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Die nachfolgenden Ausführungen umfassen eine Darstellung der Vereinsstrukturen, da diese, nach Ansicht der Kontrolleinrichtungen, wesentliche aufbau- und ablauforganisatorische Problemfelder verursachten und auch in einem direkten bzw. indirekten Zusam-menhang mit der Abrechnung der EURO 08 stehen.

Vereinssitz Gem. Vereinsregisterauszug vom 3.6.2009 hat der am 4.5.2007 (Entstehungsdatum) gegründete Verein Innsbruck-Tirol 08 seinen Sitz im Büro des (ehemaligen) Vizebürgermeisters Dr. Christoph Platzgummer, Neues Rathaus, 6010 Innsbruck, Maria-Theresien-Straße 18.

Vereinsvorstand Die organschaftliche Vereinsvertretung obliegt Dr. Christoph Platz-gummer als 1. Vorsitzenden, Mag. Hannes Bodner als 2. Vorsitzen-den und Dr. Michael Bielowski als Schriftführer. Die Vertretungsbe-fugnis ist für den Zeitraum 3.5.2007 bis 2.5.2010 festgelegt.

Grundlage Die Bestellung des vertretungsbefugten 1. Vorsitzenden erfolgte aufgrund des Stadtsenatsbeschlusses vom 19.12.2006. Die Vertre-tung des Landes im Vereinsvorstand (2. Vorsitzender) beruhte auf der Beschlussfassung der Landesregierung vom 23.1.2007. Der Schriftführer wurde als Vertreter der 50 % Stadt und 50 % Land- Eigentümergesellschaft OSVI durch die Vorsitzenden bestellt.

Stellungnahme der OSVI

Dr. Michael Bielowski wurde durch die Generalversammlung im Jänner 2007 in die Funktion als Vorstandsmitglied bestellt. Die Bestellung erfolgte zu einem Zeitpunkt, bei dem eine Einbindung der OSVI als Auftragnehmer des Vereines noch nicht zur Diskussion stand, es gab daher zu diesem Zeitpunkt keinen direkten Zusammenhang mit der Tätigkeit als Geschäftsführer der OSVI. Erst in der 2. Jahreshälfte 2007 wurden die Vereinbarungen zwischen Verein und OSVI verhandelt und abgeschlossen.

40 Aufgaben des

Vorstandes

Dem Vorstand obliegt die Leitung des Vereines. Der Vorstand hat primär

• ein Rechnungswesen mit laufender Aufzeichnung der Einnahmen/Ausgaben einzurichten,

• den Jahresvoranschlag, Rechenschaftsbericht und den Rechnungsabschluss zu erstellen,

• die Vereinsmitglieder über die Vereinstätigkeit, Vereinsgeba-rung und den geprüften Rechnungsabschluss zu informieren und

• das Vereinsvermögen zu verwalten.

Aufgaben des Schriftführers

Der Schriftführer hat die Vorsitzenden des Vereines bei der Führung der Vereinsgeschäfte zu unterstützen. Schriftliche Ausfertigungen des Vereines bedürfen zu ihrer Gültigkeit laut der statutenmäßigen Vertretungsregelung der Unterschriften eines der Vorsitzenden und des Schriftführers.

Rechnungsprüfer Als Rechnungsprüfer des Vereines wurden ein Mitarbeiter der Abteilung Buchhaltung, Amt der Tiroler Landesregierung, und ein Mitarbeiter der Magistratsabteilung IV/Finanz-, Wirtschafts- und Beteiligungsverwaltung auf die Dauer von drei Jahren gewählt. Den Rechnungsprüfern obliegt die laufende Geschäftskontrolle sowie die Prüfung der Finanzgebarung des Vereines im Hinblick auf die Ord-nungsmäßigkeit der Rechnungslegung und die statutengemäße Verwendung der Mittel. Der Vorstand hat den Rechnungsprüfern die erforderlichen Unterlagen vorzulegen.

Bestellung der Vereinsorgane erfolgte ohne Wahl in der

Generalversammlung

Die Kontrolleinrichtungen weisen in diesem Zusammenhang darauf hin, dass sämtliche Vereinsorgane (1. und 2. Vorstand, Schriftführer und Rechnungsprüfer) ohne formelle Wahl in der Generalversamm-lung bestellt wurden.

Haftung laut

Vereinsgesetz 2002

In diesem Zusammenhang wird auch darauf hingewiesen, dass gem. § 24 Abs. 2 Vereinsgesetz 2002, BGBl. I Nr. 66/2002 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 124/2005, Organwalter schadenersatz-pflichtig werden können, wenn sie schuldhaft unter anderem Vereinsvorhaben ohne ausreichende finanzielle Sicherung in Angriff nehmen oder ihre Verpflichtungen betreffend das Finanz- und Rechnungswesen des Vereines missachten.

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Geschäftsstellen-leitung

Zur Führung der Vereinsgeschäfte hat der Vorstand einen Leiter der Geschäftsstelle bestellt. Für Rechtsgeschäfte im Namen des Verei-nes ist der Leiter der Geschäftsstelle gem. Geschäftsordnung des

Zusammenfassend wird darauf hingewiesen, dass Dr. Michael Bielowski somit sowohl als Schriftführer und damit Vorstandsmitglied des Vereines als auch als Geschäftsführer der OSVI in die operative Umsetzung der Fanbereiche im Rahmen der EURO 08 involviert war.

Stellungnahme der OSVI

Die Doppelfunktion als Vorstandsmitglied und Geschäftsführer der OSVI kam mit Abschluss der Vereinbarungen zwischen OSVI und Verein im August 2008 zustande. Der Geschäftsführer wurde von den Gesellschaftern in den Vorstand des Vereines berufen. Somit waren sich die Gesellschafter sowohl des Vereines, als auch der OSVI dieser ehrenamtlichen Funktion bewusst.

Rollenverteilung zwischen Verein und OSVI

Wie bereits dargestellt wurde, waren zwischen dem Verein Innsbruck-Tirol 08 (Auftraggeber) und der OSVI (Auftragnehmer) Vereinbarungen abgeschlossen worden, welche die Rechte, Pflich-ten, Finanzierung und Abgangsdeckungen detailliert regelten.

möglicher Vorteil dieser Konstruktion

Es wird darauf hingewiesen, dass diese vereinsrechtliche „Konstruk-tion“ bzw. personelle „Verschachtelung“ prinzipiell Vorteile bringen kann, da damit bei der Umsetzung von Großprojekten mögliche Informationsdefizite, Abstimmungsaufwendungen, Koordinations- und Kommunikationsprobleme verringert werden können.

Wie in den nachfolgenden Ausführungen dargestellt wird, sind jedoch diese möglichen Vorteile nach Ansicht der Kontrolleinrichtun-gen in einem erheblichen Ausmaß nicht eingetreten.

Vorstandssitzungen und

General-versammlungen

Bisher kam es zu sieben Vorstandssitzungen (die erste fand am 29.6.2007 statt und die bisher letzte Sitzung wurde am 4.3.2009 abgehalten) und zu zwei Generalversammlungen des Vereines Inns-bruck-Tirol 08. Bei sämtlichen Vorstandssitzungen und Generalver-sammlungen waren immer der 1. und 2. Vorsitzende, der Schriftfüh-rer, der Leiter der Geschäftsstelle und mit Ausnahme der 1. Vorstandssitzung zumindest ein Rechnungsprüfer anwesend.

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grund dieser Tatsache müssten somit die Vorstandsmitglieder (inklusive der OSVI) und die Leitung der Geschäftsstelle über sämt-liche Entscheidungen, Beschlüsse, Vorgaben und Problemstellun-gen (inklusive Vereinsliquidität) informiert gewesen sein.

Übersicht über die Inhalte

In diesen Sitzungen wurden die Anwesenden über inhaltliche Ange-legenheiten (Stand der Dinge bei der Organisation, Abläufe, Pro-blemstellungen, Marketing- und Fanzonenkonzepte usw.) und Finanzangelegenheiten informiert. Es erfolgte auch immer eine Berichterstattung des Vorsitzenden und des Leiters der Geschäfts-stelle.

Berichterstattung über die

Finanz-angelegenheiten

Die Berichterstattung über die Finanzangelegenheiten umfasste zusammengefasst primär steuerrechtliche Problemstellungen, Bud-getentwicklungen sowie die jeweiligen Ausgaben- und Einnahmenstände (Ticketverkauf, Standverkäufe usw.). Weiters wurde in den Sitzungen über die jeweilige Liquiditätslage des Vereines berichtet.

Liquiditätslage des Vereines bzw. der OSVI

Zum Thema Liquiditätslage des Vereines bzw. der OSVI wird darauf hingewiesen, dass der OSVI-Bereichsleiter Finanz- und Rech-nungswesen dem Assistenten des Geschäftsstellenleiters am 14.8.2008 den „Liquiditätsstatus Fanmeilen per 11.8.2008“ aus der Sicht der OSVI mitgeteilt hat. Demnach war zu diesem Zeitpunkt Been-digung der Fußballeuropameisterschaft) berichtete der Geschäfts-stellenleiter, dass 95 % der Rechnungen bereits eingelangt sind und zum Teil bezahlt wurden.

Darauf hin hat der Vorsitzende den Leiter der Geschäftsstelle gebeten, die Abschlussrechnung bei der OSVI zu urgieren, sodass bis Ende September 2008 letzte offene Rechnungen beglichen werden können. Der Vorstand beschloss des Weiteren eine mög-lichst rasche Liquidation des Vereines.

7. Vorstandssitzung am 4.3.2009

In der 7. Vorstandssitzung am 4.3.2009 berichtete der Leiter der Geschäftsstelle, dass der Verein keine offenen Forderungen mehr hat und dass ausschließlich die endgültige Abrechnung mit der OSVI ausständig ist.

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Interessenskonflikt Insgesamt waren nicht nur Informationsdefizite, Koordinations- und Kommunikationsprobleme, sondern auch Interessenskonflikte fest-zustellen.

Ein Interessenskonflikt ist in der Tatsache begründet, dass die Auf-traggeber- und die Auftragnehmerrolle in einer Person verknüpft ist.

Dr. Michael Bielowski hat einerseits die Interessen des auftragge-benden Vereines, in dem er die Funktion eines Schriftführers innehat, zu verfolgen. Als Vorstandsmitglied ist er auch indirekt für die Vereinsgebarung (Liquidität) verantwortlich.

Andererseits ist Dr. Michael Bielowski als Geschäftsführer der auftragnehmenden OSVI den grundsätzlichen Intentionen einer Kapitalgesellschaft (transparente Ausweisung von Erträgen und Aufwendungen nach gesetzlichen Vorschriften, Kostenminimierung, Ertragsmaximierung, Reduzierung des Abganges unter Beachtung der Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit usw.) verpflichtet.

Diese Problematik wird bei der Weiterverrechnung der Leistungen bzw. Sachaufwendungen an den Verein offenkundig (Was wird in welcher Höhe wann weiterverrechnet? Wird die Agenturprovision, die der OSVI vertragsgemäß zusteht, vom Verein aufgrund der Liquiditätsprobleme in voller Höhe beglichen? usw.).

Beispielsweise wurde in der Generalversammlung des Vereines am 4.3.2009 (anwesend waren der 1. und 2. Vorsitzende, der Schriftfüh-rer, die Rechnungsprüfer und der Geschäftsstellenleiter) unter ande-rem mit einer Stimmenthaltung beschlossen, dass „der Verzicht der Agenturprovision der OSVI in einer Abschlussvereinbarung zwischen Verein und OSVI festgehalten wird“.

Stellungnahme der OSVI

Die Stimmenthaltung erfolgte durch den Schriftführer des Vereins /Geschäftsführer der OSVI, der zusätzlich darauf hingewiesen hat, dass ein Verzicht auf die Agenturprovision der OSVI einen Generalversammlungsbeschluss der OSVI erfordert. Zudem hat der Geschäftsführer der OSVI an der Beschlussfassung anlässlich der Auftragsvergabe an die OSVI nicht mitgewirkt.

Weiters wurde vom Geschäftsstellenleiter hinsichtlich der finanziel-len Situation des Vereines berichtet, dass jenes „Abschlussbudget“

(?), welches im Stadtsenat im August 2008 durch den Verein präsentiert und vom Vorstand anlässlich der 6. Vorstandssitzung am

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28.8.2008 (teilgenommen haben sämtliche Vereinsvorstände) positiv zur Kenntnis genommen worden ist, aus Sicht des Vereines eingehalten werden konnte. Zusätzlich legte der Leiter der Geschäftsstelle den Rohbericht der KA der Stadt Innsbruck vor, der von der Generalversammlung (unter Anwesenheit des gesamten Vereinsvorstands) samt dem vorbereiteten Antwortschreiben einstimmig zur Kenntnis genommen wurde.

Antrag auf Entlastung durch den

Schriftführer

In dieser Sitzung der Generalversammlung hat weiters der Schrift-führer des Vereines (Vorstandsmitglied) den Antrag gestellt, den Vorstand des Vereines zu entlasten. Diesem Antrag auf Entlastung der Vorstandsmitglieder für das Vereinsjahr 2008 wurde von der Generalsversammlung bei Stimmenthaltung der Vorstandsmitglieder hinsichtlich ihrer eigenen Tätigkeit zugestimmt.

Es wird darauf hingewiesen, dass diese Vorgangsweise als „unüb-lich“ zu bezeichnen ist. Der Antrag auf Entlastung sollte prinzipiell von externen (nicht im Verein tätigen) und objektiven Rechnungsprüfern und nicht von Vorstandsmitgliedern erfolgen.

Der Schriftführer des Vereines (und OSVI Geschäftsführer) hat den Antrag auf Entlastung gestellt, obwohl eine Endabrechnung der OSVI noch gefehlt hatte.

Stellungnahme der OSVI

Der Antrag auf Entlastung erfolgte für das Vereinsjahr 2008. Von den Rechungsprüfern wurde die Ordnungsmäßigkeit der Einnahmen- / Ausgabenrechnung festgestellt, auch der Bericht des Wirtschaftsprüfers bestätigt dies. Die Ordnungsmäßigkeit des Abschlusses 2008 wurde auch von den Kontrollorganen (LRH, städt.

Kontrollabteilung) nicht bezweifelt.

Allen Beteiligten war klar, dass die Endabrechnung mit der OSVI (z.B. offene Provision, Rechtsstreit Wachdienst) im Jahr 2009 vor einer allfälligen Vereinsauflösung erfolgen muss.

Dass es sich bei der von der OSVI vorgelegten „Endrechnung“ um eine „vorläufige“ gehandelt hat, hätte dem Geschäftsführer der OSVI und dem Leiter der Geschäftsstelle bekannt sein müssen. Das Argument des Geschäftsführers der OSVI, er sei mit dem

„operativen Geschäft im Detail nicht befasst“, kann bei den von den Kontrolleinrichtungen festgestellten Differenzen zwischen der vorläufigen Endrechnung und den nunmehr festgestellten offenen

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Forderungen nicht akzeptiert werden.

Stellungnahme der OSVI

Dem Geschäftsführer der OSVI war bekannt, dass es sich um eine vorläufige Endrechnung handelt. Der Geschäftsführer der OSVI ist immer von einer vorläufigen Endrechnung ausgegangen. Nach Einlangen des Emails vom 23.12.2008 vom Geschäftsführer des Vereins, bei dem der OSVI die vorläufige Endrechnung (Zitat:

Anbei darf ich euch die Aufstellung der vorläufigen Endrechnung übermitteln ) übermittelt wurde, hat der Geschäftsführer den Leiter des Rechnungswesens beauftragt, diese vorläufige Endrechnung zu prüfen und mit dem Zahlenmaterial der OSVI abzustimmen.

Bei einem Umfang von ca. 7000 Buchungen mit einem Wert um

9,0 Mio. eine sehr umfangreiche Arbeit. Die Aussage „im operativen Geschäft im Detail nicht befasst“ zu sein, hat sich auf diese Aufgabe bezogen!!!

Dem Geschäftsführer der OSVI war zu jedem Zeitpunkt klar, dass es sich um eine vorläufige Endrechnung gehandelt hat. Selbst im Protokoll der 7. Vorstandssitzung vom 4.3.2009 wird unter TO-Punkt 5 „Finanzierungsangelegenheiten“ festgehalten, dass die endgültige Abrechnung mit der OSVI GmbH ausständig ist.

Auch in der anschließenden Generalversammlung – TO-Punkt 7

„Diskussion“ zeigt sich eindeutig, dass noch abschließende Vereinbarungen notwendig sind (Zitat: … über die noch offenen Punkte zwischen dem Verein und der OSVI-GmbH, die aus den Vereinbarungen zur Organisation der Fanbereiche resultieren, z. B.:

Provision, Deckung von weiteren Ausgaben durch die OSVI, die nicht im Budget vorgesehen waren, Ausfälle von Einnahmen aus Gastronomie-Ständen, eine Abschlussvereinbarung getroffen werden soll…).

Die im Rohbericht des städt. Kontrollamtes enthaltene Bezeichnung als Endrechnung (und nicht als vorläufige Endrechnung) wurde vom Geschäftsführer im Rahmen der Vorbereitung auf die Vorstandssitzung sowie Generalversammlung des Vereins vom 4.3.2009 nicht erkannt.

Die vom Geschäftsführer der OSVI beauftragte Prüfung der vorläufigen Endrechnung (Email 23.12.2008), war zahlenmäßig vom Leiter des Rechnungswesens um den 12.3.2009 fertiggestellt und

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wurde im Anschluss daran vom Bereichsleiter Rechnungswesen dem Geschäftsführer auf Belegsebene dargestellt und erläutert.

Anschließend erfolgte zusätzlich eine Abstimmung mit den Zuständigen der einzelnen Bereiche (Verantwortliche: FZ Bergisel, Fanmeile, Fancamp, Seegrube).

Auf Grund der festgestellten Differenzen wurden der Geschäftsführer des Vereins und der Vereinsvorsitzende vom Geschäftsführer der OSVI informiert.

Stellungnahme der Vereinsvorsitzenden

Die aufgezeigte formelle Unrichtigkeit hinsichtlich der Wahl der Vereinsorgane ist richtig, es konnte aber bei gegenständlichem Verein und völliger Willensübereinstimmung hinsichtlich der Besetzung der Vereinsorgane von einer faktischen Wahl ausgegangen werden.

Obigen Ausführungen und tatsächlichem Sachverhalt folgend ist eine Anwendung des § 24 Abs. 2 Vereinsgesetz auszuschließen.

Die Vorstandsvorsitzenden teilen in einer im Nachhinein angestellten Betrachtung die Auffassung der Kontrollinstanzen, dass die durch die gewählte Vereins- und Veranstalterstruktur erwarteten und im Bericht aufgezeigten Vorteile nicht eingetreten sind. Neben den im Bericht genannten erwarteten Vorteilen ist auch das Bestreben zu nennen, schlanke, wenig aufwendige Strukturen mit kurzen Wegen zu schaffen.

Der Ordnung halber darf angeführt werden, dass das

„Abschlussbudget“ dem Stadtsenat nicht durch den Verein, sondern den inhaltlich verantwortlichen Geschäftsstellenleiter präsentiert worden ist. Bei Entlastung des Vereinsvorstandes waren beide Rechnungsprüfer anwesend, welche dem Verein eine ordentliche Buchführung und Rechnungslegung bzw. ein sehr zufrieden stellendes Ergebnis der Prüfung attestierten.

Stellungnahme des ehemaligen

Geschäftsstellen-leiters und nunmehrigen Liquidators des Vereines

Hinsichtlich der Information über den Liquiditätsstatus des Vereines bzw. der OSVI an den Assistenten des Geschäftsstellenleiters seitens der OSVI am 14.08.2008 muss festgehalten werden, dass dieser zu diesem Zeitpunkt (Dienstende 31.08.2008) seinen Resturlaub konsumierte und die Information nicht mehr weiterleiten konnte.

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Zusammengefasst ist aus Sicht des Geschäftsstellenleiters hinsichtlich der gesamten Situation rund um die Finanzierungslücke im Zusammenhang mit der Durchführung der EURO 2008 folgendes festzuhalten:

• die festgestellten Mehrausgaben und Mindereinnahmen sind in der vom Verein "Innsbruck-Tirol08" beauftragten Veranstalterin Olympia Sport- und Veranstaltungszentrum Innsbruck GmbH (OSVI) und nicht im Verein "Innsbruck-Tirol08" entstanden

• der Verein "Innsbruck-Tirol08" sich neben der Prüfung des Finanzamtes Innsbruck und der KA auch einer Prüfung der Rechnungsprüfer des Vereines unterzogen hat und dass diese in ihren schriftlichen Prüfberichten "eine ordentliche Buchführung und Rechnungslegung" bzw. "ein sehr zufrieden stellendes Ergebnis der Prüfung" attestiert hatten

• der Verein "Innsbruck-Tirol08" in seiner Tätigkeit, koordiniert durch den Geschäftsstellenleiter die erstellen Budgets sowohl ausgaben-, als auch einnahmenseitig stets halten konnte und

• jegliche Aufwendungen und Erlöse im direkten Zusammenhang mit der EURO 2008 standen und dies auch von den Kontrolleinrichtungen so festgestellt wurde

• der Verein von der OSVI bis dato noch keine "neue"

Endrechnung erhalten hat, dass der Verein vom Geschäftsführer der OSVI am 03.03.2009 anlässlich der Vorstandssitzung und Generalversammlung des Vereines nicht über Mehrausgaben/Mindereinnahmen in den Fanbereichen informiert wurde (auch nicht darüber, dass noch eine höhere Forderung ausstand)

• die Geschäftsstellenleitung stets Budgetdisziplin beim Partner OSVI einforderte (es gibt dazu etliche E-Mails, die auch den Kontrolleinrichtungen zugestellt wurden)