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Termine der mündlichen Prüfung

6.   Aus-/Fortbildung für

7.5   Termine der mündlichen Prüfung

07. Dezember statt; letzter Prüfungsanmelde- und Facharbeitsabgabetermin ist der

07. November.

Die Prüfungen 2022 finden voraussichtlich am 3. Mai und 6. Dezember statt. Der letzte

Prüfungsanmelde- und Facharbeitsabgabetermin liegt jeweils vier Wochen vor der Prüfung.

7. Fortbildung zum/zur Hygienebeauftragten in der Altenpflege / Behindertenhilfe

7.6 Anmeldung

Bitte formlos schriftlich, gerne auch per E-Mail, an:

Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg SG 91.2 Aus-, Fort- und Weiterbildung Nordbahnhofstr. 135

70191 Stuttgart

Tel. 0711 904-39138 / -39132 Fax 0711 904-38003

sandra.Hiemer@rps.bwl.de www.gesundheitsamt-bw.de

Der schriftlichen Anmeldung sind die folgenden Unterlagen beizulegen:

 Lebenslauf mit Lichtbild

 Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Pflegefachkraft nach dem SGB XI §7:

Altenpfleger/in,

Gesundheits- und Krankenpfleger/in oder Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in oder Heilerziehungspfleger/in

(Kopie der Urkunde)

 Nachweis über mindestens einjährige Berufstätigkeit (z.B. Zeugniskopien)

 ggf. Kostenübernahmeerklärung des Arbeitgebers

 Nachweis bei Namensänderung

Nach Anmeldung erhalten die Teilnehmenden eine verbindliche Anmeldebestätigung.

Die Kurskosten werden anteilig je nach bevorstehendem Kursteil in Rechnung gestellt.

8. Hygiene in Arzt- und Zahnarztpraxen

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8. Hygiene in Arzt- und Zahnarztpraxen 8.1 Hygiene in Arztpraxen

Termine 2021

Lehrgang 1 (Teil 1 + 2):

27.04. - 29.04.2021 + 18.05. - 20.05.2021 Lehrgang 2 (Teil 1 + 2):

14.09. - 16.09.2021 + 28.09. - 30.09.2021 Voraussichtliche Termine 2022

01.02. - 03.02.2022 + 22.02. - 24.02.2022 13.09. - 15.09.2022 + 27.09. - 29.09.2022 Teilnehmer(innen)zahl: 30 Personen

Voraussetzung

Abgeschlossene Ausbildung zum/zur

medizinischen Fachangestellten oder in einem anderen medizinischen Assistenzberuf.

Prüfung

Am letzten Kurstag findet eine Prüfung über die Teile 1 und 2 in Multiple-Choice-Form statt. Das Bestehen dieser Prüfung genügt § 8 Abschnitt 4 Medizinprodukte-Betreiberverordnung

(MPBetreibV). Der erfolgreich abgeschlossene Lehrgang befähigt die Teilnehmenden zur Freigabe aufbereiteter Medizinprodukte.

Teilnahmebeitrag

600 EUR pro Lehrgang (620 EUR ab 2022)

8. Hygiene in Arzt- und Zahnarztpraxen

Lehrgangsinhalte

 Normative Grundlagen, z. B.:

- IfSG, MPG, SGB

- MPBetreibV, GefStoffV, KRINKO - Zivil-, Straf- und Haftungsrecht

 Arbeitsschutz, TRBA 250

 Grundlagen der Mikrobiologie und Epidemiologie

 Grundlagen der Keimzahlverminderung

 Händehygiene

 Hygiene bei Punktionen & Injektionen

 Wundbehandlung und Antiseptik

 Organisation ambulanter Eingriffe

 Praxiswäsche und Dienstkleidung

 Abfallentsorgung

 Klassifizierung von Medizinprodukten

 Werkstoffkunde und physikalische Grundlagen

 Entsorgung und Transport kontaminierter Medizinprodukte

 Manuelle und maschinelle Reinigung und Desinfektion

 Anforderung an Räume für die Aufbereitung von Medizinprodukten

 Sterilisation:

- Verfahren - Prozessschritte

- Kontrollmethoden, Validierung und Freigabe

 Lagerung & Bereitstellung von Sterilgut

 Qualitäts- und Hygienemanagement

 Praxisbegehungen durch Regierungspräsidien

8. Hygiene in Arzt- und Zahnarztpraxen

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8.2 Hygiene in Zahnarztpraxen Termine 2021

Lehrgang 1 (Teil 1 + 2):

12.01. - 14.01.2021 + 26.01. - 28.01.2021 Lehrgang 2 (Teil 1 + 2):

22.06. - 24.06.2021 + 06.07. - 08.7.2021 Lehrgang 3 (Teil 1 + 2):

26.10. - 28.10.2021 + 16.11. - 18.11.2021

Voraussichtliche Termine 2022

11.01. - 13.01.2022 + 25.01. - 27.01.2022 08.03. - 10.03.2022 + 22.03. - 24.03.2022 26.04. - 28.04.2022 + 10.05. - 12.05.2022 08.11. - 10.11.2022 + 22.11. - 24.11.2022

Voraussetzung

Abgeschlossene Ausbildung zum/zur zahnmedizinischen Fachangestellten oder in einem anderen medizinischen Assistenzberuf.

Prüfung

Am letzten Kurstag findet eine Prüfung über die Teile 1 und 2 in Multiple-Choice-Form statt. Das Bestehen dieser Prüfung genügt § 8 Abschnitt 4 Medizinprodukte-Betreiberverordnung

(MPBetreibV). Der erfolgreich abgeschlossene Lehrgang befähigt die Teilnehmenden zur Freigabe des aufbereiteten Gutes nach der Sterilisation.

Teilnahmebeitrag

600 EUR pro Lehrgang (620 EUR ab 2022)

8. Hygiene in Arzt- und Zahnarztpraxen

Lehrgangsinhalte

 Normative Grundlagen, z. B.:

- IfSG, MPG, SGB

- MPBetreibV, Gefahrstoffverordnung, KRINKO - Zivil-, Straf- und Haftungsrecht

 Arbeitsschutz, TRBA 250

 Grundlagen der Mikrobiologie und Epidemiologie

 Grundlagen der Keimzahlverminderung

 Prävention von Wasser assoziierten Infektionen

 Händehygiene

 Praxiswäsche und Dienstkleidung

 Abfallentsorgung

 Klassifizierung von Medizinprodukten

 Werkstoffkunde und physikalische Grundlagen

 Entsorgung und Transport kontaminierter Medizinprodukte

 Manuelle und maschinelle Reinigung und Desinfektion

 Anforderung an Räume für die Aufbereitung von Medizinprodukten

 Sterilisation:

- Verfahren - Prozessschritte

- Kontrollmethoden, Validierung und Freigabe

 Lagerung, Bereitstellung & Verwendung von Sterilgut

 Qualitäts- und Hygienemanagement

 Praxisbegehungen durch Regierungspräsidien

8. Hygiene in Arzt- und Zahnarztpraxen

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Anmeldung und allgemeine Informationen Formlos schriftlich, gerne per E-Mail, an:

Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg SG.2 Aus-, Fort- und Weiterbildung

Nordbahnhofstr. 135 70191 Stuttgart

Tel. 0711 904-39138 / -39132 Fax 0711 904-38003

Sandra.Hiemer@rps.bwl.de www.gesundheitsamt-bw.de

Bitte fügen Sie Ihrer Anmeldung folgendes bei:

 eine Kopie Ihres Ausbildungsnachweises für die geforderte Lehrgangsvoraussetzung

 die Adresse des Rechnungsempfängers

 einen Nachweis zur Namensänderung, wenn Ihr aktueller Familienname nicht mit dem Namen auf Ihrem Ausbildungsnachweis übereinstimmt.

Nach Anmeldung erhalten die Teilnehmenden eine verbindliche Anmeldebestätigung.

Die Arbeitsunterlagen zum Seminar sind im Teilnahmebeitrag enthalten und werden vom LGA jeweils zu Beginn des entsprechenden Kursteils zur Verfügung gestellt.

Alle Kurse finden in den Räumen des LGA in Stuttgart statt (siehe 14. Lageplan).

Der Unterricht beginnt dienstags um 9:00 Uhr und an den folgenden Tagen um 8:15 Uhr. Unter-richtsende ist in der Regel um 16:30 Uhr.

Bitte beachten Sie, dass das LGA keine Bewirtung anbietet. Zur Mittagszeit steht ein Brötchenservice zur Verfügung. Kaffee-, Kaltgetränke- und Snackautomaten zur Selbstversorgung sind ebenfalls vorhanden.

8. Hygiene in Arzt- und Zahnarztpraxen

8.3 Hygiene in der ambulanten medizinischen Versorgung

Die Fortbildung wird bisher von der Landes-ärztekammer und LandeszahnLandes-ärztekammer anerkannt und mit 16 Punkten bewertet.

Termin 2021 Planung 2022 29.06. - 30.06.2021 05.10. - 06.10.2022 Umfang 16 Stunden

Lehrgangsinhalte

 Praxisrelevante rechtliche Grundlagen zum Infektionsschutz

 Verantwortung des Praxisbetreibers:

Infektionsschutz für Ärzte und medizinisches Fachpersonal

 Rundgang durch die Praxis

 Hygiene- und Desinfektionsplan: Aufbau, Gestaltung, Aktualisierung, Vermittlung

 Händehygiene und Handwaschplätze

 Maßnahmen bei infektiösen Patient(inn)en

 Gefahrstoff Desinfektionsmittel

 Medizinprodukte: Aufbereitung und Lagerung

 Praxisbegehung durch das Gesundheitsamt

 Praxisbegehung durch das Regierungspräsidium

Teilnahmebeitrag 160 EUR (200 EUR ab 2022) Anmeldung

Formlos schriftlich, gerne per E-Mail, an:

Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg SG.2 Aus-, Fort- und Weiterbildung

Nordbahnhofstr. 135, 70191 Stuttgart Tel.: 0711 904-39138 / -39132

Fax: 0711 904-38003, Sandra.Hiemer@rps.bwl.de

9. Infektionsschutz im Rettungsdienst und Krankentransport

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9. Infektionsschutz im Rettungsdienst und Krankentransport

Ein Fortbildungsangebot für Mitarbeitende im Rettungsdienst und Krankentransport

Termin 2021 Planung 2022 21.09. - 22.09.2021 ... 17.05. – 18.05.2022 Umfang 16 Stunden

Lehrgangsinhalte

 Rechtliche Grundlagen

 Arbeitsschutz

 Gefährdungsbeurteilung

 Hygieneplan

 Händehygiene im Einsatz

 Persönliche Schutzausrüstung und das richtige An- und Ausziehen der PSA

 Antiseptische Tätigkeiten

 Weitergeben des Wissens an Kolleg(inn)en

 Reinigung und Desinfektion – im Besonderen des Einsatzwagens

Teilnahmebeitrag 130 EUR (140 EUR ab 2022)

Anmeldung

Formlos schriftlich, gerne per E-Mail, an:

Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg SG.2 Aus-, Fort- und Weiterbildung

Nordbahnhofstr. 135 70191 Stuttgart

Tel. 0711 904-39106 / -39132 Fax 0711 904-38003

Stefanie.Rafuna@rps.bwl.de

10. Infektionsschutz in pädagogischen Einrichtungen

10. Infektionsschutz in pädagogischen Einrichtungen

Fortbildung für Mitarbeitende, Leitungen und Vertretungen der Träger in der Kinder- und Jugendhilfe, Schule, Sonderpädagogik, Kindertagesbetreuung etc.

Termine der eintägigen Veranstaltung

08.03.2021 12.05.2021

22.07.2021 25.11.2021

Gerne bieten wir Ihnen auch Inhouse-Schulungen oder dezentrale Veranstaltungen in Zusammen-arbeit mit Ihrem Gesundheitsamt an (max. 25 Personen pro Veranstaltung).

Lehrgangsinhalte

 Rechtlicher Hintergrund

 Ursachen einer Infektion

 Infektionen in der Einrichtung

 Präventivmaßnahmen

 Hygiene-, Reinigungs- und Desinfektionspläne

 Begehung durch das Gesundheitsamt Teilnahmebeitrag 99 EUR

Anmeldung

Formlos schriftlich, gerne per E-Mail, an:

Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg SG.2 Aus-, Fort- und Weiterbildung

Nordbahnhofstr. 135 70191 Stuttgart

Tel. 0711 904-39138 / -39132 Fax 0711 904-38003

Sandra.Hiemer@rps.bwl.de

11. Multiresistente Erreger in der ambulante Pflege

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11. Multiresistente Erreger in der ambulanten Pflege

Fortbildung für Pflegekräfte im ambulanten Dienst Termine der eintägigen Veranstaltung

02.02.2021 ● 09.06.2021 ● 25.10.2021 Lehrgangsinhalte

 Definition der Begriffe MRE, MRSA, VRE etc.

 Risikoanalyse zur Infektionsgefahr

 Unterscheidung von Besiedelung, Kontamination und Infektion

 Hygienemaßnahmen bei MRE

 Umgang mit kontaminierter Wäsche, Oberflächen, Geschirr, Medizinprodukten

 Körperpflege und spezifische Pflegemaß-nahmen bei MRE-Keimträgerschaft

 Sanierungsansätze bei MRSA-Besiedelung

 Teilhabe von MRE-Keimträgern am sozialen Leben

 Personalschutz

Teilnahmebeitrag 99 EUR Anmeldung

Formlos schriftlich, gerne per E-Mail, an:

Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg SG.2 Aus-, Fort- und Weiterbildung

Nordbahnhofstr. 135 70191 Stuttgart

Tel. 0711 904-39138 / -39132 Fax 0711 904-38003

Sandra.Hiemer@rps.bwl.de

12. Allgemeine Informationen

12. Allgemeine Informationen

 Die Arbeitsunterlagen zum Seminar sind im Teilnahmebeitrag enthalten und werden vom LGA jeweils zu Beginn des entsprechenden Kursteils zur Verfügung gestellt. Bitte bringen Sie Schreibutensilien mit.

 Bitte beachten Sie, dass das LGA keine Bewirtung anbietet. Zur Mittagszeit steht ein Brötchenservice zur Verfügung. Kaffee-, Kaltgetränke- und Snackautomaten zur Selbstversorgung sind ebenfalls vorhanden.

 Alle Kurse finden in den Räumen des LGA in Stuttgart statt (siehe 14. Lageplan). Wegen des Parkplatz-Mangels wird die Anreise mit dem ÖPNV empfohlen. Das LGA ist mit öffentlichen Verkehrsmitteln gut zu erreichen.

Die wenigen vorhandenen Parkplätze sind kostenpflichtig (Tagesticket 10,30 EUR (Stand 09/2020). In Stuttgart ist die grüne Umwelt-Plakette (auch als Feinstaub-Plakette bekannt) erforderlich.

 Auskünfte bzgl. Unterkünfte erhalten Sie bei:

Stuttgart Marketing GmbH Rotebühlplatz 25, 70178 Stuttgart Tel. 0711 2228-100

Fax 0711 2228-251

http://www.stuttgart-tourist.de hotels@stuttgart-tourist.de

13. Allgemeine Geschäftsbedingungen

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13. Allgemeine Geschäftsbedingungen Mit der Abgabe der Anmeldung erkennen die Teilnehmenden die Allgemeinen Geschäftsbe-dingungen an. Ferner erklären sie sich damit einverstanden, dass ihre personenbezogenen Daten in der internen Seminarverwaltung zur Auftragsverarbeitung gespeichert werden.

Anmeldungen erfolgen verbindlich über die Gebietskörperschaft bzw. den Arbeitgeber, die die Teilnehmenden entsenden oder über die Teilnehmenden selbst. Rechnungsempfänger und Vertragspartner ist der Anmeldende.

Anmeldebestätigungen zu Veranstaltungen erfolgen rechtzeitig – per E-Mail oder Post – vor Beginn der Veranstaltung. Für den Fall, dass Seminare verlegt oder kurzfristig abgesagt werden müssen, werden zusätzliche Kosten, die dem Auftraggeber bzw. Kostenträger entstanden sind, nicht übernommen. Eine Haftung hierfür ist ausgeschlossen.

Die Höhe des Teilnahmebeitrags für die Veranstaltungsteilnahme ergibt sich aus der jeweiligen Veranstaltungsbeschreibung. Der Teilnahmebeitrag berechnet sich pro Veranstal-tung und Teilnehmenden. Eine ErstatVeranstal-tung bei nur zeitweiser Teilnahme ist ausgeschlossen. Beson-dere Vereinbarungen für Veranstaltungen mit einzelnen Behörden, z. B. Inhouse-Seminare etc., hinsichtlich des Teilnahmebeitrags und der Zahl der Teilnehmenden können getroffen werden.

Der Rechnungsbetrag ist gemäß § 4 Nr. 22 UStG in der Regel umsatzsteuerbefreit.

Abmeldungen, die schriftlich spätestens 7 Tage vor Beginn der Veranstaltung erfolgen, sind kostenfrei. Bei späterer Abmeldung und Fern-bleiben ohne Absage ist der gesamte Teilnahme-beitrag zu entrichten. Es ist jedoch möglich, auf

13. Allgemeine Geschäftsbedingungen

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eine andere Veranstaltung umzubuchen oder einen Ersatzteilnehmenden zu entsenden.

Der Teilnahmebeitrag wird durch das LGA vor der Veranstaltung in Rechnung gestellt. In der Rechnung wird das Fälligkeitsdatum ausge-wiesen. Wird der Teilnahmebeitrag nicht

innerhalb eines Monats nach Fälligkeit entrichtet, fallen vom Tage nach Ablauf dieser Frist

Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB an. Die Bezahlung des Teilnahmebeitrags in bar oder per EC- bzw. Kreditkarte kann nicht akzeptiert werden.

Das Urheberrecht für Veranstaltungsunterlagen verbleibt beim Referierenden der Veranstaltung.

Diese sind nach Maßgabe des Urheberrechts-gesetzes (UrhG) geschützt und dürfen ohne Zustimmung des/der Verfassers/in weder kopiert (§ 16 UrhG) noch verbreitet werden (§ 17 UrhG).

Die Benennung der Referierenden obliegt dem LGA. Verschiebungen oder Änderungen im Programmablauf sind nicht immer

auszuschließen.

Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen berührt die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht.

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Stuttgart.

Diese Bedingungen treten ab dem 01.08.2018 in Kraft.

14. Lageplan

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14. Lageplan

Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg Nordbahnhofstr. 135, 70191 Stuttgart

Die Anreise mit den öffentlichen Verkehrsmitteln wird aufgrund der wenigen und kostenpflichtigen Parkplätze empfohlen (Tagesticket 10,30 EUR, Stand 09/2020).

Anreise ab Hauptbahnhof Stuttgart mit den S-Bahnlinien S4, S5, S6 Richtung Backnang, Bietigheim, Weil der Stadt oder mit der Stadtbahnlinie U12 Richtung Remseck, Haltestelle: Nordbahnhof

www.gesundheitsamt-bw.de