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Umsetzung der Wasserrrahmenricht- Wasserrrahmenricht-linie im Bereich Grundwasser

Nitrat

2.13 Umsetzung der Wasserrrahmenricht- Wasserrrahmenricht-linie im Bereich Grundwasser

2.13.1 Einführung und Hintergrund

Im Rahmen der am 22.12.2000 in Kraft getretenen europä-ischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) wurde im Jahr 2004 zunächst für die Gesamtfläche von Baden-Württem-berg eine Abgrenzung und grundlegende Beschreibung der Grundwasserkörper (GWK) vorgenommen. Dabei wurden hydrogeologische Aspekte, Bilanzbetrachtungen, Standort-eigenschaften sowie Daten zur Landnutzung (Emissionsbe-trachtungen) und Messwerte im Grundwasser (Immissions-betrachtung) berücksichtigt. Auf Grundlage dieser ersten Bestandsaufnahme konnte die Aussage getroffen werden, dass hinsichtlich der Menge die Wasserbilanz ausgeglichen war und eine mengenmäßige Gefährdung in keinem GWK vorlag. Hinsichtlich der chemischen Qualität wurden 24 GWK als „gefährdet“ eingestuft (gGWK), davon 23 im Hinblick auf die Belastung mit Nitrat und in einem Fall im Hinblick auf die Belastung durch Chlorid.

Diese gGWK wurden mit Hilfe von erweiterten Messpro-grammen und Pilotstudien im Zeitraum von 2005 - 2006 detailliert untersucht, danach konnte für den gGWK 8.9 Obere Würm die Einstufung hinsichtlich Nitrat auf „nicht gefährdet“ zurückgesetzt werden.

Zu Beginn des 2. Bewirtschaftungszeitraums 2015 war eine Zustandsbewertung der GWK für die Jahre 2014 - 2015 so-wie eine Risikobeurteilung bis 2021 vorgesehen. Die Zu-standsbewertung blickt hierbei auf die bisherige Entwick-lung zurück, während die Risikoabschätzung in die Zukunft blickt (Abbildung 2.13-1).

Für die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie im Be-reich Grundwasser waren folgende Aufgabenpakete zu bearbeiten:

„ Überprüfung der Einstufung und Prognose hinsichtlich der Menge:

„ Trendanalyse der GW-Stände und Quellschüttungen

„ Wasserbilanzbetrachtungen in den einzelnen GWK

„ Risikoanalyse hinsichtlich der Entwicklung bis 2021

„ Überprüfung der Einstufung und Prognose hinsichtlich der chemischen Qualität:

„ Beprobung von zusätzlichen Messstellen zur Mess-netzverdichtung 2012 (analog 2005/2006)

„ Feststellung von Schwellenwertüberschreitungen

„ Analyse der räumlichen Ausdehnung der Belastung

„ Zeitreihenanalysen, um steigende Trends sowie Trendumkehr festzustellen

„ Risikoanalyse hinsichtlich der Entwicklung bis 2021

„ Beurteilung der Gefährdung grundwasserabhängiger Landökosysteme

„ Zustand der Schutzgebiete für die Trinkwasserversor-gung nach Artikel 7 der WRRL

Die Ergebnisse dieser Auswertungen und Bewertungen sind in die Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogram-me für den zweiten Bewirtschaftungzyklus eingeflossen.

2.13.2 Mengenmäßiger Zustand und Risikobewertung

Für die Einstufung und Risikoabschätzung des mengenmäßi-gen Zustands wurden sowohl langjährige Trends an reprä-sentativen Messstellen als auch Wasserbilanzen herangezo-gen [LUBW 2014 F]. Die Trendanalyse der 85 auswertbaren Messstellen ergab eindeutig eine gleichbleibende Entwick-lungstendenz. Nach der überschlägigen Wasserbilanz lag bei allen Grundwasserkörpern außerhalb des Oberrheingrabens die Entnahme unter 30 % der Grundwasserneubildung. Eine detaillierte Wasserbilanz für den Oberrheingraben kam zu dem Ergebnis, dass bei Einbeziehung der Infiltration aus Oberflächengewässern auch hier nur 11 % der jährlichen Grundwasserneubildungsmenge entnommen werden.

Im Ergebnis lässt sich feststellen, dass in Baden-Württem-berg alle Grundwasserkörper hinsichtlich der

Grundwas-Abbildung 2.13-1: Definition von Zustandsbeurteilung und Risi-koabschätzung [EU-Leitfaden Nr. 18]. RBMP = River Basin Ma-nagement Plan, Bewirtschaftungsplan für Flusseinzugsgebiete.

Für den aktuellen Bericht gilt X = 1, also Zustandsbeurteilung am Ende des 1. Bewirtschaftungszeitraums und Risikobeurtei-lung für den Zustand am Ende des 2. Bewirtschaftungszeit-raums.

Artikel 5 Risikobeurteilung

"Guter Zustand am Ende des RBMP X+1” ?

Zustandsbeurteilung RBMP X

RBMP X+1

Jahr

sermenge in gutem Zustand sind. Dies ist auch für das Jahr 2021 sehr wahrscheinlich der Fall (Abbildung 2.13-2).

2.13.3 Chemischer Zustand und Risikobewertung

Basierend auf Daten von rund 1.900 Messstellen aus dem Jahr 2012 wurde geprüft, ob die 2009 als „gefährdet“ einge-stuften GWK zu Beginn des 2. Bewirtschaftungszeitraums im Jahr 2015 einen „guten Zustand“ erreichen werden und ob ein Risiko für 2021 besteht. Außerdem wurden auch bisher „nicht gefährdete“ GWK auf mögliche neue Belas-tungen untersucht. In keinem bisher als „nicht gefährdet“

eingestuften GWK wurden anthropogene Entwicklungen identifiziert, die eine Zielerreichung für das Jahr 2015 oder 2021 in Frage stellen würden. Als einzige Änderung der Gebietskulisse wurde der gGWK 6.2 um das Karst-Ein-zugsgebiet der Brunnen im Donauried erweitert (Abbil-dung 2.13-3).

Die flächenhafte Belastung wurde für jeden gGWK an-hand der Acker- und Weinbauflächen in den Einzugsgebie-ten (EZG) bzw. WasserschutzgebieEinzugsgebie-ten (WSG) der Mess-stellen berechnet und nach § 7 der GrwV in den „guten“

oder „schlechten“ Zustand eingestuft [LUBW 2014F].

Nach dieser Bewertung erreichen elf der 22 hinsichtlich Nitrat gefährdeten GWK im Jahr 2015 den „guten Zu-stand“. Somit sind insgesamt 91 % der Landesfläche im Jahr 2015 im „guten chemischen Zustand“ und 9 % in „schlech-tem chemischen Zustand“ nach WRRL.

Hinsichtlich der Risikobeurteilung für 2021 wurde berück-sichtigt, dass die Messwerte einem gewissen Schwankungs-bereich unterliegen. Dieser kann natürliche Ursachen ha-ben wie z. B. Trockenjahre, saisonale Niederschlagsverteilung oder auch anthropogen bedingt sein, wie sich ändernde Bewirtschaftungsweisen und Landnutzungsänderungen.

Diese Einflüsse zeigen sich im Grundwasser meist erst nach mehreren Jahren. Liegen daher die aktuellen Mess-werte nur knapp unter oder über dem Schwellenwert, ist künftig eine Änderung der derzeitigen Einstufung möglich und die Prognose somit unklar. Neben der Einstufung „un-klar“ gibt es nach Vorgaben der LAWA noch die Einstufun-gen „wahrscheinlich“ und „unwahrscheinlich“.

Von den elf gGWK, die 2015 den „guten chemischen Zu-stand“ erreichten, zeigten zwei eine so geringe Belastung, dass sie mit hoher Wahrscheinlichkeit die Umweltziele auch 2021 erreichen werden. Für einen gGWK war die

Da-Abbildung 2.13-2: Aktuelle Bewertung und Prognose des mengenmäßigen Zustands der GWK Mengenmäßiger Zustand der Grundwasserkörper 2015

Grundwasserkörper in mengenmäßig “gutem Zustand”

© LUBW, LGL BW

0 20 40km

Prognose des mengenmäßigen Zustands für 2021 Erreichen des “guten Zustands” ist wahrscheinlich

© LUBW, LGL BW

0 20 40km

tenbasis für eine verlässliche Einstufung und Prognose zu gering. Bei acht gGWK lagen einige Messwerte nur knapp unter dem Schwellenwert, so dass die Zielerreichung 2021 unklar und weiterhin eine intensive Beobachtung notwen-dig ist.

Von den elf gGWK, die sich 2015 in „schlechtem chemi-schen Zustand“ befanden, lagen in drei Fällen einige Mess-werte nur knapp über dem Schwellenwert, so dass hier ebenfalls die Zielerreichung 2021 unklar ist. Für acht ist es auch bei Fortführung der aktuellen Maßnahmen unwahr-scheinlich, 2021 die Umweltziele zu erreichen.

Auf 83 % der Landesfläche werden die Umweltziele 2021 wahrscheinlich erreicht. Bei knapp 7 % der Landesfläche ist es unwahrscheinlich, die Umweltziele im Jahr 2021 zu er-reichen und bei etwa 10 % ist die Zielerreichung unklar.

Für die Meldung an die EU gibt es nur die Stufen „Risiko vorhanden“ („at risk“) oder „Risiko nicht vorhanden“ („not at risk“). Daher wurden Grundwasserkörper mit der

Prog-nose Zielerreichung 2021 „unklar“ oder „unwahrschein-lich“ für die Meldung an die EU zusammengefasst zur Be-wertung „Risiko vorhanden“. Nach EU-BeBe-wertung werden die Umweltziele 2021 auf 83 % der Landesfläche wahrschein-lich erreicht und für 17 % der Landesfläche ist das Risiko vorhanden, dass die Umweltziele nicht erreicht werden.

Für die Bewertung der flächenhaften Belastung durch Chlorid bei Fessenheim-Breisach (gGWK 16.9) wurde die im Rahmen des Interreg III A Projekts durchgeführte drei-dimensionale Modellierung zugrunde gelegt. Aufgrund der hohen Chloridkonzentrationen besonders in den tiefen Grundwasserschichten wird der gGWK im Jahr 2015 den

„guten Zustand“ nicht erreichen und auch für das Jahr 2021 ist die Zielerreichung unwahrscheinlich.

2.13.4 Grundwasserabhängige Landökosysteme

Nach Artikel 4 WRRL befindet sich ein gGWK nur dann in gutem Zustand, wenn neben dem guten mengenmäßi-gen und guten chemischen Zustand auch keine Gefähr-dung grundwasserabhängiger Landökosysteme (gwa LÖS)

Abbildung 2.13-3: Aktuelle Bewertung und Prognose des chemischen Zustands der (g)GWK. Für die abschließende Risikobewer-tung wurden alle GWK, deren Zielerreichung für 2021 „unklar“ oder „unwahrscheinlich“ ist, mit der Einstufung „Risiko vorhanden“

(engl. „at risk“) versehen.

16.2 16.3

8.2 8.3 8.5

8.7 8.8

- neu - 6.26.2

3.2 2.2 2.3 9.4

16.8 16.7

16.6

16.5

16.9

8.6 8.4

9.3 9.2 10.2

16.4

Chemischer Zustand der Grundwasserkörper 2015

Gefährdete Grundwasserkörper, die in 2015 in “gutem Zustand” sind Gefährdete Grundwasserkörper, die in 2015 in “schlechtem Zustand” sind Nicht gefährdete Grundwasserkörper in “gutem Zustand”

© LUBW, LGL BW

0 20 40km

16.2 16.3

8.2 8.3 8.5

8.7 8.8

- neu - 6.26.2

3.2 2.2 2.3 9.4

16.8 16.7

16.6

16.5

16.9

8.6 8.4

9.3 9.2 10.2

16.4

Prognose des chemischen Zustands für 2021

Erreichen des “guten Zustands” ist wahrscheinlich (kein Risiko vorhanden) Erreichen des “guten Zustands” ist unklar (Risiko vorhanden) Erreichen des “guten Zustands” ist unwahrscheinlich (Risiko vorhanden)

© LUBW, LGL BW

0 20 40km

besteht. Nach den Empfehlungen der LAWA wird unter einem gwa LÖS ein grundwasserabhängiger Biotoptyp bzw. Lebensraumtyp verstanden, dessen Biozönose durch den Standortfaktor Grundwasser bestimmt wird. In allen Grundwasserkörpern sind gwa LÖS vorhanden.

Bisher waren das Donauried und die Vogelfreistätte Lin-denweiher als gefährdet eingestuft. Aufgrund stabiler Grundwasserstände kann das Donauried aus der Gefähr-dung entlassen werden. In Falle des Lindenweihers laufen derzeit noch Untersuchungen, so dass die Frage noch nicht abschließend beantwortet werden kann.

2.13.5 Schutzgebiete nach Artikel 7 WRRL

Nach Artikel 4 WRRL befindet sich ein gGWK nur dann in gutem Zustand, wenn auch die Anforderungen an die Schutzgebiete eingehalten werden.

In Baden-Württemberg wird an die Verbraucher nur Trink-wasser abgegeben, das den Anforderungen der Trinkwas-serrichtlinie bzw. Trinkwasserverordnung entspricht oder für das genehmigte Ausnahmetatbestände vorliegen. Aus diesem Grund werden die Anforderungen an die Wasser-schutzgebiete überall eingehalten und der aktuelle Zu-stand ist „gut“. Auch für 2021 ist das Erreichen dieses Ziels sehr wahrscheinlich. Nicht zu betrachten waren die Hydro-geologischen Einheiten „Kristallin des Odenwaldes“ und

„Kaiserstuhl“, da dort weniger als 1.000 m³ Grund- und Quellwasser pro Tag gefördert werden. Trinkwasser aus Oberflächenwasserkörpern wird nur aus dem Bodensee und der Talsperre Kleine Kinzig gewonnen.