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Tabelle 8) Entwicklung der Ermessensleistung der aktiven Arbeitsförderung Tabelle 8b) Eingliederungsquote

Agentur für Arbeit Trier (Gebietsstand März 2018) Berichtsjahr 2017, Datenstand März 2018

Austritte geförderter Arbeitnehmer/-innen (jeweils Januar - Dezember); Eingliederungsquote (zum Zeitpunkt 6 Monate nach Austritt) 1)

2014 2015 2016 2014 2015 2016

1 2 3 4 5 6

A Aktivierung und berufliche Eingliederung 6.981 6.395 7.197 59,7 63,1 52,2 Vermittlungsbudget 3.609 3.077 2.766 62,2 65,8 60,6 Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung 3.271 3.181 4.320 56,9 60,3 46,5 dav. Maßnahmen bei einem Arbeitgeber 1.218 1.231 1.325 72,6 73,4 72,8 dav. Maßnahmen bei einem Träger 2.053 1.950 2.995 47,5 51,9 34,9

dav. dar. Vermittlung in sv-pflichtige Beschäftigung (eingelöste AVGS, bewilligt 1. Rate) 1) - - - x x x

Vermittlungsunterstützende Leistungen (Reha) 76 101 91 60,5 65,3 59,3 dav. Vermittlungsbudget 40 44 35 57,5 72,7 65,7 dav. Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung 1) 36 57 56 63,9 59,6 55,4

Probebeschäftigung für Menschen mit Behinderungen * 33 * x 78,8 x

Arbeitshilfen für Menschen mit Behinderungen 1) * 3 * x x x

B Berufswahl und Berufsausbildung x x x x x x

B Berufswahl und Berufsausbildung ohne BOM 1.002 867 1.013 63,9 65,4 65,9

nachrichtlich: Maßnahmen zur vertieften Berufsorientierung (BOM) 3) . . . .

Berufseinstiegsbegleitung 66 58 107 42,4 31,0 36,4

Assistierte Ausbildung 5) - * 29 x x 58,6

Assistierte Ausbildung für Menschen mit Behinderungen 5) - * 4 x x x

Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen allgemein 2) 275 254 234 53,1 48,0 57,3 Ausbildungsbegleitende Hilfen 410 342 389 73,7 81,3 79,4 Außerbetriebliche Berufsausbildung 95 97 103 56,8 71,1 66,0 Zuschüsse z. Ausbildungsvergütung für M. mit Behinderungen u. schwerb. M. * * 44 x x 70,5 Einstiegsqualifizierung 112 63 103 72,3 63,5 66,0

Zuschuss f. schwerbehinderte Menschen i. Anschl. a. Aus- u. Weiterbild. * - - x x x

C Berufliche Weiterbildung 911 1.051 903 58,5 60,5 64,9 Förderung der beruflichen Weiterbildung 832 971 800 56,9 58,8 63,0 dar. Berufliche Weiterbildung ohne "WeGebAU" 812 923 746 56,0 57,2 61,0 Rehabilitanden in Förderung der beruflichen Weiterbildung 37 33 37 56,8 72,7 73,0 Arbeitsentgeltzuschuss zur beruflichen Weiterbildung Beschäftigter 42 47 66 92,9 87,2 83,3 D Aufnahme einer Erwerbstätigkeit 452 573 591 65,3 69,3 68,5 D Aufnahme einer Erwerbstätigkeit ohne GZ 4) 359 470 488 79,1 80,9 79,3 Eingliederungszuschuss 334 452 460 79,3 81,9 79,6 Eingliederungszuschuss f. bes. betr. schwerbehinderte Menschen 25 18 28 76,0 x 75,0 Gründungszuschuss 4) 93 103 103 11,8 16,5 17,5

G Freie Förderung - - - x x x

Erprobung innovativer Ansätze - - - x x x

Summe (A, B, C, D, G) x x x x x x

Summe (A, B, C, D, G) ohne BOM 9.346 8.886 9.704 60,3 63,4 55,8 Summe (A, B, C, D, G) ohne BOM und GZ 4) 9.253 8.783 9.601 60,8 64,0 56,2

© Statistik der Bundesagentur für Arbeit 1) Die Eingliederungs-/Verbleibsquoten werden wie folgt berechnet:

1) EQ = "sozialversicherungspflichtig beschäftigt" dividiert durch "Austritte insgesamt" multipliziert mit 100.

1) VQ = „nicht Arbeitslose“ plus („sozialversicherungspflichtig beschäftigt und arbeitslos“) dividiert durch „Austritte insgesamt“ multipliziert mit 100.

1) X = Erst ab einer Mindestfallzahl kann eine Eingliederungs-/Verbleibsquote als repräsentative Messung angesehen werden.

1) Deshalb werden Eingliederungs-/Verbleibsquoten, bei denen weniger als 20 Austritte zu Grunde liegen, nicht ausgewiesen. Siehe methodische Hinweise.

2) Die Differenzierung nach Pflicht- und Ermessensleistung ist nicht oder nur teilweise möglich.

3) Für Teilnahmen an Maßnahmen zur vertieften Berufsorientierung (BOM) können aus technischen Gründen keine Verbleibsbetrachtungen erstellt werden.

4) Da das Ziel der Förderung der Selbständigkeit mit Gründungszuschuss (GZ) nicht die Aufnahme einer abhängigen Beschäftigung ist, sind sowohl die zusammengefassten Ergebnisse für 6) die Kategorie „D Aufnahme einer Erwerbstätigkeit“ als auch die Summe aller Instrumente jeweils auch ohne diese Förderleistungen dargestellt. Für die Bewertung der Ergebnisse der 6) Eingliederungsquote eignet sich nur die Eingliederungsquote ohne Berücksichtigung der Förderung der Selbständigkeit.

5) Eingliederungsquoten für Assistierte Ausbildung sind für den Berichtszeitraum nur eingeschränkt aussagekräftig, da diese Förderungen vorzeitig beendet wurden. Die Förderart wurde zum 5) Mai 2015 eingeführt; die reguläre Teilnahmedauer konnte im Berichtszeitraum nicht erreicht werden.

Austritte Eingliederungsquote

Tabelle 9) Ermessensleistungen der aktiven Arbeitsförderung: Personen mit Migrationshintergrund nach § 281 Abs. 2 SGB III

dav. dar. Vermittlung in sv-pflichtige Beschäftigung (eingelöste AVGS, bewilligt 1. Rate) 1) - - x x x x x x x

Vermittlungsunterstützende Leistungen (Reha) 1) 121 93 (*) (*) (4,3) (-) (6,5) (*) (*)

Berufsausbildungsbeihilfe f. Auszubildende i. e. 2. Ausbildung . . . .

Zuschuss f. schwerbehinderte Menschen i. Anschl. a. Aus- u. Weiterbild. - - x x x x x x x

C Berufliche Weiterbildung 1.151 1.012 28,9 25,4 16,1 9,1 3,5 (*) (*)

1) Enthält ausschließlich oder teilweise Einmalleistungen, deren Darstellung nur als Zugang möglich ist.

2) Die Differenzierung nach Pflicht- und Ermessensleistung ist nicht oder nur teilweise möglich.

darunter

3) Für Teilnahmen an Maßnahmen zur vertieften Berufsorientierung (BOM) können aus technischen Gründen keine Bestände und keine Personengruppen 3) ausgewertet werden.

Die Ergebnisse zum Migrationshintergrund enthalten nur Informationen zu Personen, die bei der Befragung zum Migrationshintergrund Angaben gemacht haben. Eine Hochrechnung auf die Gesamtzahl der Teilnehmer (Spalte 1) findet nicht statt. Die Zahlen zum Migrationshintergrund können deshalb nur im Zusammenhang mit der Anzahl der befragten Personen mit verwertbarer Angabe betrachtet werden. Sie können nicht als absolutes Ergebnisniveau der Grundgesamtheit interpretiert werden. Es werden daher nur die Gesamtzahl und die Zahl der Befragten mit Angabe zum Migrationshintergrund als Absolutzahl berichtet, die Verteilung der Merkmale zum Migrationshintergrund wird nur in Form von Anteilen dargestellt.

Bitte beachten Sie hierzu die weitergehenden Informationen in den methodischen Hinweisen zu § 11 Abs. 2 Nr. 9 (Tabelle 9), die auch Erläuterungen zur Erhebung des Merkmals und dessen Ausprägungen sowie den Veröffentlichungskriterien enthalten.

Tabelle 9) Ermessensleistungen der aktiven Arbeitsförderung: Personen mit Migrationshintergrund nach § 281 Abs. 2 SGB III

dav. dar. Vermittlung in sv-pflichtige Beschäftigung (eingelöste AVGS, bewilligt 1. Rate) 1) x x x x x x x x x

Vermittlungsunterstützende Leistungen (Reha) 1) x x x x x x x x x

dav. Vermittlungsbudget 1) x x x x x x x x x

dav. Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung 1) 8 7 (25,0) (9,5) (9,5) (-) (15,5) (4,8) (10,7)

Probebeschäftigung für Menschen mit Behinderungen 2 1 (-) (-) (-) (-) (-) (-) (-)

Arbeitshilfen für Menschen mit Behinderungen 1) x x x x x x x x x

B Berufswahl und Berufsausbildung x x x x x x x x x

B Berufswahl und Berufsausbildung ohne BOM 1.375 864 x x x x x x x

nachrichtlich: Maßnahmen zur vertieften Berufsorientierung (BOM) 3) x x x x x x x x x

Berufseinstiegsbegleitung 493 316 x x x x x x x

Berufsausbildungsbeihilfe f. Auszubildende i. e. 2. Ausbildung . . . .

Zuschuss f. schwerbehinderte Menschen i. Anschl. a. Aus- u. Weiterbild. - - x x x x x x x

C Berufliche Weiterbildung 548 461 30,3 24,5 13,8 10,6 5,8 (1,7) (4,1)

1) Enthält ausschließlich oder teilweise Einmalleistungen, deren Darstellung nur als Zugang möglich ist.

2) Die Differenzierung nach Pflicht- und Ermessensleistung ist nicht oder nur teilweise möglich.

darunter

3) Für Teilnahmen an Maßnahmen zur vertieften Berufsorientierung (BOM) können aus technischen Gründen keine Bestände und keine Personengruppen 3) ausgewertet werden.

Die Ergebnisse zum Migrationshintergrund enthalten nur Informationen zu Personen, die bei der Befragung zum Migrationshintergrund Angaben gemacht haben. Eine Hochrechnung auf die Gesamtzahl der Teilnehmer (Spalte 1) findet nicht statt. Die Zahlen zum Migrationshintergrund können deshalb nur im Zusammenhang mit der Anzahl der befragten Personen mit verwertbarer Angabe betrachtet werden. Sie können nicht als absolutes Ergebnisniveau der Grundgesamtheit interpretiert werden. Es werden daher nur die Gesamtzahl und die Zahl der Befragten mit Angabe zum Migrationshintergrund als Absolutzahl berichtet, die Verteilung der Merkmale zum Migrationshintergrund wird nur in Form von Anteilen dargestellt.

Bitte beachten Sie hierzu die weitergehenden Informationen in den methodischen Hinweisen zu § 11 Abs. 2 Nr. 9 (Tabelle 9), die auch Erläuterungen zur Erhebung des Merkmals und dessen Ausprägungen sowie den Veröffentlichungskriterien enthalten.

Tabelle 9) Ermessensleistungen der aktiven Arbeitsförderung: Personen mit Migrationshintergrund nach § 281 Abs. 2 SGB III

dav. dar. Vermittlung in sv-pflichtige Beschäftigung (eingelöste AVGS, bewilligt 1. Rate) 1) - - x x x x x x x

Vermittlungsunterstützende Leistungen (Reha) 91 72 (*) (*) (*) (*) (*) (-) (*)

dav. Vermittlungsbudget 35 30 (*) (-) (-) (-) (*) (-) (*)

dav. Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung 56 42 (*) (*) (*) (*) (-) (-) (-)

Probebeschäftigung für Menschen mit Behinderungen * 15 (*) (*) (*) (-) (-) (-) (-)

Arbeitshilfen für Menschen mit Behinderungen * - x x x x x x x

B Berufswahl und Berufsausbildung x x x x x x x x x

B Berufswahl und Berufsausbildung ohne BOM 1.013 703 (24,3) (16,1) (11,2) (4,8) (8,0) (2,1) (5,8)

nachrichtlich: Maßnahmen zur vertieften Berufsorientierung (BOM) 3) x x . . . .

Berufseinstiegsbegleitung 107 81 (37,0) (25,9) (19,8) (6,2) (11,1) (*) (*)

Zuschuss f. schwerbehinderte Menschen i. Anschl. a. Aus- u. Weiterbild. - - x x x x x x x

C Berufliche Weiterbildung 903 763 22,9 19,7 10,4 9,3 (2,8) (1,2) (1,6) Die Ergebnisse zum Migrationshintergrund enthalten nur Informationen zu Personen, die bei der Befragung zum Migrationshintergrund Angaben gemacht haben. Eine Hochrechnung auf die Gesamtzahl der Teilnehmer (Spalte 1) findet nicht statt. Die Zahlen zum Migrationshintergrund können deshalb nur im Zusammenhang mit der Anzahl der befragten Personen mit verwertbarer Angabe betrachtet werden. Sie können nicht als absolutes Ergebnisniveau der Grundgesamtheit interpretiert werden. Es werden daher nur die Gesamtzahl und die Zahl der Befragten mit Angabe zum Migrationshintergrund als Absolutzahl berichtet, die Verteilung der Merkmale zum Migrationshintergrund wird nur in Form von Anteilen dargestellt.

Bitte beachten Sie hierzu die weitergehenden Informationen in den methodischen Hinweisen zu § 11 Abs. 2 Nr. 9 (Tabelle 9), die auch Erläuterungen zur Erhebung des Merkmals und dessen Ausprägungen sowie den Veröffentlichungskriterien enthalten.

1) VQ = „nicht Arbeitslose“ plus („sozialversicherungspflichtig beschäftigt und arbeitslos“) dividiert durch „Austritte insgesamt“ multipliziert mit 100.

1) X = Erst ab einer Mindestfallzahl kann eine Eingliederungs-/Verbleibsquote als repräsentative Messung angesehen werden.

1) Deshalb werden Eingliederungs-/Verbleibsquoten, bei denen weniger als 20 Austritte zu Grunde liegen, nicht ausgewiesen. Siehe methodische Hinweise.

Da die Differenzierung des Migrationshintergrundes immer auf Basis aller Befragten mit Angabe zum Migrationshintergrund erfolgt, müssen als Vergleichgröße für die Eingliederungsquoten der Personen mit Migrationshintergrund immer die Quoten der Befragten mit Angabe (Spalte 2) herangezogen werden, nicht die aller Teilnehmer (Spalte 1).

2) Die Differenzierung nach Pflicht- und Ermessensleistung ist nicht oder nur teilweise möglich.

3) Für Teilnahmen an Maßnahmen zur vertieften Berufsorientierung (BOM) können aus technischen Gründen keine Verbleibsbetrachtungen erstellt werden.

4) Da das Ziel der Förderung der Selbständigkeit mit Gründungszuschuss (GZ) nicht die Aufnahme einer abhängigen Beschäftigung ist, sind sowohl die zusammengefassten Ergebnisse für 6) die Kategorie „D Aufnahme einer Erwerbstätigkeit“ als auch die Summe aller Instrumente jeweils auch ohne diese Förderleistungen dargestellt. Für die Bewertung der Ergebnisse der 6) Eingliederungsquote eignet sich nur die Eingliederungsquote ohne Berücksichtigung der Förderung der Selbständigkeit.

Tabelle 9) Ermessensleistungen der aktiven Arbeitsförderung: Personen mit Migrationshintergrund nach § 281 Abs. 2 SGB III

Tabelle 9c) Beschäftigung nach Austritt aus arbeitsmarktpolitischen Instrumenten

Agentur für Arbeit Trier (Gebietsstand März 2018) Berichtsjahr 2017, Datenstand März 2018

II. Eingliederungsquote (zum Zeitpunkt 6 Monate nach Austritt, Januar 2016 - Dezember 2016) 1)

dav. dar. Vermittlung in sv-pflichtige Beschäftigung (eingelöste AVGS, bewilligt 1. Rate) 1) x x x x x x x x x

Vermittlungsunterstützende Leistungen (Reha) 59,3 63,9 x x x x x x x

dav. Vermittlungsbudget 65,7 66,7 x x x x x x x

dav. Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung 55,4 61,9 x x x x x x x

Probebeschäftigung für Menschen mit Behinderungen x x x x x x x x x

Arbeitshilfen für Menschen mit Behinderungen x x x x x x x x x

B Berufswahl und Berufsausbildung x x x x x x x x x

B Berufswahl und Berufsausbildung ohne BOM 65,9 63,9 (61,4) (59,3) (54,4) (70,6) (66,1) x (63,4)

nachrichtlich: Maßnahmen zur vertieften Berufsorientierung (BOM) 3) . . . .

Berufseinstiegsbegleitung 36,4 33,3 (43,3) (38,1) x x x x x

Assistierte Ausbildung 58,6 x x x x x x x x

Assistierte Ausbildung für Menschen mit Behinderungen x x x x x x x x x

Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen allgemein 2) 57,3 52,8 50,0 (52,2) x x x x x

Ausbildungsbegleitende Hilfen 79,4 79,2 (78,0) (73,7) (64,0) x x x x

Außerbetriebliche Berufsausbildung 66,0 62,0 x x x x x x x

Zuschüsse z. Ausbildungsvergütung für M. mit Behinderungen u. schwerb. M. 70,5 69,2 x x x x x x x

Einstiegsqualifizierung 66,0 72,2 (52,2) (47,6) x x x x x

Zuschuss f. schwerbehinderte Menschen i. Anschl. a. Aus- u. Weiterbild. x x x x x x x x x

C Berufliche Weiterbildung 64,9 63,2 57,7 59,3 58,2 60,6 (38,1) x x Die Ergebnisse zum Migrationshintergrund enthalten nur Informationen zu Personen, die bei der Befragung zum Migrationshintergrund Angaben gemacht haben. Eine Hochrechnung auf die Gesamtzahl der Teilnehmer (Spalte 1) findet nicht statt. Die Zahlen zum Migrationshintergrund können deshalb nur im Zusammenhang mit der Anzahl der befragten Personen mit verwertbarer Angabe betrachtet werden. Sie können nicht als absolutes Ergebnisniveau der Grundgesamtheit interpretiert werden. Es werden daher nur die Gesamtzahl und die Zahl der Befragten mit Angabe zum Migrationshintergrund als Absolutzahl berichtet, die Verteilung der Merkmale zum Migrationshintergrund wird nur in Form von Anteilen dargestellt.

Bitte beachten Sie hierzu die weitergehenden Informationen in den methodischen Hinweisen zu § 11 Abs. 2 Nr. 9 (Tabelle 9), die auch Erläuterungen zur Erhebung des Merkmals und dessen Ausprägungen sowie den Veröffentlichungskriterien enthalten.

1) VQ = „nicht Arbeitslose“ plus („sozialversicherungspflichtig beschäftigt und arbeitslos“) dividiert durch „Austritte insgesamt“ multipliziert mit 100.

1) X = Erst ab einer Mindestfallzahl kann eine Eingliederungs-/Verbleibsquote als repräsentative Messung angesehen werden.

1) Deshalb werden Eingliederungs-/Verbleibsquoten, bei denen weniger als 20 Austritte zu Grunde liegen, nicht ausgewiesen. Siehe methodische Hinweise.

Da die Differenzierung des Migrationshintergrundes immer auf Basis aller Befragten mit Angabe zum Migrationshintergrund erfolgt, müssen als Vergleichgröße für die Eingliederungsquoten der Personen mit Migrationshintergrund immer die Quoten der Befragten mit Angabe (Spalte 2) herangezogen werden, nicht die aller Teilnehmer (Spalte 1).

2) Die Differenzierung nach Pflicht- und Ermessensleistung ist nicht oder nur teilweise möglich.

3) Für Teilnahmen an Maßnahmen zur vertieften Berufsorientierung (BOM) können aus technischen Gründen keine Verbleibsbetrachtungen erstellt werden.

4) Da das Ziel der Förderung der Selbständigkeit mit Gründungszuschuss (GZ) nicht die Aufnahme einer abhängigen Beschäftigung ist, sind sowohl die zusammengefassten Ergebnisse für 6) die Kategorie „D Aufnahme einer Erwerbstätigkeit“ als auch die Summe aller Instrumente jeweils auch ohne diese Förderleistungen dargestellt. Für die Bewertung der Ergebnisse der 6) Eingliederungsquote eignet sich nur die Eingliederungsquote ohne Berücksichtigung der Förderung der Selbständigkeit.