• Keine Ergebnisse gefunden

Statistisches Landesamt Sachsen-Anhalt

FÜR IHRE UNTERLAGEN

K..

Seite 2

Soweit die Erteilung der Auskunft zur Erhebung freiwillig ist, kann die Einwilligung in die Verarbeitung der freiwillig bereit gestellten Angaben jederzeit widerrufen werden. Der Widerruf wirkt erst für die Zukunft. Verarbeitungen, die vor dem Widerruf erfolgt sind, sind davon nicht betroffen.

Geheimhaltung

Die erhobenen Einzelangaben werden nach § 16 B Stat G grundsätzlich geheim gehalten.

Nur in ausdrücklich gesetzlich geregelten Ausnahmefällen oder wenn die Auskunft-gebenden eingewilligt haben, dürfen Einzelangaben übermittelt werden.

Eine Übermittlung von Einzelangaben ist grundsätzlich zulässig an:

– öffentliche Stellen und Institutionen innerhalb des statistischen Verbunds, die mit der Durchführung einer Bundes- oder europäischen Statistik betraut sind (z. B. die Statistischen Ämter der Länder, die Deutsche Bundesbank, das Statistische Amt der Europäischen Union [Eurostat]),

– Dienstleister, zu denen ein Auftragsverhältnis besteht (z. B. I T Z Bund, Rechenzentren der Länder).

Nach § 9 H d l Stat G dürfen an die obersten Bundes­ und Landesbehörden für die Verwen­

dung gegenüber den gesetzgebenden Körperschaften und für Zwecke der Planung, jedoch nicht für die Regelung von Einzelfällen, vom Statistischen Bundesamt und den statistischen Ämtern der Länder Tabellen mit statistischen Ergebnissen übermittelt werden, auch soweit Tabellenfelder nur einen einzigen Fall ausweisen.

Nach § 16 Absatz 6 B Stat G ist es zulässig, den Hochschulen oder sonstigen Einrich ­ tungen mit der Aufgabe unabhängiger wissenschaftlicher Forschung für die Durchfüh-rung wissenschaftlicher Vorhaben

1. Einzelangaben zu übermitteln, wenn die Einzelangaben so anonymisiert sind, dass sie nur mit einem unverhältnismäßig großen Aufwand an Zeit, Kosten und Arbeitskraft den Befragten oder Betroffenen zugeordnet werden können (faktisch anonymisierte Einzelangaben),

2. innerhalb speziell abgesicherter Bereiche des Statistischen Bundesamtes und der statistischen Ämter der Länder Zugang zu Einzelangaben ohne Name und Anschrift (formal anonymisierte Einzelangaben) zu gewähren, wenn wirksame Vorkehrungen zur Wahrung der Geheimhaltung getroffen werden.

Nach § 47 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen werden der Monopol­

kommission für die Begutachtung der Entwicklung der Unternehmenskonzentration zusammengefasste Einzelangaben über die Vomhundertanteile der größten Unter-nehmensgruppen, Unternehmen, Betriebe oder fachlichen Teile von Unternehmen des jeweiligen Wirtschaftsbereichs übermittelt.

Hierbei dürfen die zusammengefassten Einzelangaben nicht weniger als drei Einheiten betreffen und keine Rückschlüsse auf zusammengefasste Angaben von weniger als drei Einheiten ermöglichen.

Die Pflicht der Geheimhaltung besteht auch für Personen, die Einzelangaben erhalten.

Hilfsmerkmale, Kennnummer, Löschung, Statistikregister

Name und Anschrift des Unternehmens, Name und Telefonnummer oder E-Mailadresse der für Rückfragen zur Verfügung stehenden Ansprechpersonen, die Erhebungen Steuernummer und Umsatzsteuer­Identifikations nummer des Unternehmens und des Organträgers, bei Änderungen auch die bisherige Steuernummer und/oder Umsatzsteuer­Identifi kationsnummer sind Hilfsmerkmale, die lediglich der technischen Durchführung der Erhebung dienen. In den Datensätzen mit den Angaben zu den Erhebungsmerk malen werden diese Hilfsmerkmale nach Abschluss der Überprüfung der Erhebungs- und Hilfsmerkmale auf ihre Schlüssigkeit und Voll ständigkeit gelöscht.

Angaben zu den Er hebungsmerkmalen werden solange verarbeitet und gespeichert, wie dies für die Er füllung der gesetzlichen Verpflichtungen erforderlich ist.

Name und Anschrift des Unternehmens sowie die Kennnummer werden zusammen mit den Angaben zu den Erhebungsmerkmalen „tätige Personen“ und „Umsatz“ im Unternehmensregister für statistische Verwendungszwecke (Statistikregister) gespeichert (§ 13 Absatz 1 B Stat G in Verbindung mit § 1 Absatz 1 Statistikregistergesetz). Die verwendete Kennnummer dient der Unterscheidung der in die Erhebung einbezogenen Unternehmen sowie der rationellen Aufbereitung und besteht aus einer frei vergebenen laufenden Nummer. Die Kennnummer darf in den Datensätzen mit den Angaben zu den Erhebungs merkmalen bis zu 30 Jahre aufbewahrt werden. Danach wird sie gelöscht.

FÜR IHRE UNTERLAGEN

Seite 3 K..

Rechte der Betroffenen, Kontaktdaten der Datenschutzbeauftragten, Recht auf Beschwerde

Die Auskunftgebenden, deren personenbezogene Angaben verarbeitet werden, können – eine Auskunft nach Artikel 15 D S­G V O,

– die Berichtigung nach Artikel 16 D S­G V O, – die Löschung nach Artikel 17 D S­G V O sowie

– die Einschränkung der Verarbeitung nach Artikel 18 D S­G V O

der jeweils sie betreffenden personenbezogenen Angaben beantragen oder der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Angaben nach Artikel 21 D S­G V O widersprechen.

Sollte von den oben genannten Rechten Gebrauch gemacht werden, prüft die zuständige öffentliche Stelle, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. Die antrag-stellende Person wird gegebenenfalls aufgefordert, ihre Identität nachzuweisen, bevor weitere Maßnahmen ergriffen werden.

Fragen und Beschwerden über die Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen können jederzeit an die behördlichen Datenschutzbeauftragten der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder oder an die jeweils zuständigen Datenschutzaufsichts-behörden gerichtet werden. Deren Kontaktdaten finden Sie unter

https://www.statistikportal.de/de/datenschutz

FÜR IHRE UNTERLAGEN

Veröffentlichungen im Statistischen Landesamt Sachsen-Anhalt

Im Monat März 2021 erschienen

Bestell-Nr. Kennziffer/Periodizität Titel Preis Print

(in EUR)

1 Z 0 03 Z Statistisches Monatsheft 03/2021 5,50

3 A 6 01 A VI j/2020 Sozialversicherungspflichtig Beschäftige Stichtag: 30.06.2020 8,00 3 B 7 07 B VII 5j/21 Vergleichbare Wahlergebnisse zur Landtagswahl am 6. Juni 2021 11,50

3 E 2 01 E II m-12/2020 Umsatz, Tätige Personen, Auftragseingang und Auftragsbestand im Baugewerbe

Dezember 2020 2,50

3 E 4 02 E IV j/18 Energiebilanz 2018 7,00

3 G 1 01 G I m-11/2020 Entwicklung von Umsatz und Beschäftigten im Einzelhandel vorläufige Ergebnisse

November 2020 2,00

3 G 1 03 G I m-10/2020 Entwicklung von Umsatz und Beschäftigten im Kraftfahrzeughandel vorläufige Ergebnisse

Oktober 2020 2,00

3 G 4 01 G IV m-11/2020 Gäste und Übernachtungen im Reiseverkehr, Beherbergungskapazität

November 2020, Januar bis November 2020: vorläufige Ergebnisse 6,00

3 G 4 01 G IV m-12/2020 Gäste und Übernachtungen im Reiseverkehr, Beherbergungskapazität

Dezember 2020, Januar bis Dezember 2020: endgültige Ergebnisse 6,00

3 G 4 02 G IV m-11/2020 Entwicklung von Umsatz und Beschäftigten im Gastgewerbe vorläufige Ergebnisse

November 2020 2,00

3 H 1 01 H I m-10/2020 Straßenverkehrsunfälle Oktober 2020 6,00

3 H 1 01 H I m-11/2020 Straßenverkehrsunfälle November 2020 6,00

3 H 1 06 H I j/19 Personenbeförderung im Nahverkehr auf Schienen und Straßen sowie Fernverkehr mit

Omnibussen Jahr 2019 3,50

3 H 2 01 H II m-5/2020 Binnenschifffahrt Mai 2020 4,00

3 H 2 01 H II m-6/2020 Binnenschifffahrt Juni 2020 4,00

3 L 2 01 L II j/2020 Gemeindefinanzen: Einzahlungen und Auszahlungen Kassenstatistik

01.01.2020 - 31.12.2020 14,00

3 L 2 02 L II j/19 Gemeindefinanzen, Einzahlungen und Auszahlungen; Jahresrechnungsstatistik 2019 18,50 3 L 2 03 L II j/19 Realsteuervergleich: Realsteuern und kommunale Steuerbeteiligung Jahr 2019 14,00

3 L 4 06 L IV j/19 Vererben, Erben und Schenken: Ergebnisse der Erbschaft- und Schenkungsteuerstatistik

Jahr 2019 3,50

3 M 1 01 M I vj-4/2020 Verbraucherpreisindex Dezember 2020 4,50

Alle Veröffentlichungen stehen kostenfrei als PDF-Datei zum Download unter https://statistik.sachsen-anhalt.de zur Verfügung. Bei einer Bestellung ersetzen Sie bitte die erste Stelle der Bestellnummer durch eine „6“.

Bestellnummer: 3G103

https://statistik.sachsen-anhalt.de

Gastgewerbe

Tourismus

Handel

G I m-12/20