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Strategische Ausrichtung der Finanzpolitik der

Im Dokument Mai 2021 (Seite 30-33)

Bundesregierung

Die Bundesregierung wirkt mit ihrer Finanzpolitik darauf hin, die gesundheitlichen und wirtschaftli-chen Auswirkungen der Corona-Pandemie so ge-ring wie möglich zu halten. Maßnahmen zur Stüt-zung der Wirtschaft werden deshalb fortlaufend an die pandemische Lage angepasst und so lange wie nötig fortgeführt. Gleichzeitig ist es das erklärte Ziel der Bundesregierung, durch zukunftsorien-tierte und nachhaltige Maßnahmen das Wachs-tums- und Produktivitätspotenzial langfristig zu steigern.

Mit dem Konjunktur- und Krisenbewältigungs-paket sowie dem zugehörigen ZukunftsKrisenbewältigungs-paket un-terstreicht die Bundesregierung ihr Bestreben, die Wachstumsgrundlagen und die Zukunftsfä-higkeit der deutschen Volkswirtschaft zu erhö-hen, um so gestärkt aus der Krise hervorzugehen.

Durch zusätzliche öffentliche Investitionen in den Bereichen Klimaschutz, Digitalisierung und Infra-struktur sowie Bildung und Forschung leistet die Bundesregierung einen entscheidenden Beitrag zur Bewältigung wichtiger Zukunftsaufgaben. So hat die Bundesregierung trotz der Corona-Krise ihre Investitionsoffensive der vorangegangenen Jahre fortgesetzt und wesentlich dazu beigetra-gen, dass die gesamtstaatliche Investitionsdyna-mik im Jahr  2020 deutlich über dem Niveau der letzten Jahre gelegen hat. Mit geeigneten struktu-rellen Maßnahmen wie dem 2020 in Kraft getrete-nen Investitionsbeschleunigungsgesetz setzt sich die Bundesregierung gleichzeitig dafür ein, die Pla-nungs- und Genehmigungsverfahren, insbeson-dere im Verkehrsbereich, substanziell zu beschleu-nigen. Auch für das Jahr  2021 wird der Bund die Investitionsdynamik weiter hochhalten und somit die konjunkturelle Erholung und den strukturellen Wandel mitgestalten.

Damit auch Länder und Kommunen während und nach der Corona-Krise weiterhin finanziell

hand-mit zahlreichen Maßnahmen im Konjunkturpro-gramm, u. a. mit dem Solidarpakt für Kommunen.

Somit ist für zusätzliche Entlastungen in den Berei-chen soziale Sicherung, Familie und Bildung, Ver-kehr sowie öffentliche Investitionen gesorgt.

Deutschland hat sich mit dem Klimaschutz-plan  2050 bis Mitte des Jahrhunderts zur Klima-neutralität verpflichtet. Mit der Überarbeitung des Klimaschutzgesetzes, das vom Bundeskabinett am 12. Mai 2021 beschlossen worden ist, soll die Trans-formation unseres Landes noch ehrgeiziger voran-gebracht werden, damit Deutschland spätestens bis  2045 Klimaneutralität erreichen kann. Die Fi-nanzpolitik unterstützt dieses Ziel mit umfangrei-chen Maßnahmen innerhalb des Klimaschutzpro-gramms 2030. Hierzu hat die Bundesregierung im Jahr  2019 Mittel für klimaschutzrelevante Maß-nahmen in Höhe von etwa 54 Mrd. € für den Zeit-raum von 2020 bis 2023 bereitgestellt. Als ein zen-trales Element hat Deutschland mit Beginn des Jahres  2021 die Bepreisung von CO2 über ein na-tionales Emissionshandelssystem in den Sektoren Wärme und Verkehr eingesetzt. Der angestrebte ökologische Wandel und die Dekarbonisierung der Industrie werden durch Förder- und Anreizpro-gramme zur Innovationsförderung in Unterneh-men begleitet.

Die Stärkung des sozialen Zusammenhalts in der Gesellschaft ist ein weiteres Kernelement der Fi-nanzpolitik der Bundesregierung. So sind ab 2021 finanzielle Leistungen wie das Kindergeld, der Kin-derzuschlag für Familien mit geringen Einkom-men oder der Entlastungsbetrag für Alleinerzie-hende deutlich verbessert worden. Zur Erhöhung der Chancengleichheit von Kindern und der Ver-einbarkeit von Familie und Beruf treibt der Bund den Ausbau der Kindertagesbetreuung aktiv voran.

Um den Belastungen der Familien in der Pandemie Rechnung zu tragen und die Konsumnachfrage zu stimulieren, wurde darüber hinaus im Jahr  2020 erstmalig ein Kinderbonus in Höhe von 300 € aus-gezahlt. Im Jahr 2021 erhalten Familien erneut ei-nen Kinderbonus von 150 € für jedes

kindergeld-Mai 2021

Analysen und Berichte

Deutsches Stabilitätsprogramm 2021: Solide Finanzen durch erfolgreiche Hilfspolitik

Mit dem Zukunftspaket sowie zahlreichen struktu-rellen Maßnahmen trägt die Bundesregierung zur Verbesserung der Qualität und der Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen bei. Das sichert die zu-künftige Handlungsfähigkeit Deutschlands ange-sichts vielfacher Herausforderungen. Hierzu zäh-len neben dem demografischen Wandel auch die finanziellen Herausforderungen einer aktiven Be-gleitung des digitalen und ökologischen Wandels.

Angesichts der bevorstehenden Alterung der Ge-sellschaft gilt es, sowohl für Leistungsempfän-gerinnen und Leistungsempfänger als auch für Beitragszahlerinnen und Beitragszahler die Ver-lässlichkeit der Sozialsysteme weiterhin zu sichern.

Mit der schrittweisen Anhebung der Regelalters-grenze auf 67 Jahre hat Deutschland die langfristige Finanzierung des öffentlichen Rentensystems ver-bessert. Gleichzeitig hat die Bundesregierung zum 1. Januar 2021 die Grundrente eingeführt, die Zu-schläge für Rentnerinnen und Rentner mit mitt-leren und geringen Einkommen und mindestens 33  Jahren Beitragszahlung vorsieht. Damit leistet die Bundesregierung einen wichtigen Beitrag zum Schutz vor Altersarmut und zur Anerkennung von Erwerbsbiografien.

Darüber hinaus sind die Stärkung der Erwerbs-beteiligung, die aktive Begleitung des Struktur-wandels sowie die Förderung der Fachkräfteein-wanderung zentrale Bausteine zur Wahrung der langfristigen Tragfähigkeit. Hierzu hat die Bun-desregierung zahlreiche Maßnahmen beschlossen, wie die weitere Stärkung der Weiterbildungsförde-rung von Beschäftigten durch die Bundesagentur für Arbeit, die Einführung eines grundsätzlichen Rechtsanspruchs auf Förderung einer beruflichen Nachqualifizierung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ohne Berufsabschluss, den verstärk-ten Ausbau der Kindertagesbetreuung, mehr Flexi-bilität bei Teilzeitarbeit und den ab dem Jahr 2025 geplanten Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreu-ung für Grundschulkinder. Zur weiteren Steige-rung des Fachkräftepotenzials wurde mit dem am 1.  März  2020 in Kraft getretenen Fachkräfteein-wanderungsgesetz der Arbeitsmarktzugang von

qualifizierten Fachkräften aus Nicht-EU-Ländern erleichtert.

Neben zahlreichen Maßnahmen im Klima-schutzprogramm  2030 enthält das Zukunftspa-ket des Konjunkturprogramms gezielte Maßnah-men (rund 15 Mrd. €), um Anreize für Investitionen in klimafreundliche Produkte und Innovationen zu schaffen. Auch diese Maßnahmen erhöhen das langfristige Wachstumspotenzial und tragen so dazu bei, die Tragfähigkeit der öffentlichen Finan-zen zu sichern.

Darüber hinaus sieht die Bundesregierung im pro-duktivitätssteigernden Potenzial der Digitalisie-rung eine zentrale Grundlage für künftiges Wachs-tum und damit für die langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen. Dies gilt insbesondere für die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung, des Gesundheits- und Bildungswesens sowie digitaler Geschäftsmodelle. Die Bundesregierung unterstützt deshalb Transformationsprozesse durch geeignete Rahmenbedingungen sowie marktbasierte Anreize und setzt dabei einen Fokus auf Innovationen.

Die öffentliche Hand nimmt auch über die Digi-talisierung und den ökologischen Wandel hinaus als Innovationstreiber eine zentrale Rolle ein. Im Rahmen des Zukunftspakets des Konjunkturpro-gramms wurden weitere zahlreiche Maßnahmen auf den Weg gebracht, um Innovationen zu för-dern und somit das langfristige Produktions- und Wachstumspotenzial zu erhöhen. Zu den Maßnah-men gehören eine Stärkung der öffentlichen In-vestitionen in technologische Trends wie künst-liche Intelligenz oder Quantencomputer sowie in den Ausbau der digitalen Infrastruktur wie  5G- und 6G-Technologien und Netzwerke; Förderung von Forschung und Entwicklung durch steuerliche Anreize sowie Unterstützung kleiner und mittlerer Unternehmen  (KMU) mit Schwerpunkt auf Über-tragung von Innovationen in die Praxis. Zur ef-fektiven Umsetzung liegt der Fokus auch auf dem Abbau von Investitionshemmnissen sowie der Mo-dernisierung der öffentlichen Verwaltung.

Mai 2021

Deutsches Stabilitätsprogramm 2021: Solide Finanzen durch erfolgreiche Hilfspolitik

Fazit

Das Deutsche Stabilitätsprogramm  2021 zeigt:

Deutschland verfügt über solide Finanzen. Trotz der Auswirkungen der Corona-Pandemie ist die Bundesrepublik finanziell gut aufgestellt. Die mas-siven Hilfsmaßnahmen sowie das beispiellose Kon-junkturprogramm haben maßgeblich dazu beige-tragen, den wirtschaftlichen Einbruch infolge der Corona-Pandemie und der ergriffenen Maßnah-men zu deren Eindämmung zu begrenzen.

Aufgrund der anhaltenden pandemischen Lage stellt die Bundesregierung auch im laufenden Jahr die gesamte Finanzkraft des Bundeshaushalts zur Bekämpfung der Pandemie und zur Unterstützung von Beschäftigten und Familien, Unternehmen und Selbstständigen bereit. Darüber hinaus ver-folgt sie auch weiterhin ihre längerfristigen Ziele zur Modernisierung der Wirtschaft und Verwal-tung sowie zur Stärkung des Potenzials der deut-schen Volkswirtschaft. Damit schafft die Bundesre-gierung die Rahmenbedingungen für kräftiges und nachhaltiges Wirtschaftswachstum nach der Coro-na-Krise und schafft so die Voraussetzungen für ge-sunde öffentliche Finanzen in der Zukunft.

Mai 2021

Analysen und Berichte

Einleitung

Im Jahr 2016 wurde mit der zweiten Säule der Ban-kenunion der einheitliche europäische Abwick-lungsmechanismus (Single Resolution Mechanism, SRM) geschaffen. Ziel des Mechanismus ist es, eine Bank in Schieflage geordnet abwickeln zu können, ohne die Finanzstabilität zu gefährden oder öffent-liche Gelder einsetzen zu müssen. Damit soll zur Lösung des „Too Big to Fail“-Problems beigetragen werden. Diese Regelungen sind auch mehr als eine Dekade nach der Finanzkrise sehr relevant.

Der weitere Aufbau des SRM schreitet voran: Der als europäische Agentur in Brüssel im Januar 2015 neu errichtete Ausschuss für die einheitliche Ab-wicklung (Single Resolution Board, SRB) hat die institutionellen und operativen Grundlagen für die Durchführung von Abwicklungsmaßnahmen

schrittweise ausgebaut. Im ersten und bislang ein-zigen Abwicklungsfall – der spanischen Banco Po-pular – hat der SRM seine Funktionsfähigkeit unter Beweis gestellt.

Innerhalb des SRM arbeiten SRB und nationale Abwicklungsbehörden  – in Deutschland ist dies die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsauf-sicht (BaFin)  – eng zusammen. Während der SRB für bedeutende Institute unter Aufsicht der Euro-päischen Zentralbank und einige grenzüberschrei-tende Gruppen zuständig ist, übernehmen die na-tionalen Abwicklungsbehörden die Planung von Abwicklungsmaßnahmen für weniger bedeutende Institute. Im Rahmen sogenannter Internal Resolu-tion Teams wirken auch Beschäftigte der naResolu-tiona- nationa-len Abwicklungsbehörden an der Planung für In-stitute und Gruppen im Zuständigkeitsbereich des SRB mit.

Aktuelle Herausforderungen der europäischen

Im Dokument Mai 2021 (Seite 30-33)