur in Betracht, wenn die steuerbegünstigte Körperschaft die jeweiligen Zwecke organisatorisch und buchhalterisch voneinander trennt.

Fördert eine steuerbegünstigte Körperschaft mehrere Zwecke, die für den Spen-denabzug unterschiedlich begünstigt sind, und

• werden Zuwendungen geleistet, die keinem konkreten Zweck zugeordnet werden können, weil der Spender bei Hingabe der Zuwendung keine Wid-mung für einen bestimmten Zweck vorgenommen hat oder

• nimmt die steuerbegünstigte Körperschaft keine organisatorische und buchhalterische Trennung der unterschiedlich hoch begünstigten Zwecke vor,

kommt der erhöhte Spendenabzugsrahmen für die wissenschaftlichen, mildtä-tigen und als besonders förderungswürdig anerkannten kulturellen Zwecke nicht in Betracht. In diesen Fällen ist in die Zuwendungsbestätigung vor der Zei-le „Ort, Datum und Unterschrift des Zuwendungsempfängers“ folgender Zu-satz aufzunehmen:

„Diese Zuwendungsbestätigung berechtigt nicht zum Spendenabzug im Rah-men des erhöhten Vomhundertsatzes nach § 10 b Abs. 1 Satz 2 EStG/§ 9 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 KStG oder zum Spendenrücktrag bzw. -vortrag nach § 10 b Abs. 1 Satz 4 EStG/§ 9 Abs. 1 Nr. 2 Satz 4 KStG. Entsprechendes gilt auch für den Spen-denabzug bei der Gewerbesteuer (§ 9 Nr. 5 GewStG).“

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Spenden und Mitgliedsbeiträge

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Besonderheiten bei der Ausstellung von Sammelbestätigungen

Für Geldzuwendungen (Mitgliedsbeiträge, Geldspenden) können unter den nachfolgenden Voraussetzungen auch Sammelbestätigungen, d. h. die Bestäti-gung mehrerer Zuwendungen in einer förmlichen ZuwendungsbestätiBestäti-gung, er-stellt werden.

• Anstelle des Wortes „Bestätigung“ ist das Wort „Sammelbestätigung“ zu verwenden.

• In der Zuwendungsbestätigung ist die Gesamtsumme zu nennen.

• Bei „Art der Zuwendung“ und „Tag der Zuwendung“ ist auf die Rückseite oder die beigefügte Anlage zu verweisen. Dort ist jede einzelne Zuwendung mit Datum, Betrag und Art (Mitgliedsbeitrag, Geldspende) und nur im Falle unterschiedlich hoch begünstigter Zwecke auch der steuerbegünstigte Zweck aufzulisten. Diese Auflistung muss ebenfalls eine Gesamtsumme enthalten und als „Anlage zur Zuwendungsbestätigung vom ...“ gekenn-zeichnet sein.

• Nach der Bestätigung, dass die Zuwendungen zur Förderung steuerbegün-stigter Zwecke verwendet werden, ist folgende Bestätigung zu ergänzen:

„Es wird bestätigt, dass über die in der Gesamtsumme enthaltenen Zuwen-dungen keine weiteren Bestätigungen, weder formelle Zuwendungsbestä-tigungen noch Beitragsquittungen o. ä., ausgestellt wurden und werden.“

• Zu den in der Sammelbestätigung enthaltenen Geldspenden ist anzuge-ben, ob es sich hierbei um den Verzicht auf Erstattung von Aufwendungen handelt oder nicht. Handelt es sich sowohl um direkte Geldspenden als auch um Geldspenden im Wege des Verzichts auf Erstattung von Aufwen-dungen, sind die entsprechenden Angaben dazu entweder auf der Rücksei-te der Zuwendungsbestätigung oder in der Anlage zu machen.

• In der Sammelbestätigung ist anzugeben, auf welchen Zeitraum sich die Sammelbestätigung erstreckt. Die Sammelbestätigung kann auch für nur einen Teil des Kalenderjahres ausgestellt werden.

• Werden im Rahmen einer Sammelbestätigung Zuwendungen für steuerlich unterschiedlich hoch begünstigte Zwecke bestätigt, dann ist unter der in der Zuwendungsbestätigung genannten Gesamtsumme ein Klammerzu-satz aufzunehmen: „(von der Gesamtsumme entfallen ... € auf die Förde-rung von ... [Bezeichnung der höher begünstigten Zwecke])“.

Spenden und Mitgliedsbeiträge

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Beispiel: Geldzuwendung

Sportverein Brandenburg e.V., Aerobicring 1, 14828 Brandenburg Bestätigung

über Zuwendung im Sinne des § 10 b des Einkommensteuergesetzes an eine der in § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes bezeichneten Körperschaften, Personen-vereinigungen oder Vermögensmassen

Art der Zuwendung:Geldzuwendung

Musterfrau, Christina, Straße 1, 14828 Brandenburg (Name und Wohnort des Zuwendenden)

150,- – Einhundertfünfzig –, 08.02.2005

(Betrag der Zuwendung in Ziffern / in Buchstaben / Tag der Zuwendung) Es handelt sich nicht um den Verzicht auf die Erstattung von Aufwendungen.

Wir sind wegen Förderung des Sportsnach dem letzten uns zugegangenen Freistel-lungsbescheid des Finanzamts Brandenburg, StNr.090/000/00000vom 30.6.2004 für die Jahre 2001 bis 2003 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes von der Körperschaftsteuer befreit.

Es wird bestätigt, dass es sich nicht um Mitgliedsbeiträge, sonstige Mitgliedsumla-gen oder Aufnahmegebühren handelt und die Zuwendung nur zur Förderung des Sportsim Sinne der Anlage 1 – zu § 48 Abs. 2 Einkommensteuer – Durchführungsver-ordnung – Abschnitt B Nr. 1verwendet wird.

Brandenburg, 28.2.2005,Mustermann

(Ort, Datum und Unterschrift des Zuwendungsempfängers)

Hinweis:

Wer vorsätzlich oder grob fahrlässig eine unrichtige Zuwendungsbestätigung erstellt oder wer ver-anlasst, dass Zuwendungen nicht zu den in der Zuwendungsbestätigung angegebenen steuerbe-günstigten Zwecken verwendet werden, haftet für die Steuer, die dem Fiskus durch einen etwaigen Abzug der Zuwendungen beim Zuwendenden entgeht (§10b Abs.4 EStG, §9 Abs. 3 KStG, §9 Nr.5 GewStG).

Diese Bestätigung wird nicht als Nachweis für die steuerliche Berücksichtigung der Zuwendung an-erkannt, wenn das Datum des Freistellungsbescheides länger als 5 Jahre zurückliegt (BMF vom 15.12.1994 – BStBl I S. 884)

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über Zuwendung im Sinne des § 10 b des Einkommensteuergesetzes an eine der in § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes bezeichneten Körperschaften, Personen-vereinigungen oder Vermögensmassen

Art der Zuwendung:Sachzuwendung

Musterfrau, Christina, Straße 1, 14828 Brandenburg (Name und Wohnort des Zuwendenden)

150,- – Einhundertfünfzig –, 08.02.2005

(Betrag der Zuwendung in Ziffern / in Buchstaben / Tag der Zuwendung) 1 Volleyballnetz, neu,

150,-(Genaue Bezeichnung der Zuwendung mit Alter, Zustand, Kaufpreis usw.)

Die Sachzuwendung stammt nach den Angaben des Zuwendenden aus dem Be-triebsvermögen und ist mit dem Entnahmewert bewertet.

Wir sind wegen Förderung des Sportsnach dem letzten uns zugegangenen Freistel-lungsbescheid des Finanzamts Brandenburg, StNr.090/000/00000vom 30.6. 2004 für die Jahre 2001 bis 2003 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes von der Körperschaftsteuer befreit.

Es wird bestätigt, dass die Zuwendung nur zur Förderung des Sportsim Sinne der An-lage 1 – zu § 48 Abs. 2 Einkommensteuer – Durchführungsverordnung – Abschnitt B Nr. 1 verwendet wird.

Brandenburg, 28.2.2005,

(Ort, Datum und Unterschrift des Zuwendungsempfängers) Hinweis:

Wer vorsätzlich oder grob fahrlässig eine unrichtige Zuwendungsbestätigung erstellt oder wer ver-anlasst, dass Zuwendungen nicht zu den in der Zuwendungsbestätigung angegebenen steuerbe-günstigten Zwecken verwendet werden, haftet für die Steuer, die dem Fiskus durch einen etwaigen Abzug der Zuwendungen beim Zuwendenden entgeht (§10b Abs.4 EStG, §9 Abs. 3 KStG, §9 Nr.5 GewStG).

Diese Bestätigung wird nicht als Nachweis für die steuerliche Berücksichtigung der Zuwendung an-erkannt, wenn das Datum des Freistellungsbescheides länger als 5 Jahre zurückliegt (BMF vom 15.12.1994 – BStBl I S. 884)

Wann darf eine Zuwendungsbestätigung

Im Dokument Vereine und Steuern (Seite 44-50)