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Landesentwicklung und Kommunen

4. Verwaltung und regionale Entwicklung

3224

Um Innovation, Wachstum und Wohlstand zu fördern, braucht Niedersachsen eine 3225

moderne Verwaltung, die bürgernah und effizient arbeitet, Wachstumskräfte in der 3226

Fläche unterstützt und die Chancen der Digitalisierung nutzt. Leitbild ist eine 3227

Organisation, die Bewährtes erhält und sich auf künftige Herausforderungen einstellt 3228

und bei Veränderungen auf Dialog, Kooperation und Initiativen vor Ort setzt. Eine 3229

strategische Personalentwicklung und mehr Ressourcen für die Ausbildung halten 3230

den öffentlichen Dienst in Niedersachen attraktiv. Zugleich wollen SPD und CDU die 3231

staatliche Verwaltungsstruktur verschlanken und vor allem in der Fläche 3232

leistungsfähiger aufstellen.

3233

a) Personalentwicklung 3234

Ausreichendes, gut ausgebildetes und motiviertes Personal des Landes und der 3235

Kommunen ist die wichtigste Ressource der Verwaltung. Wir werden deshalb die 3236

Weichen für einen attraktiven öffentlichen Dienst stellen, damit wir im Wettbewerb um 3237

talentierte Nachwuchskräfte genügend Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gewinnen.

3238

126

Zugleich wollen SPD und CDU die Anstrengungen verstärken, um im Bereich der 3239

Fort- und Weiterbildung unseren Beschäftigten eine gute Perspektive bieten zu 3240

können.

3241

Es wird eine Personalentwicklungsstrategie für die gesamte Landesverwaltung 3242

aufgestellt und ein Demografiepool eingerichtet. Ziel ist, dass die Beschäftigten und 3243

die Beamtinnen und Beamten möglichst vielfältige Einsatz- und Verwendungsbreite 3244

auf allen Ebenen kennenlernen.

3245

Wir wollen moderne Arbeitszeitmodelle entwickeln, die Vereinbarkeit von Familie und 3246

Beruf sowie Familie und Pflege steigern und das Gesundheitsmanagement 3247

ausbauen. Wir wollen mit einem Programm die Attraktivität der Landesverwaltung 3248

erhöhen.

3249

Um Verwaltungspersonal zu qualifizieren, hat das Studieninstitut in Bad Münder eine 3250

zentrale Rolle. Wir wollen die Kooperation mit der Fachhochschule Osnabrück und 3251

der kommunalen Hochschule bei der Ausbildung für den ehemaligen gehobenen 3252

Dienst ausbauen. Zusätzlich wollen wir wieder eine eigene Verwaltungshochschule 3253

des Landes für die Ausbildung zum ehemaligen gehobenen Dienst errichten.

3254

Essentieller Bestandteil der Aus- und Fortbildung an dieser Einrichtung soll das 3255

Thema Digitalisierung sein.

3256

Parallel zur Einrichtung des neuen Verwaltungsstudiengangs Verwaltungsinformatik 3257

werden wir die Bemühungen zur Personalgewinnung verstärken. Es muss 3258

ausreichend qualifiziertes IT-Fachpersonal für die Landesverwaltung gewonnen und 3259

gehalten werden. 3260

b) Weiterentwicklung der staatlichen Verwaltungsstrukturen 3261

Niedersachsen verfügt über eine leistungsfähige Landesverwaltung. Mit Blick auf die 3262

demografischen Herausforderungen, die Erfordernisse sich wandelnder 3263

Marktbedingungen unserer vor Ort verankerten Unternehmen und auf unser Ziel, 3264

nachhaltig Wohlstand und Wachstum zu sichern, sowie auf das sich ändernde 3265

127

Kommunikationsverhalten der Bürgerinnen und Bürger, will die Koalition die 3266

Leistungsfähigkeit der Landesverwaltung dauerhaft sichern.

3267

Eine moderne Verwaltung muss komplexe Genehmigungsverfahren und Projekte 3268

erfolgreich managen, um Impulse für künftige Wachstumspotenziale in allen 3269

Landesteilen zu setzen. Wir wollen die Potenziale der Informationstechnologien 3270

nutzen, um mit einem leistungsstarken E-Government mehr Bürgerbeteiligung zu 3271

schaffen. SPD und CDU wollen die vorhandenen Personalpotentiale und 3272

Fachkenntnisse bestmöglich nutzen, um Synergien und Effizienz zu erzeugen.

3273

Eine Regierungskommission wird beauftragt, zeitnah unsere Verwaltung unter 3274

Einbeziehung wissenschaftlicher Expertise einer Revision zu unterziehen und 3275

Vorschläge zu ihrer Vereinfachung und Optimierung zu erarbeiten.

3276

Ziel muss es sein, Kundenorientierung und Transparenz auszubauen, Effektivität 3277

und Wirtschaftlichkeit zu erhöhen, Entscheidungsprozesse zu beschleunigen, klare 3278

Zuständigkeiten zu sichern, organisatorische Schnittstellen zu reduzieren und 3279

Synergien zu schaffen.

3280

Im Interesse der Wirtschaft und Kommunen wollen wir raumübergreifende 3281

Großgenehmigungsverfahren in einer Hand zusammenzuführen und effektiv 3282

gestalten. Die Verwaltungsstrukturen wollen wir prozessorientiert auf die 3283

Digitalisierung aller Arbeitsbereiche ausrichten und neue Arbeitsmodelle 3284

ermöglichen.

3285

Die Kommission begleitet auch die Arbeit der Modellkommunen, in denen 3286

Möglichkeiten einer dauerhaften Kommunalisierung ihnen übertragener Aufgaben 3287

bzw. die medienbruchfreie Umsetzung einer digitalen Kommunalverwaltung erprobt 3288

werden.

3289

Bei eilbedürftigen großen Genehmigungsverfahren und dringenden 3290

regionalpolitischen Konfliktfällen (z. B. Schutzgebietsausweisungen) kann die 3291

Landesregierung die jeweils örtlich zuständigen Landesbeauftragten im Einzelfall 3292

per Beschluss mit der federführenden Projektleitung unter direkter Aufsicht der 3293

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jeweils zuständigen Staatssekretäre beauftragen. Für den jeweiligen 3294

fachbehördlichen Projektbereich werden ihnen die Befugnisse als Fach- und 3295

Dienstvorgesetzte eingeräumt.

3296

c) Regionalentwicklung 3297

Zu den Stärken Niedersachsens gehört die landschaftliche, wirtschaftliche und 3298

kulturelle Vielfalt seiner Landesteile. Eine erfolgreiche Regionalentwicklung muss 3299

diese nutzen, die Stärken eines Raums stärken und Konzepte für eine gezielte 3300

Förderung entwickeln. Dies gilt für verdichtete Räume ebenso wie für die ländlichen 3301

Bereiche. Dabei sollen regionale und interkommunale Zusammenarbeit die 3302

Leistungs- und Verwaltungskraft unserer Städte, Gemeinden und Kreise als Basis 3303

regionaler Entwicklung ergänzen und stärken. Sie dürfen deren 3304

Handlungsmöglichkeiten weder schmälern noch ersetzen.

3305

Das Südniedersachsen-Programm wird fortgesetzt. Wir werden zusätzlich im Land 3306

Wachstumsregionen identifizieren. Ausgehend von den dort gegebenen Stärken und 3307

der gezielten Unterstützung dieser Potenziale sollen zusammen mit Unternehmen 3308

und Kommunen geeignete Kooperationsmodelle entwickelt werden, um die 3309

Wachstumskräfte im Land zu fördern.

3310

Das Landesraumordnungsprogramm (LROP) und seine Vorgaben für kleinere und 3311

mittlere Gemeinden sollen u. a. für die Bereiche Handel/Gewerbe und 3312

Wohnraum/Siedlungspolitik geöffnet werden.

3313

Wir wollen die Förderung des ländlichen Raumes optimieren und regionale 3314

Zusammenhänge sowie kleinere und mittlere Städte bzw. Gemeinden in der Fläche 3315

besser berücksichtigen. Zu diesem Zweck soll die Leader-Förderung aus dem ELER 3316

bei starker Wirkung für umliegende Orte künftig auch Städte bzw. Gemeinden 3317

zwischen 10.000 und 60.000 Einwohner einschließen können. Darüber hinaus 3318

werden wir die erfolgreiche ELER-Förderung aus dem Landeshaushalt absichern, 3319

sofern die Fondsmittel am Ende der laufenden Förderprogramme nicht ausreichen 3320

sollten. Schließlich wollen wir die Klein- und Mittelstädte im ländlichen Raum durch 3321

ein vom Land finanziertes Programm gesondert unterstützen. Gefördert werden 3322

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sollen investive und konzeptionelle Projekte mit nach Finanzkraft gestaffelten 3323

Zuschüssen.

3324

Wir prüfen Möglichkeiten der finanziellen Förderung von Projekten der kommunalen 3325

Ebene mit EU-Mitteln. Die Evaluation der bisherigen Praxis wird dabei berücksichtigt.

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