• Keine Ergebnisse gefunden

Ziel 2: Politiken und Maßnahmen unterstützen digitale Kreativität, Unternehmen und

2.3 Finanzielle oder andere Formen der Unterstützung für kleine und mittlere

Unternehmen sowie Unternehmer*innen bereitstellen, die im digitalen Kultur- oder Kreativbereich tätig sind 2.4 Richtlinien, Politiken und Maßnahmen einführen zur Sicherstellung der Auffind- barkeit lokaler und vielfältiger kultureller Inhalte, der fairen Vergütung von Urhe- ber*innen und einer größeren Transparenz bei der Verwendung von Algorithmen

3.1 Prüfen der Bestimmungen von Handelsabkommen, die sich auf den kulturellen und kreativen Sektor im digitalen Umfeld auswirken 3.2 Arbeitsgruppen einrichten mit Vertreter*innen für Kultur, geistiges Eigentum, Handel, Entwicklung, Technologie und Innovation in zuständigen Behörden 3.3 Abkommen über Koproduktionen und einen gemeinsamen Vertrieb zur Verbesserung des Handels mit kultu-rellen Gütern und Dienstleistungen im digitalen Umfeld abschließen 3.4 Kulturelle Klauseln aushandeln zur Anerkennung des dualen Charakters von kulturellen Gütern und Dienstleistungen in Handels- und Investitionsabkommen über E-Commerce und digitale Produkte

4.1 Prüfen und Identifizieren spezifischer digitaler Kompetenz- lücken im Kultur- und Kreativsektor 4.2 Ausbildungsprogramme einrichten zur Stärkung der digitalen Fertigkeiten und Kompetenzen im kulturellen und kreativen Sektor, um die Teilhabe an sich kontinuierlich verändernden kulturellen Wert-schöpfungsketten sicherzustellen 4.3 Kultur- und Medien- institutionen unterstützen, damit diese zu Lernräumen werden, in denen die Öffentlichkeit durch schöpferische Tätigkeit und Experimentieren digitale Fertigkeiten und Kompetenzen erwerben kann    4.4 Konzipieren und Umsetzen von Programmen zur kulturellen Zusammenarbeit, die digitale Fertigkeiten und Kompetenzen unterstützen

5.1 Erheben und Auswerten von Daten zur Erwerbstätigkeit von Frauen im digitalen Kultur- und Kreativsektor für eine informierte und grundlagengestützte Politikgestaltung

5.2 Maßnahmen zur Förderung von Frauen und Mädchen entwickeln, um eine aktive Teilhabe und gleiche Chancen bei der Arbeit im digitalen Kultur- und Kreativsektor sicherzustellen

5.3 Anlaufstellen einrichten für das Melden und die Dokumentation von Verstößen gegen künstlerische Freiheitsrechte im digitalen Umfeld 5.4 Rechtsvorschriften entwickeln bzw. überarbeiten zur Bekämpfung von Belästigung, Trolling und gezielten Angriffen im Internet, insbesondere gegen Künstlerinnen auf digitalen Plattformen

ERGEBNISSE

NACHHALTIGE SYSTEME DER GOVERNANCE IM KULTURBEREICH UNTERSTÜTZEN

EINEN AUSGEWOGENEN AUSTAUSCH AN KULTURELLEN GÜTERN UND DIENSTLEISTUNGEN ERREICHEN UND

DIE MOBILITÄT VON KUNST- UND KULTURSCHAFFENDEN STEIGERN

KULTUR IN RAHMENPLÄNE FÜR NACHHALTIGE ENTWICKLUNG

DIE VERTRAGSPARTEIEN FÖRDERN DIE VIELFALT KULTURELLER AUSDRUCKSFORMEN IM DIGITALEN UMFELD

1 2 3 4 5

National Roadmaps developed by Parties.

In der 8. Sitzung vom 1. – 4. Juni 2021 wurden die bis dahin im UNESO-Sekretariat eingelangten National Roadmaps und Teilberichte der Vertragsparteien vorgestellt und besprochen:

Conference of Parties to the Convention on the Protection and Promotion of the Diversity of Cultural Expressions. DCE/21/8.CP/INF.10.

Die Open Roadmap als Rahmen für die

National Roadmaps

The open road map proposes 20 benchmark activities as examples that could be implemented by Parties in two to three years. In the development of their national road map,

Parties shall be guided by the following methodology:

• First, undertake a mapping, audit and/or analysis to identify the needs and challenges of cultural and creative industries in the digital environment;

• second, establish a multi-stakeholder and multisectoral team and hold consultations at the national level and/or other levels (state, regional, local, etc.);

• third, strengthen the human and institutional capacities of professionals working in the digital environment as a transversal exercise;

• fourth, develop and review regulations, measures, and strategies to implement the Convention in the digital environment.

Die 20 Benchmark-Aktivitäten verteilen sich auf die 5 Ziele der digitalen Roadmap und je 4 Aktivitätsfelder. Das ergibt den UNESCO-Berichtsrahmen für die National Roadmaps.

Zwischen der 7. Sitzung der Konferenz der Vertragsparteien im Juni 2019 und der 8. Sitzung im Juni 2021 haben 3 Länder eine National Roadmap übermittelt: Kanada, Deutschland und Südkorea. Eigentlich handelt es sich um 4 National Roadmaps, da die kanadische Provinz Québec gesondert eine eigene erstellt hat. Alle 4 Dokumente folgen dem

UNESCO Berichtsrahmen mit der Gliederung in 20 Benchmark-Aktivitätsfelder, Kanada und Québec in der Tabellenform der Open Roadmap.

Zur inhaltlichen Ausrichtung der Roadmap-Maßnahmen

Schutz und Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen sind erforderlich, um der stetig zunehmenden Gefährdung der Vielfalt im Zuge der Digitalen Transformation der

Wirtschaft und Gesellschaft zu begegnen. Die UNESCO nennt als größte Herausforderungen für Schutz und Förderung der Vielfalt im digitalen Umfeld die folgenden Themen:

• Marktkonzentration

Global tätige Digitalkonzerne haben sich am Markt durchgesetzt und üben ihre monopolistische Stellung zum Nachteil der Konsument*innen aus (in Form der soge-nannten „Monopolistenrente“, einer zusätzlichen Gewinnmarge wegen mangelnder oder fehlender Konkurrenz) und der Vielfalt (in Form von Produktstandardisierungen, z.B. eine Handvoll Betriebssysteme für weltweit Milliarden von Smartphones, sowie durch Markt-anteilsmaximierung und wettbewerbsbeschränkende Unternehmenspolitiken).

Den Strategien globaler Akteure kann kaum auf nationaler Ebene wirkungsvoll begegnet werden, das muss vielmehr auf der Ebene von Global Playern behandelt werden, wie der EU. Siehe dazu das Digital Services Act package3 der Europäischen Union, das als Teil der Wettbewerbspolitik der EU u.a. zwei Verordnungen (im Entwurf vorliegend) enthält, die Verordnung über digitale Services und die Verordnung über digitale Märkte4; beide sollennoch im ersten Halbjahr 2022 unter französischem Vorsitz beschlossen werden.

Beide sind dann (als EU-Verordnungen) ohne nationale Umsetzung direkt anwendbar im gesamten Binnenmarkt. Siehe dazu auch ganz konkret Google gegen EU5.

• Fehlende Statistiken

Während die privaten (Unternehmens-)Sammlungen privater Daten extrem schnell zunehmen, fehlen oft statistische Daten und Fakten zum digitalen kreativen Ökosystem, u.a. für besser informierte Politikentscheidungen. Die vorhandenen öffentlichen

Übersichts- und Analysedatenbestände sind weder sehr aktuell noch besonders konsis-tent, da sie aus verschiedenen heterogenen Verwaltungsebenen, Regionen und

Kultursektoren zusammengetragen werden müssen.

• Unfaire Vergütung

Kunst- und Kulturakteur*innen werden als Rechteinhaber*innen für die Verbreitung digitaler Inhalte häufig unfair vergütet. Die große Menge online verfügbarer kreativer Inhalte und deren Nutzung und Erlöse kommen oft kaum bis gar nicht den ursprünglichen Kreativen zu Gute. Die Distribution und vor allem der „Vertrieb“ kreativer digitaler Er-zeugnisse (beginnend mit Musik, Fotos, Bilder, Texte, Designs und Content-Ideen) erfolgt meist nicht direkt von Produzierenden zu Konsumierenden, sondern vermittelt durch professionelle und kommerzielle privatwirtschaftliche Plattformen, Broker, eMarkets und ähnliche Marktintermediäre, für die die Vergütungen der Künstler*innen zu ertragsmin-dernden Kosten werden.6

3 https://digital-strategy.ec.europa.eu/en/policies/digital-services-act-package

4 Gesetz über digitale Märkte (Digital Markets Act der EU).

Vorschlag für eine Verordnung über bestreitbare und faire Märkte im digitalen Sektor. Europäische Kommission.

Brüssel, Dezember 2020.

Der Gesetzesentwurf ist Teil der Digitalstrategie der Europäischen Union. Mit diesem „Digital Markets Act“ soll der Monopolisierung auf den digitalen Märkten entgegengetreten werden, soll der Marktzugang offengehalten und der Wettbewerb vor den Monopolentwicklungen geschützt werden.

https://ec.europa.eu/info/strategy/priorities-2019-2024/europe-fit-digital-age/digital-markets-act-ensuring-fair-and-open-digital-markets_en

5 https://www.sn.at/wirtschaft/welt/eu-gerichtsurteil-bestaetigt-milliarden-strafe-fuer-google-112201483

6 Ein Beispiel dafür ist die Plattform DesignCrowd, die Mikroaufträge im globalen Wettbewerb an sogenannte ideenliefernde Clickworkers vergibt, von denen die meisten keinen Auftrag erhalten und daher auch kein Geld verdienen: https://www.designcrowd.de/art-design.

• Künstliche Intelligenz

KI schafft neue Realitäten, es geht nicht mehr um bloße „Automation“ des schon Vorhan-denen, vielmehr werden mit neuen Methoden und neuen Daten ganz neue Handlungs-spielräume eröffnet. Das beginnt beim Crowdsourcing von Ideen und Entwürfen, geht über Prozesssteuerung in der industriellen Fertigung und über intelligente Tools für die manuelle Produkterzeugung, über die Vernetzung individueller Kreativer auf kommerziellen Plattformen, bis zu immersiven Vertriebsmethoden und verhaltens-analytischen Marktsondierungen. Wird dieses Feld vollständig globalen Digitalmono-polisten überlassen, läuft auch der Kultursektor Gefahr, gänzlich von deren

Interessen geleitet zu werden.

Auf diese Herausforderungen sollten die Maßnahmen der jeweiligen National Roadmaps ausgerichtet werden, um deren Wirkmächtigkeit zu optimieren. Dabei liegt es nahe, eine methodische und thematische Bündelung oder zumindest Clusterung auf die kritischen Erfolgsfaktoren anzustreben, d.h. einerseits auf konkrete Elemente des heterogenen Kultursektors7 als Ansatzpunkte für konkrete Maßnahmen und andererseits auf Themenschwerpunkte für die inhaltliche Ausrichtung.

Als thematische Schwerpunkte für die Vermeidung oder Reduktion künftiger Gefährdung der kulturellen digitalen Vielfalt und daher auch Ansatzpunkte für deren Schutz

und Förderung bieten sich demnach – und nach einer Durchsicht der 4 Roadmaps – folgende an:

• Management der Metadaten, koordinativ, kollaborativ, kooperativ:

koordinativ, damit z.B. die vielen dezentralen kulturschaffenden Einrichtungen ihren Content, bzw. ihre Kulturgüter in abgestimmter suchmaschinenaffiner Form beschreiben, damit die Vielfalt sichtbar und auffindbar gemacht werden kann, kollaborativ,

weil es keine zentrale „Macht“ dafür gibt und daher die Akteur*innen selbst aktiv aufeinander zugehen müssen, und kooperativ, weil sie diese Zusammenarbeit nicht nur vereinzelt, sondern systematisch und dauerhaft betreiben müssen.

Das Ministère de la Culture et des Communications von Québec hat z.B. in seinem Plan culturel numérique du Québec (PCNQ) einen Schwerpunkt auf Metadatenmanagement mit mehreren Maßnahmen (hier unter 2.1 und 4.2 angeführt) gesetzt – als Schlüsselkom-petenz für die Sichtbarmachung (decouvrabilité) von digitalem kulturellem Content.8

7 Die Auswahl konkreter Elemente könnte von einem Vorschlag ausgehen, der in Kanada von einer Multi- Stakeholder Arbeitsgruppe mit einschlägigen Expert*innen (siehe dazu auch unter Punkt 1.2) entwickelt worden ist, in Form von 4 essenziellen Bereichen kreativer Prozesse und des Kultursektors:

• Creation, access and discoverability of diverse content online

• Fair remuneration and economic viability of content creators

• Promotion of diverse, pluralistic sources of news and information as well as resilience against disinformation and misinformation

• Transparency of the impacts of algorithmic treatments of online content

8 Details siehe: https://www.youtube.com/watch?v=vYbYcirL75s

• Daten- und Informationsungleichgewicht zwischen privaten Digitalkonzernen und öffentlichem Sektor

Globale Digitalkonzerne sammeln sehr große Mengen an Userdaten (überwiegend personenbezogene Daten), deren Kombination vor allem Informationen und Wissen ermöglichen, die die Betroffenen selbst nicht haben; und sie wissen auch nicht, dass jemand anderer sie hat (vgl. z.B. Amazons Kundendatenbestand oder Cambride Analytics‘

Auswertungen von persönlicher Haltung, Einstellung, Präferenzen aus Social Media Plattformen). Die öffentliche Verwaltung hält insgesamt große Bestände an Bürger- und Bewohnerdaten, was die Interaktion der Personen mit dem Staat betrifft, jedoch sehr wenig bis kaum Struktur- und Übersichtsdaten, die als Faktenbasis für politische und Budgetentscheidungen geeignet sind.

Die UNESCO empfiehlt als allgemeine Grundlage für die gesamte Roadmap und metho-disch ersten Schritt eine Analyse und Datenerhebung (First, undertake a mapping, audit and/or analysis to identify the needs and challenges of cultural and creative indus-tries in the digital environment; siehe hier unter „Open Roadmap als Rahmen….“)

Beispiele hierfür sind: Die Maßnahme 111 des Digitalen Kulturplans von Québec – Mettre en place un plan d’action concernant les données sur les contenus culturels québécois – ist ein Ansatz in diese Richtung. Die Deutsche UNESCO-Kommission präsentierte im September 2021 im XIII. Deutschen Internet Governance Forum (IGFD) ein System von 130 Indikatoren, mit denen die aktuelle Lage des Internets auf

Menschenrechte, Offenheit, Zugänglichkeit und Multiakteursbeteiligung hin geprüft und bewertet wird9.

• Immersive Technologien, Anwendungen und Verbreitungsstrategien

Immersive Anwendungen und immersive Technologien bringen nicht bloß die alten Nachrichten in neuem Gewand, sondern Nachrichten überhaupt (neue und alte) im Rahmen neuer Realitäten, virtueller oder erweiterter Realität. Diese neuen Qualitäten und Realitäten werden zuallererst auf wirtschaftlichen Märkten angewandt, um Konsum-und Kaufverhalten von Menschen zu beeinflussen Konsum-und steuerbar zu machen, in

der Folge auch dort, wo Kulturgüter Waren- und Dienstleistungscharakter haben, sowie schließlich auch im kulturellen Austausch als solchem.

Dazu ein Beispiel: Das Ministry of Culture, Sports and Tourism von Südkorea hat bereits 2019 einen multi-stakeholder ‘Immersive Content Council’ ins Leben gerufen, der öffentlichen Zugang zu 5G-basierten immersiven Content fördern und verbreiten soll, sowie Forschung und Entwicklung von immersiven Content-Techniken.

9 https://www.wiegehtsdeminternet.de/

Die Vorgangsweise zur Erstellung der National Roadmap wird im österreichischen 3. Staatenbericht10 als notwendigerweise kooperativ über alle Kultursektoren

beschrieben:

„Monitoring the concrete impact of the Convention remains a challenge: most of the im-plemented measures are the result of different, interacting factors. However, as mentio-ned above, the Convention often functions as an effective tool to foster exchange across various fields and dimensions. Whilst cross-sectoral exchange is already taking place successfully in several areas, including cultural aspects in relevant fields of action often still poses challenges. Currently, activities aiming at the creation of a national digital roadmap, require such intensified cross-sectoral exchange, including a range of various relevant state, private and civil society stakeholders, in order to further the implementa-tion of the Convenimplementa-tion.“11

10 3. Österreichischer Staatenbericht. Bundesministerium für Kunst, Kultur, Öffentlicher Dienst und Sport,

Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten und Österreichische UNESCOKommission, 2020.

Dieser Bericht enthält einen Abschnitt zum digitalen Umfeld und einen koordinativen Ansatz zur Erstellung der National Roadmap.

https://www.unesco.at/publikationen

11 3. Staatenbericht, S 64

>>

Die Benchmark-Felder der Roadmap im Detail

Ziel 1

Rechtliche Rahmenbedingungen, Kulturpolitiken und Maßnahmen werden

verabschiedet bzw. überarbeitet, um den Herausforderungen des digitalen Umfelds informiert und partizipativ zu begegnen

Dazu gibt das derzeit laufende Regierungsprogramm die Ziele vor, Österreich als innovative internationale Plattform für die Verschmelzung von Kunst, Kultur, Technologie und

der digitalen Welt etablieren (RegProg S 36)12.

Ein weiteres politisches Ziel ist ein „Nachhaltiger Schutz und Erhalt unseres kulturellen Erbes – Bekenntnis zur UNESCO-Konvention zur kulturellen Vielfalt und dem Schutz des immateriellen Kulturerbes“ (RegProg S 35).

1.1 Umfassendes Mapping des digitalen Kultur- und Kreativsektors erstellen Zu diesem Zweck könnte Österreich eine Contentdatenbasis erstellen, im Sinne eines Mappings der Diversität des Kultursektors und als Grundlage für Wirksamkeitsüberlegungen zu den Förderungen, bezüglich Diversität vor allem - analog zu Québecs Contentdaten-Initiative und Aktionsplan, sowie Südkoreas Bericht über Contentstatistiken (Report on Content Industry Statistics Research).

Dazu thematisch verwandt ist das politische Ziel Transparente Aufschlüsselung der Zuordnung der Fördermittel nach Bundesländern und Gemeinden in den Kunst- und Kulturberichten (RegProg S 39).

Obwohl dies eher in Richtung Verwaltungsreform und eGovernment-Services geht, gibt es auch hier thematische Überlappungsbereiche: Förderabwicklung weiter digitalisieren und vereinfachen. Ansuchen und Abwicklung von Förderungen nach dem One-Stop-Shop-Prinzip, Synergien mit Förderabteilungen in den Bundesländern nutzen.

Transparente Entscheidung und Förderabwicklung. (RegProg S 39). 1.2 Nationale Arbeitsgruppen bilden mit Regierungsvertreter*innen, privaten und zivilgesellschaftlichen Organisationen (einschließlich Frauen- und Jugendorganisationen) und landesweite Konsultationen durchführen

12 Aus Verantwortung für Österreich. Regierungsprogramm 2020 – 2024. Wien 2020, Bundeskanzleramt.

https://www.bundeskanzleramt.gv.at/bundeskanzleramt/die-bundesregierung/regierungsdokumente.html

1.2 Nationale Arbeitsgruppen bilden mit Regierungsvertreter*innen, privaten und zivilgesellschaftlichen Organisationen (einschließlich Frauen- und Jugendorganisationen) und landesweite Konsultationen durchführen

Eine Arbeitsgruppe aus verschiedenen kulturellen Interessengruppen sollte Leitlinien für das Verfügbarmachen (mittels technischem Zugang und inhaltlicher Auffindbarkeit – „decouverabilité“) von vorhandenem kulturellem Content erstellen - bevorzugt in Anlehnung an die schon aktive kanadische Arbeitsgruppe; man könnte hier eventuell auch direkt bei der kanadischen Gruppe andocken oder gleich der Arbeitsgruppe beitreten: „The Multi-Stake-holder Working Group has been established and is comprised of representatives from govern-ments (Canada, Australia, Finland, France, and Germany), the private sector (Google, Netflix, Deezer, and Vubble), civil society (Article19, International

Federation of Coalitions for Cultural Diversity, the Society of Authors, Composers and Publi-shers of Music, and the Coalition française pour la diversité culturelle), and a parapublic institute (the European Audiovisual Observatory).“

Sowie eine Arbeitsgruppe in Korea: The ‘Immersive Content Council’ was launched in April 2019 with private and public participation including the MCST, mobile carriers, content production and distribution companies, academia and the research sector aiming to

expand public access to 5G-based immersive content. The Council discusses nurturing immersive content businesses, fostering creative talents who can merge content and technology, and research and development of immersive content technology.

Nach dem österreichischen Regierungsprogramm ist ein politisches Ziel die Verbesserung der Koordination zwischen Bund/Ländern/Gemeinden im Kunst- und Kulturbereich.

Stärkung der regionalen und lokalen Förderung für Künstler*innen, die freie Szene und Kulturinitiativen, insbesondere mit überregionaler Bedeutung. (RegProg S 39).

>>

1.3 Interministerielle Koordinierungsmechanismen einrichten zur Kontrolle der Auswirkungen rechtlicher Rahmenbedingungen, der Kulturpolitiken und

sektorspezifischer Strategien

Die Grundlage koordinierter Vorgangsweisen ist in Österreichs Bundesregierung dadurch gegeben, dass die Kulturpolitikagenden im Kulturministerium angesiedelt sind.

Der 3. Staatenbericht Österreichs zeigt die Notwendigkeit einer Wirkungsmessung in der Koordination auf: „the inclusion of civil society actors also poses a challenge. Sustaining interest and active participation requires efforts (communication and capacity-building), in particular, regarding the difficulty to measure concrete impacts and to demonstrate short-term effects“13

Um Synergien auszuschöpfen, könnte hier ein kollaborativer Ansatz angedacht werden:

durch Nutzbarmachung vorhandener Instrumente und Einrichtungen der Wirkungsanalyse14 zur Kontrolle der Auswirkungen von Kulturpolitiken und anderen Ressortpolitiken

auf den Kultursektor - durch technische Controllingwerkzeuge, durch Politikreportingroutinen (wie die Wirkungsorientierte Folgenabschätzung) und durch Koordination der Akteur*innen aller darin aktiven Ressorts.

Die Einrichtung und das Arbeiten in Multi-stakeholder Arbeitsgruppen ist auf mehreren

Verwaltungsebenen bereits konkret geplant und im Gange. So nennt das aktuelle Regierungspro-gramm unter dem Abschnitt „Gestern – heute- morgen: Die richtigen Rahmenbedingungen für Kunst und Kultur in Österreich stärken“ als 1. Punkt: „Unterstützung durch regelmäßigen Kultur-Dialog bieten, den Austausch von in der Kunst und Kultur Tätigen und deren Interessen-vertretungen mit Ministerien- und Ländervertreter*innen beleben“ RegProg S 37

Das Kulturministerium betont in seinem 3. Staatenbericht die grundlegende Wichtigkeit der cross-disziplinären Arbeitsweise (Siehe Zitat hier am Ende des Abschnitts „Zur inhaltlichen Ausrichtung der Roadmap-Maßnahmen“).

Die rezenteste derartige Arbeitsgruppe war die Klausurtagung Kulturelle Vielfalt 2021 der Österreichischen UNESCO-Kommission im Oktober 2021 in Graz.

In Deutschland gibt es dazu 5 politische Abstimmungsgremien auf Bundesebene: Digitalkabinett, IT-Rat und IT-Planungsrat haben politische Steuerungsaufgaben. Digitalrat und Datenethikkom-mission sind beratend tätig.

13 3. Staatenbericht Österreichs, S 65

14 https://www.oeffentlicherdienst.gv.at/wirkungsorientierte_verwaltung/controllingstelle/index.html

>>

1.4 Rechtliche Rahmenbedingungen, kulturpolitische und sektorspezifische Strategien sowie Aktionspläne zur Unterstützung des Kultur- und Kreativsektors im digitalen Umfeld schaffen, überarbeiten oder umsetzen

Die Bundesverwaltung ist bereits gut aufgestellt für die Unterstützung im digitalen Umfeld:

Österreich hat ein Bundesministerium für Digitalisierung, das eine Agentur für Digitalisierung (Digital Austria)15 eingerichtet und einen Digitalen Aktionsplan16 erstellt hat.

Ein jährlicher Kunst- und Kulturbericht17 dokumentiert den Einsatz der ca. 500 Mio Euro umfassenden Mittel für Beteiligungen, Förderungen, etc., die begleitenden Aktivitäten und resultierenden Ergebnisse.

Eine jährliche Kulturstatistik18 der Statistik Austria bietet eine Vielzahl an konkreten Daten und Detailinformationen über das Kulturgeschehen und die öffentlichen Kulturausgaben.

Das aktuelle Regierungsprogramm enthält das Ziel, eine Kunst- und Kulturstrategie zu

entwickeln19. Im Juli 2021 startete das Kulturministerium einen partizipativen Strategiebildungs-prozess, der im Oktober 2021 mit dem offiziellen Kick-Off in die Phase 2 gegangen ist.

Dabei war die Digitalisierung eines von 10 Hauptkapiteln der Überlegungen und Diskussionen20. Die Senkung der Mehrwertsteuer auf E-Books: Nach einem Beschluss der EU-Finanzminister 2018 wurde in Österreich die Mehrwertsteuer für E-Books und weitere digitale Publikationen an jene für das gedruckte Buch angeglichen (10 Prozent), so wie in einigen anderen EU-Mitgliedslän-dern auch.

Die aktive Nutzbarmachung des strategischen Rahmens der UNESCO Konvention

über die Diversität der kulturellen Ausdrucksformen im digitalen Umfeld, der anschließenden Aktionspläne und des Montorings der Umsetzung bis hin zum Berichtswesen

bringt viele und vielfältige Aktivitäten der Information und Koordination, des Austauschs und der Abstimmung unter den Stakeholdern des Kultursektors und der Kulturpolitik mit sich; und erzeugt nicht nur ein Berichtswesen, sondern auch vielfältigen Kollateralnutzen.

(Siehe dazu auch die Initiative in Deutschland „Actively harnessing the monitoring

framework of the 2005 UNESCO Convention to track the Convention’s implementation in and by Germany; effectively communicating the results of the Periodic Report.“21)

15 https://www.digitalaustria.gv.at/

16 https://www.digitalaustria.gv.at/aktionsplan.html

17 Der jährliche Kunst- und Kulturbericht des Kulturministeriums enthält detaillierte Darlegungen der Kunst und Kultur betreffenden Budgetverwendung, von Beteiligungen über Förderungen, Direktzahlungen und Beiträgen zu internationalen Programmen.

17 Der jährliche Kunst- und Kulturbericht des Kulturministeriums enthält detaillierte Darlegungen der Kunst und Kultur betreffenden Budgetverwendung, von Beteiligungen über Förderungen, Direktzahlungen und Beiträgen zu internationalen Programmen.