D. BEWERTUNG FÜR SOLVABILITÄTSZWECKE
D.1 VERMÖGENSWERTE
Es bestehen keine wesentlichen Unterschiede zwi-schen den Grundlagen, Methoden und wichtigsten An-nahmen, die bei der Bewertung für Solvabilitätszwecke hinsichtlich der Vermögenswerte auf Gruppenebene verwendet werden, und denen, die auf Ebene der Toch-terunternehmen verwendet werden.
Bewertung der Anlagen, Darlehen und Hypotheken Die folgende Übersicht zeigt die Unterposten und Werte der Anlagen, Darlehen und Hypotheken nach Sol-vency II und HGB sowie deren Bewertungsunterschiede zum Stichtag.
ANLAGEN, DARLEHEN UND HYPOTHEKEN
Werte in T€ Bewertungsstufe Solvency II
31.12.2019 HGB
31.12.2019 Unterschied SII vs. HGB
Immobilien (außer zur Eigennutzung) Stufe 3 1.314 715 599
Anteile an verbundenen Unternehmen, einschließlich Beteiligungen Stufe 3 1.723.851 1.190.109 533.742
Aktien
Aktien - nicht notiert Stufe 3 185.508 67.147 118.360
Anleihen
Staatsanleihen Stufe 1 und 3 3.265.440 2.678.016 587.424
Unternehmensanleihen Stufe 1 und 3 7.581.871 6.737.575 844.296
Strukturierte Schuldtitel Stufe 3 60.420 53.080 7.340
Besicherte Wertpapiere Stufe 3 57 57 —
Organismen für gemeinsame Anlagen Stufe 1 und 3 4.788.363 4.281.230 507.133
Einlagen außer Zahlungsmitteläquivalente Stufe 3 46.280 46.280 —
Vermögenswerte für index- und fondsgebundene Verträge Stufe 1 125.216 125.216 —
Darlehen und Hypotheken
Policendarlehen Stufe 3 15.484 15.484 —
Darlehen und Hypotheken an Privatpersonen Stufe 3 1.129.879 1.066.172 63.707
18.923.684 16.261.083 2.662.601
Immobilien (außer zur Eigennutzung)
Vermietete Immobilien werden für Solvabilitätszwecke zum Ertragswert bewertet. Im Jahresabschluss werden Immobilien zu Anschaffungskosten vermindert um plan-mäßige und ggf. außerplanplan-mäßige Abschreibungen be-wertet. Bewertungsunterschiede zu Solvency II in Höhe von 599 T€ ergeben sich zwischen dem auf aktuellen Stichtagsdaten (Mieterträge, Zinssätze) ermittelten Er-tragswert und den durch die Abschreibungsbeträge ge-minderten historischen Anschaffungskosten.
Anteile an verbundenen Unternehmen einschließ-lich Beteiligungen
Unter diesem Posten werden Gesellschaftsanteile (Ak-tien und GmbH-Anteile) ausgewiesen, an denen die VHV Gruppe eine Anteilsquote von mindestens 20 % (Kapital- oder Stimmrechte) hält.
Gesellschaftsanteile werden für Solvabilitätszwecke grundsätzlich nach der angepassten Equity- oder der IFRS Equity-Methode bewertet. In Einzelfällen werden Gesellschaftsanteile mit dem HGB-Zeitwert bewertet.
Im Jahresabschluss erfolgt die Bewertung höchstens zu Anschaffungskosten, ggf. vermindert um außerplanmä-ßige Abschreibungen, soweit nach Einschätzung der
VHV Gruppe der beizulegende Zeitwert der Anteile dau-erhaft unter den Anschaffungskosten liegt.
Es ergeben sich Bewertungsunterschiede in Höhe von 533.742 T€.
Aktien – nicht notiert
Nicht börsennotierte Aktien und andere Unterneh-mensanteile werden für Solvabilitätszwecke mit den HGB-Zeitwerten und in zwei Fällen mit dem Zeitwert gemäß der angepassten Equity-Methode bewertet. Im Jahresabschluss erfolgt die Bewertung höchstens zu Anschaffungskosten. Daraus resultiert ein Bewertungs-unterschied zwischen Solvency II und HGB in Höhe von 118.360 T€.
Staatsanleihen und Unternehmensanleihen
Börsennotierte Staatsanleihen und Unternehmensanlei-hen werden für Solvabilitätszwecke mit den Börsenkur-sen am jeweiligen Stichtag zuzüglich der abgegrenzten Zinsen bewertet. Sofern keine Notierung vorliegt, erfolgt die Bewertung mittels Barwertmethode sowie ggf. mit Hilfe eines geeigneten Optionspreismodells.
Im Jahresabschluss werden Anleihen höchstens zu fort-geführten Anschaffungskosten bzw. zwingend mit dem niedrigeren beizulegenden Zeitwert bewertet, sofern diese nicht dem Anlagevermögen zugeordnet wurden.
Anleihen, die dem Anlagevermögen zugeordnet wur-den, werden ebenfalls höchstens zu fortgeführten An-schaffungskosten bewertet, soweit die Wertminderung aus Sicht der VHV Gruppe nicht als dauerhaft einge-schätzt wird. Wird die Wertminderung der Anleihen da-gegen als dauerhaft eingeschätzt, so werden die Anlei-hen zum niedrigeren beizulegenden Zeitwert bewertet.
Bewertungsunterschiede in Höhe von 1.431.720 T€ er-geben sich erneut aufgrund der höheren Zeitwerte der Anleihen im Vergleich zum Anschaffungskostenprinzip für die Bewertung im Jahresabschluss.
Strukturierte Schuldtitel
Strukturierte Schuldtitel werden für Solvabilitätszwecke mit der Barwertmethode sowie einem geeigneten Opti-onspreismodell bewertet.
Im Jahresabschluss erfolgt die Bewertung zu fortgeführ-ten Anschaffungskosfortgeführ-ten. Da diese Titel dauerhaft ge-halten werden sollen, erfolgen außerplanmäßige Ab-schreibungen nur, soweit nach Einschätzung der VHV Gruppe mit einer vollständigen Rückzahlung des Nominalwertes bei Fälligkeit nicht mehr gerechnet wird.
Bewertungsunterschiede zwischen Solvency II und HGB ergeben sich in Höhe von 7.340 T€.
Besicherte Wertpapiere
Besicherte Wertpapiere (ABS-Titel) werden für Solvabi-litätszwecke mit der Barwertmethode und ggf. mit Hilfe eines geeigneten Optionspreismodells bewertet.
Die Bewertung der besicherten Wertpapiere im Jahres-abschluss erfolgt nach den gleichen Verfahren wie für Staats- und Unternehmensanleihen.
Organismen für gemeinsame Anlagen
Investmentfondsanteile (Spezialfonds für Wertpapiere und Immobilien, Publikumsfonds in Form von Aktien-, Renten-, Immobilien- und gemischten Fonds) werden für Solvabilitätszwecke mit dem Rücknahmepreis der Kapitalverwaltungsgesellschaft bewertet. Dieser ergibt sich in Abhängigkeit der verwalteten Vermögenswerte aus börsentäglichen Schlusskursen bzw. den Kursen, die mit alternativen Bewertungsmethoden abgeleitet werden, sofern für bestimmte Vermögenswerte keine Marktpreise von aktiven Märkten vorliegen.
Im Jahresabschluss erfolgt die Bewertung höchstens zu Anschaffungskosten. Daraus resultiert der ausgewie-sene Bewertungsunterschied in Höhe von 507.133 T€.
Einlagen außer Zahlungsmitteläquivalente
Einlagen außer Zahlungsmitteläquivalente werden für Solvabilitätszwecke zum Nennwert bewertet.
Im Jahresabschluss erfolgt die Bewertung von Einlagen außer Zahlungsmitteläquivalente ebenfalls zum Nenn-wert. Bewertungsunterschiede zwischen Solvency II und HGB ergeben sich dadurch nicht.
Vermögenswerte für fonds- und indexgebundene Verträge
Als Vermögenswerte für fonds- und indexgebundene Verträge werden in der Lebensversicherung der VHV Gruppe nur Investmentanteile im Anlagestock für fondsgebundene Lebensversicherungen ausgewiesen.
Diese Investmentanteile werden für Solvabilitätszwecke wie auch im Jahresabschluss zum beizulegenden Zeit-wert beZeit-wertet. BeZeit-wertungsunterschiede ergeben sich dadurch nicht.
Policendarlehen
Policendarlehen werden für Solvabilitätszwecke wie im Jahresabschluss zum Nennwert oder dem niedrigeren beizulegenden Wert bewertet. Bewertungsunterschiede zwischen Solvency II und HGB ergeben sich dadurch nicht.
Darlehen und Hypotheken an Privatpersonen Der Posten Darlehen und Hypotheken umfasst Hypo-thekendarlehen im Bereich der Lebensversicherung.
Hypothekendarlehen werden für Solvabilitätszwecke mit der Barwertmethode und einem geeigneten Options-preismodell bewertet. Im Jahresabschluss erfolgt die Bewertung zu Anschaffungskosten, die dem Nennwert der Darlehen entsprechen.
Bewertungsunterschiede resultieren aus den nach der Barwertmethode ermittelten höheren Zeitwerten und den Nennwerten der Hypothekendarlehen im Jahresab-schluss.
Bewertung der sonstigen Vermögensgegenstände Die folgende Übersicht zeigt die Unterposten und Werte der sonstigen Vermögenswerte nach Solvency II und HGB sowie deren Bewertungsunterschiede zum Stich-tag.
SONSTIGE VERMÖGENSWERTE
Werte in T€ Bewertungsstufe Solvency II
31.12.2019 HGB
31.12.2019 Unterschied SII vs. HGB
Immaterielle Vermögenswerte — — 57.170 –57.170
Latente Steueransprüche — — 348.121 –348.121
Überschuss bei den Altersversorgungsleistungen — — 8.117 –8.117
Sachanlagen für den Eigenbedarf Stufe 3 195.859 127.900 67.959
Einforderbare Beträge aus Rückversicherungsverträgen — 223.010 333.037 –110.028
Forderungen gegenüber Versicherungen und Vermittlern Stufe 3 63.202 63.202 —
Forderungen gegenüber Rückversicherern Stufe 3 15.039 15.039 —
Forderungen (Handel, nicht Versicherung) Stufe 3 65.163 65.163 —
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente Stufe 1 201.039 201.039 —
Sonstige nicht an anderer Stelle ausgewiesene Vermögenswerte Stufe 3 40.378 40.378 —
Gesamt 803.690 1.259.165 –455.475
Immaterielle Vermögenswerte
Die VHV Gruppe hält am Berichtsstichtag erworbene Softwarelizenzen und selbsterstellte Softwareanwen-dungen als immaterielle Vermögenswerte. Diese Ver-mögenswerte werden in der Solvabilitätsübersicht mit null bewertet, da die erworbenen Softwarelizenzen nicht veräußerbar sind und die selbsterstellten Softwarean-wendungen speziell für die Belange der VHV Gruppe erstellt wurden. Im Jahresabschluss werden nur erwor-bene Softwarelizenzen erfasst und zu fortgeführten An-schaffungskosten bewertet.
Latente Steueransprüche
In der VHV Gruppe entstanden aufgrund von Bewer-tungsunterschieden zwischen Solvency II und HGB in der Solvabilitätsübersicht latente Steuerschulden. Die entsprechende Erläuterung findet sich in D.3.
Überschuss bei den Altersversorgungsleistungen Der Posten entsteht in der VHV Gruppe, soweit Pensi-onsverpflichtungen durch Ansprüche aus Rückde-ckungsversicherungen mehr als ausgeglichen sind oder aufgrund konzerninterner Rückdeckungsversicherun-gen eine Saldierung mit PensionsverpflichtunRückdeckungsversicherun-gen nicht zulässig ist. In der Solvabilitätsübersicht werden hinge-gen alle Rentenzahlungsverpflichtunhinge-gen, die leistungs-kongruent bei einem externen Versicherer rückgedeckt sind, in Höhe des zugehörigen Aktivwertes angesetzt und die Pensionsrückstellung mit dem entsprechenden Aktivwert aus der Rückdeckungsversicherung saldiert.
Die Position weist in der Solvabilitätsübersicht daher ei-nen Wert von null aus. In der HGB-Bilanz ist ein Betrag von 8.117 T€ enthalten, der lediglich aus unterschiedli-chen Parametern bei der Bewertung von Aktivwerten aus Rückdeckungsversicherungen (mit Rechnungs-grundlagen 2. Ordnung) und Pensionsrückstellungen (mit durchschnittlichen Zinssätzen der letzten zehn Jahre gemäß HGB) resultiert. Eine Saldierung auch konzerninterner Rückdeckungsversicherung ist unter HGB zulässig.
Sachanlagen für den Eigenbedarf
Die Bewertung der unter diesem Position ausgewiese-nen Immobilien erfolgt für Solvabilitätszwecke zum Er-tragswert. Dem stehen im Jahresabschluss Anschaf-fungskosten vermindert um planmäßige und außerplan-mäßige Abschreibungen gegenüber.
Der Unterschiedsbetrag gliedert sich in stille Reserven aus den Objekten sowie einen positiven Effekt aus der HGB-Zwischengewinneliminierung im Konzern.
EINFORDERBARE BETRÄGE AUS RÜCKVERSICHERUNGSVERTRÄGEN
Werte in T€ Solvency II
31.12.2019 HGB
31.12.2019 Unterschied SII vs. HGB Nichtlebensversicherungen und nach Art der
Nichtlebensversicherung betriebenen Krankenversicherungen Nichtlebensversicherung (außer Krankenversicherung)
Selbst abgeschlossenes und übernommenes proportionales Versicherungsgeschäft
Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung 33.310 76.203 –42.893
Sonstige Kraftfahrtversicherung 16.022 21.751 –5.729
See-, Luftfahrt- und Transportversicherung 3 49 –46
Feuer- und andere Sachversicherungen 76.437 84.617 –8.180
Allgemeine Haftpflichtversicherung 98.564 134.104 –35.540
Kredit- und Kautionsversicherung — 1 –1
Beistand –911 –717 –194
Verschiedene finanzielle Verluste 377 773 –396
Übernommenes nichtproportionales Versicherungsgeschäft
Nichtproportionale Unfallrückversicherung — 163 –163
Nichtproportionale Sachrückversicherung –45 1 –46
Nach Art der Nichtlebensversicherung betriebene Krankenversicherungen Selbst abgeschlossenes und übernommenes proportionales Versicherungsgeschäft
Einkommensersatzversicherung –2.601 –929 –1.672
Lebensversicherungen und nach Art der Lebensversicherung betriebene Krankenversicherungen außer Krankenversicherungen und fonds- und indexgebundene Versicherungen
Nach Art der Lebensversicherung betriebene Krankenversicherungen
Krankenversicherung (nach Art der Lebensversicherung) –3.035 — –3.035
Renten aus Nichtlebensversicherungsverträgen und
im Zusammenhang mit Krankenversicherungsverpflichtungen 1.839 1.875 –37
Lebensversicherungen außer Krankenversicherungen und fonds- und indexgebundene Versicherungen
Versicherungen mit Überschussbeteiligung –12.308 2.762 –15.070
Renten aus Nichtlebensversicherungsverträgen und im Zusammenhang mit anderen
Versicherungsverpflichtungen (mit Ausnahme von Krankenversicherungsverpflichtungen) 15.339 12.413 2.927
Lebensrückversicherung –27 –27 —
Gesamt 223.010 333.037 –110.028
Einforderbare Beträge aus Rückversicherungsver-trägen
Die einforderbaren Beträge aus Rückversicherungsver-trägen (Anteile der Rückversicherung an den versiche-rungstechnischen Rückstellungen) werden für Solvabili-tätszwecke nach aktuariellen Verfahren bewertet. Hin-sichtlich der aktuariellen Verfahren wird auf Kapitel D.2 verwiesen.
Die Ermittlung des besten Schätzwertes der einfordbaren Beträge aus Rückversicherungsverträgen er-folgte auf Basis der nach aktuariellen Verfahren ermit-telten versicherungstechnischen Rückstellungen pro Geschäftsbereich, wie sie im Kapitel D.2 erläutert sind.
Die einforderbaren Beträge wurden nach derselben Segmentierung wie für die versicherungstechnischen Rückstellungen berechnet.
Eine Anpassung für das Gegenparteiausfallrisiko der Anteile der Rückversicherer an den versicherungstech-nischen Rückstellungen wurde vorgenommen.
Im Jahresabschluss werden die Anteile der Rückversi-cherer an den versicherungstechnischen Rückstellun-gen nach den RückversicherungsverträRückstellun-gen einzeln be-rechnet und angesetzt.
Aufgrund der unterschiedlichen Bewertungsverfahren ergibt sich ein Bewertungsunterschied von –110.028 T€
zwischen Solvency II und HGB.
Forderungen gegenüber Versicherungen und Ver-mittlern, Forderungen gegenüber Rückversicherun-gen, Forderungen (Handel, nicht Versicherung) Die genannten Forderungsposten sind für Solvabilitäts-zwecke grundsätzlich mit den HGB-Buchwerten (An-schaffungskosten, die dem Nennwert entsprechen) be-wertet. Bewertungsunterschiede zwischen Solvency II und HGB ergeben sich nicht.
In der Position Forderungen gegenüber Versicherungen und gegenüber Vermittlern werden nur überfällige Be-träge ausgewiesen.
Die Position Forderungen gegenüber Rückversicherern umfasst Beträge überfälliger Zahlungen, bei denen es sich nicht um einforderbare Beträge aus Rückversiche-rungsverträgen handelt.
Zahlungsmittel- und Zahlungsmitteläquivalente Die Bewertung der Zahlungsmittel und Zahlungsmittel-äquivalente erfolgt zum Nennwert. Zahlungsmittel in Fremdwährung werden zum Stichtagskurs in Euro um-gerechnet.
Diskontierungseffekte sind hier nicht vorhanden. Bewer-tungsunterschiede zwischen Solvency II und HGB erge-ben sich dadurch nicht.
Sonstige nicht an anderer Stelle ausgewiesene Ver-mögenswerte
Die unter dieser Position ausgewiesenen Vermögens-werte sind grundsätzlich für Solvabilitätszwecke mit den HGB-Buchwerten (Anschaffungskosten, die dem Nenn-wert entsprechen) beNenn-wertet.
Leasingverhältnisse
Im Rahmen von Leasingvereinbarungen wird zwischen Finanzierungs- und Operating-Leasing unterschieden.
Die VHV Gruppe ist ausschließlich Leasingnehmer und verfügt nur über Operating-Leasingvereinbarungen für die Miete von Büroflächen und Kfz-Stellplätzen, die Miete eines Servers sowie für das Leasing von Kfz in der Vermögensklasse Sachanlagen.
Die Nutzungsrechte sowie die Leasingverbindlichkeiten der Leasingvereinbarungen nach IFRS 16 werden nicht in der Solvabilitätsübersicht angesetzt, da die Auswir-kungen auf die Eigenmittel unwesentlich sind.