Initiator des Fonds ist die DJE Kapital AG, Pullacher Straße 24, 82049 Pullach, die auch die ausschließliche Vertriebsverant-wortung innehat.
Rechtsanwaltskanzleien
Die Gesellschaft überwacht mögliche Ansprüche der Anleger, welche im Wege von Kapitalmarktsammelklagen durchgesetzt werden können, sowie die Möglichkeiten zur Teilhabe an Aus-zahlungen von US-Settlement-Pools mit Hilfe der Rechtsan-waltskanzlei DRRT, Diaz Reus & Targ LLP, Frankfurt, Miami, Dubai. Durch die Beauftragung der Anwaltskanzlei wird keine rechtliche Beziehung zwischen den Anlegern des Fonds und der Anwaltskanzlei begründet.
Darüber hinaus hat die Gesellschaft keine weiteren für die Ver-waltung des Fonds relevanten Dienstleister beauftragt.
Zahlungen an die Anleger/Verbreitung der Berichte und sonstige Informationen
Durch die Beauftragung der Verwahrstelle ist sichergestellt, dass den Anlegern die Thesaurierungen gutgeschrieben werden bzw. die Anleger die Ausschüttungen erhalten und dass Anteile zurückgenommen werden. Die in diesem Verkaufspros pekt erwähnten Anlegerinformationen können auf dem im Abschnitt
„Verkaufsunterlagen und Offenlegung von Informationen“
angegebenen Wege bezogen werden. Darüber hinaus sind diese Unterlagen auch bei der Verwahrstelle und den Vertriebsstellen zu erhalten.
Weitere von der Gesellschaft verwaltete Investmentvermögen
Von der Gesellschaft werden noch folgende Publikums-Invest-mentvermögen verwaltet, die nicht Inhalt dieses Verkaufs pros-pekts sind:
Hinzu kommen 61 Spezial-Investment vermögen.
Fondsname ISIN
Balanced Smart Global R DE000A1XDYN5
Balanced Smart Global I DE000A2QBG54
Balanced Smart Global N DE000A2QBG62
Basis-Fonds I DE0008478090
Castell Euro ZinsErtrag K DE000A1CUGS9
DC Value One (PT) DE000A0YAX72
DC Value One (IT) DE000A0YAX64
FT EuroGovernments M DE000A0NEBR5
Global Multi Invest DE000A1CUGL4
Global Stability Invest DE000A141WS8
Kapital Privat Portfolio DE000A0MYEF4
Managed ETFplus – Portfolio Balance DE000A0M1UN9 Managed ETFplus – Portfolio Opportunity DE000A0NEBL8 ODDO BHF Algo Global CR-EUR DE000A2JQGV4 ODDO BHF Algo Global CRW-EUR DE0009772988 ODDO BHF Algo Global DRW-EUR DE000A141W00 ODDO BHF Algo Global CNW-EUR DE000A141WT6 ODDO BHF Algo Global CI-EUR DE000A2JQGU6 ODDO BHF Algo Global CIW-EUR DE000A1XDYM7 ODDO BHF Algo Sustainable Leaders CRW-EUR DE0007045437 ODDO BHF Algo Sustainable Leaders CRW-SEK [H]DE000A2QBG88 ODDO BHF Algo Sustainable Leaders DIW-EUR DE000A0RG5Y7 ODDO BHF Algo Sustainable Leaders CNW-EUR DE000A2P5QE2 ODDO BHF Algo Sustainable Leaders CPW-EUR DE000A2P5QF9 ODDO BHF Algo Sustainable Leaders DPW-EUR DE000A2P5QG7 ODDO BHF Algo Sustainable Leaders DRW-EUR DE000A2P5QK9 ODDO BHF Algo Sustainable Leaders CIW-EUR DE000A2QBG05 ODDO BHF Algo Sustainable Leaders Ad missionem DE000A2ATAL1 ODDO BHF EURO Short Term Bond FT CR-EUR DE0008478124 ODDO BHF EURO Short Term Bond FT DR-EURDE000A2JJ1R5 ODDO BHF EURO Short Term Bond FT DP-EUR DE000A3CNED7 ODDO BHF Frankfurt-Effekten-Fonds DR-EUR DE0008478058
Fondsname ISIN
ODDO BHF Frankfurt-Effekten-Fonds DN-EURDE000A141WY6
ODDO BHF Green Bond CR-EUR DE0008478082
ODDO BHF Green Bond CN-EUR DE000A141WX8
ODDO BHF Green Bond CI-EUR DE000A2JQGW2
ODDO BHF Green Bond DI-EUR DE000A2JQGX0
ODDO BHF Green Bond DP-EUR DE000A2JQGY8
ODDO BHF Money Market CR-EUR DE0009770206 ODDO BHF Money Market DR-EUR DE000A0YCBQ8 ODDO BHF Money Market CN-EUR DE000A2QBG39 ODDO BHF Money Market CI-EUR DE000A0YCBR6 ODDO BHF Money Market G-EUR DE000A1CUGJ8 ODDO BHF Polaris Moderate CR-EUR DE000A2JJ1W5 ODDO BHF Polaris Moderate DRW-EUR DE000A0D95Q0 ODDO BHF Polaris Moderate CI-EUR DE000A2JJ1S3 ODDO BHF Polaris Moderate GC-EUR DE000A2JJ1T1 ODDO BHF Polaris Moderate CRW-SEK [H] DE000A2QBG70 ODDO BHF Polaris Moderate CN-EUR DE000A2JJ1V7 ODDO BHF Polaris Moderate CNW-EUR DE000A1XDYL9 ODDO BHF Polaris Moderate DI-EUR DE000A2P5QA0 ODDO BHF Polaris Moderate DIW-EUR DE000A2P5QB8 ODDO BHF Polaris Moderate CIW-EUR DE000A2P5QC6 ODDO BHF Polaris Moderate CN-CHF DE000A2P5QD4
ODDO BHF Werte Fonds DE0007045148
S & H Globale Märkte DE000A0MYEG2
Schmitz & Partner Global Defensiv DE000A0M1UL3 Schmitz & Partner Global Offensiv DE000A0MURD9
Substanz-Fonds A DE000A0NEBQ7
Substanz-Fonds M DE000A2QBG96
Vermögens-Fonds A DE000A0MYEJ6
Vermögens-Fonds M DE000A3CNEC9
Westfalicafonds Aktien Renten DE000A1XDYE4
Land/Markt Unterverwahrer
Ägypten HSBC Kairo
Argentinien Clearstream Banking S.A. Luxembourg Australien BNP Paribas Securities Services Sydney Bangladesch Standard Chartered Bank Dhaka Belgien Euroclear Bank SA/NV Brussels
Botswana Standard Chartered Bank (Singapore) Limited w/Botswana
Brasilien Banco BNP Paribas Brasil S.A.
Bulgarien Clearstream Banking S.A. Luxembourg Bulgarian National Bank
Chile Citibank Europe plc (Luxembourg branch) Euroclear Bank SA/NV Brussels China Standard Chartered Bank Shanghai
SHBC Hong Kong Dänemark Nordea Bank ABP Deutschland DWP Bank Frankfurt/Main
Estland Clearstream Banking S.A. Luxembourg Finnland Nordea Bank ABP
Frankreich Euroclear Bank SA/NV Brussels Ghana Standard Chartered Bank Ghana Griechenland Clearstream Banking S.A. Luxembourg
Citibank Europe plc (Luxembourg branch) Großbritannien Citibank NA. (London branch)
Hongkong Standard Chartered Bank HongKong Indien Standard Chartered Bank Mumbai Indonesien HSBC Jakarta
Irland Citibank N.A. (London branch) Clearstream Banking S.A. Luxembourg Island Clearstream Banking S.A. Luxembourg Israel Bank Hapoalim Tel Aviv
Euroclear Bank SA/NV Brussels Italien Citibank Europe Dublin
Land/Markt Unterverwahrer
Japan MUFG Bank Ltd
Kanada Citibank Canada
Katar HSBC Bank Middle East Ltd. Doha Kenia Standard Chartered Bank Kenya Ltd.
Kolumbien Citibank Europe plc (Luxembourg branch) Kroatien UniCredit Bank Vienna via Zagrebacka Banka
Zagreb
Kuwait HSBC Middle East Ltd. Kuwait City Lettland Clearstream Banking S.A. Luxembourg Litauen Clearstream Banking S.A. Luxembourg Luxemburg Clearstream Banking S.A. Luxembourg Malaysia HSBC Kuala Lumpur
Marokko BNP Paribas via Banque Marocaine Mexiko Citibank Europe plc (Luxembourg branch) Neuseeland BNP Paribas Securities Services Sydney Niederlande Euroclear Bank SA/NV Brussels Nigeria Standard Chartered Bank Nigeria Norwegen Nordea Bank ABP
Oman HSBC Bank Oman S.A.O.G.
Österreich Raiffeisen Bank International AG Pakistan Standard Chartered Bank (Pakistan) Ltd.
Karachi
Peru Euroclear Bank SA/NV Brussels Philippinen HSBC Manila
Polen Bank Handlowy W Warszawie Portugal Euroclear Bank SA/NV Brussels
Clearstream Banking S.A. Luxembourg Rumänien UniCredit Bank S.A.
Unterverwahrung
Die Verwahrstelle hat die Verwahrung in den nachfolgenden Ländern auf ein anderes Unternehmen (Unterverwahrer) übertragen:
Land/Markt Unterverwahrer
Russland AO Unicredit Bank Moscow Euroclear Bank SA/NV Brussels
Sambia Standard Chartered Bank (Singapore) Limited w/Zambia
Saudi-Arabien HSCB Saudi Arabia Ltd Riyadh Schweden Nordea Bank ABP filial i Sverige Schweiz Credit Suisse AG Zürich
Serbien UniCredit Bank Serbia A.D. Belgrade Singapur HSBC Singapore
Slowakische
Republik Raiffeisen Bank International AG Wien Slowenien Raiffeisen Bank International AG Wien Spanien Deutsche Bank Barcelona
Sri Lanka Standard Chartered Bank Colombo Südafrika Standard Chartered Bank Südkorea HSBC Seoul
Taiwan Standard Chartered Bank (Taiwan) Ltd Taipei Thailand Standard Chartered Bank (Singapore) Limited
w/Thailand Tschechische
Republik Ceskoslovenska Obchodni Banka AS Prague Türkei Turkish Ekonomi Banksai (TEB) Istanbul Ungarn Citibank Europe plc (Hungarian branch) Vereinigte
Arabische Emirate HSBC Middle East Ltd. Dubai Vereinigte Staaten
von Amerika Brown Brothers Harriman New York Clearstream Banking S.A. Luxembourg Vietnam HSBC Bank (Vietman) Ltd.
WAEMU* Standard Chartered Bank Cote d’Ivoire S.A.
* West African Economic and Monetary Union
Allgemeine Anlagebedingungen Allgemeine Anlagebedingungen zur Rege-lung des Rechtsverhältnisses zwischen den Anlegern und der ODDO BHF Asset Management GmbH, Düsseldorf („Gesell-schaft“), für die von der Gesellschaft ver walteten Sondervermögen gemäß der OGAW-Richtlinie, die nur in Verbindung mit den für das jeweilige OGAW-Sonder ver-mögen aufgestellten „Besonderen Anlage-bedingungen“ gelten.
§ 1 Grundlagen
1. Die Gesellschaft ist eine OGAW-Kapi-talverwaltungsgesellschaft und unterliegt den Vorschriften des Kapitalanlagegesetzbuches („KAGB“).
2. Die Gesellschaft legt das bei ihr einge-legte Geld im eigenen Namen für gemein-schaftliche Rechnung der Anleger nach dem Grundsatz der Risikomischung in den nach dem KAGB zugelassenen Vermögensgegen-ständen gesondert vom eigenen Vermögen in Form eines OGAW-Sondervermögens an.
Über die sich hieraus ergebenden Rechte der Anleger werden Sammelurkunden ausgestellt.
Der Geschäftszweck des OGAW-Sonderver-mögens ist auf die Kapitalanlage gemäß einer festgelegten Anlagestrategie im Rahmen einer kollektiven Vermögensverwaltung mittels der bei ihm eingelegten Mittel beschränkt; eine operative Tätigkeit und eine aktive unter-nehmerische Bewirtschaftung der gehaltenen Vermögensgegenstände ist ausgeschlossen.
3. Das Rechtsverhältnis zwischen Gesell-schaft und dem Anleger richtet sich nach den Allgemeinen Anlagebedingungen und Besonderen Anlagebedingungen des OGAW-Sondervermögens und dem KAGB.
§ 2 Verwahrstelle
1. Die Gesellschaft bestellt für das OGAW-Sondervermögen ein Kreditinstitut als Ver-wahrstelle; die Verwahrstelle handelt unab-hängig von der Gesellschaft und ausschließlich im Interesse der Anleger.
2. Die Aufgaben und Pflichten der Ver-wahrstelle richten sich nach dem mit der Gesellschaft geschlossenen Verwahrstellen-vertrag, nach dem KAGB und den Anlage-bedingungen.
3. Die Verwahrstelle kann Verwahrauf-gaben nach Maßgabe des § 73 KAGB auf ein anderes Unternehmen (Unterverwahrer) auslagern. Näheres hierzu enthält der Ver-kaufsprospekt.
4. Die Verwahrstelle haftet gegenüber dem OGAW-Sondervermögen oder gegenüber den Anlegern für das Abhandenkommen eines verwahrten Finanzinstrumentes im Sinne des
§ 72 Absatz 1 Nr. 1 KAGB durch die Verwahr-stelle oder durch einen Unterverwahrer, dem die Verwahrung von Finanzinstrumenten nach § 73 Absatz 1 KAGB übertragen wurde.
Die Verwahrstelle haftet nicht, wenn sie nachweisen kann, dass das Abhandenkommen auf äußere Ereignisse zurückzuführen ist, de-ren Konsequenzen trotz aller angemessenen Gegenmaßnahmen unabwendbar waren. Wei-tergehende Ansprüche, die sich aus den Vor-schriften des bürgerlichen Rechts auf Grund von Verträgen oder unerlaubten Handlungen ergeben, bleiben unberührt. Die Verwahr-stelle haftet auch gegenüber dem OGAW-Sondervermögen oder den Anlegern für sämt-liche sonstigen Verluste, die diese dadurch erleiden, dass die Verwahrstelle fahrlässig oder vorsätzlich ihre Verpflichtungen nach den Vorschriften des KAGB nicht erfüllt. Die Haftung der Verwahrstelle bleibt von einer etwaigen Übertragung der Verwahraufgaben nach Absatz 3 Satz 1 unberührt.
§ 3 Fondsverwaltung
1. Die Gesellschaft erwirbt und verwaltet die Vermögensgegenstände im eigenen Na-men für gemeinschaftliche Rechnung der Anleger mit der gebotenen Sachkenntnis, Redlichkeit, Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit.
Sie handelt bei der Wahrnehmung ihrer Auf-gaben unabhängig von der Verwahrstelle und ausschließlich im Interesse der Anleger.
2. Die Gesellschaft ist berechtigt, mit dem von den Anlegern eingelegten Geld die Ver-mögensgegenstände zu erwerben, diese wie-der zu veräußern und den Erlös anwie-derweitig anzulegen; sie ist ferner ermächtigt, alle sich aus der Verwaltung der Vermögensgegen-stände ergebenden sonstigen Rechtshandlun-gen vorzunehmen.
3. Die Gesellschaft darf für gemeinschaft-liche Rechnung der Anleger weder Gelddar-lehen gewähren noch Verpflichtungen aus einem Bürgschafts- oder einem Garantie-vertrag eingehen; sie darf keine Vermögens-gegenstände nach Maßgabe der §§ 193, 194 und 196 KAGB verkaufen, die im Zeitpunkt des Geschäftsabschlusses nicht zum OGAW-Sondervermögen gehören. § 197 KAGB bleibt unberührt.
§ 4 Anlagegrundsätze
Das OGAW-Sondervermögen wird unmittel-bar oder mittelunmittel-bar nach dem Grundsatz der Risikomischung angelegt. Die Gesellschaft soll für das OGAW-Sondervermögen nur
solche Vermögensgegenstände erwerben, die Ertrag und/oder Wachstum erwarten lassen.
Sie bestimmt in den „Besonderen Anlagebe-dingungen“, welche Vermögensgegenstände für das OGAW-Sondervermögen erworben werden dürfen.
§ 5 Wertpapiere
Sofern die „Besonderen Anlagebedingungen“
keine weiteren Einschränkungen vorsehen, darf die Gesellschaft vorbehaltlich des § 198 KAGB für Rechnung des OGAW-Sonderver-mögens Wertpapiere nur erwerben, wenn a) sie an einer Börse in einem Mitgliedstaat
der Europäischen Union oder in einem an-deren Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zum Handel zugelassen oder in einem dieser Staaten an einem anderen organisierten Markt zugelassen oder in diesen einbezo-gen sind,
b) sie ausschließlich an einer Börse außer-halb der Mitgliedstaaten der Europä-ischen Union oder außerhalb der anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zum Handel zugelassen oder in einem dieser Staaten an einem anderen organisierten Markt zugelassen oder in diesen einbe-zogen sind, sofern die Wahl dieser Börse oder dieses organisierten Marktes von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungs-aufsicht („BaFin“) zugelassen ist*, c) ihre Zulassung an einer Börse in einem
Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zum Handel oder ihre Zulassung an einem organisierten Markt oder ihre Einbeziehung in diesen Markt in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertrags-staat des Abkommens über den Europä-ischen Wirtschaftsraum nach den Ausga-bebedingungen zu beantragen ist, sofern die Zulassung oder Einbeziehung dieser Wertpapiere innerhalb eines Jahres nach ihrer Ausgabe erfolgt,
d) ihre Zulassung an einer Börse zum Handel oder ihre Zulassung an einem organisierten Markt oder die Einbeziehung in diesen Markt außerhalb der Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder außerhalb der anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum nach den Ausgabebedingungen zu beantra-gen ist, sofern die Wahl dieser Börse oder dieses organisierten Marktes von der BaFin zugelassen ist und die Zulassung oder Ein-beziehung dieser Wertpapiere innerhalb eines Jahres nach ihrer Ausgabe erfolgt,
* Die Börsenliste wird auf der Internetseite der BaFin unter www.bafin.de veröffentlicht.