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1. Quartalspauschalen

 Für jeden vom PäPCT betreuten Patienten rechnet das PäPCT pro Quartal eine Quar-talspauschale in Höhe von 5.900,- Euro ab.

 Die Zählung der Quartale orientiert sich am Kalenderjahr. Beispiel:

o Für einen Patienten, den das PäPCT vom 15. Januar bis zum 15. Juni eines Jah-res betreut, werden zwei Quartalspauschalen abgerechnet.

o Für einen Patienten, den das PäPCT vom 15. März bis zum 15. Mai eines Jahres betreut, werden zwei Quartalspauschalen abgerechnet.

2. Ausgleiche

Folgende Ausgleichregelungen gelten für maximal fünf PäPCT in Baden-Württemberg und nur bis zum 31.12.2017. Werden weitere PäPCT gegründet, werden die Ausgleichsregelun-gen auf der Landesebene insgesamt neu verhandelt.

 Die Vertragspartner gehen von einer Fallzahl von 100 Quartalsfällen pro PäPCT und Ka-lenderjahr aus. Jedes begonnene Quartal innerhalb des KaKa-lenderjahres zählt als ein Fall.

 Als Fälle zählen die Fälle aller am Vertrag teilnehmenden oder den Vertrag akzeptieren-den Kostenträger, also auch z. B. PKV, Freie Heilfürsorge und alle nicht von akzeptieren-den Ver-tragsparteien vertretenen Krankenkassen.

 Bei der Neueinrichtung eines PäPCT gilt: Bei unterjährigem Leistungsbeginn eines PäPCT verringert sich die Anzahl der erwarteten Quartalsfälle entsprechend zeitanteilig.

 Leistungsbeginn eines neu eingerichteten PäPCT ist nur zu Quartalsbeginn möglich.

 Mehrerlöse: Werden in einem PäPCT mehr als 100 Quartalsfälle pro Kalenderjahr er-bracht, erfolgt für die Mehrmengen ein Ausgleich von 100 %, d.h. ab dem 101. Quartals-fall/Kalenderjahr sind abgerechnete Quartalspauschalen vollständig an die Kostenträger zurückzuerstatten.

 Mindererlöse:

o Bis zum 31.12.2016 gilt: Werden in einem PäPCT weniger als 100 Quartalsfäl-le/Kalenderjahr erbracht, erhält das PäPCT für die Mindermengen einen Aus-gleichssatz von 75 % der Quartalspauschale pro Fall als Mindererlösausgleich.

o Bis zum 31.12.2017 gilt: Werden in einem PäPCT weniger als 100 Quartalsfäl-le/Kalenderjahr erbracht, erhält das PäPCT für die Mindermengen einen Aus-gleichssatz von 60 % der Quartalspauschale pro Fall als Mindererlösausgleich.

 Die Ausgleiche werden einmal jährlich bis zum 31.03. des Folgejahres je Kostenträger ausgeglichen. Der Ausgleich erfolgt erstmals bis zum 31.03.2017 für die bis zum

31.12.2016 erbrachten Quartalsfälle. Bei Mehrerlösen des PäPCT zahlt das PäPCT

ent-Kostenträger entsprechende Nachzahlungen an das PäPCT. Die Ermittlung der Anteile erfolgt entsprechend dem Verhältnis der tatsächlichen Quartalsfälle je Kostenträger im abgelaufenen Kalenderjahr. Eine entsprechende nachvollziehbare Aufstellung (Vertrags-bezeichnung, Gesamtfallzahl, Fallzahl des betroffenen Kostenträgers, Ausgleichsbetrag) wird dem jeweiligen Kostenträger vom PäPCT bis zum 15.02. zur Verfügung gestellt, erstmals zum 15.02.2017. Der Ausgleichsbetrag ist je Fall in Rechnung zu stellen bzw. zu erstatten.

3. Sonstiges

 Die medizinisch/pflegerischen Regelleistungen nach SGB V werden separat vergütet.

Dies betrifft beispielsweise die Leistungen nach §§ 37 und 38 SGB V sowie vertragsärztli-che Leistungen.

 Arzneimittel, Heilmittel und Hilfsmittel sind mit der Vergütung der Leistung der SAPV nicht abgegolten und werden gesondert abgerechnet.

 Mit der Quartalspauschale sind alle im Zusammenhang mit der Leistungserbringung der pädiatrischen SAPV stehenden Kosten abgegolten (also neben den Personalkosten auch die Sach- und Infrastrukturkosten z. B. für die Koordinierungsstelle/Verwaltung, Raumkos-ten, Fahrtkosten usw.).

 Die Abrechnung der Quartalspauschale ist auch dann möglich, wenn die spezialisierte ambulante Palliativversorgung in dem betroffenen Quartal durch stationäre Krankenhaus- oder Reha-Aufenthalte unterbrochen wird.

4. Laufzeit und Kündigung

 Diese Vergütungsvereinbarung tritt ab xx.xx.xxxx in Kraft. Sie kann ordentlich von jedem Vertragspartner mit einer Frist von drei Monaten zum Quartalsende gekündigt werden, frühestens zum 31.12.2017.

 Die Vertragspartner sichern sich gegenseitig zu, im Laufe des Jahres 2017 frühzeitig Ge-spräche zu einer Anschlussvereinbarung für die Vergütung aufzunehmen. Ziel ist der Ab-schluss einer neuen Vergütungsvereinbarung zum 01.01.2018 auf Basis der bis dahin zur Verfügung stehenden Daten und Praxiserfahrungen.

 Die hier vereinbarte Höhe der Quartalspauschale, die Anzahl der Quartalsfälle und die Ausgleiche haben keine präjudizierende Wirkung für Anschlussregelungen. Falls zum 01.01.2018 keine neue Vergütungsregelung vereinbart werden konnte, gilt hilfsweise die Quartalspauschale von 5.900 Euro vorerst weiter.

 Wird die Vereinbarung gekündigt, gilt die Quartalspauschale von 5.900 Euro ebenfalls bis zu einer Neuregelung vorerst weiter.

Rechnungsblatt

Mit der Rechnungsstellung müssen folgende Inhalte übermittelt werden:

a) die Summe der im Abrechnungszeitraum erbrachten Leistungen nach Art, Menge und Preis,

b) die IK des Leistungserbringers, ggf. die Betriebsstättennummer sowie die IK des Zahlungs-empfängers,

c) den Namen und die Versichertennummer des Leistungsempfängers.

Ferner die im allgemeinen Zahlungsverkehr darüber hinaus erforderlichen Angaben (Name und Anschrift des Leistungserbringers, Rechnungsdatum und -nummer sowie Angaben zur Umsatz-steuer, Bankverbindung).

Als Anlage ist der Leistungsnachweis gemäß Anlage 4 beizufügen.

- Muster (Beispiel) -

Rechnungsnummer: Datum:

IK Leistungserbringer: IK Zahlungsempfänger

(sofern abweichend):

Betriebsstättennummer:

Bankverbindung:

Erstabrechnung Zwischenabrechnung Endabrechnung

Ausgleichszahlung (bitte nachvollziehbare Aufstellung nach Anlage 2)

Name, Vorname: Geb.datum:

KV-Nummer:

Leistungszeitraum:

Folgende Pauschalen werden für den oben genannten Leistungszeitraum abgerechnet:

Erbrachte Leistung Anzahl Preis Quartalspauschale

Quartalspauschale

Gesamt

Ein Leistungsnachweis für diesen Zeitraum liegt dieser Abrechnung bei.

Leistungsnachweis (pädiatrische SAPV)

Die erbrachten Leistungen sind vom PäPCT jeweils mit der Rechnungsstellung zu bestätigen.

Der Leistungsnachweis muss folgende Mindestinhalte aufweisen:

 Zeitraum

 Krankenkasse des Leistungsempfängers

 Name, Vorname des Leistungsempfängers

 KV-Nummer des Leistungsempfängers

 Geburtsdatum des Leistungsempfängers

 IK des Leistungserbringers

 Betriebsstättennummer des Leistungserbringers

 Unterschriftenzeile PäPCT:

„Ich bestätige die vertragsgemäße Ausführung der pädiatrischen SAPV“

 Datum

 Unterschrift Verantwortlicher Leistungserbringer PäPCT

 Unterschriftenzeile Versicherter / Bezugsperson:

„Ich bestätige die Durchführung der pädiatrischen SAPV“

 Datum

 Unterschrift Versicherter / Bezugsperson