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Vermögen und Schulden

Im Dokument Jahresbericht Land 2002 [1642] (Seite 86-91)

1 Vermögensnachweis

324 Gemäß § 73 LHO ist über das Vermögen und die Schulden des Landes ein Nach-weis zu erbringen, der der Bürgerschaft und dem Rechnungshof zusammen mit der Haushaltsrechnung vorzulegen ist (§ 86 LHO). Der Vermögensnachweis der Freien Hansestadt Bremen zum 31. Dezember 2000 ist auf S. 43 als Anlage 3 der Haus-haltsrechnung dargestellt (s. a. Tz. 22). Er enthält die Bestände an Vermögen und Schulden am Jahresanfang, deren Veränderungen im Laufe des Jahres und die sich daraus ergebenden Bestände am Jahresende. Die Vermögens- und Schuldenpos-ten des Nachweises sind in der Anlage 3 näher erläutert (s. S. 44 ff. der Haushalts-rechnung). Darüber hinaus liegen dem Rechnungshof weitergehende prüfungsfähige Unterlagen zum Vermögensnachweis vor.

325 Der Senator für Finanzen hat - wie im Vorjahr - davon Abstand genommen, in dem Vermögensnachweis das Sondervermögen Bremer Kapitaldienstfonds mit

aufzufüh-ren. Er hat es stattdessen als Anlage 4 der Haushaltsrechnung nachrichtlich darge-stellt (s. a. Tz. 24). Angesichts der inzwischen gegründeten und in Gründung befind-lichen weiteren bremischen Sondervermögen hält es der Rechnungshof für geboten, künftig eine Darstellungsform zu wählen, die auf den ersten Blick Rückschlüsse auf den gesamten bremischen Vermögens- und Schuldenstand zulässt („Konzernbe-trachtung“).

2 Überwachung des Staatsschuldbuches

326 Gemäß § 1 Abs. 2 des Bremischen Schuldbuchgesetzes vom 2. Juli 1954 (SaBremR 63 - b - 1) obliegt dem Rechnungshof die Überwachung des vom Senator für Finan-zen zu führenden Staatsschuldbuches. Das Staatsschuldbuch besteht seit Mitte 1995 nur noch aus Teil A. Dort werden die in Buchschulden umgewandelten Schuld-verschreibungen und die durch Barzahlung des Kaufpreises für Schuldverschreibun-gen begründeten Buchschulden (Staatsanleihen, Kassen- und Landesobligationen, unverzinsliche Schatzanweisungen) der Freien Hansestadt Bremen dokumentiert (s.

hierzu im Einzelnen Jahresbericht - Land - 1997, Tz. 108).

327 Der Senator für Finanzen hat dem Rechnungshof die am 31. Dezember 2000 valutierenden Einträge im Staatsschuldbuch nachgewiesen. Nachdem acht Kredite im Jahr 2000 endfällig geworden und neue Kredite nicht aufgenommen worden wa-ren, wurden per 31. Dezember 2000 noch 14 Einzelkredite mit einem

Gesamt-Nennwert von rd. 539,3 Mio. Euro im Schuldbuch geführt. Dieser Stand hat sich nach einer örtlichen Prüfung im Dezember 2001 beim Senator für Finanzen bestätigt.

328 Auf das bremische Staatsschuldbuch waren bisher die Vorschriften des Reichs-schuldbuchgesetzes (RSchbG) i. d. F. der Bekanntmachung vom 31. Mai 1910 (RGBl. S. 840) und der Verordnung über die Änderung des Reichsschuldbuchgeset-zes vom 17. November 1939 (RGBl. I S. 2298) entsprechend anzuwenden. Am 1.

Januar 2002 ist das Gesetz zur Neuordnung des Schuldbuchrechts des Bundes und der Rechtsgrundlagen der Bundesschuldenverwaltung (Bundeswertpapierverwal-tungsgesetz vom 11. Dezember 2001 - BWpVerwG, BGBl. I S. 3519) in Kraft getre-ten. In Bremen und in anderen Bundesländern ist vorgesehen, die Landesschuld-buchgesetze anzupassen.

3 Bürgschaften und Garantien

329 Die in § 16 Abs. 1 Nrn. 1 und 2, § 16 Abs. 2 und § 12 Abs. 10 HG 2000 festgesetzten Betragsgrenzen für neu zu übernehmende Bürgschaften, Garantien oder sonstige Gewährleistungen in Höhe von insgesamt 760 Mio. DM wurden insgesamt nur in Hö-he von rd. 144,6 Mio. DM ausgeschöpft.

330 Die Bürgschafts- und Garantieverpflichtungen haben sich im Jahre 2000 wie folgt entwickelt:

Gesamtstand am 1. Januar 2000 2.958.963.642,43 DM

Veränderungen

• bei den Bürgschaften für den Woh-nungsbau

Zugänge 4.597.018,00 DM

Abgänge/Tilgung - 19.704.958,56 DM - 15.107.940,56 DM

• bei den Bürgschaften

zur Förderung der Schifffahrt einschl. der Fischerei und des Schiffbaus

Zugänge -,-- Abgänge/Tilgung - 62.789.869,95 DM - 62.789.869,95 DM

• bei den Bürgschaften für Wirtschaftskredite

Zugänge 110.496.800,30 DM

Abgänge/Tilgung - 677.635.093,00 DM - 567.138.292,70 DM

• aus der Haftung für Leihgaben im Bereich Kunst und Kultur

Zugänge 34.114.441,00 DM

Abgänge - 33.762.441,00 DM 352.000,00 DM

Gesamtstand am 31. Dezember 2000 2.314.279.539,22 DM

Der Gesamtstand verteilt sich auf:

• Bürgschaften für den Wohnungsbau 561.252.666,14 DM

• Bürgschaften zur Förderung der Schifffahrt einschl. der Fischerei und des Schiffbaus

57.829.164,68 DM

• Bürgschaften für Wirtschaftskredite 1.693.027.579,40 DM

• Bürgschaften aus der Haftung für Leihgaben im Bereich Kunst und Kultur

2.170.129,00 DM

331 Darüber hinaus haftet die Freie Hansestadt Bremen ab dem 15. Juni 1999 nach § 5a des Gesetzes zur Übertragung von Aufgaben staatlicher Förderung auf juristische Personen des Privatrechts vom 26. Mai 1998 (Brem.GBl. S. 134) in der Fassung vom 1. Juni 1999 (Brem.GBl. S. 138) u. a. für Gelddarlehen, die von der Bremer Aufbau-Bank GmbH (BAB) aufgenommen wurden. Diese Gelddarlehen beliefen sich zum 31.

Dezember 2000 auf rd. 143.923.660 DM (rd. 73.587 Tsd. €).

332 Nachdem das Bürgschaftsgeschäft am 15. Dezember 1999 von der Freien Hanse-stadt Bremen (Land und Stadtgemeinde) weitgehend auf die Bremer Investitions-Gesellschaft mbH und die BAB übertragen worden war, wurden Provisionen und Rückflüsse zum größten Teil über das Treuhandvermögen vereinnahmt bzw. ver-ausgabt. Das Bürgschaftsgeschäft im Bereich des Wohnungsbaus sowie die Abwick-lung von Rückbürgschaften gegenüber der Bürgschaftsbank Bremen GmbH und der Bürgschaftsbank des Bremischen Handwerks wurden nicht übertragen. Provisionen und Rückflüsse sowie Inanspruchnahmen dieses Bereichs wurden im Haushalt ver-einnahmt bzw. verausgabt.

333 Im Jahre 2000 wurden im Haushalt bzw. im Treuhandvermögen vereinnahmt:

• Provisionen für übernommene Bürgschaften

Haushalt Treuhandvermögen

Bereich Wirtschaft und Schifffahrt 5.396.677,07 DM

- Hst. 0980/111 33-4: 14.262,23 DM Bereich Wohnungsbau

- Hst. 0697/111 33-4: 51.057,10 DM

65.319,33 DM 5.396.677,07 DM

• Rückflüsse bei Inanspruchnahmen aus Bürgschaften

Bereich Wirtschaft und Schifffahrt (Inland) 440.836,57 DM

- Hst. 0980/141 10-1: 28.226,59 DM

Bereich Wirtschaft und Schifffahrt

(Aus-land) 601.096,13 DM

Bereich Wohnungsbau -,-

28.226,59 DM 1.041.932,70 DM

334 Im Jahre 2000 wurden aus dem Haushalt bzw. aus dem Treuhandvermögen verausgabt:

• Für die Antragsbearbeitung und Verwaltung von Bürgschaften

Haushalt Treuhandvermögen

Bereich Wirtschaft und Schifffahrt 926.334,47 DM

Bereich Wohnungsbau -,-

-,- 926.334,47 DM

• Für Inanspruchnahmen aus Bürgschaften

Bereich Wirtschaft und Schifffahrt 5.342.774,41 DM

Hst. 0980/871 01-0: 775.637,99 DM

Bereich Wohnungsbau -,-

775.637,99 DM 5.342.774,41 DM

335 In der Zeit vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2000 hat sich das von der BAB für die Freie Hansestadt Bremen (Land) treuhänderisch im Bürgschaftsbereich verwalte-te Vermögen wie folgt entwickelt:

Stand 1. Januar 2000 2.991.010,68 DM

Einnahmen:

- Provisionen für übernommene

Bürgschaften 5.396.677,07 DM

- Rückflüsse bei Inanspruchnahmen aus Bürgschaften

1.041.932,70 DM

- Zinserträge 453.880,54 DM 6.892.490,31 DM

Ausgaben:

- Antragsbearbeitung und

Verwal-tung von Bürgschaften 926.334,47 DM

- Inanspruchnahmen für Bürgschaf-ten

5.342.774,41 DM

- Übrige Ausgaben 566,72 DM - 6.269.675,60 DM

Stand 31. Dezember 2000 3.613.825,39 DM

VII. Prüfung der Betätigung der Freien Hansestadt Bremen bei

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