Landesentwicklung und Kommunen
4. Verwaltung und regionale Entwicklung
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Um Innovation, Wachstum und Wohlstand zu fördern, braucht Niedersachsen eine 3225
moderne Verwaltung, die bürgernah und effizient arbeitet, Wachstumskräfte in der 3226
Fläche unterstützt und die Chancen der Digitalisierung nutzt. Leitbild ist eine 3227
Organisation, die Bewährtes erhält und sich auf künftige Herausforderungen einstellt 3228
und bei Veränderungen auf Dialog, Kooperation und Initiativen vor Ort setzt. Eine 3229
strategische Personalentwicklung und mehr Ressourcen für die Ausbildung halten 3230
den öffentlichen Dienst in Niedersachen attraktiv. Zugleich wollen SPD und CDU die 3231
staatliche Verwaltungsstruktur verschlanken und vor allem in der Fläche 3232
leistungsfähiger aufstellen.
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a) Personalentwicklung 3234
Ausreichendes, gut ausgebildetes und motiviertes Personal des Landes und der 3235
Kommunen ist die wichtigste Ressource der Verwaltung. Wir werden deshalb die 3236
Weichen für einen attraktiven öffentlichen Dienst stellen, damit wir im Wettbewerb um 3237
talentierte Nachwuchskräfte genügend Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gewinnen.
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Zugleich wollen SPD und CDU die Anstrengungen verstärken, um im Bereich der 3239
Fort- und Weiterbildung unseren Beschäftigten eine gute Perspektive bieten zu 3240
können.
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Es wird eine Personalentwicklungsstrategie für die gesamte Landesverwaltung 3242
aufgestellt und ein Demografiepool eingerichtet. Ziel ist, dass die Beschäftigten und 3243
die Beamtinnen und Beamten möglichst vielfältige Einsatz- und Verwendungsbreite 3244
auf allen Ebenen kennenlernen.
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Wir wollen moderne Arbeitszeitmodelle entwickeln, die Vereinbarkeit von Familie und 3246
Beruf sowie Familie und Pflege steigern und das Gesundheitsmanagement 3247
ausbauen. Wir wollen mit einem Programm die Attraktivität der Landesverwaltung 3248
erhöhen.
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Um Verwaltungspersonal zu qualifizieren, hat das Studieninstitut in Bad Münder eine 3250
zentrale Rolle. Wir wollen die Kooperation mit der Fachhochschule Osnabrück und 3251
der kommunalen Hochschule bei der Ausbildung für den ehemaligen gehobenen 3252
Dienst ausbauen. Zusätzlich wollen wir wieder eine eigene Verwaltungshochschule 3253
des Landes für die Ausbildung zum ehemaligen gehobenen Dienst errichten.
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Essentieller Bestandteil der Aus- und Fortbildung an dieser Einrichtung soll das 3255
Thema Digitalisierung sein.
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Parallel zur Einrichtung des neuen Verwaltungsstudiengangs Verwaltungsinformatik 3257
werden wir die Bemühungen zur Personalgewinnung verstärken. Es muss 3258
ausreichend qualifiziertes IT-Fachpersonal für die Landesverwaltung gewonnen und 3259
gehalten werden. 3260
b) Weiterentwicklung der staatlichen Verwaltungsstrukturen 3261
Niedersachsen verfügt über eine leistungsfähige Landesverwaltung. Mit Blick auf die 3262
demografischen Herausforderungen, die Erfordernisse sich wandelnder 3263
Marktbedingungen unserer vor Ort verankerten Unternehmen und auf unser Ziel, 3264
nachhaltig Wohlstand und Wachstum zu sichern, sowie auf das sich ändernde 3265
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Kommunikationsverhalten der Bürgerinnen und Bürger, will die Koalition die 3266
Leistungsfähigkeit der Landesverwaltung dauerhaft sichern.
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Eine moderne Verwaltung muss komplexe Genehmigungsverfahren und Projekte 3268
erfolgreich managen, um Impulse für künftige Wachstumspotenziale in allen 3269
Landesteilen zu setzen. Wir wollen die Potenziale der Informationstechnologien 3270
nutzen, um mit einem leistungsstarken E-Government mehr Bürgerbeteiligung zu 3271
schaffen. SPD und CDU wollen die vorhandenen Personalpotentiale und 3272
Fachkenntnisse bestmöglich nutzen, um Synergien und Effizienz zu erzeugen.
3273
Eine Regierungskommission wird beauftragt, zeitnah unsere Verwaltung unter 3274
Einbeziehung wissenschaftlicher Expertise einer Revision zu unterziehen und 3275
Vorschläge zu ihrer Vereinfachung und Optimierung zu erarbeiten.
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Ziel muss es sein, Kundenorientierung und Transparenz auszubauen, Effektivität 3277
und Wirtschaftlichkeit zu erhöhen, Entscheidungsprozesse zu beschleunigen, klare 3278
Zuständigkeiten zu sichern, organisatorische Schnittstellen zu reduzieren und 3279
Synergien zu schaffen.
3280
Im Interesse der Wirtschaft und Kommunen wollen wir raumübergreifende 3281
Großgenehmigungsverfahren in einer Hand zusammenzuführen und effektiv 3282
gestalten. Die Verwaltungsstrukturen wollen wir prozessorientiert auf die 3283
Digitalisierung aller Arbeitsbereiche ausrichten und neue Arbeitsmodelle 3284
ermöglichen.
3285
Die Kommission begleitet auch die Arbeit der Modellkommunen, in denen 3286
Möglichkeiten einer dauerhaften Kommunalisierung ihnen übertragener Aufgaben 3287
bzw. die medienbruchfreie Umsetzung einer digitalen Kommunalverwaltung erprobt 3288
werden.
3289
Bei eilbedürftigen großen Genehmigungsverfahren und dringenden 3290
regionalpolitischen Konfliktfällen (z. B. Schutzgebietsausweisungen) kann die 3291
Landesregierung die jeweils örtlich zuständigen Landesbeauftragten im Einzelfall 3292
per Beschluss mit der federführenden Projektleitung unter direkter Aufsicht der 3293
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jeweils zuständigen Staatssekretäre beauftragen. Für den jeweiligen 3294
fachbehördlichen Projektbereich werden ihnen die Befugnisse als Fach- und 3295
Dienstvorgesetzte eingeräumt.
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c) Regionalentwicklung 3297
Zu den Stärken Niedersachsens gehört die landschaftliche, wirtschaftliche und 3298
kulturelle Vielfalt seiner Landesteile. Eine erfolgreiche Regionalentwicklung muss 3299
diese nutzen, die Stärken eines Raums stärken und Konzepte für eine gezielte 3300
Förderung entwickeln. Dies gilt für verdichtete Räume ebenso wie für die ländlichen 3301
Bereiche. Dabei sollen regionale und interkommunale Zusammenarbeit die 3302
Leistungs- und Verwaltungskraft unserer Städte, Gemeinden und Kreise als Basis 3303
regionaler Entwicklung ergänzen und stärken. Sie dürfen deren 3304
Handlungsmöglichkeiten weder schmälern noch ersetzen.
3305
Das Südniedersachsen-Programm wird fortgesetzt. Wir werden zusätzlich im Land 3306
Wachstumsregionen identifizieren. Ausgehend von den dort gegebenen Stärken und 3307
der gezielten Unterstützung dieser Potenziale sollen zusammen mit Unternehmen 3308
und Kommunen geeignete Kooperationsmodelle entwickelt werden, um die 3309
Wachstumskräfte im Land zu fördern.
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Das Landesraumordnungsprogramm (LROP) und seine Vorgaben für kleinere und 3311
mittlere Gemeinden sollen u. a. für die Bereiche Handel/Gewerbe und 3312
Wohnraum/Siedlungspolitik geöffnet werden.
3313
Wir wollen die Förderung des ländlichen Raumes optimieren und regionale 3314
Zusammenhänge sowie kleinere und mittlere Städte bzw. Gemeinden in der Fläche 3315
besser berücksichtigen. Zu diesem Zweck soll die Leader-Förderung aus dem ELER 3316
bei starker Wirkung für umliegende Orte künftig auch Städte bzw. Gemeinden 3317
zwischen 10.000 und 60.000 Einwohner einschließen können. Darüber hinaus 3318
werden wir die erfolgreiche ELER-Förderung aus dem Landeshaushalt absichern, 3319
sofern die Fondsmittel am Ende der laufenden Förderprogramme nicht ausreichen 3320
sollten. Schließlich wollen wir die Klein- und Mittelstädte im ländlichen Raum durch 3321
ein vom Land finanziertes Programm gesondert unterstützen. Gefördert werden 3322
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sollen investive und konzeptionelle Projekte mit nach Finanzkraft gestaffelten 3323
Zuschüssen.
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Wir prüfen Möglichkeiten der finanziellen Förderung von Projekten der kommunalen 3325
Ebene mit EU-Mitteln. Die Evaluation der bisherigen Praxis wird dabei berücksichtigt.
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