• Keine Ergebnisse gefunden

546 49-1 133 Vermischte Verwaltungsausgaben

Die Ausgabebefugnis erhöht sich um die anteilige Isteinnahme bei 282 01. 710 00-8 133 Staatliche Hochbaumaßnahmen (siehe Anlage S)

Verpflichtungsermächtigung 2022 Tsd. € 400,0 Fällig frühestens im nächsten Haushaltsjahr.

200,0 A 812 01-4 133 Erwerb von Geräten, Ausstattungs- und

Ausrüstungsgegenständen für Verwaltungszwecke

62,7 A C

62,7 6,7 812 03-2 133 Erwerb von verwaltungseigenen Fernmeldeanlagen, soweit die

Ausgaben nicht zu den Baukosten gehören

- - - A - - - 812 35-4 133 Erwerb von elektronischen Datenverarbeitungsanlagen,

Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen sowie von Software Verpflichtungsermächtigung 2022 Tsd. € 40,0 Fällig frühestens im nächsten Haushaltsjahr.

98,0 A C

28,0 26,2

Gesamtausgaben 3.641,7 A B

Bekanntmachungen in Tageszeitungen und sonstigen Bekanntmachungsblättern, Unfallrenten und Entschädigungen usw. an Dritte, Verlustentschädigungen, Auslagen für Vorstellungsreisen und sonstige vermischte Ausgaben.

Zu 10 15/812 35 2022 gegenüber 2021:

Mehr 70,0 Tsd. € wegen Ersatzbeschaffungen der IT-Ausstattung.

Verpflichtungsermächtigung 2022:

Für die Teilnahme an der Zentralausschreibung für Arbeitsplatzsysteme.

Tsd. € Tsd. € Verwaltungseinnahmen, Einnahmen aus Schuldendienst u. dgl. 1.369,0 A B

Einnahmen aus Zuweisungen und Zuschüssen mit Ausnahme für Investitionen

Gesamteinnahmen 1.370,7 A B

Sächliche Verwaltungsausgaben 2.269,4 A

B

Sonstige Sachinvestitionen 160,7 A

B

Gesamtausgaben 3.641,7 A B

Einnahmen

Verwaltungseinnahmen, Einnahmen aus Schuldendienst u.

dgl.

111 01-2 219 Gebühren, Beiträge, tarifliche und gebührenartige Entgelte 4,1 A B C

4,1 4,7 4,1 112 01-1 219 Geldstrafen, Geldbußen, Verwarnungsgelder 0,7 A

B C

0,7 1,5 1,0 119 01-4 219 Einnahmen aus Veröffentlichungen

Vgl. Vermerk zu 531 11. 124 01-7 219 Einnahmen aus Vermietung, Verpachtung und Nutzung

Beim Ansatz wurde berücksichtigt, dass als Ausnahme von Art. 63 Abs. 5 i.V.m. Abs. 3 Satz 2 BayHO den staatlich verwalteten Stiftungen sowie der Bayerischen Stiftung Hospiz Räumlichkeiten im Zentrum Bayern Familie und Soziales und dem Verein "Kulturzentrum der Deutschen aus Russland e. V."

die Nutzung der Räumlichkeiten in der Sandstraße 20 a in Nürnberg unentgeltlich überlassen werden sowie der Stiftung

"Obdachlosenhilfe Bayern" Räumlichkeiten in den vom ZBFS - Region Schwaben bewirtschafteten Liegenschaften miet- und betriebskostenfrei zur Verfügung gestellt werden.

68,0 A

Einnahmen aus Zuweisungen und Zuschüssen mit

Ausnahme für Investitionen

231 01-7 219 Sonstige Zuweisungen vom Bund - - - A - - - 233 01-5 219 Zweckgebundene Förder- und Kostenbeiträge von Jugendämtern

und Zuwendungen Dritter Vgl. Vermerk zu 531 22. 234 02-3 219 Zuweisungen aus der "Stiftung Anerkennung und Hilfe"

Vgl. Vermerk zu 428 11. 600,0 A 261 01-0 219 Erstattung von Verwaltungsausgaben aus dem Inland 14,0 A

B C

14,0 13,8 14,0 261 02-9 219 Erstattung von Verwaltungs- und Personalausgaben 98,0 A

B C

95,0 93,2 90,3 261 04-7 219 Erstattung von Verwaltungsausgaben aus dem Inland 52,3 A

B

Vorbemerkung zu Kapitel 10 20

Mit dem Zweiten Gesetz zur Modernisierung der Verwaltung - 2. Verwaltungsmodernisierungsgesetz (2.VerwModG) vom 26. Juli 2005 (GVBI S. 287) wurden mit Wirkung vom 1. August 2005 das Bayerische Landesamt für Versorgung und Familienförderung, die Ämter für Versorgung und Familienförderung, das Bayerische Landesjugendamt, die Integrationsämter und die Hauptfürsorge- stellen zu einem Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) vereinigt. Das ZBFS nimmt die Aufgaben der genannten Ämter und Dienststellen als eine unmittelbar dem Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS) nachgeordnete zentrale

Landesbehörde wahr. Es unterliegt der Rechts- und Fachaufsicht des StMAS. Das ZBFS hat seinen Sitz (Zentrale) in Bayreuth und Regionalstellen in Augsburg, Bayreuth (mit weiteren Dienststellen in Selb und Kemnath), Landshut, München, Nürnberg,

Regensburg und Würzburg.

Das ZBFS ist im Wesentlichen zuständig für die Durchführung des Bundesversorgungsgesetzes, für das Feststellungsverfahren sowie als Inklusionsamt für die Integration nach dem Sozialgesetzbuch Neuntes Buch - Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen, für Entscheidungen über Leistungen nach den Infektionsschutzgesetz, Opferentschädigungsgesetz, Zivildienstgesetz, Häftlingshilfegesetz, Bayerischen Blindengeldgesetz, dem Bundeselterngeld- und Elternteilzeitgesetz, dem Bayerischen

Familiengeldgesetz, dem Landeserziehungsgeldgesetz, dem Bayerischen Betreuungsgeldgesetz und dem Bayerischen Krippengeldgesetz sowie für die Aufgaben des Landesjugendamtes nach dem Sozialgesetzbuch Achtes Buch - Kinder- und Jugendhilfe und dem Gesetz zur Ausführung der Sozialgesetze.

Das ZBFS - Amt für Maßregelvollzug - übt seit dem 1. August 2015 die Fachaufsicht über den Maßregelvollzug in Bayern aus. Seit 1. Januar 2019 wird ferner durch das Amt für öffentliche Unterbringung die Fachaufsicht nach dem Bayerischen Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz (BayPsychKHG) wahrgenommen. Das Amt für Maßregelvollzug und das Amt für öffentliche Unterbringung sind Abteilungen des ZBFS und haben ihren Sitz in Nördlingen (Landkreis Donau-Ries).

Das ZBFS arbeitet auf der Grundlage der Neuen Verwaltungssteuerung und bedient sich betriebswirtschaftlicher Instrumente.

Die Aufbauorganisation des ZBFS ist deshalb an den zu erstellenden Produkten orientiert.

Zu 10 20/234 02

Erstattungen der "Stiftung Anerkennung und Hilfe" für die Kosten der Anlauf- und Beratungsstelle beim Zentrum Bayern Familie und Soziales (vgl. auch Erläuterung zu 428 11).

Zu 10 20/261 02

Vgl. Erläuterung zu 429 01.

Zu 10 20/261 04

Das Bundesland Hessen setzt den bayerischen Online-Antrag zum Bundeselterngeld ein. Hierzu wurde ein entsprechendes Kooperationsmodell geschaffen. Ein Teil dieser Vereinbarung ist die Kostenerstattung von im ZBFS anfallenden

Personalaufwänden durch das Bundesland Hessen. Diese Erstattungsbeträge sollen für die Finanzierung zusätzlich benötigten Personals im Fachbereich VIII verwendet werden.

282 01-5 219 Zweckgebundene Förderungs- und Kostenbeiträge Dritter

Vgl. Vermerk zu 536 02 und 536 03. - - - A Gesamteinnahmen 857,6 A

B

412 01-8 266 Entschädigungen und Reisekostenvergütungen an Beisitzer,

Beiräte und Mitglieder diverser Ausschüsse und Gremien 4,7 A B C

4,7 1,3 2,5 422 01-6 219 Bezüge und Nebenleistungen der planmäßigen Beamten und

Richter 422 21-2 219 Anwärterbezüge, Unterhaltsbeihilfen für Rechtsreferendare und

Dienstanfänger 422 31-0 219 Bezüge und Nebenleistungen der abgeordneten Beamten und

Richter 148,4 A 428 07-4 219 Entgelte der Arbeitnehmer (Besetzung von Stellen für planmäßige

Beamte oder Richter mit Arbeitnehmern [Arbeitnehmer-Budget])

5.934,3 A 428 11-8 219 Entgelte für sonstige Hilfsleistungen durch Arbeitnehmer

Die Ausgabebefugnis erhöht oder vermindert sich um die Mehr- oder Mindereinnahmen bei 234 02.

800,0 A 428 21-6 219 Entgelte der Arbeitnehmer

Die Mittel sind übertragbar.

Einseitig deckungsfähig zu Lasten 428 30 und 536 01.

Aus den Mitteln können bis zum 31.12.2022 in entsprechender Anwendung der §§ 7 und 8 des Tarifvertrags über den Rationalisierungsschutz für Angestellte verdoppelte Abfindungen für aus den Mitteln dieses Titels vergütete ehemalige Beschäftigte der Reha-Klinik Bad Reichenhall gezahlt werden. Nr. 4.8 Sätze 2 bis 5 DBestHG gelten entsprechend.

428 30-5 219 Entgelte der Arbeitnehmer (Arbeitnehmer-Budget)

Vgl. Vermerk zu 428 21. 31.342,7 A 428 41-2 219 Überstundenentgelte für Arbeitnehmer 20,0 A

B C

20,0 5,4 0,6 429 01-9 219 Nicht aufteilbare Personalausgaben (ehem. Krankenhaus Hohe

Warte Bayreuth) 73,9 A 453 01-8 219 Trennungsgeld und Umzugskostenvergütungen 53,0 A

B C

53,0 24,8 43,9

Zu 10 20/282 01

Zur Vereinnahmung von Beiträgen aus Fortbildungsmaßnahmen und Tagungen für Fachkräfte in der Jugendhilfe (zweckgebundene Einnahmen).

Zu 10 20/412 01