• Keine Ergebnisse gefunden

Unionsbürger in Deutschland

Im Dokument in der Europäischen Union (Seite 16-23)

Bevölkerung

Das Statistische Bundesamt erwartet für 2013 einen Anstieg der Bevölkerung von 80,5 Millionen, Anfang 2013, auf 80,8 Millionen Einwohnern zum Jahresende. Grund dafür seien sogenannte Einwanderungsgewinne gegenüber dem Ausland in einer Größenordnung von etwas mehr als 400.000 Personen. Vor allem die Zuwanderung aus den mittel- und osteuropäischen EU-Staaten sowie aus den südeuropäischen Krisenländern Griechenland, Italien, Portugal und Spanien, die auch als GIPS-Länder bezeichnet werden, hat in den letzten Jahren zugenommen.

Ausländische Bevölkerung in Deutschland

EU-8-Staaten 1)

EU-2-Staaten 2)

GIPS-Staaten 3)

Europa gesamt

Ausländer gesamt

Einwohner gesamt Gesamt Rumänien Bulgarien

31.12.2011 691.228 253.111 159.222 93.889 1.029.566 5.509.146 6.327.600 80.327.900 31.12.2012 798.366 323.785 205.026 118.759 1.068.462 5.726.902 6.628.000 80.523.700 Anmerkungen:

1) EU-8-Staaten: Im Jahr 2004 der Europäischen Union beigetretene Staaten Lettland, Litauen, Estland, Polen, die Tschechische Republik, die Slowakische Republik, Ungarn und Slowenien. Die Übergangsregelungen für die Arbeitnehmerfreizügigkeit und die Dienstleistungsfreiheit sind zum 30.04.2011 ausgelaufen.

2) EU-2-Staaten: Rumänien und Bulgarien. Die Übergangsregelungen für die Arbeitnehmerfreizügigkeit sind zum 31.12.2013 ausgelaufen 3) GIPS-Staaten: Griechenland, Italien, Portugal, Spanien

Quelle: Statistisches Bundesamt: Ausländische Bevölkerung. Ergebnisse des Ausländerzentralregisters 2012 Berechnung: DGB

Bis zum 31.10.2013 hat sich die Zahl der in Deutschland lebenden bulgarischen Staatsangehörigen auf 144.632 und der rumänischen Staatsangehörigen auf 262.047 erhöht12.

Polnische und italienische Staatsangehörige bilden mit jeweils rund 530.000 Personen im Jahr 2012 die größten Grup-pen unter den EU-Bürgern. Allein die Zahl der türkischen Staatsangehörigen ist mit 1,6 Millionen fast dreimal so hoch.

Die Zahl der türkischen Staatsangehörigen nimmt aber in den letzten Jahren ab.

Weitergehende Informationen zur ausländischen Bevölkerung und zur Bevölkerung mit Migrationshinter-grund:

https://www.destatis.de/DE/ZahlenFakten/GesellschaftStaat/Bevoelkerung/MigrationIntegration/MigrationIn tegration.html

Beschäftigung

Die Zahl der Beschäftigten aus den anderen EU-Ländern hat in den letzten Jahren weiter zugenommen. Das gilt sowohl für die Staatsangehörigen aus den 2004 beigetretenen EU-8-Staaten und für Staatsangehörige aus Rumänien und Bulgarien (EU-2-Staaten) sowie für Staatsangehörige aus den GIPS-Staaten. Gründe dafür sind Massenarbeitslosigkeit vor allem bei jungen Menschen und fehlende Beschäftigungsperspektiven sowie die stabile Konjunktur in Deutschland.

Wie bereits beschrieben, setzt die Beschäftigung von bulgarischen und rumänischen Staatsangehörigen eine Arbeits-genehmigung-EU voraus. Im Zeitraum vom 1.1.2013 bis zum 30.10.2013 wurden rund 43.000 Genehmigungen er-teilt, davon rund 10.000 an Fachkräfte ohne Vorrangprüfung.

12Ausländerzentralregister in Antwort der Bundesregierung vom 20. Dezember 2013 auf eine Anfrage der Fraktion DIE LINKE.

Unionsbürger in Deutschland

17 Die Bundesagentur für Arbeit veröffentlicht seit 2011 regelmäßig Hintergrundinformationen zu den Auswirkungen der Arbeitnehmerfreizügigkeit auf den deutschen Arbeitsmarkt. Die aktuellen Daten sind der aktuellen Hintergrundinforma-tion zum Berichtsmonat Oktober 2013 entnommen.

Beschäftigung von Unionbürgern in Deutschland nach ausgewählten Staatsangehörigkeiten

EU-8-Staaten EU-2-Staaten GIPS-Staaten

Oktober133) 378.545 73.264 126.393 29.356 430.544 72.166

Anmerkungen:

1) Letzter Monat vor der Herstellung der vollen Arbeitnehmerfreizügigkeit für Angehörige aus den EU-8-Staaten.

2) Letzter Berichtsmonat Quelle: Bundesagentur für Arbeit

Die Beschäftigung in den verschiedenen Branchen unterscheidet sich teils erheblich. Es fällt besonders auf, dass Ange-hörige aus EU-2-Staaten vor allem in der Land- und Fortwirtschaft und AngeAnge-hörige der GIPS-Staaten im verarbeitenden Gewerbe tätig sind.

In den Daten zur Beschäftigung in der Land- und Forstwirtschaft sind auch diejenigen Sai-sonarbeitskräfte einbezogen, die mehr als 50 Tage beschäftigt waren und die Tätigkeit berufsmäßig ausüben. Nicht einbezogen sind damit beispielsweise Personen, die einer sozi-alversicherungspflichtigen Beschäftigung in Rumänien nachgehen und ihren Sommerur-laub für eine Saisonarbeit in Deutschland nutzten. Da die Arbeitserlaubnispflicht für Rumänen und Bulgaren für eine Saisontätig-keit bereits zum 1.1.2012 entfallen ist, gibt es keine Gesamtzahlen für die Saisonbeschäfti-gung. Im Jahr 2011 wurden im Rahmen des Arbeitserlaubnisverfahrens 179.516 Erlaubnisse an rumänische Staatsan-gehörige und 6.895 Erlaubnisse an bulgarische StaatsanStaatsan-gehörige erteilt13.

Weitergehende Informationen:

http://statistik.arbeitsagentur.de/Statischer-Content/Statistische-Analysen/Auswirkungen-der-Arbeitnehmerfreizuegigkeit-und-der-EU-Schuldenkrise-auf-den-Arbeitsmarkt.pdf

13Es handelt sich um Vorgangszahlen. Da die Beschäftigungsdauer im Durchschnitt nur 8 Wochen dauert, ist davon auszugehen, dass die be-schäftigten rumänischen Saisonarbeitnehmer einem Vollzeitäquivalent von ca. 30.000 – 40.000 Personen entsprechen. Siehe auch Osteuropa-Institut. Working-Paper Nr. 253, Februar 2004.

Beschäftigung ausgewählter EU-Staatsangehöriger Sonstige wirtschaftliche Dienstleistungen 17,4 11,5 13,1

Verarbeitendes Gewerbe 12,1 9,4 22,9

Land- und Forstwirtschaft, Fischerei 13,0 26,2 0,2

Gastgewerbe 9,4 15,5 15,4

Handel, Instandhaltung und Rep. v. KFZ 9,1 7,0 12,8

Übrige 39,0 30,4 35,6

Alle Wirtschaftszweige 100 100 100

Quelle: Bundesagentur für Arbeit Berechnung: DGB

Unionsbürger in Deutschland

18 Fehlende Daten zur Entsendung

In den Beschäftigtenzahlen nicht enthalten sind Personen, die zwar in Deutschland arbeiteten, ihren Arbeitsvertrag aber mit einem Unternehmen im Ausland abgeschlossen haben. Diese Daten werden nicht erhoben, sondern können nur geschätzt werden. Auch aus der Zahl der im Ausland erteilten Krankenversicherungsbescheinigungen können kaum Rückschlüsse gezogen werden, denn viele der entsandten Beschäftigten sind nur wenige Monate in Deutschland tätig14. Damit bleibt ein wachsender Teil des Arbeitsmarktes im Dunkeln. Gefordert sind belastbare Zahlen, die eine Erfassung der tatsächlichen Beschäftigungszeiten voraussetzen.

Einige, wenn auch nicht umfängliche Daten liefern die Arbeitserlaubnisverfahren für EU-Bürger. Danach wurden im Jahr 2011 rund 3.500 Erlaubnisse zur Tätigkeit als Werkvertragsarbeitnehmer an bulgarische und rumänische Staats-angehörige vor allem im Baugewerbe (beschränkte Dienstleistungsfreiheit) erteilt.

Arbeitslosigkeit und Bezug von und SGB-II-Leistungen

Die Zahl der Arbeitslosen aus EU-8-, den EU-2- und den GIPS-Staaten hat seit Mai 2011 zugenommen. Dennoch liegen die Arbeitslosenquoten der Angehörigen aus den EU-2-Staaten Ende Juni 2013 mit 7,4 Prozent unter der Gesamtquote von 7,7 Prozent. Die Quoten der EU-8-Staatsangehörigen mit 8,6 Prozent und der Angehörigen der GIPS-Staaten mit 10,9 Prozent etwas höher.

Arbeitsmarktindikatoren der ausländischen Bevölkerung nach ausgewählten Staatsangehörigen:

EU-2 davon EU-8 GIPS Ausländer Deutschland

Bulgarien Rumänien

Beschäftigungsquote (Bevölkerung im erwerbsfähigem Alter, in Prozent)1)

31.12.2011 37,9 31,4 41,6 43,1 51,9 44,2 63,6

30.06.2012 51,4 33,5 61,3 52,3 53,5 45,9 63,8

31.12.2012 38,5 32,0 42,3 47,9 53,8 45,6 64,0

30.06.2013 51,2 34,6 60,2 56,2 55,3 47,1 64,1

Arbeitslosenquoten (in Prozent)2)

31.12.2011 9,2 12,3 7,8 11,0 11,1 15,2 7,6

30.06.2012 6,7 12,0 5,0 8,7 10,5 14,8 7,6

31.12.2012 9,5 13,4 7,8 10,0 11,1 15,0 7,7

30.06.2013 7,4 13,6 5,3 8,6 10,9 14,7 7,7

Anteil der Leistungsempfänger im SGB II (in Prozent)

31.12.2011 8,7 10,8 7,4 10,9 10,7 16,8 7,6

30.06.2012 8,6 11,7 6,9 10,5 10,6 16,4 7,6

31.12.2012 9,3 12,9 7,2 10,6 10,7 16,1 7,4

30.06.2013 10,0 14,8 7,4 10,7 11,0 16,2 7,6

Anteil der Selbständigen an den Leistungsempfängern im SGB II (in Prozent)3)

31.12.2011 4,9 5,9 4,0 3,7 1,7 2,2 2,0

30.06.2012 5,2 6,4 4,0 3,6 1,8 2,3 2,1

31.12.2012 5,1 6,3 3,8 3,5 1,8 2,3 2,1

30.06.2013 5,6 6,6 4,3 3,5 1,8 2,3 2,1

Anmerkungen:

1) Anteil der abhängig zivilen Beschäftigten an der Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter (15-65 Jahre).

2) Bei der Berechnung der Arbeitslosenquote werden Erwerbstätige anhand der abhängig zivilen Beschäftigten abgegrenzt.

3) Anteil der Leistungsempfänger im SGB II an der Bevölkerung

4) Anteil der selbständigen Leistungsempfänger im SGB II an der Gesamtzahl der Leistungsbezieher Quelle: IAB Aktueller Bericht Nr. 1305. 23.12.2013, Tabelle: DGB

14Siehe auch Kapitel 2.2. in DGB Projekt Faire Mobilität. Grenzenlos faire Mobilität? Zur Situation von mobilen Beschäftigten aus den mittel- und osteuropäischen Staaten. Berlin September 2012

Unionsbürger in Deutschland

19 Weitere Informationen:

IAB: Aktuelle Berichte. Zuwanderung aus Bulgarien und Rumänien vor der Arbeitnehmerfreizügigkeit. 23.

Dezember 2013

http://doku.iab.de/aktuell/2013/aktueller_bericht_1305.pdf

Bezug von SGB XII-Leistungen und Kindergeld

EU-Bürger haben einen generellen Anspruch auf Leistungen nach SGB XII, sofern sie sich tatsächlich im Bundesgebiet aufhalten und nicht ausschließlich zur Erlangung von Sozialleistungen oder zur Arbeitssuche eingereist sind (§ 23 SGB XII).

Nach Angaben der Bundesregierung (Drs. 18/223) liegen der Bundesregierung keine nach einzelnen Staatsangehörig-keiten aufgeschlüsselte Zahlen zum Bezug von SGB-XII-Leistungen vor. Zur Verfügung stünden lediglich Zahlen zum Leistungsbezug von EU-Staatsangehörigen insgesamt.

Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen nach dem Dritten und Vierten Kapitel SGB XII mit EU-Staatsangehörigkeit

Empfängerinnen und Empfän-ger von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt (3. Kapitel SGB XII) außerhalb von Einrich-tungen

Empfängerinnen und Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (4. Kapitel SGB XII) außerhalb von Einrichtun-gen

Insgesamt Anteil an allen Empfängerin-nen und Empfängern nach 3.

und 4. Kapitel SGB XII in % außerhalb von Einrichtungen

31.12.2010 4.203 15.746 19.949 1,8

31.12.2011 4.631 17.091 21.722 1,8

31.12.2012 4.361 18.278 22.909 1,8

Quelle: Antwort der Bundesregierung auf die kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE (Drs. 18/223)

Teilnahme an Integrationskursen des Bundes

EU-Bürger haben gemäß Freizügigkeitsrecht keinen rechtlichen Anspruch auf die Teilnahme an einem Integrationskurs des Bundes. Sie können aber im Rahmen zur Verfügung stehender Plätze zugelassen werden. Die Träger der Grundsi-cherung für Arbeitssuchende können seit Mitte 2007 neben den Ausländerbehörden auch Personen zur Teilnahme verpflichten. Im ersten Halbjahr 2013 wurden rund 10.000 ausländische ALG-II-Bezieher von den Grundsicherungsträ-gern verpflichtet. Mehr als die Hälfte aller Teilnahmeberechtigungen wurden im ersten Halbjahr 2013 an die Gruppe der so genannten Altzuwanderer/EU-Bürger/Deutschen zu einer freiwilligen Teilnahme erteilt. Nach den Daten des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge nahmen im ersten Halbjahr 2013 rund 3.600 rumänische und 2.650 bulga-rische Staatsangehörige an einem Integrationskurs teil. Rund 1.500 rumänische und knapp 900 bulgabulga-rische Staatsan-gehörige schlossen im ersten Halbjahr 2013 ihren Kurs ab.

Weitere Informationen:

BAMF: Bericht zur Integrationskursgeschäftsstatistik für das erste Halbjahr 2013

http://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Downloads/Infothek/Integrationskurse/Kurstraeger/Statistiken /2013-halbjahr-1-integrationskursgeschaeftsstatistik-bund.pdf?__blob=publicationFile

Berufliche Qualifikation von zugewanderten EU-Bürgern

Das Qualifikationsniveau der nach Deutschland Zugewanderten aus den mittel- und osteuropäischen Staaten und ins-besondere aus Bulgarien und Rumänien war in den vergangenen Jahren stark von den rechtlichen Rahmenbedingun-gen zur Arbeitnehmerfreizügigkeit abhängig. Die nach Italien und Spanien zugewanderten EU-2-StaatsangehöriRahmenbedingun-gen

Unionsbürger in Deutschland

20 verfügten zu hohen Anteilen über mittlere berufliche Qualifikationen (ähnlich Facharbeiterausbildung). Aufgrund der Beschränkungen der Arbeitnehmerfreizügigkeit für die EU-2-Staaten kamen in den letzten Jahren vor allem Saisonar-beitskräfte mit einem niedrigen Qualifikationsniveau.

Während im Jahr 2005 rund zwei Drittel der Neuzuwanderer (25 – 64 Jahre) aus den beiden Ländern über einen Hoch-schulabschluss verfügten, lag der Anteil 2010 nur noch bei 25 Prozent. Rund 40 Prozent der rumänischen und bulgari-schen Neuzuwanderer verfügen über eine abgeschlossene Berufsausbildung.

Weitergehende Informationen:

IAB-Kurzbericht 16/2013

http://doku.iab.de/kurzber/2013/kb1613.pdf Studierende mit ausländischer Staatsangehörigkeit

Die deutschen Hochschulen werden von einer großen Anzahl ausländischer Studierenden genutzt. Dabei wird unter-schieden zwischen so genannten Bildungsinländern, die – unabhängig von der Staatsangehörigkeit – ihre Hochschul-zugangsberechtigung im Inland erworben und Bildungsausländern, die im Ausland ihre Zugangsberechtigung erlangt haben. Rund zwei Drittel aller Studierenden im

Wintersemester 2012/13 waren so genannte Bildungsausländer. Von 2000 bis 2012 stieg die Zahl der so genannten Bildungsausländer, die in Deutschland ein Studium aufgenommen ha-ben, von knapp 46.000 auf fast 80.000 Studi-enanfänger an. Neben den Vereinigten Staaten, China und der Russischen Föderation kommen die meisten Studienanfänger aus den Mitglied-staaten der Europäischen Union.

Je nach Staatsangehörigkeit unterscheiden sich

die am häufigsten gewählten Studienfächer im Wintersemester 2012/13 erheblich. Bei bulgarischen (38,7%), ukraini-schen (36,1%), russiukraini-schen (35,4%), polniukraini-schen (32,6%) und türkiukraini-schen (29,7%) Studenten standen die Rechts-, Wirt-schafts- und Sozialwissenschaften an erster Stelle. Staatsangehörige aus Italien (31,4%) bevorzugten Sprach- und Kulturwissenschaften. Unter den Studierenden der Kunst und Kunstwissenschaften fallen insbesondere koreanische Studierende auf. 42,7% aller koreanischen Studierenden belegen diese Fächer, vor allem in den Bereichen Musik und Musikwissenschaft.

Von den insgesamt knapp 12.000 EU-Bürgern, die als Bildungsausländer im Jahr 2012 die Hochschule absolviert ha-ben, hatten 1.413 die bulgarische und 652 die rumänische Staatsangehörigkeit.

Situation in den Kommunen

Die Lebenslagen in den Kommunen entwickeln sich weiter auseinander. Während vor allem Großstädte in Süddeutsch-land hohe Beschäftigungsquoten und Einnahmen verzeichnen, wird das Leben in Großstädten beispielsweise im Ruhr-gebiet von der dramatischen Finanzlage geprägt. Viele Kommunen sind – aufgrund ihrer Finanzlage und der hohen Ausgaben für Pflichtleistungen – nicht mehr in der Lage, kulturelle und soziale Angebote zu finanzieren. Kommunen in strukturschwachen Regionen und mit einer hohen Anzahl von Sozialhilfeempfängern fällt es zunehmend schwer, sozialräumlich orientierte Angebote für einkommensschwache und bildungsferne Bevölkerungsgruppen zu machen.

Studienanfänger (Bildungsausländer), ausgewählte Staaten (jeweils Sommer- und folgendes Wintersemester)

2004 2007 2012

Quelle: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge: Migrationsbericht 2012

Unionsbürger in Deutschland

21 Der Deutsche Städtetag und der Deutsche Gewerkschaftsbund fordern daher in einer gemeinsamen Erklärung15 eine finanzielle Entlastung der Kommunen bei den Unterhaltskosten im SGB II.

Gleichzeitig sind viele strukturschwache Kommunen mit den integrationspolitischen Herausforderungen durch die Nie-derlassung neuer aus Drittstaaten und der Europäischen Union kommenden Menschen überlastet. Der Deutsche Städ-tetag hatte daher 2012 eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die sich mit der Situation und den Herausforderungen der Zu-wanderung aus Rumänien und Bulgarien beschäftigt hat. Im Januar 2013 hat der Städtetag ein „Positionspapier zu

Fragen der Zuwanderung aus Rumänien und Bulgarien“

http://www.staedtetag.de/fachinformationen/arbeit/066929/index.html veröffentlicht, welches in den Medien vielfach zitiert wurde. Er begründet die Vorlage damit, dass es sich bei den derzeitigen Wanderungsbewegungen von Menschen aus Rumänien und Bulgarien um ein Problem handele, für dessen Bewältigung ein koordiniertes Zusammenwirken von Bund, Ländern, europäischer Ebene und anderen relevanten Akteuren erforderlich sei. Das Papier, insbesondere die Verwendung des Begriffs Armutszuwanderung und die Auswahl der Daten und Zahlen, werden von vielen Seiten kriti-siert. Im Papier werden nur Zahlen zu der einen Seite der Wanderungsbewegung, die Zuzugszahlen genutzt. Unter-schlagen wird, dass ein großer Teil der Migrantinnen und Migranten ab- oder weiterwandert. Dass nicht die Zahlen zur Nettozuwanderung genutzt wurden, dies kritisieren vor allem Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler.

Im Kurzbericht des IAB aus August 2013 wird zudem ein deutlicher Zusammenhang zwischen der wirtschaftlichen Situation in einer Kommune und den Arbeitslosenquoten der aus Rumänien und Bulgarien Zugewanderten herausge-stellt.

Bevölkerungsanteile und Arbeitslosenquoten nach ausgewählten Staatsangehörigkeiten und Kommunen zum Jahresende 2012

EU-2-Länder Ausländer

insgesamt

Bevölkerung insgesamt Anteil Bevölkerung Arbeitslosenquote Anteil Bevölkerung Arbeitslosenquote Arbeitslosenquote

Dortmund 0,5 21,4 13,3 27,6 14,4

Berlin 0,7 24,7 14,5 26,2 14,2

Duisburg 1,3 26,8 15,9 24,6 13,9

Offenbach 3,9 13,6 32,9 16,3 11,5

Köln 0,7 15,5 17,3 19,2 10,3

Düsseldorf 0,6 12,2 19,2 17,3 9,9

Nürnberg 1,3 9,6 18,4 15,1 8,6

Hamburg 0,3 11,1 13,5 16,2 8,5

Frankfurt/M 1,6 10,9 24,4 12,2 8,1

Mannheim 2,0 9,2 22,2 11,3 6,6

Stuttgart 0,8 5,7 22,3 10,3 6,2

München 1,5 6,7 24,6 9,0 5,6

Quelle: IAB Kurzbericht 16/2013

Fast zeitgleich mit der Veröffentlichung des Positionspapiers des Städtetages konstituiert sich auf Grundlage des Be-schlusses der Arbeits- und Sozialministerkonferenz die Bund-Länder-AG „Armutswanderung aus Osteuropa“ unter Federführung des Landes Hamburg. Die AG legte ihren Bericht im Oktober 2013 vor, der in der 90. Konferenz der Ar-beits- und Sozialminister der Länder diskutiert wurde http://www.bag-if.de/wp-content/uploads/2013/12/ASMK-Ergebnisprotokoll-2013.pdf .

15 Gemeinsame Erklärung des Deutschen Gewerkschaftsbundes und des Deutschen Städtetages vom 13.11.2013

http://www.staedtetag.de/imperia/md/content/dst/internet/fachinformationen/2013/positionspapier_zuwanderung_2013.pdf

Unionsbürger in Deutschland

22 Lokale Projekte und Aktivitäten

In der öffentlichen Diskussion wird immer wieder auf eine Konzentration der Zuwanderung aus Bulgarien und Rumäni-en auf wRumäni-enige Großstädte und Ballungsgebiete hingewiesRumäni-en. Für die Entwicklung kommunaler StrategiRumäni-en zur sozial-räumlichen Integration aber ist es erforderlich, einzelne Stadtteile oder Quartiere zu betrachten, in denen es ein Zu-sammentreffen verschiedener sozialer Problemlagen, wie die Auswirkungen des Strukturwandels, hohe Arbeitslosen- und Transferleistungsquoten, Bildungsbenachteiligung, Wohnsituation etc. gibt. Gerade in solchen Stadtvierteln sind die zuwanderungsbedingten Herausforderungen besonders sichtbar. In NRW gilt dies beispielsweise für bestimmte Quartiere in Köln-Kalk, der Dortmunder Nordstadt oder Duisburg Hochfeld.

Die Situation im Wohnumfeld wird zusätzlich durch die Vermietung eines vernachlässigten Wohnungsbestandes und das Ausnutzen der Notsituation der Zuwanderer verschärft. Ein Beispiel für das Vorgehen von Wohnungseigentümern in der Dortmunder Nordstadt wird auch in der WDR-Dokumentation gezeigt.

Weitergehende Informationen:

Montag Stiftung Urbane Räume gAG, Bonn und KALKschmiede, Köln: Zuwanderung aus Rumänien und Bulgarien. Hintergrund, Herausforderungen und Handlungsansätze. Erfahrungen aus nordrhein-westfälischen Städten

http://www.montag-

stiftun-gen.de/fileadmin/Redaktion/Urbane_Raeume/PDF/Projekte/Nachbarschaften_und_Wohnr%C3%A4ume/Ka lkschmiede/Zuwanderung_aus_Rumaenien_und_Bulgarien_1MB.pdf

Handlungsansätze und Projekte für die sozialräumliche Integration, die im Zusammenhang mit der Zuwanderung aus Bulgarien und Rumänien entwickelt wurden, gibt es in verschiedenen Städten. In der von der Montag-Stiftung vorge-legten Broschüre werden einige der Projekte vorgestellt.

Einige wenige weitere Beispiele aus anderen Städten:

In Mannheim werden Zuwanderer aus Bulgarien und Rumänien durch die Stadtverwaltung bei der Suche nach Arbeit, Wohnung und Integrationsmaßnahmen beraten https://www.mannheim.de/nachrichten/starthilfe-zuwanderer-bulgarien-und-rumaenien .

Das Berliner Abgeordnetenhaus hat im August 2012 die Erarbeitung eines Aktionsplans Roma für die gesamte Stadt eingefordert. Seit September 2012 wurden in mehreren Arbeitsgruppen, in denen auch freie Träger und Selbstorgani-sationen vertreten waren Maßnahmen und Instrumente vorgeschlagen. Der Bezirk Neukölln veröffentlichte im März 2013 den 3. Roma-Statusbericht und weist darin auch auf unterschiedlichste Maßnahmen und Projekte zur Integration von Zugewanderten hin.

http://www.berlin.de/imperia/md/content/baneukoelln/flyer/3._romastatusbericht.pdf?start&ts=1362131366&file=3._

romastatusbericht.pdf

Einige Projekte zur Integration in den Arbeitsmarkt werden durch das Bundesprogramm XENOS unterstützt, wie z.B.

das Projekt „Junge Roma in Berlin – Berufliche Orientierung zur besseren Integration in den Arbeitsmarkt“ des südost Europa Kultur e.V. http://www.suedost-ev.de/projekte/projekte .

Projekt „Faire Mobilität“

23

Im Dokument in der Europäischen Union (Seite 16-23)