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Traditionelle Routen (Ausnahmen zu § 6 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2)

Folgende Strecken können zur touristischen Zwecken mit motorisierten und nicht-motorisierten Wasserfahrzeugen auch während der Schutzzeiten befahren werden. Sie sind 250 m breit; sie erstrecken sich dabei auf 125 m auf jeder Seite der durch die Koor-dinaten entstehenden Linien. Sollten sich aufgrund morphologischer Änderungen diese Strecken nicht mehr für eine solche Befahrung eignen, so kann unter Beachtung des § 5 auf eine entsprechende, nächstgelegene Route ausgewichen werden.

I. Niedersachsen

Nr. Bezeichnung Koordinaten

WGS 84 nord-nordöstliche Richtung bei 53°52,91'N, 8°19,289'E

53°50,549'N,

in nördliche Richtung zur Durchfahrt zum Wester-till.

Von der Hohewegrinne bei

53°46,107'N, 8°9,094'E in südwestliche Richtung zur Jade.

Von der Hooksielplate bei

53°40,196'N, 8°9,152'E in ostsüdöstliche Rich-tung zum Fedderwarder Priel.

5. Blaue Balje 53°45,994'N, in südsüdwestliche Rich-tung zur Durchquerung des Besonderen Schutz-gebiets auf der Blauen be-prickten Juister Balje führend.

6°50,767'E südliche Richtung bei 53°36,845'N, 6°50,462'E bis zur Koordinate 53°34,69'N, 6°50,703'E verlaufend.

8. Blindes Randzelgat 53°32,454'N, 6°54,733'E

Vom Schuitensand bei 53°32,454'N, 6°54,733'E

53°32.4799'N,

in westliche Richtung zum Blinden Randzelgat verlaufend. in nördliche Richtung zur Durchfahrt zur Westertill.

II. Schleswig Holstein

Nr. Bezeichnung Koordinaten

WGS 84 Steenack zum Hörnum-tief in Richtung südsüd-ost verlaufend.

2. Langeness - Schweinsrücken 54°37,116'N, 8°30,411'E östliche Richtung Fahr-wasser Nordmarsch durch die „Schweinsrü-cken-Durchfahrt“ sowie vom beprickten Fahr-wasser nach Norden in den Priel oder nach Sü-den in Richtung des

8°29,686'E 54°36,917'N, 8°28,568'E 54°37,158'N, 8°27,85'E

Fahrwassers Süderaue Tonne „SA 7“.

3. Langeness - Fahrwasser 54°36,206'N, 8°31,866'E 54°36,685'N, 8°31,713'E

Vom Fahrwasser Süderaue bei Tonne

„SA 14“ nach Norden führend über das be-prickte Fahrwasser zur Einmündung ins Fahr-wasser Langeness zwi-schen Tonne „L 15“ und

„L 16“.

4. Niederoogsand - Rummelloch 54°32,387'N, 8°32,502'E Norderoogsands den Armen des Rummelloch folgend, einschließlich des Priels bei Pegel Stegel, bis zum beprick-ten Fahrwasser südlich Hooge.

54°29,749'N,

5. Pellwormer Loch 54°31.854'N, 54°31,854'N, 8°32,573'E vom Rummelloch in 54°30,586'N, 8°32,77'E in Richtung Osten dem Priel bis zum Pegel Pell-worm im Norden folgend.

7. Kolumbusloch 54°24,997'N,

des Fahrwassers Süderhever in nornord-östliche Richtung nörd-lich am Robbensand vorbei über das Kolum-busloch bei Tonne 29 ins Fahrwasser Hever führend.

8. Südlich Mittelplate Von der Tonne „SH 14“

des Fahrwassers der Süderhever in nordöstli-che Richtung die Mittel-plate passierend und bei Tonne „31“ ins Fahrwas-ser Hever führend.

E. Schnellfahrkorridore (zu § 7 Absatz 5)

In folgenden Korridoren können gewerblich genutzte Boote und Schiffe bis zu 24 Knoten fahren. Die in Fahrwasser liegenden Korridore werden in der Breite durch das Fahrwasser begrenzt. Ansonsten haben die Korridore eine Breite von 500 m, wobei Koordinatenanga-ben und Ansteuerungstonnen die Mitte des Korridors bezeichnen.

I. Niedersachsen

Nr. Bezeichnung Beschreibung

1. Fischerbalje Seeseitig beginnend auf der Grenze des Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer im Fahrwasser Fischer-balje bei der Koordinate 53°33,088'N, 6°42,731'E bis zur Tonne „F 9“.

2. Dovetief Seewärtig beginnend auf der Grenze des Nationalparks Niedersächsischen Wattenmeers bei der Koordinate 53°48,584'N, 7°14,465'E in südsüdwestlicher Richtung über die Ansteuerungstonne ”Dovetief” hinaus bis zum Tonnenpaar „D 1“ und „D 6“ verlaufend und dann in westsüdwestlicher Richtung der Betonnung des Dovetiefs folgend bis zur Linie, die durch das Tonnenpaar „D 7“ und

„D 16” gebildet wird.

3. Schluchter Seewärtig bei der Tonne „TG 3“ in südöstliche Richtung beginnend über die Ansteuerungstonne „Schluchter“ hin-aus in ostsüdöstlicher Richtung zum Tonnenpaar

„D 5 / S 8“ verlaufend und dann in südliche Richtung der Betonnung des Dovetiefs folgend bis zur Linie, die durch das Tonnenpaar „D 7“ und „D 16” gebildet wird.

II. Schleswig Holstein

Nr. Bezeichnung Beschreibung

1. Lister Tief Seeseitig beginnend auf der Grenze des Nationalpark Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer bei der Koordinate 54°54,929'N, 7°56,767'E in ostnordöstliche Richtung über die Ansteuerungstonne Lister Landtief hinaus dem Fahr-wasser Lister Landtief folgend bis zur Linie, die durch das Tonnenpaar „LL 4“ und „LL 3“ gebildet wird.

2. Holtsknobloch Seeseitig beginnend auf der Grenze des Nationalpark Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer bei der Koordinate 54°35,026'N, 8°9,007'E in nordnordöstliche Richtung zur Ansteuerungstonne „Holtsknobloch“ und von dort dem Fahrwasser in Richtung Osten folgend bis zur Tonne

„HK 4“.

3. Vortrapptief Seeseitig beginnend auf der Grenze des Nationalpark Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer bei der Koordinate 54°35,026'N, 8°14,459'E in Richtung des Fahrwassers Vortrapptief bis zur Linie, die durch das Tonnenpaar 9 und 10 am Jungnamensand gebildet wird.

4. Kniep Seeseitig vom Schnellfahrkorridor Votrapptief bei der Ton-ne „5 Kniep 2“ in Richtung Kniep abzweigend und dem Fahrwasser Kniep bis zur Linie folgend, die durch das Tonnenpaar „24 / Kniep 14“ und „15 / Süderaue 2“ gebildet wird.

5. Rütergat Seeseitig beginnend auf der Grenze des Nationalpark Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer bei der Koordinate 54°31,418'N, 8°18,031'E nordöstlicher Richtung dem Fahrwasser Rütergat in bis zur Linie folgend, die durch das Tonnenpaar „24 / Kniep 14“ und „15 / Süderaue 2“

gebildet wird.

6. Rütergat/Neues Loch

Seeseitig beginnend auf der Grenze des Nationalpark Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer bei 54°32,756'N, 8°17,070'E und in ostnordöstliche Richtung zur Tonne 10 des Fahrwassers Rütergat (als Ansteuerungstonne) ins Fahrwasser Rütergat mündend.

7. Alte Hever Seeseitig beginnend auf der Grenze des Nationalpark Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer bei 54°22,752'N, 8°24,478'E in ostnordöstlicher Richtung dem Fahrwasser Alte Hever bis zur Linie folgend, die durch die Tonne „AH 8“ und der Tonne 14 der Mittelhever gebildet wird.

8. Mittelhever Seeseitig beginnend auf der Grenze des Nationalpark Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer bei 54°21,827'N, 8°25,303'E in ostnordöstlicher Richtung dem Fahrwasser Mittelhever bis zur Linie folgend, die durch das Tonnen-paar 13 und 14 der Mittelhever gebildet wird.

9. Süderhever Seeseitig beginnend auf der Grenze des Nationalpark Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer bei 54°19,057'N, 8°27,819'E dem Fahrwasser Süderhever in nordöstlicher Richtung bis zur Linie folgend, die durch die Tonnen „SH 12“ und „Ord 8“ gebildet wird.

10. Eider Seeseitig beginnend auf der Grenze des Nationalpark Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer bei der Koordinate 54°16,008'N, 8°27,374'E in ostnordöstliche Richtung über die Ansteuerungstonne Eider hinaus dem Fahrwasser Ei-der folgend bis zur Linie, die durch das Tonnenpaar 5 und 6 gebildet wird.

11. Norderpiep Seeseitig beginnend auf der Grenze des Nationalpark Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer bei der Koordinate 54°10,846'N, 8°23,742'E in östliche Richtung über die An-steuerungstonne Norderpiep hinaus dem Fahrwasser Norderpiep folgend bis zur Linie, die durch das Tonnen-paar 3 und 4 gebildet wird.

12. Süderpiep Seeseitig beginnend auf der Grenze des Nationalpark Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer bei der Koordinate 54°6.454'N, 8°20.646'E in östliche Richtung über die An-steuerungstonne Süderpiep hinaus dem Fahrwasser Sü-derpiep folgend bis zur Linie, die durch das Tonnenpaar 3 und 4 gebildet wird.

13. Norderelbe Seeseitig beginnend auf der Grenze des Nationalpark Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer bei der Koordinate 54°3.007'N, 8°18.216'E in östliche Richtung über die An-steuerungstonne Norderelbe hinaus dem Fahrwasser

Norderelbe folgend bis zur Linie, die durch das Tonnen-paar „NE 3 / Luchterloch“ und „NE 4“ gebildet wird.

Anlage 3**)

(zu § 3 Absatz 3, § 6 Absatz 3, § 9 Absatz 1 und 3)

Geltungsbereich, Allgemeine Schutzgebiete, Besondere