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DER T ÜRKEN NACH D EUTSCHLAND

„To recognize that people of color have ranges of identities is to acknowledge their hu-manity in a way that is threatening to the status quo, in that it disturbs the social, politi-cal, and economic arrangements of the dominant group.“ (Stanfield II, 1993: 21) Bereits im Titel meiner Studie, die sich mit türkischen Migranten der ersten Genera-tion in Deutschland beschäftigt, ist schon ein Fallstrick enthalten. Setzt er doch vor-aus, dass es „den“ türkischen Migranten gibt. In Arbeiten, Redebeiträgen und Dis-kussionssendungen zum Thema „Türken/innen und Türkei“ erscheinen die Men-schen aus der Türkei meist als monolithischer Block66, eben als Türken/innen, de-nen pauschal bestimmte Eigenschaften (z.B. Muslime, nicht integrierbar, gast-freundlich, nicht zu Europa gehörig, etc) zugesprochen werden.

Dies verkennt sowohl die Situation in der Türkei als auch die Differenzierung der Menschen aus der Türkei, die in Deutschland leben und arbeiten. Diese Vielfalt wurde auch in den durchgeführten Interviews deutlich. Einige der Männer definier-ten sich explizit über ihre religiöse, d.h. alevitische oder sunnitische, Identität. Ande-re betonten, sie seien Tscherkesen, Kurden, Lasen etc. und würden sich in bestimm-ten Punkbestimm-ten von den Türken unterscheiden. Dieser Differenzierung möchte ich im Folgenden gerecht werden, wenn ich einen Überblick über die ethnischen und religi-ösen Gruppen in der Türkei gebe, aus deren Reihen, „Türken/innen“ als Arbeits-migranten/innen nach Deutschland gekommen sind.

DAS HERKUNFTSLAND

Die Türkei in ihrer heutigen Form existiert erst seit Gründung der Republik Türkei im Jahre 1923. Die Türkei trat die Nachfolge des Osmanischen Reiches an, das 600 Jahre lang, bis 1922, einen wesentlichen Machtfaktor in der europäischen, asiatischen

66 Spätestens seit dem bewaffneten Kampf des türkischen Staates gegen die Arbeiterpartei Kurdis-tans (PKK) ist bekannt, dass in der Türkei zumindest Türken/innen und Kurden/innen leben.

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und nordafrikanischen Politik dargestellt hatte. Das Erbe dieses Vielvölkerreiches ist noch heute eine Vielfalt an unterschiedlichen ethnischen Gruppen und religiösen Ausrichtungen in der Türkei. Nicht zuletzt bedingt durch die Nationali-sierungspolitik Atatürks, der den türkischen Nationalismus in den Mittelpunkt des gerade gegründeten Staates stellte, ist über das reichhaltige religiöse und ethnische Erbe der Türkei nicht sehr viel bekannt. Zum Verständnis der Migranten/innen aus der Türkei ist dies jedoch von großer Wichtigkeit, hat es doch Einfluss auf die Selbstdefinition und das Selbstverständnis vieler türkischer Einwanderer/innen, die sich zwar als Türken/innen aber eben auch als Lasen, als Tscherkesen, als Kurden, als Aleviten, als Christen etc. verstehen und einen Teil ihrer Handlungen und An-sichten eben auf diese spezielle ethnische und/oder religiöse Herkunft zurückführen.

Das folgende Kapitel möchte daher in sehr knapper und kurzer Form auf die ethni-schen und religiösen Gruppen eingehen, die auch in den dieser Studien zugrunde lie-genden Interviews eine Rolle gespielt haben.

Ethnische und religiöse Gruppen in der Türkei

Beschreibt man ethnische und religiöse Gruppen in der Türkei, so befindet man sich als ein/e mit der Türkei vertraute/r Wissenschaftler/in auf einem Terrain, das sehr viel „Zündstoff“ in sich birgt. Einerseits wird von türkischen Wissenschaft-lern/innen die Existenz von religiösen und ethnischen Minderheiten thematisiert und anerkannt und ist auch im Alltag der Bevölkerung verankert. Gerade in den letz-ten Jahren hat auch seit dem Zusammenbruch der Sowjetunion und den gewaltsa-men Auseinandersetzungen mit der kurdischen Arbeiterpartei PKK eine „Enttabui-sierung des Themas ‚ethnische Zugehörigkeiten’“ (Aydın, 1997: 79) stattgefunden.

Der Turkologe Hayrettin Aydın spricht in diesem Zusammenhang von einem

„Ethnic Revival.“ (ebd.: 79) Auf der anderen Seite steht die offizielle Staatsdoktrin, die jegliches „ethnische Revival“ mit Misstrauen betrachtet und um den Erhalt der territorialen Integrität des Landes fürchtet. In eigens dafür geschaffenen Gesetzen wird den Abgeordneten verboten, das Vorhandensein von Minderheiten zu themati-sieren67. Angst besteht dabei speziell gegenüber separatistischen Bewegungen der größten ethnischen Minderheit in der Türkei, den Kurden. Doch hat sich in den

67 So besagt Art. 81 des Parteiengesetzes vom 24.4.1983: „Die politischen Parteien dürfen a) nicht behaupten, dass auf dem Gebiet der Republik Türkei Minderheiten bestehen, die auf Unterschie-den in der nationalen oder religiösen Kultur, in Konfession oder in Rasse oder Sprache beruhen;

b) nicht das Ziel verfolgen, durch Pflege, Entwicklung und Verbreitung anderer Sprachen und Kulturen als der türkischen Sprache und Kultur auf dem Gebiet der Republik Türkei Minderhei-ten zu schaffen und die Integrität der Nation zu zerstören oder in dieser Richtung aktiv zu sein.“

(zit. N. Rumpf, 1992: 185)

117 ten Jahren, vor allem seit der Amtszeit Turgut Özals, einiges an Konflikten ent-schärft. Ist es im nicht-öffentlichen privaten Bereich durchaus möglich, sich auf sei-ne ethnische Herkunft zu beziehen und auch landsmannschaftsähnliche Vereisei-ne zu gründen und diesen auch anzugehören, so ist die öffentliche Thematisierung ethni-scher Zugehörigkeiten, verbunden mit dem Wunsch nach daraus begründeten spe-ziellen Rechten, nach wie vor nicht möglich.68

Bei der Gründung der Republik Türkei war die Nationaldoktrin eine Synthese zwi-schen Islam und Türkentum, was gravierende Auswirkungen auf nicht muslimische Minderheiten sowie ethnische Minderheiten hatte (beispielsweise die Vertreibung und Ermordung der Armenier/innen oder der Bevölkerungsaustausch zwischen Griechenland und der Türkei). Für Taner Akşam kommt das derzeitige „ethnische Revival“ in der Türkei einem „zweiten Nationalisierungsprozess“69 gleich, der auf zwei Ebenen abläuft: „Auf der ersten trennt sich die religiöse Identität von der eth-nischen. Auf der zweiten spielt sich die Nationalisierung auf der völkischen Grund-lage ab, in Form einer Differenzierung zwischen Türken und Kurden.“ (Akşam, 1999: 124) Im Gegensatz zu der Nationalisierung als Instrument zur Schaffung einer nationalen Einheit zu Beginn der Republik, wobei der Islam als das einigende Band zwischen den muslimischen Völkern in der Türkei propagiert wurde (und damit christliche Gruppen aussonderte), zeichnet sich seit einiger Zeit durch das Themati-sieren des Alevitentums und der damit verbundenen Forderung der Aleviten/innen nach Anerkennung auch eine Auflösung in der Synthese „Türke = sunnitscher Mus-lim“ ab.

Sowohl das Erstarken eines ethnischen Bewusstseins als auch die Differen-zierungsprozesse im türkischen Islam haben Entwicklungen angestoßen, deren Ende weder abzusehen noch einzuschätzen ist. Akşam vertritt die pessimistische Befürch-tung es könne zu einer „gegenseitigen ‚Säuberung‘ kommen“, an deren Ende eine Türkei entstünde, die zu „90 % aus Türken besteht.“ (ebd.: 126) Nach der ersten

„Säuberung“, die zu Beginn der Republik versucht hatte, eine nationale Identität ent-lang religiöser Linien aufzubauen, wäre dies eine zweite Form entent-lang ethnischer

68 Einen so unreflektierten Nationalismus wie in der 1937 erstellten Dissertation von Herrn Münir, ist jedoch so nicht mehr möglich. Er hatte in seinem Kommentar zu den Minderheitenregelungen im Lausanner Vertrag im Vergleich zum Vertrag von Sèvres geschrieben: „Dass der ganze Lärm um die ethnischen Gruppen der Türkei (Lasen Tscherkessen, Albanesen u.a.) nur unglaubliche Uebertreibungen waren, geht daraus hervor, dass, abgesehen von den unkultivierten Kurden (sic!), erstens deren Zahl nicht verhältnismäßig hoch ist und zweitens, dass sie bis jetzt gar keine Forderung nach einer freien, kulturellen und nationalen Entfaltung gestellt, ja ein solches Bedür-fnis überhaupt nicht empfunden haben, weil sie ein selbständiges kulturelles Dasein nicht besi-tzen, sondern von der türkischen Kultur assimiliert sind.“ (Münir, 1937: 218)

69 Der erste Nationalisierungsprozess hatte unmittelbar vor und während der Republikgründung stattgefunden.

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nien. Es wäre jedoch auch denkbar, dass die Rückbesinnung auf das religiöse und ethnische Erbe eines Vielvölkerstaates zu einer Lockerung des starren Nationsbeg-riffs führt und als Folge davon ethnische Identitäten nicht mehr als Bedrohung des türkischen Nationalstaates begriffen werden müssen.

Klar geregelt sind indes die zivilen und religiösen Rechte für nicht-muslimische Minderheiten. Christlichen und jüdischen Glaubensgruppen werden die im Lausanner Vertrag festgelegten Rechte zugestanden. Dieses Vertragswerk bezieht sich jedoch ausschließlich auf nicht-muslimische Minderheiten. Innerhalb der Türkei leben jedoch durchaus Gruppen, die sich weder dem Islam noch dem Christentum zuordnen lassen, wie beispielsweise die Yezidi oder Glaubensgemeinschaften, deren Ursprung zwar noch im Islam zu finden ist, wie z.B. die Baha’i (die aus dem schiiti-schen Islam aus dem Iran hervorgegangen sind), die sich jedoch von dieser Religion sehr weit entfernt haben. Die größte Gruppe bilden jedoch die Aleviten, die nach Schätzungen bis zu 25 % der türkischen Bevölkerung ausmachen.

Religiöse Minderheiten in der Türkei – eine Auswahl

Die Zugehörigkeiten im Osmanischen Reich erfolgten nicht über Staatsangehörig-keiten, vielmehr bestimmte die religiöse Zugehörigkeit eines Menschen seine Stel-lung im Reich, das im heutigen Sinn als religiöser und ethnischer Vielvölkerstaat zu bezeichnen war. Die aus Zentralasien stammenden Turkstämme hatten mit dem by-zantinischen Staat ein Reich erobert, in dem sie als Türken und Osmanen gegenüber den Griechen, Juden, Armeniern erst einmal in der Minderheit waren. Die „Türken“

selbst stellten eine gesellschaftlich am Rande stehende ethnische Gruppe dar, die keine gesellschaftliche und politische Macht ausübten: Sie stellten die Schicht der Bauern, auf die die regierenden Osmanen mit Verachtung herabsahen.

Erst eine gezielte Ansiedlungspolitik der Sultane änderte das zahlenmäßige Ungleichgewicht zuungunsten der Christen/innen und Juden/Jüdinnen und zuguns-ten der Muslime. Mit zunehmender Ausdehnung des Reiches auf den Balkan, nach Afrika und nach Europa erhöhte sich die Zahl der unterschiedlichen Ethnien und Religionen, die verwaltet werden mussten. Das empfindliche Gleichgewicht zwi-schen den unterschiedlichen ethnizwi-schen und religiösen Gruppen wurde durch das ausgeklügelte „Millet-System“ hergestellt. Dieses System begründete und manifes-tierte die auf Religion bestehenden Unterschiede zwischen den Bewohnern/innen des Osmanischen Reiches. Dieses System besagte:

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„Die nicht mohammedanischen70 Untertanen bildeten geschlossene Religionsgemein-schaften, standen als solche staatsrechtlich außerhalb des mohammedanischen Staates, lebten nach ihren eigenen Bräuchen und Sitten, erledigten ihre inneren Angelegenheiten selbst und ohne Einmischung der mohammedanischen Gemeinde; d.h. sie besaßen nach dem mohammedanischen öffentlichen Recht religiöse, administrative, gewisse richterli-che und andere Privilegien, jedoch unter der Kontrolle des Staates. Schließlich mußten sie sich dem mohammedanischen Staat politisch unterwerfen, ihm gehorchen, Kopf- und Grundsteuer bezahlen.“ (Münir, 1937: 14)

Dieses System erfuhr gerade auch gegen Ende des Osmanischen Reiches zahlreiche Reformen, so 1856, 1876 und 1908, und wurde für die jüdisch-christlichen Minder-heiten in der heutigen Form in dem Friedensvertrag von Lausanne (1923) festgelegt.

Dieser Vertrag regelte die politische und rechtliche Gleichstellung aller Bewoh-ner/innen der Türkei, ob Christen/innen, Juden/Jüdinnen oder Muslime/Muslima (Art. 39), sowie das Recht der nicht-muslimischen Gruppen auf freie Religionsaus-übung (Art. 38, Abs.2, Satz 1).

Die religiösen Gruppen, die im Folgenden dargestellt werden, sind die Yeziden und ausführlicher die Aleviten, zu denen sich mehr als ein Viertel der Interviewten zähl-ten. Da es sich bei den Baha’i aus der Türkei nur um eine verschwindend geringe Gruppe handelt, so schätzt Yengane Arani dass lediglich etwa 60 türkische Baha’i in Deutschland leben (vgl. Arani; 199: 97), und es keine Hinweise in den Interviews gibt, dass sich die interviewten Männer dieser Glaubensgemeinschaft zugehörig fühl-ten, wird auf die Religionsgemeinschaft nicht weiter eingegangen.

Die Yeziden

Die Yezidin sind eine kurdischsprechende Religionsgemeinschaft. Nach dem Mili-tärputsch in der Türkei von 1980 und nach den Angriffen des türkischen Militärs auf ihre angestammten Siedlungsgebiete im Osten des Landes, ist beinahe die gesamte yezidische Gemeinde nach Europa, und vor allem nach Deutschland migriert. Die Zahlenangaben widersprechen sich. So schwanken die Angaben ihrer Anzahl in Eu-ropa zwischen 28.000 bis 29.000 Personen (vgl. Kızılhan zit. n. Yalkut-Breddermann, 1999: 51) und 125.000–130.000 (vgl. Kleinert, 93: 233). Einigkeit herrscht jedoch darüber, dass die meisten in Deutschland Zuflucht gefunden haben.71 Ihre

70 Dieses Zitat habe ich trotz des irreführenden Begriffs „Mohammedaner“ (der nahe legt, Muslime verehrten Mohammed in einer ähnlichen Weise wie die Christen Christus und daher könne auch der Name der islamischen Glaubensgruppe analog zum Namen der Christen gebildet werden) ausgewählt, da er eine der wenigen auf Deutsch erschienen Arbeiten türkischer Wissenschaft-ler/innen ist, in der türkisch- und deutschsprachige Quellen gleichermaßen verarbeitet wurden.

71 Die Yeziden sind eine der wenigen Gruppen, die in Deutschland aufgrund ihrer Religion als A-sylberechtigte Anerkennung erfahren.

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lungsgebiete liegen vorwiegend im Kreis Celle, in der Nähe der Stadt Emmerich und im Saarland.

In der Türkei gehören die Yeziden zu einer Gruppe, über deren Religion nicht sehr viel bekannt ist, über die nichtsdestotrotz/ oder auch gerade deshalb viele Gerüchte verbreitet werden. So ist die Bezeichnung „Teufelsanbeter“ (Şeytanpest) geläufig, was auf einer Missinterpretation der Lehre beruht. Sie werden als vom Islam abgefal-lene Häretiker bezeichnet und als religionslos angesehen. So wird in den Pass bei Angabe der Religion „keine“ eingetragen.

Die Yeziden gehören jedoch einer der ältesten Religionen der Welt an und kamen wahrscheinlich mit dem Mithraismus und Zoroastrismus aus Indien nach Persien und Kurdistan. Ihre Religion enthält neben diesen Elementen auch Teile aus der jü-dischen (Speisegebote, Beschneidung), der christlichen (eine Art Eucharistie, Taufe) und der islamischen (Fasten, Wallfahrt) Überlieferung (vgl. ebd.: 224). Die Yeziden verehren den Engel Pfau, den gefallenen Engel Melek Ta’us, der von den Muslimen und Christen mit dem Satan gleichgesetzt wird, worauf die Verunglimpfung als

„Teufelsanbeter“ basiert. Dies widerspricht jedoch der Vorstellung der Yeziden, die ihrerseits glauben, dass sowohl das Gute als auch das Schlechte von einem Gott kommt; dass sich der Mensch, Dank seiner Willensentscheidung, für das eine oder das andere entscheiden kann, und dass in jedem Menschen eine gute und eine böse Macht wohnt. Die Yezidin glauben, dass sie selbst, im Gegensatz zu allen anderen Menschen, die von Adam und Eva abstammen, nur von Adam abstammen, was ih-nen eine Mischung mit anderen Menschen verbietet. Yezidi kann man nicht werden, sondern nur als solcher geboren werden.

Melek Ta’us wird als Stellvertreter Gottes auf Erden betrachtet. Melek Ta’us war der Herrscher aller Engel, wurde jedoch auf Adam eifersüchtig, als Gott diesem erlaubte, die Schöpfung zu benennen. Zur Strafe dafür wurde er in die Hölle ver-bannt. (Auch dies ein Hinweis, woher der Name „Teufelsanbeter“ stammt). Dort bereute er seine Taten jedoch indem er bitterlich weinte und mit seinen Tränen das Höllenfeuer schließlich löschte, so dass die Yeziden auch nicht an das Fegefeuer glauben (vgl. ebd.: 239f.).

Als Kurden/innen und als Yeziden gehören sie einer doppelt diskriminierten Minderheit in der Türkei an. Allerdings verlaufen die Grenzen nicht eindeutig ent-lang religiöser und ethnischer Linien, weil sie auch innerhalb der eigenen ethnischen Gruppe Diskriminierungen erfahren und andere religiöse Minderheiten, wie christli-che Gruppen, die ebenfalls in den traditionellen Siedlungsgebieten der Yeziden le-ben, auf sie herabsehen.

Aufgrund der erlebten Verfolgung spielen sich religiöse Zeremonien im Ver-borgenen ab. Da man in die Gemeinschaft nur hereingeboren werden kann, gibt es auch keinen Grund, werbend nach außen zu treten. Das Verborgene,

Geheimnisvol-121 le ist ein weiterer Anlass für wilde Spekulationen bezüglich der Riten der Yeziden.

Was die vorliegende Arbeit betrifft, so kann ich nicht mit Sicherheit sagen, ob nicht einer der kurdischen Interviewpartner dieser Religion angehörte, da die Zugehörig-keit nichts ist, was man selbstbewusst nach außen vertritt. Aufgrund der großen An-zahl yezidischer Kurden/innen in Deutschland, hielt ich es jedoch für angemessen, zumindest auf deren Existenz hinzuweisen.

Die Aleviten

Etwa 20–25 % der Bevölkerung in der Türkei zählt sich nach unterschiedlichen Schätzungen zu den Aleviten (vgl. Tan, 1999: 66). Aleviten setzen sich aus unter-schiedlichen ethnischen Gruppen zusammen. So gibt es sowohl Kurden/innen als auch Türken/innen, die sich zum Alevitentum bekennen. „‚Alevit‘ bedeutet zunächst jede Person, die den Schwiegersohn des Propheten Muhammed, den vierten Kalifen Ali und seine Familie verehrt, und diese als die rechtmäßigen Nachfolger Muham-meds ansieht.“ (Stimme der Aleviten, 1994: 7) Ob das Alevitentum aus dem Islam hervorgegangen ist oder nicht, darüber gibt es geteilte Meinungen (vgl. Tan, 1999:

67). Fest steht, dass sich die heutige Form des Alevitentums im 12. bis zum 16. Jahr-hundert herausbildete und durch die besondere Lage in Anatolien (d.h. Mischung verschiedener Ethnien und Religionen) geprägt wurde. „Der Glaube der Aleviten in Anatolien enthält u.a. altiranische, altanatolische (darunter christliche), vor allem aber schiitisch-islamische und schamanistische Elemente.“ (Stimme der Aleviten, 1994: 7) Die Religion gilt für ihre Anhänger/innen als Lebensphilosophie.

Von den Sunniten unterscheiden sich die Aleviten in vielerlei Hinsicht:

• sie kennen keine Moscheen und benutzen diese auch nicht zum Gebet;

• Gottesdienste finden in Privathäusern statt;

• Männer und Frauen beten gemeinsam;

• das Gebet erfolgt nicht in Richtung Mekka, vielmehr sitzen sich die Gläubigen gegenüber, weil sie im Gegenüber Gott erkennen, da Gott die Menschen nach seinem Antlitz geschaffen hat (vgl. Karakaşoğlu, 1994: 34);

• die Gebete erfolgen auf Türkisch und nicht auf Arabisch;

• vor dem Gebet müssen alle Streitigkeiten geschlichtet worden sein;

• es gibt kein Alkoholverbot;

• die Tochter Mohammeds und Ehefrau Alis wird als „göttliche Vollendung der weiblichen Gestalt“ angesehen (Väth, 1993: 215);

• sie müssen nicht die rituellen Waschungen durchführen;

• sie lehnen die Scharia, das islamische Gesetz der Orthodoxie, ab;

• sie fasten nicht im Monat Ramadan, sondern im Monat Muharrem;

• Judentum, Christentum und Islam gelten als gleichwertige Überlieferungen;

• die Lehre wird mündlich überliefert.

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(vgl. hierzu: Die Stimme der Aleviten, 1994: 7ff.; Karakaşoğlu, 1994: 33f.; Tan, 1999:

66ff.; Väth, 1993: 215f.)

Aufgrund der beschriebenen Unterschiede wurden die Aleviten in der Vergangenheit häufig bekämpft und diskriminiert. Vorwürfe der Promiskuität72 und des Ketzertums führten immer wieder zu Übergriffen. Die Aleviten wurden als Sekte definiert und fielen dadurch unter das Sektenverbot. Die Diskriminierung der Aleviten erfolgt auf vielschichtige Weise:

• alevitische Kurden/innen werden vom Staat und national gesinnten Tür-ken/innen in jüngerer Zeit pauschal als Kommunisten/innen gebrandmarkt;

• alevitische Kurden/innen werden von sunnitischen Kurden/innen diskriminiert;

• alevitische Kurden/innen gemeinsam mit alevitische Türken/innen werden vom national orientierten Teil der Gesellschaft als Kommunisten/innen und „antitür-kische Sozialrevolutionäre“ bezeichnet (vgl. Tan, 1999: 71);

• von sunnitschen Türken/innen werden sowohl die alevitischen Kurden/innen als auch Türken/innen als Angehörige einer Sekte diskreditiert (vgl. ebd.: 70ff.).

„Die zufällige Ähnlichkeit der Anfangsbuchstaben dreier substantieller Minderheiten nämlich ‚Kurden‘, ‚Kızılbaş‘73 und ‚Kommunisten‘ führte zu dem Begriff ‚drei K‘ als In-begriff der Bedrohung für den Staat.“ (Stimme der Aleviten, 1994: 13; vgl. auch Tan, 1999: 71)

Es soll an dieser Stelle nicht darüber diskutiert werden, inwiefern eine ethnische und eine religiöse Gruppe in einem Zug mit einer politischen Gruppe als Minderheit be-zeichnet werden kann, vielmehr geht es hier darum, festzustellen, dass auf die Alevi-ten/innen in der Türkei von unterschiedlichen Seiten und aus unterschiedlichen Be-weggründen heraus Druck ausgeübt wird.

Gerade in dieser (ethnischen) Zusammensetzung der Aleviten/innen liegt jedoch auch ein großes Potential und ihre „Trumpfkarte“, denn seit den 1980er Jahren su-chen die verschiedenen gesellschaftlisu-chen Akteure (Politiker, religiöse Gruppen) ver-stärkt, das brachliegende Potential speziell alevitischer Stimmen für ihre jeweilige Sa-che zu gewinnen. Innerhalb der Aleviten/innen, sowohl in der Türkei als auch in

72 Die Aleviten werden manchmal auch als „Kerzenlöscher“ bezeichnet. Dieses Bild lässt sich da-rauf zurückführen, dass die Gebetsriten der Aleviten/innen auch aufgrund der Verfolgung im Verborgenen und häufig auch Nachts stattfanden. Die Tatsache, dass Männer und Frauen ge-meinsam beteten, tranken und tanzten, gab den Gerüchten sexueller Zügellosigkeit noch zusätzli-che Nahrung.

72 Die Aleviten werden manchmal auch als „Kerzenlöscher“ bezeichnet. Dieses Bild lässt sich da-rauf zurückführen, dass die Gebetsriten der Aleviten/innen auch aufgrund der Verfolgung im Verborgenen und häufig auch Nachts stattfanden. Die Tatsache, dass Männer und Frauen ge-meinsam beteten, tranken und tanzten, gab den Gerüchten sexueller Zügellosigkeit noch zusätzli-che Nahrung.