5. SÖW Teil Gesellschaft
5.5 Veränderung im Bestand bedeutender Naherho- Naherho-lungsräume (gesellschaftlicher Aspekt) (G 2.2.1.1)
Situationsbeschrieb
Das Standortareal JS- 1 befindet sich in einem Landwirtschaftsgürtel innerhalb eines ansonsten dicht besiedelten mittelländischen Raumes. Das Gebiet ist aber nur ein Naherholungsraum von lokaler Bedeutung. Das Areal wird heute von Mo-dellfliegerinnen und -fliegern, vereinzelten Spaziergängerinnen und Spaziergän-gern und von Besuchenden des südwestlich angrenzenden Schützenhauses auf-gesucht. Die vorhandenen Feldwege haben zwischen den zwei Gemeinden keinen durchgehenden Charakter. Wenn der Kiesabbau abgeschlossen ist und unter der Annahme von attraktiven Rekultivierungsmassnahmen hat das Gebiet Aufwer-tungspotenzial für einen Naherholungsraum. Die nächst gelegenen Naherholungs-gebiete sind die Aareschlaufe nördlich des Standortes (v. a. Spaziergängerinnen und Spaziergänger) sowie der östliche Teil des Engelbergs bis Gretzenbach (v. a.
Biker/innen). Beide Gebiete sind grundsätzlich von der lokalen Bevölkerung sehr geschätzt, haben aber ebenfalls keinen Naherholungsstatus von regionaler Bedeu-tung. Zudem ist von diesen zwei Naherholungsräumen das Standortareal nicht einsehbar.
Der Engelberg südlich des Standortareals liegt in der im Richtplan festgesetzten Juraschutzzone und gehört somit zu einer Landschaft von kantonaler Bedeutung.
Es gibt auf dem Engelberg ein Restaurant und diverse Wander- und Biker-Wege.
Als Naherholungsraum ist er aber ebenfalls von lokaler Bedeutung.
Die Landschafts- und Naherholungsräume in den Hügelzonen nördlich der Aare sind zu weit entfernt. Dazu gehören namentlich die Perimeter der regionalen Na-turpärke Thal und Jurapark, welche beide keinen Bezug zum Standort JS- 1 haben (siehe G 2.3.2).
Abbildung 69: Naherholungsräume und Verkehrsangebote für Freizeitnutzungen
Quelle: Darstellung INFRAS; Geodaten SO!GIS Kt. SO (Kantonaler Richtplan), AGIS Kt. AG (Kantona-ler Richtplan), BAFU und SchweizMobil
Würdigung und Nutzwerte
Der Standort JS- 1 hat als Naherholungsgebiet zurzeit nur eine lokale Bedeutung.
Rekultivierungsmassnahmen nach Beendigung des Kiesabbaus können zwar eine Aufwertung bringen, gleichwohl dürften die Erholungssuchenden der umliegenden Gemeinden eher Gebiete entlang der Aare sowie um den Engelberg aufsuchen.
Diese Gebiete sind durch Wander- und Velowege besser erschlossen und infolge sehr geringer Einsehbarkeit werden sie durch den Standort JS- 1 nicht im Bestand tangiert. Die weiter entfernten Naherholungsräume, namentlich die regionalen Na-turpärke Thal und Jurapark, haben keinen Bezug zum Standort JS- 1.
Abbildung 70: Bewertungsresultate Indikator G 2.2.1.1
G 2.2.1.1 Veränderung im Bestand bedeutender Naherholungsräume (gesellschaft-licher Aspekt)
Lagertyp: SMA Hauptaktivität Total
Bau Betrieb Verschluss
Quantitative Einsehbar-keit von nächst gelegenen Naherholungsräumen (Aare-schlaufen und Engelberg) – Keine direkt tangierten
nationalen oder regionalen Velorouten
– Regionale Naturpärke (Thal und Jurapark) in zu grosser Distanz und ohne Bezug zum Standortareal
- 5 Pt: Vollständige Lage der TL-Bauten in Naherholungsräumen mit hoher gesellschaftlicher Bedeutung
+ 5 Pt: n.r.
Nutzwert - 1 Pt. - 0.5 Pt. - 1 Pt. - 0.6 Pt.
Gewichtung 19 % 73 % 5 %
5.6 Konflikte mit Ortsbildern von nationaler, kantonaler oder kommunaler Bedeutung (G 2.3.1.1, G 2.3.1.2)
Situationsbeschrieb
Der nächst gelegene Eintrag im Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz von nationaler Bedeutung (ISOS) ist Schönenwerd-Niedergösgen (ISOS Nr. 2512; «verstädtertes Dorf»). Die Ortschaft liegt jedoch über 2 km Entfer-nung und hat weder direkten Sichtkontakt noch eine siedlungsstrukturelle Verbin-dung zum Standortareal.
Im näheren Umfeld der OFA haben sowohl Gretzenbach, Obergösgen und Dulli-ken ISOS-Einträge, aber lediglich von lokaler Bedeutung. Auch diese Standorte haben weder direkten Sichtkontakt noch eine siedlungsstrukturelle Verbindung zum Standortareal
Am unmittelbarsten betroffen ist der Bauernhof-Weiler «Studenweid». Dieses Ge-höft ist aber kein ISOS-Eintrag.
Abbildung 71: Bauernhofsiedlung «Studenweid»
Quelle: Fotoaufnahme INFRAS
Würdigung und Nutzwerte
Die Oberflächenanlage JS- 1 tangiert keine ISOS-Einträge. Am nächsten liegen drei ISOS-Einträge von lokaler Bedeutung (Gretzenbach, Dulliken, Obergösgen).
Diese haben jedoch keinen Sichtkontakt und keine siedlungsstrukturelle Verbin-dung zum Standortareal. Gretzenbach könnte von TL-bedingtem Mehrverkehr betroffen sein (für Verkehre via Autobahnanschluss Kölliken). Der maximale TL-bedingte Mehrverkehr ist aber weniger als 10 % (siehe U 2.1/2.2).
Abbildung 72: Bewertungsresultate Indikator G 2.3.1.1/2
G 2.3.1.1/2 Konflikte mit Ortsbildern von nationaler oder kantonaler / kommunaler Bedeutung
Lagertyp: SMA Hauptaktivität Total
Bau Betrieb Verschluss
Quantitative Argumentation
0 ha 0 ha 0 ha
Qualitative Argumentation
– Ortsbild von nationaler Bedeutung Mehr-verkehr ist aber kleiner 10 %.
- 5 Pt: Sämtliche TL-Bauten (25 ha) mit Sichtkontakt zu ISOS-Standorten, die hohe gesellschaftliche Bedeutung haben zw. deren Attraktivität stark beeinträchtigt wird.
0 Pt: keine Konflikte
Nutzwert 0 Pt. 0 Pt. 0 Pt. 0 Pt.
Gewichtung 19 % 73 % 5 % .
5.7 Konflikte mit Landschaften von nationaler, kanto-naler oder kommukanto-naler Bedeutung (G 2.3.2.1, G 2.3.2.2)
Situationsbeschrieb
Für den Situationsbeschrieb verweisen wir auf die Ausführungen der verwandten Kriterien U 1.1.2 sowie G 2.2.1.
Aus gesellschaftlicher Sicht sind vom Standort JS- 1 keine Landschaften von nati-onaler Bedeutung beeinträchtigt. Das nächst gelegene BLN-Gebiet «Aargauer und östlicher Solothurner Faltenjura», d. h. die erste Jurakette zwischen Olten und Aarau, liegt ca. 7 km nördlich und hat keinen direkten Bezug zum Standortareal (auch wenn theoretisch teilweiser Sichtkontakt besteht, siehe W 1.3.1.1). Dasselbe gilt für den Regionalen Naturpark «Jurapark Aargau», welcher sich teilweise mit dem BLN-Gebiet überlagert. Noch weiter entfernt liegt der Naturpark Thal (nord-westlich von Egerkingen / SO liegend).
Näher gelegen sind die zwei Landschaften von kantonaler Bedeutung, die «Jura-schutzzone» entlang des Engelbergs sowie das «Kantonale Vorranggebiet Natur und Landschaft» der Aareschlaufe. Wie bereits in G 2.2.1.1 erwähnt, sind aber auch diese Gebiete nicht direkt beeinträchtigt und die Zugänge führen nicht ent-lang des Standortareals.
Abbildung 73: Landschaften von nationaler und kantonaler Bedeutung
Quelle: Richtpläne Kt. SO und AG
Würdigung und Nutzwerte
Es sind weder Landschaften von nationaler noch von kantonaler oder kommunaler Bedeutung in ihrer gesellschaftlichen Bedeutung beeinträchtigt. Die Landschaften sind entweder zu weit weg (BLN, Regionale Naturpärke) oder verfügen über kei-nen direkten Sichtkontakt und keine Bezugspunkte hinsichtlich Erreichbarkeiten (Engelberg, Aareschlaufe).
Abbildung 74: Bewertungsresultate Indikator G 2.3.2.1
G 2.3.2.1 Konflikte mit Landschaften von nationaler Bedeutung (gesellschaftlicher Aspekt)
Lagertyp: SMA Hauptaktivität Total
Bau Betrieb Verschluss
Quantitative Argumentation
0 ha 0 ha 0 ha
Qualitative Argumentation
– BLN-Gebiet «Aargauer und östlicher Solothurner Falten-jura» ist zu weit entfernt – Regionale Naturpärke
(Jura-park Aargau und Thal) sind zu weit entfernt
– Keine weiteren Landschaf-ten von nationaler Bedeu-tung betroffen (z. B. Moor-landschaften)
- 5 Pt: TL-Bauten haben grosse Beeinträchtigung von Landschafts-schutzgebieten von nationaler Bedeutung, die hohe gesellschaftliche Bedeutung haben (z. B. BLN, UNESCO-Gebiete, Naturpärke).
- 3 Pt: TL-Bauten haben mittlere Beeinträchtigung von Landschafts-schutzgebieten, die hohe gesellschaftliche Bedeutung haben Voder grosse Beeinträchtigung von Landschaftsschutzgebieten, die niedere gesellschaftliche Bedeutung haben
0 Pt: Keine Konflikte
Nutzwert 0 Pt. 0 Pt. 0 Pt. 0 Pt.
Gewichtung 19 % 73 % 5 % .
Abbildung 75: Bewertungsresultate Indikator G 2.3.2.2
G 2.3.2.2 Konflikte mit Landschaften von kantonaler und kommunaler Bedeutung (gesellschaftlicher Aspekt)
Lagertyp: SMA Hauptaktivität Total
Bau Betrieb Verschluss
Quantitative Argumentation
0 ha 0 ha 0 ha
Qualitative Argumentation
– Nächst gelegene Landschaf-ten von kantonaler Bedeu-tung sind «Juraschutzzone»
(Engelberg) und «Vorrang-gebiet Natur und Land-schaft» (Aareschlaufe) in ca.
1 km Entfernung
– Beide Gebiete haben weder direkten Sichtkontakt noch direkte Zugangsachsen ent-lang der OFA und sind damit nicht beeinträchtigt
- 5 Pt: TL-Bauten haben grosse Beeinträchtigung von Landschafts-schutzgebieten von kantonaler oder kommunaler Bedeutung, die hohe gesellschaftliche Bedeutung haben (z. B. Vorranggebiete Landschaft).
- 3 Pt: TL-Bauten haben mittlere Beeinträchtigung von Landschafts-schutzgebieten, die hohe gesellschaftliche Bedeutung haben Voder grosse Beeinträchtigung von Landschaftsschutzgebieten, die niedere gesellschaftliche Bedeutung haben
0 Pt: Keine Konflikte
Nutzwert 0 Pt. 0 Pt. 0 Pt. 0 Pt.
Gewichtung 19 % 73 % 5 % .