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transsexuell Transsexualität

Transsexuelle sind Menschen, die ihr biologisches Geschlecht als falsch und sich selbst als zugehörig zu einem anderen Geschlecht empfinden.

Viele Transsexuelle haben den Wunsch, ihre körperlichen Geschlechtsmerkmale mit einer Ope-ration so anzugleichen, wie es ihrem wahrgenom-menen Geschlecht entspricht. Davor beginnen sie mit einer Hormontherapie, in der die selbst produ-zierten Hormone unterdrückt und die gewünschten, sogenannten „gegengeschlechtlichen Hormone“

eingenommen werden, um so eine Vermännlichung (beispielsweise Stimmbruch und Bartwuchs) oder Verweiblichung (Hautbild, Brustwachstum, etc.) des Körpers zu erreichen. Weiterhin können sie

aufgrund des deutschen Transsexuellengesetzes (TSG – seit 1981 in Kraft) ihren Vornamen sowie ihren Personenstand ändern lassen, was ihnen er-möglicht, das richtige Geschlecht sowie den für sie richtigen Namen in Geburtsurkunde, Reisepass und anderen Dokumenten wie Zeugnissen, Bankkarten usw. eintragen lassen zu können.

Seit es das Gesetz gibt, wurde es mehrfach durch Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts angepasst. So gilt heutzutage für die Anwendung des Gesetzes nicht mehr die Altersgrenze von 25 Jahren, Ehen, die vorher bestanden, müssen nicht mehr geschieden werden, die Anrede muss bereits nach der Vornamensänderung dem richtigen Ge-schlecht entsprechen.

Darüber hinaus war bis 2010 die operative Ge-schlechtsangleichung zwingende Voraussetzung für die Personenstandsänderung. Das wurde von Aktivist_innen scharf kritisiert. Anfang 2011 er-klärte das Bundesverfassungsgericht diesen Passus für verfassungswidrig. Es verstoße gegen das Recht auf Menschenwürde und körperliche Unversehrt-heit, wenn ein transsexueller Mensch zu einem so schweren körperlichen Eingriff gezwungen würde.

Manche Menschen bevorzugen den Begriff Transgeschlechtlichkeit, da das „sexuell“ in „trans-sexuell“ viele denken lässt, es ginge um eine sexu-elle Orientierung. Der Begriff„Geschlechtlichkeit“

hebt dies auf. Bei Transsexualität / Transgeschlecht-lichkeit geht es um die Zugehörigkeit zu einem an-deren Geschlecht. Dementsprechend können trans-sexuelle Menschen sowohl hetero-, homo-, bi- oder pansexuell sein.

§ 175 StGB

Homosexuellenverfolgung

„Die widernatürliche Unzucht, welche zwischen Personen männlichen Geschlechts oder von Men-schen mit Thieren begangen wird, ist mit Gefäng-nis zu bestrafen; auch kann auf Verlust der bürger-lichen Ehrenrechte erkannt werden.“

So lautete der § 175, als er im Jahr 1871 erst-malig ins deutsche Strafgesetzbuch aufgenommen wurde. Es sollte fast 100 Jahre dauern, bis sexu-elle Handlungen zwischen erwachsenen Männern in Deutschland nicht mehr unter Strafe standen.

Erst zum 1. September 1969 wurde der Paragraph

entschärft und Männer konnten Sex mit Männern ohne die Angst haben, dafür ins Gefängnis zu müs-sen. Allerdings hatte der Gesetzgeber für männli-che Homosexualität höhere Schutzaltersgrenzen festgelegt. Endgültig gestrichen wurde der § 175 StGB erst 1994. Besonders radikal wurden homo-sexuelle Männer in der Zeit des Nationalsozialis-mus verfolgt. Rund 100.000 Männer wurden in sogenannten Rosa Listen von der Gestapo erfasst, 50.000 wurden nach dem § 175 StGB verurteilt, den die Nazis 1935 sogar verschärften. Nun galt bereits ein „begehrlicher Blick“ als Straftat, so dass der Verfolgungswillkür keine Grenzen mehr gesetzt waren. Nach Kriegsende übernahm die Bundesre-publik das unverändert.

Nach jahrelangen Protesten der Schwulenbewe-gung kündigte das Bundeskabinett im März 2017 die Entschädigung für noch lebende Verurteilte nach § 175 StGB an. Am 23. Juni 2017 wurden alle Verurteilten, deren Sexualpartner mindestens 16 Jahre alt waren, von der Bundesregierung rehabili-tiert. Weibliche Homosexualität fiel in Deutschland nie unter den § 175 StGB (wohl aber in Österreich), allerdings wurde die Ausdehnung des „Schwulen-paragraphen“ auf Frauen ernsthaft in Erwägung gezogen. Weil Frauen im NS-Männerstaat ohne-hin eine untergeordnete Rolle spielten, wurde von der Ausdehnung abgesehen. Die Nazis verfolgten homosexuelle Frauen jedoch auch ohne Gesetz.

Dokumente belegen, dass Nachbar_innen Frauen-paare bei der Gestapo denunzierten, die Leiterin-nen sogenannter „Damenclubs“ unter Vorwänden ins KZ gesteckt und lesbische Frauen auch ohne Rechtsgrundlage zu Gefängnisstrafen verurteilt oder zwangssterilisiert wurden. Heutzutage ist Ho-mosexualität in rund 70 Ländern der Welt immer noch oder wieder verboten, in einigen Ländern steht darauf die Todesstrafe.

Quelle:

Kampagne „anders und gleich NRW“

Fibel der vielen kleinen Unterschiede 9. überb. u. akt. Aufl., Okt. 2017

Danksagung

Der vorliegende Rezensionsband ist ein Gemein-schaftswerk engagierter Pädagog*innen, Wissen-schaftler*innen, Bildungsreferent*innen und Au-tor*innen. Zu großem Dank verpflichtet sind wir zunächst den vielen Mitwirkenden, die sich ehren-amtlich unermüdlich mit zahlreichen Kinder- und Bilderbüchern auseinandergesetzt haben und ein breites Spektrum an Kinderbuchliteratur gelesen und rezensiert haben. Stellvertretend hierfür möch-ten wir folgende Menschen für ihr unermüdliches Engagement und ihre unermüdlichen Anstrengun-gen für die Ziele dieses Projekts und ihren Mut, für die Akzeptanz für sexuelle und geschlechtliche im frühkindlichen Bereich sich einzusetzen, bedan-ken: Sven Zehe, Timo Koch, Dr. Antje Krueger, Bernd Jacobs und Petra Maurer. Ohne sie wäre das Projekt nicht möglich gewesen.

Ein herzliches Dankeschön geht auch an die vielen Kinderbuchverlage, die uns bei der Erstellung die-ses Rezensionsbands mit Freiexemplaren tatkräftig unterstützt haben. Ohne ihre Unterstützung wäre der vorliegende Band nicht annähernd so vielfältig und bunt in der Themenbreite geworden.

Ein ganz besonderer Dank gilt es auch der LAG Lesben NRW e.V. für die Unterstützung bei der Er-stellung des umfangreichen Glossars des Rezensi-onsbands auszusprechen. Sie haben uns ermöglicht ihre Definitionen und Begriffserklärungen aus der

„Fibel der vielen kleinen Unterschiede der Kampa-gne „anders und gleich – Nur Respekt Wirkt“, die seit 2011 von der LAG Lesben in NRW e.V. publiziert wird, zu verwenden. Sie wird gefördert aus Mitteln des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen.

Weiterhin möchten wir unseren Dank an Petra Maurer und Bernd Jacobs aussprechen, die uns ein leuchtendes Vorbild mit ihrem Projekt „Eene Mee-ne Kiste“ waren und uns von Anfang an mit ihrem unerschöpflichen Ideenreichtum und ihrer Neugier für Kinder- und Bilderbücher angesteckt haben. Sie sind mit ihren praktischen Ideen auch in diesem Band vertreten.

Des Weiteren wünschen wir allen viel Mut und Kraft für die Verstetigung und erfolgreiche Fortfüh-rung der eingeleiteten Prozesse zur Akzeptanz für sexuelle und geschlechtliche Vielfalt von Klein auf.

Zu guter Letzt möchten wir Anna Stellmachers gedenken, die uns im Rahmen ihres Praktikums als Studentin der Gender Studies unterstützt hat und maßgeblich die Bücherliste erarbeitet hat. Anna ist im Februar 2017 gestorben. Ihr ist deshalb diese Ausgabe des Rezensionsbandes in Erinnerung ge-widmet.

Im Namen aller Mitwirkenden Kevin Rosenberger, Ines Pohlkamp

materialien

schwul*bi*

tr ns*inter*

lesbisch*

queer*

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Akzeptanz für Vielfalt von klein auf ! Sexuelle und geschlechtliche Vielfalt in Kinderbüchern. Ines Pohlkamp, Kevin Rosenberger [Hg.]

Akzeptanz für Vielfalt