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VERWALTUNGSTECHNISCHE BESTIMMUNGEN

Im Dokument VERSICHERUNG STUDENTENREISE (Seite 31-40)

Falls der Versicherungsnehmer die in den vorstehenden drei Absätzen genannten Pflichten nicht erfüllt, hat der Versicherer Anspruch auf eine Entschädigung, die den Schäden entspricht, die diese Nichterfüllung ihm eventuell verursacht.

Was die Nachbarschaftshilfe und Hilfeleistung für Personen betrifft

Damit die Hilfegarantien greifen, muss der Versicherungsnehmer auf jeden Fall und vor jeder Intervention, die zur Garantie der Hilfeleistung führen, mit der GROUPAMA ASSISTANCE Kontakt aufnehmen, deren Rufnummer auf seiner Bescheinigung angegeben ist.

Was einen Todesfall und eine bleibende Behinderung im Anschluss an einen Unfall betrifft

✓ Die schriftliche Erklärung, in der die Umstände des Unfalls, der Name der Zeugen und eventuell die Daten der aufnehmenden Behörde angezeigt sind, wenn ein Protokoll erstellt wird, sowie die Sendenummer.

✓ Das Attest des Arztes, des Chirurgen oder des Krankenhauses, durch die die Notversorgung erfolgt ist, in dem die Verletzungen beschrieben werden.

✓ Die Geburtsurkunden der Kinder sowie die Kopie der Steuererklärung, aus der hervorgeht, dass sie dem Versicherungsnehmer gegenüber unterhaltsberechtigt sind.

✓ Die Todesurkunde.

✓ Die Unterlagen, in denen die Eigenschaft des Begünstigten für den Todesfall, der Name und die Adresse des mit dem Nachlass betrauten Notars angegeben sind.

✓ Die Anzeige der bleibenden Behinderung an den Sozialversicherungsträger.

✓ Ein ärztliches Attest zur Konsolidierung.

10. VERWALTUNGSTECHNISCHE BESTIMMUNGEN

10.1. VORBEDINGUNG FÜR EINE ÄNDERUNG ODER STORNIERUNG DES VERTRAGS

Jeder Antrag auf Rückerstattung, die durch eine Änderung der Daten der Dauer Ihres Reise-Versicherungsvertrags verursacht werden, wird nur berücksichtigt, wenn der zu erstattende Betrag belegt wird.

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10.2. INKRAFTTRETEN DES VERTRAGS

Der Vertrag tritt am Datum und für die Dauer in Kraft, wie sie auf dem Mitgliedszertifikat angegeben sind, unter dem Vorbehalt der Zahlung des Beitrags. Der Vertrag wird für eine feste Zeit ohne stillschweigende Verlängerung abgeschlossen und kann während dieser Zeit weder verlängert noch erstattet werden.

10.3. FRISTEN UND MODALITÄTEN FÜR DIE SCHADENSANZEIGE

Entweder schriftlich oder mündlich gegen Quittung an den Sitz der Gesellschaft oder an den Vertreter der Gesellschaft, wie in den allgemeinen Bedingungen angegeben, ab dem Zeitpunkt, zu dem Sie von dem Schadensfall Kenntnis haben.

Sie müssen den Schadensfall innerhalb von 5 Werktagen anzeigen. Wenn diese Bedingung nicht eingehalten wird, könnten wir von jeder Erstattungspflicht entbunden werden.

Wenn die Schäden nicht einvernehmlich festgestellt werden können, werden sie im Rahmen eines gütlichen Pflichtgutachtens, unter Vorbehalt unserer jeweiligen Rechte; Jeder von uns wählt seinen Gutachter. Wenn sich diese Gutachter untereinander nicht einigen können, wenden sie sich an einen dritten, und alle drei entscheiden mit Mehrheit der Stimmen.

Falls einer von uns keinen Gutachter bestellt oder wenn sich die beiden Gutachter nicht über die Wahl des dritten einigen können, erfolgt die Ernennung durch den Vorsitzenden des Landgerichts des Wohnsitzes des Zeichners. Diese Ernennung erfolgt auf einfachen Antrag, der von wenigsten von einem von uns unterzeichnet hat, wobei derjenige, der nicht unterzeichnet hat, per Einschreiben zum Gutachten geladen wird. Jeder übernimmt die Kosten und Honorare seines Gutachters und gegebenenfalls die Hälfte derjenigen des Dritten.

10.4. VERJÄHRUNG

Gemäß den Artikeln L 114-1 und L 114-2 des Versicherungsgesetzbuchs unterliegen alle Ansprüche aus diesem Vertrag verjährt, d.h. Dass sie nach Ablauf einer Zeit von zwei Jahren ab dem Ereignis, das Anlass dafür war, nicht mehr geltend gemacht werden können.

ALLERDINGS LÄUFT DIESE FRIST NICHT:

Im Falle des Zurückhaltens, einer Auslassung, einer falschen oder unrichtigen Erklärung zum eingegangenen Risiko erst ab dem Tag, zu dem der Versicherer davon Kenntnis gehabt hat.

Im Schadensfall erst ab dem Tag, zu dem die Begünstigten Kenntnis davon hatten, wenn sie nachweisen, dass sie dies bis dahin nicht gewusst haben.

Die Verjährung wird bei einer Garantie gegen Unfälle von Personen auf zehn Jahre verlängert, wenn die Begünstigten die Rechtsnachfolger des verstorbenen Versicherungsnehmers sind.

10.5. RECHTSEINTRITT IN IHRE RECHTE UND RECHTMITTEL

Gemäß den Bestimmungen des Artikels L.121-12 des Versicherungsgesetzbuchs tritt die GROUPAMA bis in Höhe der von ihrer gezahlten Entschädigung in die Rechte und Rechtsmittel des Versicherungsnehmer Dritten gegenüber ein.

ASSURANCE-AGIS-STUDENTEN - VERTRAG GSL Nr. ADP20192395 ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN, DIE ALS INFORMATIONSANZEIGE GELTEN AZ. GSL-AGISETUDIANTS0819 GEMÄSS ARTIKEL 141-4 des Versicherungsgesetzbuchs Groupe Special Lines – 6-8 rue Jean Jaurès 92800 Puteaux │ Vereinfachte AG mit einem Gesellschaftskapital von 100 000 EUR, von denen die

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10.6. STRAFEN, DIE IM FALLE EINER FALSCHEN ERKLÄRUNG BEI DER UNTERZEICHNUNG GELTEN

Jede Rückhaltung oder falsche Erklärung, jede Auslassung oder Unrichtigkeit in der Erklärung des Risikos wird unter den in den Artikeln L 113-8 und L 113-9 des Versicherungsgesetzbuchs vorgesehenen Bedingungen bestraft:

bei Arglist Ihrerseits: durch die Nichtigkeit des Vertrags.

Wenn Ihrerseits keine Arglist nicht erwiesen ist: durch die Minderung der Entschädigung proportional zur gezahlten Prämie im Vergleich zur Prämie, die geschuldet worden wäre, wenn das Risiko voll und ganz und korrekt erklärt worden wäre.

10.7. SANKTIONEN IM FALLE EINER FALSCHEN ERKLÄRUNG ZUM ZEITPUNKT DES SCHADENSFALLS

Jeder Betrug, jede Rückhaltung oder vorsätzlich falsche Erklärung Ihrerseits zu den Umständen oder Folgen eines Schadensfalls für zum Verlust jedes Anrechts auf eine Leistung oder Entschädigung für diesen Schadensfall.

10.8. BEZÜGLICH JEDES ANTRAGS AUF EINE HILFE ZUR RÜCKFÜHRUNG

Bei allen Anträgen auf eine Hilfeleistung muss der Versicherungsnehmer (oder jede Person, die in seinem Namen auftritt) die GROUPAMA Assistance kontaktieren, indem er das Aktenzeichen des GSL-Vertrags angibt (siehe die Zeichnungsbescheinigung, die bei Zeichnung des Vertrags übermittelt wurde):

Telefonnummer für Anrufe von Frankreich aus: 01.45.16.43.31

Telefonnummer für Anrufe aus dem Ausland: (+33) 1.45.16.43.31 Das Team von GROUPAMA Assistance ist jeden Tag rund um die Uhr erreichbar.

10.9. BEI JEDEM ANDEREN SCHADENSFALL

Die MondialCare by AGIS SAS per Mail kontaktieren unter:

contact@mondialcare.eu Oder per Post unter folgender Adresse:

MONDIALCARE / AGIS SAS 33 Avenue Victor Hugo 75116 PARIS Frankreich Oder per Telefon:

von Frankreich aus: 01.82.83.56.26

Vom Ausland aus: (+ 33) 1.82.83.56.26

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Die Agis SAS ist Eigentümerin der Marke Mondial Care und der Internetseite www.mondialcare.eu, tritt als Makler und Entwickler, Vertriebspartner und Projektleiter dieses Reiseversicherungsprogramms auf. Die Agis SAS verpflichtet sich für den Versicherungsnehmer/Begünstigten, der in der Versicherungsbescheinigung benannt ist und von dem er die Prämie erhalten hat, sie an den Versicherer zurück zu zahlen. Die Agis SAS nimmt für den Versicherer die Bearbeitung und Abwicklung der Schadensfälle vor, die nicht unter die reinen Garantien für eine Hilfeleistung fallen, welche direkt von der Groupama Assistance erbracht werden. Die Agis SAS Allsure Global Insurance Solutions SAS - eine internationale Versicherungsmakler- und Rückversicherungsversicherung HrB Paris B 524 120409 Eintragung unter der Nummer 10057380 im Register der Versicherungsmakler - Orias - 1 rue Jules Lefèvre - 75311 Paris Cedex 9 - Tätigkeit ausgeübt unter der Kontrolle der ACPR Banque de France Kontrollbehörde zur Vorsorge und Lösung, 4 Place de Budapest CS 92459, 75436 Paris.

10.10. REKLAMATIONEN - MEDIATION

Im Falle von Schwierigkeiten wendet sich der Zeichner an den Makler, über den der Vertrag abgeschlossen wurde.

1) Im Fall von Unstimmigkeiten oder Unzufriedenheit zur Erfüllung Ihres Vertrags bitten wir Sie, dies der MUTUAIDE ASSISTANCE unter der 01.41.77.45.50 oder schriftlich an die medical@mutuaide.fr oder per Post an folgende Adresse zu melden:

MUTUAIDE ASSISTANCE SERVICE QUALITÉ CLIENTS 8/14 AVENUE DES FRÈRES LUMIÈRES

94368 BRY-SUR-MARNE CEDEX Für die Garantien der Hilfeleistung.

Wenn die Antwort nicht zufriedenstellend ist, kann der Zeichner seine Reklamation an die Abteilung

- per Post:

GROUPE SPECIAL LINES SERVICE RÉCLAMATIONS

6-8 RUE JEAN JAURÈS 92800 PUTEAUX - per Mail: reclamations@groupespeciallines.fr

Wenn die Antwort auf die Reklamation weiter nicht zufriedenstellend ist, kann sich der Zeichner an -Alpes Auvergne wenden:

- per Post:

GROUPAMA RHÔNE-ALPES AUVERGNE SERVICE CONSOMMATEURS TSA 70019 69252 LYON CEDEX 09

- per Mail: service-consommateurs@groupama-ra.com

ASSURANCE-AGIS-STUDENTEN - VERTRAG GSL Nr. ADP20192395 ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN, DIE ALS INFORMATIONSANZEIGE GELTEN AZ. GSL-AGISETUDIANTS0819 GEMÄSS ARTIKEL 141-4 des Versicherungsgesetzbuchs Groupe Special Lines – 6-8 rue Jean Jaurès 92800 Puteaux │ Vereinfachte AG mit einem Gesellschaftskapital von 100 000 EUR, von denen die

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Wenn die Meinungsverschiedenheit zur Position oder vorgeschlagenen Lösung weiter besteht, kann der Zeichner die Mediationsstelle der Versicherung anrufen:

- per Post:

TSA 50110 75441 PARIS CEDEX 09 - per Internet auf der Seite: www.mediation-assurance.org

2. Bei einer Uneinigkeit oder Unzufriedenheit bezüglich der Erfüllung Ihres Vertrags, bitten wir Sie, dies der GROUPE SPECIAL LINES zu melden, indem sie ein Mail verschicken an:

reclamations@groupespeciallines.fr

zu den Versicherungsgarantien.

Wenn Sie die Antwort, die Sie erhalten, nicht zufrieden stellt, können Sie ein Schreiben verschicken an:

GROUPAMA RHONE-ALPES-AUVERGNE SERVICE CONSOMMATEURS

TSA 70019 69252 LYON CEDEX 09

Die GROUPAMA verpflichtet sich, den Eingang Ihres Schreibens innerhalb von 10 Werktagen zu bestätigen. Es wird spätestens innerhalb von 2 Monaten bearbeitet. Wenn die Unstimmigkeit weiter besteht, können Sie auf die Mediation der Versicherung zurückgreifen, deren Kontaktdaten vorstehend angegeben sind.

Der Mediator der FFSA ist nicht zuständig, um Verträge zu prüfen, die abgeschlossen wurden, um berufliche Risiken abzudecken.

10.11. SCHUTZ DER PERSÖNLICHEN DATEN

Bei verschiedenen Etappen unserer geschäftlichen oder Versicherungstätigkeiten werden persönliche Daten zu den Versicherungsnehmern oder den Personen, die Partei zu den Verträgen sind oder sich dafür interessieren, eingeholt.

Diese Daten werden unter Einhaltung der Vorschriften und insbesondere der individuellen Bürgerrechte verarbeitet.

Ihre Rechte in Bezug auf die persönlichen Daten:

Sie verfügen über Rechte an Ihren Daten, die Sie einfach geltend machen können:

✓ Das Recht, über die Informationen unterrichtet zu werden, über die wir verfügen, und zu beantragen, dass sie ergänzt oder korrigiert werden

✓ (Zugriffs- und Berichtigungsrechte).

✓ Recht, die Löschung Ihrer Daten oder die Beschränkung ihrer Verwendung zu beantragen (Recht auf Löschung der Daten oder auf Einschränkung).

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✓ Recht, sie der Verwendung Ihrer Daten zu widersetzen, insbesondere, was die geschäftliche Werbung betrifft (Einwandsrecht).

✓ Recht, die Daten, die sie persönlich für die Erfüllung Ihres Vertrags angegeben haben oder für die Sie Ihre Zustimmung erteilt haben (Recht auf Übertragbarkeit der Daten).

✓ Recht, die Anweisungen zu Ihrer Speicherung, die Löschung und die Weitergabe Ihrer Daten nach Ihrem Tod zu definieren.

Jeder Antrag bezüglich Ihrer persönlichen Daten kann an den Korrespondenten Relais Informatique et Liberté der GROUPE SPECIAL LINES an die Adresse verschickt werden: 6/8 rue Jean Jaurès 92800 PUTEAUX oder per Mail an: reclamations@groupespeciallines.fr ; und/oder an den - Correspondant Informatique et Libertés - 8-1 5383 Paris » oder per Mail an contactdpo@groupama.com schreiben.

anmelden, wenn Sie der Auffassung sind, dass wir unsere Pflichten bezüglich Ihrer Daten verletzt haben.

SCHUTZ DER PERSÖNLICHEN DATEN UND VERSICHERUNG

Weshalb sammeln wir persönliche Daten?

Die vom Konzern Special Line in verschiedenen Etappen der Zeichnung oder der Verwaltung der Versicherungsverträge gesammelten Daten sind für folgende Zwecke notwendig:

Abschluss, Verwaltung, Erfüllung der Versicherungs- oder Hilfeleistungsverträge Die für den Abschluss, das Management und die Erfüllung der Verträge gesammelten Daten, die Sie oder die Parteien am Vertrag, am Vertrag interessierte Personen oder Personen, die dem Vertrag beigetragen sind, haben zum Ziel:

✓ Die Prüfung des Versicherungsbedarfs, um Verträge anzubieten, die für jede Situation geeignet sind

✓ Die Prüfung, die Annahme, die Kontrolle und die Überwachung des Risikos

✓ Das Management der Verträge (von der vorvertraglichen Phase bis zur Auflösung des Vertrags, und die Erbringung der Garantien des Vertrags,

✓ Das Kundenmanagement

✓ Die Geltendmachung von Rechtsmitteln und das Management der Reklamationen und Streitfälle

✓ Die Erarbeitung der Statistiken und der versicherungsmathematischen Studien

✓ Die Einführung von Vorsorgemaßnahmen

✓ Die Einhaltung gesetzlicher oder aus Vorschriften entspringender Verpflichtungen

✓ Die Durchführung von Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten im Rahmen des Lebens des Vertrags

Die Gesundheitsdaten können verarbeitet, wenn sie für den Abschluss, der Abwicklung oder der Erfüllung der Versicherungs- oder Hilfeleistungsverträge verarbeitet werden; Diese Informationen werden unter Einhaltung der ärztlichen Geheimhaltungspflicht und mit Ihrer Zustimmung verarbeitet.

Bei einem Vertragsabschluss werden die Daten für die Dauer des Vertrags oder der Schadensfälle und bis zum Ablauf der gesetzlichen Verjährungsfristen gespeichert.

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Mangels des Abschlusses eines Vertrags (Daten zu potenziellen Vertragspartnern):

➢ Die Gesundheitsdaten werden höchstens 5 Jahre zu Beweiszwecken gespeichert;

➢ Die anderen Daten können höchstens 3 Jahre lang gespeichert werden.

Geschäftswerbung

Der Konzern Special Lines und die Unternehmen des Konzerns Groupama (Versicherung und Dienstleistungen) haben ein legitimes Interesse daran, Werbeaktionen für ihre Kunden oder potenzielle Kunden durchzuführen und die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen für:

✓ Die Durchführung von Operationen zum Management der potenziellen Kunden

✓ Den Ankauf, die Abtretung, die Anmietung oder den Austausch von Daten zu Kunden oder potenziellen Kunden unter Einhaltung der Rechte des Einzelnen

✓ Die Durchführung von Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten im Rahmen des Kundenmanagement und des Managements potenzieller Kunden.

Die Verwendung bestimmter Mittel für die Durchführung der Werbeaktionen erfolgt unter dem Vorbehalt, dass die Zustimmung der potenziellen Kunden erteilt wird. Es handelt sich um;

✓ Die Verwendung Ihrer E-Mail-Adresse oder Ihrer Telefonnummer für die elektronische Werbung;

✓ Die Verwendung Ihrer Surfdaten, um Ihnen geeignete Angebote je nach Ihrem Bedarf oder ihren Interessenschwerpunkten anzubieten (sie Notiz zu den Cookies, um mehr darüber zu erfahren);

✓ Die Übermittlung Ihrer Daten an Partner.

Jede Person kann sich jederzeit per Post, E-Mail oder Telefon an unsere Dienststellen wenden, um Werbung zu untersagen (siehe vorstehend Ihre Rechte).

Bekämpfung von Versicherungsbetrug

Der Versicherer, der verpflichtet ist, die Gemeinschaft der Versicherungsnehmer zu schützen und die Übernahme nicht gerechtfertigter Anträge zu vermeiden, hat ein legitimes Interesse daran, Betrug zu bekämpfen.

Die persönlichen Daten (einschließlich der Gesundheitsdaten) können somit verwendet werden, um Betrug zu verhüten, festzustellen und damit umzugehen, welches auch immer der Urheber sein mag.

Diese Vorkehrungen der Bekämpfung des Betrugs können zur Eintragung au feiner Liste von Personen führen, die ein Betrugsrisiko darstellen.

- Alfa) kann Daten zu diesem Zweck erhalten. Die Rechte an diesen Daten können jederzeit per Schreiben an die ALFA, 1, rue Jules Lefebvre 75431 Paris Cedex 09 geltend gemacht werden.

Die zur Betrugsbekämpfung verarbeiteten Daten werden höchstens 5 Jahre ab dem Abschluss der Betrugsakte gespeichert. Bei Gerichtsverfahren werden die Daten bis zum Ende des Verfahrens und des Ablaufs der einschlägigen Vorschriften gespeichert.

Die auf einer Liste vermutlicher Betrüger eingetragenen Personen werden nach Ablauf der Frist von 5 Jahren ab der Eintragung auf dieser Liste gelöscht.

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Bekämpfung der Geldwäsche und der Finanzierung des Terrorismus

Um seine gesetzlichen Pflichten zu erfüllen verwendet der Versicherer Überwachungsmedien, die zur Bekämpfung der Geldwäsche, der Finanzierung des Terrorismus bestimmt sind und die Verhängung finanzieller Strafen ermöglichen sollen.

Die zu diesem Zweck verwendeten Daten werden ab dem Kontenschluss oder ab dem Ende der Beziehung zum Versicherer 5 Jahre lang gespeichert. Die zu den von den Personen durchgeführten Operationen werden 5 Jahre ab ihrer Durchführung gespeichert, einschließlich im Falle des Kontenschlusses oder des Endes der Beziehung zum Versicherer. Die GRACFIN kann zu diesem Zweck Informationen erhalten.

Gemäß dem Gesetzbuch zum Geld- und Finanzwesen wird das Recht auf Zugriff auf diese Daten bei der Commission Nationale de

Übertragung von Informationen nach außerhalb der Europäischen Union:

Die persönlichen Daten werden innerhalb der Europäischen Union verarbeitet. Allerdings können Daten in Länder außerhalb der Europäischen Union übertragen werden, soweit die Regeln zum Datenschutz eingehalten werden und für diese geeignete Garantien abgeschlossen wurden (Beispiel: Modellvertragsklauseln der Europäischen Union, Land mit einem als angemessen anerkannten Schutzniveau...).

Diese Transfers können für die Erfüllung der Verträge, die Betrugsbekämpfung, die Einhaltung der gesetzlichen oder aus Vorschriften entspringenden Pflichten, die Durchführung von Aktionen oder Streitfällen durchgeführt werden, mit denen insbesondere der Versicherer seine Rechte feststellen, geltend machen oder gerichtlich durchsetzen kann, oder für die Verteidigung der betreffenden Personen. Manche Daten, die für die Erbringung der Hilfeleistungen strikt notwendig sind, können im Interesse der betreffenden Person oder der Rettung des menschlichen Lebens auch nach außerhalb der Europäischen Union übermittelt werden.

Für wen sind diese Informationen bestimmt?

Die verarbeiteten persönlichen Daten sind im Rahmen ihrer Eigenschaften

✓ für die Abteilungen des Konzerns Special Lines oder der Unternehmen des Konzerns Groupama bestimmt, die mit den Geschäftsbeziehungen und dem Vertragsmanagement, der Bekämpfung von Betrug oder der Bekämpfung der Geldwäsche und der Finanzierung des Terrorismus, der Wirtschaftsprüfung und der Kontrolle befasst ist.

✓ Diese Informationen können ebenfalls, sofern dies notwendig ist, unseren Rückversicherern, Zwischenstellen, Partnern und Subunternehmern sowie den Stellen übermittelt werden, die gegebenenfalls bei der Versicherungstätigkeit eingebunden sind, wie etwa die öffentlichen Einrichtungen oder Aufsichtsbehörden oder die Fachverbände (unter anderem die ALFA zur Bekämpfung von Betrug und der TRACFIN für die Bekämpfung der Geldwäsche und der Finanzierung des Terrorismus).

Die Informationen bezüglich Ihres Gesundheitszustands sind ausschließlich für die behandelnden Ärzte des Versicherers oder anderer Einheiten des Konzerns, seine medizinische Abteilung oder die befugten internen oder externen Personen bestimmt (insbesondere unsere ärztlichen Gutachter) bestimmt.

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10.12. KONTROLLSTELLE

Gemäß dem Versicherungsgesetzbuch (Artikel 112-4) wird präzisiert, dass die Kontrollstelle die GROUPE SPECIAL LINES und der GROUPAMA und der MUTUAIDE ASSISTANCE die ACPR, 4 Place de Budapest CS92459 - 75436 Paris Cedex 09 ist.

10.13. HÖCHSTBETRÄGE IM FALLE HÖHERER GEWALT

Die GROUPE SPECIAL LINES, die GROUPAMA und die MUTUAIDE ASSISTANCE können nicht für die Fehler bei der Erbringung der Hilfeleistungen haftbar gemacht werden, die sich aus einem Fall höherer Gewalt oder folgender Ereignisse ergeben: Bürgerkriege oder Kriege gegen eine fremde Macht, eine allseits bekannte politische Unsicherheit, Volksbewegungen, Aufstände, terroristische Anschläge oder Racheakte, Einschränkung der Freizügigkeit von Personen und Waren, Streiks, Explosionen, Naturkatastrophen, Spaltung des Atomkerns, und auch nicht für Verzögerungen bei der Erbringung der Leistungen, die durch dieselben Ereignisse verursacht werden.

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Im Dokument VERSICHERUNG STUDENTENREISE (Seite 31-40)