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Steuergruppe Schul- und Unterrichtsentwicklung

9.7 Mitwirkung und Mitbestimmung

9.7.2 Steuergruppe Schul- und Unterrichtsentwicklung

Ab dem Schuljahr 2017/18 wird laut Schulkonferenzbeschluss eine Steuergruppe Schul- und Unterrichtsentwicklung eingerichtet.

Steuergruppen koordinieren und steuern für die ganze Schule umfassende, z.T. weitgehende und nachhaltige Schulentwicklungs- und damit auch Unterrichtsentwicklungsprozesse. Eine Steuergruppe dient damit dem Ganzen der Schule.

Die Steuergruppe arbeitet im Auftrag des Kollegiums unter Einbeziehung der Schülerinnen und Schüler und Eltern und sollte möglichst alle aktivieren. Sie ist zudem ein Lernort für alle Beteiligten.

Die Steuergruppe erledigt nicht alle Aufgaben selbst, sondern koordiniert die Arbeit von anderen Gruppen, z.B. Fachschaften und Arbeitskreisen, und sie setzt eigene Gruppen ein.

Die konstituierende Sitzung wird im Oktober 2017 angesetzt, nachdem die SV und die Schulpflegschaft zwei „geborene Mitglieder“ für die „erweiterte Steuergruppe“ benannt hat und das Lehrerkollegium vier Vertreterinnen und Vertreter für die Mitarbeit in der Steuergruppe gewählt hat.

Die Implementation der Steuergruppe im Schuljahr 2017/18 wird von zwei Schulentwick-lungsberatern begleitet.

157 9.7.3 Elternvertretung

Grundsätzlich haben die Eltern der Schüler an der FHS die Möglichkeit, durch Elternmitarbeit die Schulzeit ihres Kindes/ihrer Kinder mitzugestalten.

Mitbestimmungsgremien sind die klassischen Ebenen der Elternmitarbeit:

Klassenpflegschaft/Jahrgangsstufenpflegschaft

Die Klassenpflegschaft besteht aus den Eltern der Schülerinnen und Schüler, dem Klassenlehrer oder der Klassenlehrerin mit beratender Stimme und ab Klasse 7 der Klassensprecherin bzw. dem Klassensprecher. Die Klassenpflegschaft dient der Zusammen-arbeit zwischen Eltern, Lehrerinnen und Lehrern und Schülerinnen und Schülern. Dazu gehört der Meinungsaustausch über Angelegenheiten der Schule, insbesondere Unterrichts- und Erziehungsarbeit in der Klasse.

Die Klassenpflegschaften wählen zu Beginn eines Schuljahres einen Vorsitzenden oder eine Vorsitzende und eine Stellvertretung. In der Oberstufe besteht kein Klassenverband mehr.

Dort bilden Eltern und Schülerinnen und Schüler jeder Jahrgangsstufe die Jahrgangsstufen-pflegschaft.

Ordnungsmaßnahmenkonferenz Zu Beginn eines Schuljahres wird von der Elternpflegschaft ein Elternteil mit Beratungs-,

aber ohne Stimmrecht in die Ordnungsmaßnahmenkonferenz gewählt. Eine solche Konfe-renz wird bei deutlichem Fehlverhalten einzelner Schüler oder Gruppen einberufen. Die Konferenz entscheidet dann über angezeigte Ordnungsmaßnahmen.

Schulpflegschaft

Mitglieder der Schulpflegschaft sind die Vorsitzenden der Klassenpflegschaften sowie die von den Jahrgangsstufen gewählten Vertreterinnen und Vertreter. Die Stellvertretung kann beratend an den Sitzungen teilnehmen. Die Schulpflegschaft wählt einen Vorsitzenden oder eine Vorsitzende und bis zu drei Stellvertreter. Wählbar sind neben den Mitgliedern der Schulpflegschaft auch die stellvertretenden Vorsitzenden der Klassen- und Jahrgangsstufen-pflegschaften.

Die Schulpflegschaft vertritt die Interessen der Eltern bei der Gestaltung der Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule. Sie berät über alle wichtigen Angelegenheiten der Schule.

Hierzu kann sie Anträge an die Schulkonferenz richten. Die Schulpflegschaft wählt die Vertretung der Eltern für die Schulkonferenz und die Fachkonferenzen.

Die Schulpflegschaft ist über die Schule Mitglied der Landeselternschaft für Gymnasien in Nordrhein-Westfalen. Sie nutzt diese Mitgliedschaft zum Informationsaustausch und der Wahrnehmung der von der Landeselternschaft durchgeführten Veranstaltungen und Angebote.

Fachkonferenz

Mitglieder der Fachkonferenz sind Lehrerinnen und Lehrer, die die Lehrbefähigung für das entsprechende Fach besitzen oder darin unterrichten. Neben den gewählten Schülervertreterinnen und Schülervertreter können drei Vertreter der Eltern mit beratender Stimme teilnehmen. Die Fachkonferenz berät über alle das Fach oder die Fachrichtung betreffenden Angelegenheiten einschließlich der Zusammenarbeit mit anderen Fächern.

158 FHS-Steuergruppe

Die Eltern sind mit zwei gewählten Vertretern aus der Schulpflegschaft (Vorsitzende oder Vorsitzender und deren Stellvertreterin oder Stellvertreter) Mitglied in der erweiterten FHS-Steuergruppe. Diese Steuergruppe ist im Schuljahr 2017/2018 eingeführt und hat ihre Aufgabe in der Schul- und Unterrichtsentwicklung (vgl. Kap. 9.7.2).

Schulkonferenz

Die Eltern sind mit sechs gewählten Vertreterinnen oder Vertretern aus der Schulpflegschaft Mitglied der Schulkonferenz als oberstem Mitwirkungsgremium der Schule (vgl. Kap. 9.7.1).

Hinzu kommt Elternarbeit bei Aktivitäten und Festen während des Schuljahres:

Arbeitsgemeinschaften (AG)

Es besteht die Möglichkeit, dass Eltern die Leitung von Arbeitsgemeinschaften übernehmen, sofern zeitlich und räumlich die Möglichkeit besteht, eine solche einzurichten. Die Einrichtung einer Arbeitsgemeinschaft bedarf der Zustimmung der Schulkonferenz.

Ehrung sozialen Engagements

Seit dem Schuljahr 2010/11 findet am Ende eines jeden Schuljahres eine Ehrung derjenigen Schülerinnen und Schüler statt, die sich herausragend sozial an der FHS engagieren. Nach der Implementierungsphase unterstützen interessierte Eltern dieses Vorhaben weiterhin fakultativ.

Leitung eines Projektes während der Projektwoche

Wie bei den Arbeitsgemeinschaften können auch hier interessierte Eltern sowohl in der Vorbereitung als auch in der Durchführung aktiv werden. Die Projektwoche findet an der FHS in einem jährlichen Turnus statt.

Medien- und Arbeitszentrum m@z

Der reibungslose Betrieb des Medien- und Arbeitszentrums im administrativen wie organisatorischen Bereich, vor allem zur Ermöglichung langer und kontinuierlicher Öffnungszeiten, wird durch die umfangreiche Unterstützung auf Eltern- und auch Schülerseite gewährleistet.

Spiel- und Sportfest, Tag der offenen Tür, Lesefest

Elternmitarbeit ist bei diesen Aktivitäten in Form von praktischer Hilfe vor Ort, aber auch als Spende von z.B. Kuchen gerne gesehen. Bei der Durchführung dieser Veranstaltungen ist die Elternschaft eine verlässliche Stütze.

Weitere Projekte

Gern initiiert und unterstützt die Elternvertretung nach Bedarf, entsprechender Evaluation und Beratung auch weitere schulische Projekte an der FHS, wie z.B. die Einführung eines zweiwöchigen Sozialpraktikums in der Jahrgangsstufe EF. Arbeitsgemeinschaften und weitere Projekte werden durch die entsprechenden Gremien (Klassenpflegschaften, Schulpflegschaft, Schüler- und Schülerinnenvertretung, Lehrerkonferenz) diskutiert und durch die Schulkonferenz eingerichtet.

159 9.7.4 Schülervertretung

Leitbildbezug der Schülervertretung

Es ist erklärtes und wesentliches Ziel der FHS, dass die Schülerinnen und Schüler zu toleranten, mündigen Bürgern unserer Demokratie erzogen werden. Über das Gremium der Schülervertretung [im folgenden Fließtext SV], kann eine werteorientierte Übernahme von Verantwortung in der Schulgemeinde ermöglicht werden.1

Die Arbeit der SV kann und soll folglich die Ausbildung der Sozial- und Handlungskompetenz der Schülerinnen und Schüler unterstützen. Die Schülerinnen und Schüler werden in ihrer Entwicklung und Entfaltung des Werte- und Verantwortungsbewusstseins gestärkt, da jedes Mitglied der SV seine/ihre eigene Meinung und die Meinungen seiner/ihrer Mitschülerinnen und Mitschüler - die die Schülerin oder der Schüler im Gremium repräsentativ vertritt - in Diskussionen in den Sitzungen konstruktiv und offen einbringen kann.

Durch offene Arbeitskreise, direkte Kommunikation sowie Kommunikation und Evaluation durch itslearning, soll die gesamte Schülerschaft repräsentiert und einbezogen werden. Mit letzterem versucht die SV auch, dass die oben beschriebenen Sozial- und Handlungskompetenzen in breiten Teilen der Schülerschaft gestärkt werden können, und dass nicht ausschließlich die in die SV gewählten Klassen- und Jahrgangsstufen-sprecherinnen und Klassen- und Jahrgangsstufensprecher am Prozess der Meinungsbildung und an der Gestaltung des Schullebens beteiligt sind.

Die SV trägt maßgeblich dazu bei und ermöglicht, dass Schülerinnen und Schüler begründete, selbstbestimmte Entscheidungen in einem demokratischen Prozess treffen und damit zur Weiterentwicklung und Gestaltung des Lebensraumes Schule beitragen.

Grundsätzliche Mitwirkung der SV in der Schule

Die SV vertritt die Rechte der Schülerinnen und Schüler, nimmt deren Interessen wahr und fördert diese. Sie tritt in regelmäßigen Abständen zusammen, um die Probleme und Belange der Schülerinnen und Schüler und weiterführende Fragen bzgl. des Schullebens und der Schulentwicklung zu diskutieren. Die SV ist erster Ansprechpartner für alle Belange der Schülerschaft, aber auch Anlaufstelle für alle Lehrerinnen und Lehrer und die Schulleitung.

Sie wird in alle Entscheidungen, die in der Schule gefällt werden, eingebunden.

Die SV ist ein ständiges und eigenständiges Gremium an der Schule, welches Anträge in der Schulkonferenz stellen kann.

Zusammensetzung der SV

Die SV setzt sich aus den beiden Klassensprecherinnen und -sprechern der einzelnen Klassen 5-9 und den je 6 gewählten Stufensprecherinnen und -sprechern der Jahrgangsstufen EF, Q1 und Q2 zusammen. Die Vertreter sind in ihrer Meinung unabhängig und in Abstimmungsprozessen ungebunden, sollten dabei jedoch ausdrücklich die Meinung der Schülerinnen und Schüler ihrer Klasse/Jahrgangsstufe, welche sie repräsentieren, fair und ausgewogen vertreten.

Aus dem Kreis der SV wird eine SV-Spitze (1 Schülersprecherin oder 1 Schülersprecher, 3 Vertreterinnen oder Vertreter) gewählt. Die Schülersprecherin oder der Schülersprecher ist der Vorsitzende der SV. Die Vertreterinnen oder Vertreter unterstützen sie/ihn in ihrer Arbeit.

Die SV-Spitze ruft die SV-Sitzungen ein und organisiert diese. Die SV-Spitze koordiniert und

1 Alle weiteren Ausführungen hinsichtlich Grundsätzen, Organisation, Arbeitsweise und Mitbestimmung sind auf Grundlage der entsprechenden Abschnitte des Schulgesetzes verfasst.

Vgl. https://www.schulministerium.nrw.de/docs/bp/Schueler/Schulleben/Schuelervertretung/index.html [letzter Zu-griff 20.07.17]

160 unterstützt die Arbeit der Arbeitskreise (s.u.) der SV. Die SV-Spitze führt die Beschlüsse der SV aus und ist der SV gegenüber verantwortlich.

Aus dem Kreis der SV werden je zwei Schülervertreterinnen oder Schülervertreter für die Fachkonferenzen gewählt.

Aus dem Kreis der SV werden eine Schülervertreterin oder ein Schülervertreter und eine Stellvertreterin oder ein Stellvertreter für die Ordnungsmaßnahmenkonferenz gewählt.

Aus dem Kreis der SV wird ein Kassenwart für die SV-Kasse gewählt.

Aus dem Kreis der SV werden sechs Vertreterinnen oder Vertreter für die Schulkonferenz gewählt.

Die SV wählt zwei SV-Lehrerinnen oder Lehrer, die der Arbeit der SV unterstützend zur Seite stehen.

Arbeitsschwerpunkte der SV

Im Rahmen von SV-Arbeit ist es vorgesehen, dass fachliche, kulturelle, sportliche, politische und soziale Themen von der Schülerschaft und der SV aufgegriffen werden können. Die SV der FHS ist diesbezüglich stets in verschiedenen Bereichen aktiv. Im Schuljahr 2016/17 hatte sich die SV in folgende Arbeitskreise eingeteilt:

- Corporate Identity (hiermit verbunden à Weiterentwicklung der Identifikation mit der Schule, Merchandising),

- Schule ohne Rassismus Schule mit Courage (hiermit verbunden à Durchführung und Unterstützung von Aktionen, Veranstaltungen und Maßnahmen, die ein tolerantes, antirassistisches, antidiskriminierendes Miteinander fördern)

- Öffentlichkeitsarbeit (hiermit verbunden à Einbezug der gesamten Schülerschaft in den Meinungsbildungsprozess, Information über Anliegen und Arbeit der SV, Evaluation),

- Schulhofgestaltung (hiermit verbunden à Instandsetzung und Neuerungen z.B.

Sitzgelegenheiten, Außenfassadengestaltung auf dem Schulgelände – diesbezüglich Kooperation mit dem Schulträger)

Alle Arbeitskreise stehen allen Schülerinnen und Schülern der FHS offen.

Im Schuljahr 2016/17 war ein verstärkter Fokus auf den Merchandise-Bereich gerichtet. So befindet sich die SV in den Planungen der Entwicklung eines SV-Logos, von Schul-T-Shirts und vielem mehr. Bereits in diesem Jahr wurden Schultassen entworfen und erfolgreich verkauft. Des Weiteren hat die SV Verkaufsstände bei mehreren schulischen (Tag der offenen Tür, Sommerkonzert etc.) oder auch außerschulischen Veranstaltungen (Weihnachtsmarkt in Herdecke) organisiert. Dadurch möchte die SV die FHS sowohl besser in der Öffentlichkeit repräsentieren, als auch eine Einnahmequelle für die SV-Kasse und daraus resultierend verschiedene SV-Projekte generieren. Bereits für das nächste Schuljahr hat die SV einen „Bike-A-Thon“ geplant. Der „Bike-A-Thon“ ist eine 24-stündiger Spendenmarathon, bei dem Teams unterstützt von Sponsoren Spiningbikes durchgehend fahren sollen. Die Einnahmen dieser Aktion und ein Großteil der Einnahmen aus den anderen oben genannten Aktionen fließen in den Haushalt für die Medienausstattung der Schule.

Entwicklungsziele

Bei aller Zufriedenheit mit der eigenen Arbeit in den letzten Jahren, darf die SV es jedoch nicht vergessen sich selbst weiterzuentwickeln und ihr Handeln stets zu evaluieren. Die SV will sich auch weiterhin dafür einsetzen, dass der Schulalltag an die Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler angepasst wird bzw. dazu beitragen, dass die FHS zu einem noch besseren Lernort wird. Die Wünsche der Schülerinnen und Schüler werden auch weiterhin in den verschiedenen Gremien der Schule eingebracht werden, um partnerschaftliche Lösungen zu finden und eine schnelle Umsetzung zu ermöglichen.

161 Auch wenn sich die Kommunikation zwischen SV, SV-Spitze und gesamter Schülerschaft in dem letzten Jahr bereits verbessert hat, liegt hier ein vorrangiges Entwicklungsziel. Nur durch breite Akzeptanz und viele motivierte Mitschülerinnen und Mitschüler kann man eine aktive und leistungsorientierte SV erhalten und fördern. Die Nutzung von itslearning soll hierzu intensiviert werden. Zudem ist es geplant öffentliche SV-Sitzungen abzuhalten, bei denen sich interessierte Mitschülerinnen und Mitschüler, die nicht als stimmberechtigtes Mitglied in die SV gewählt sind, an den Diskussionen beteiligen können.

In den nächsten drei Jahren möchte die SV den Bike-A-Thon als festen Programmpunkt im Schulleben etablieren und ihn immer weiter ausbauen. Um die Bindung an die FHS zu erhalten und die Identifikation mit der Schule zu stärken, ist angedacht, dass Alumni-Treffen organisiert werden. Die Einführung einer gesamten Merchandise Kollektion (Shirts, Stifte, Blöcke etc.) ist des Weiteren geplant.

Im Bereich des politischen und sozialen Engagements ist eine Stärkung des Projektes Schule ohne Rassismus mit Angeboten für alle Jahrgangsstufen geplant, um eine noch stärkere Schulgemeinschaft ohne Diskriminierungen zu schaffen.

Zur besseren Koordination der Arbeit in den Arbeitskreisen und zur Entlastung der in den letzten Jahren enorm aktiven SV-Spitze, ist es angedacht, dass ein Vorstand für das operative Geschäft der SV-Spitze zur Seite gestellt wird und ein Geschäftsverteilungsplan mit konkretisierten Aufgabenbereichen entwickelt wird.

Evaluation

Aktuelle, vor allem für Schülerinnen und Schüler relevante Themen, werden zumeist in den SV-Sitzungen über direkte Befragung der Klassensprecher und Klassensprecherinnen evaluiert. Bei einigen größeren Themen werden Umfragen auf itslearning genutzt, bei welchen jeder Schüler und jede Schülerin freiwillig abstimmen darf. Dazu wird es ab dem Schuljahr 2017/2018 eine regelmäßige Abfrage der Zufriedenheit mit der SV (Umfrage auf itslearning) zu Beginn und zum Ende eines jeden Schuljahres geben, damit die SV in regelmäßigen Abständen die Zufriedenheit der Schülerschaft mit ihrer Vertretung überprüft und sich ggf. verbessern kann.

9.8 Ausbildung der Referendarinnen und Referendare Allgemeine Grundlagen:

Die Ausbildung der Referendarinnen und Referendare wird an unserer Schule, der FHS, im Hinblick auf eine umfassende Förderung aller Kompetenzen sehr ernst genommen.

Letztendlich sind diese auszubildenden Persönlichkeiten die zukünftigen Lehrerinnen und Lehrer unseres Landes und damit in hohem Maße mitverantwortlich für eine fundierte Erziehung und Bildung der Kinder und Jugendlichen.

Die Ausbildung und Stärkung aller für den Schuldienst erforderlichen Kompetenzen der Referendarinnen und Referendare, sowohl auf fachlicher als auch auf methodisch-didaktischer sowie sozialer Ebene, soll in diesem Rahmen unterstützt werden.

Die Ausbildung fußt dabei auf den aus dem Erziehungs- und Bildungsauftrag von Schule hervorgehenden, den Lehrerberuf kennzeichnenden Handlungsfeldern:

„Der Bildungs- und Erziehungsauftrag von Lehrerinnen und Lehrern erschließt sich unter steter Ausrichtung an dem als Leitlinie fungierenden Handlungsfeld „Vielfalt als

162 Herausforderung annehmen und als Chance nutzen“ in diesen beruflichen Handlungsfeldern“2:

Die Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter (LAA) sollen im Vorbereitungsdienst in diesen Handlungsfeldern entsprechende an Standards orientierte Handlungs-kompetenzen erwerben und diese sukzessive zur Professionalität entwickeln. Das Kerncurriculum vom Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes NRW liegt hierbei der Ausbildung im Vorbereitungsdienst zugrunde. Die schulischen Handlungsfelder sind demnach ausbildungsdidaktisch leitend. Alle Handlungsfelder finden sich mit unterschiedlicher Gewichtung in allen schulischen Bildungs- und Erziehungsprozessen wieder. Im Hinblick auf den Kompetenzerwerb der LAA sollen alle Handlungsfelder mit kontinuierlichem Blick auf das Ganze erschlossen werden.

Die Referendarinnen und Referendare sollen an unserer Schule auf diesem Wege dazu befähigt werden, die Schülerinnen und Schüler selbst zukünftig in den unterschiedlichen Kompetenzbereichen zu fördern.

Durch die reformierte Ausbildung der LAA sind den Schulen zum entsprechenden Einstellungstermin mehr Referendarinnen und Referendare zugleich zugewiesen, was einen erhöhten Anspruch an eine kompetente Betreuung seitens der Schulen darstellt. Daneben erfordert auch die Verkürzung der Ausbildung von 24 auf 18 Monate eine entsprechende Umstrukturierung.

Als Gesamtverantwortliche bezüglich aller Ausbildungsaspekte fungiert Frau Heck als Ausbildungsbeauftragte in enger Kooperation mit dem Seminar Hagen. Wir legen hierbei ebenfalls ein besonderes Augenmerk auf eine gute Zusammenarbeit mit den entsprechenden Ausbildungslehrerinnen und Ausbildungslehrern in den spezifischen Fächern.

Zusätzlich zu der Ausbildung am Studienseminar Hagen wird neben Hospitationen und Unterrichtsreflexionen in den Ausbildungsjahren der LAA ein schulinternes Begleitprogramm von Seiten der Schule durchgeführt.

Um den Studienreferendarinnen und Studienreferendaren vertiefende Einblicke in alle Bereiche des Schullebens sowie eine praxisorientierte Unterstützung zu gewährleisten3, wird im Rahmen der Ausbildung auf in einem Begleitprogramm dargestellte Inhalte seitens der Schule eingegangen.

Das Begleitprogramm basiert dabei auf den von der Kultusministerkonferenz festgelegten Standards und Kompetenzen4 und einer Kooperation mit dem ZfsL Hagen5. Dieses

2 Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen: Kerncurriculum für die Ausbildung im Vorbereitungsdienst für Lehrämter in den Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung und in den Ausbildungsschulen, Anlage zu: Runderlass des Ministeriums für Schule und Weiterbildung vom 02.09.2016, S.2.

3 vgl. OVP 2016, § 14 sowie BASS, 20-03 Nr. 21.

4 vgl. KMK, 12.06.2014 sowie Kerncurriculum vom 02.09.2016.

5 vgl. OVP 2016, § 14 sowie BASS, 20-03 Nr. 21.

163 Programm ist eng angelehnt an die Vorgaben des Seminars und ergänzt die Seminarausbildung um schulspezifische und schulpraktische Aspekte.

Die dabei aufgeführten Inhalte sind insbesondere ab dem zweiten Quartal der Ausbildung als mögliche Schwerpunkte und Orientierungsthemen zu verstehen. Der Ablauf ist dabei lediglich als Orientierungsrahmen zu betrachten und dem schulischen Rahmen in der Reihenfolge anzupassen. Die zeitliche Festlegung sowie die inhaltliche Schwerpunktsetzung erfolgt dabei immer in Absprache mit den auszubildenden Referendarinnen und Referendare.

Neben der Erarbeitung der Schwerpunktthemen steht während der gesamten Ausbildung die unmittelbare und individuelle Unterrichtsbegleitung und -beratung (Planung, Durchführung, Reflexion) der Referendarinnen und Referendare seitens der Ausbildungsbeauftragten besonders im Fokus.

Da die Lehrerpersönlichkeiten im Hinblick auf eine umfassende Kompetenzvermittlung - wie oben bereits erwähnt - von großer Bedeutung sind, steht die Ausbildungsphase auch unter direktem Bezug zu den persönlichen Ausbildungsbedürfnissen der Einzelnen. Ebenso werden an dieser Stelle Besonderheiten unserer Ausbildungsschule mit in den Fokus der Vermittlung gesetzt.

Eine Orientierung der Inhalte an den so genannten Lehrerfunktionen (Unterrichten, Erziehen, Leistung messen und Beurteilen, Diagnostizieren und Fördern, Beraten, Organisieren und Verwalten, Kooperieren sowie Evaluieren und Innovieren) macht die Bandbreite in Bezug auf eine umfassende Förderung der für den Schuldienst erforderlichen Handlungskompetenzen deutlich.

Als einen Schwerpunkt zur Lehrerfunktion „Unterrichten“ setzen wir bspw. in den Ausbildungsmodulen im Hinblick auf die Vermittlung von Fachkompetenz die kompetente Begleitung des Unterrichts unter Anleitung sowie des bedarfsdeckenden Unterrichts. In dem Aspekt der Durchführung von Hospitationen und der anschließenden Besprechung sehen wir einen wichtigen Baustein zur kritischen Reflexion des Unterrichts der Referendarinnen und Referendare sowie die Möglichkeit der individuellen Schwerpunktsetzung zur Verbesserung des eigenen Unterrichts.

Im Hinblick auf die Förderung des Bereichs der erzieherischen Funktion setzen wir in der Ausbildungsphase insbesondere auf die Thematisierung persönlicher unterrichtlicher Erfahrungen (bspw. den Umgang mit Unterrichtsstörungen) sowie auf eine erfahrungsgeleitete Vermittlung der Inhalte der an unserer Schule sehr breit aufgestellten schulischen Instrumente zur Verbesserung der Sozialkompetenz unserer Schülerinnen und Schüler (soziales Kompetenztraining, Streitschlichtung etc.).

Im Bereich des Erwerbs der Kompetenz der Leistungsmessung sowie deren Beurteilung sind sowohl rechtliche Aspekte in Bezug auf Beschlüsse der Fachkonferenzen als auch bezüglich des Schulgesetzes oder der Richtlinien Schwerpunktthemen sowie selbstverständlich ebenso die Reflexion der eigenen Maßstäbe zur Urteilsfindung der Referendarinnen und Referendare. Gerade im Hinblick auf das Schulgesetz tritt u.a. die Forderung nach individuellen Fördermaßnahmen in den Vordergrund.

Insbesondere hat sich hier in den letzten Jahren sehr viel an unserer Schule bewegt, so dass die Aufklärung über spezifische Maßnahmen und die Einbindung der Referendarinnen und Referendare in diesen Prozess zur Ausbildung der Funktion des Diagnostizierens und Förderns eine sehr große Bedeutung hat.

In Bezug auf die Funktionen des Beratens, des Organisierens und Verwaltens sowie des Kooperierens sind wir in der Ausbildung darauf bedacht, die Referendarinnen und Referendare an allen relevanten Bereichen und Gremien der Schule teilhaben zu lassen und Inhalte mit den Auszubildenden zu reflektieren. Dies betrifft z.B. die Teilnahme an

In Bezug auf die Funktionen des Beratens, des Organisierens und Verwaltens sowie des Kooperierens sind wir in der Ausbildung darauf bedacht, die Referendarinnen und Referendare an allen relevanten Bereichen und Gremien der Schule teilhaben zu lassen und Inhalte mit den Auszubildenden zu reflektieren. Dies betrifft z.B. die Teilnahme an