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Sprachbildung und Sprachförderung

Angebote zum Mittagessen

2.5 Sonstige pädagogische Angebote

2.5.2 Sprachbildung und Sprachförderung

Am 20.06.2018 ist das Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder (KiTaG) geändert worden. Die Änderungen beinhalten unter anderem die Verlagerung der Zuständigkeit für die Sprachförderung der Kinder im letzten Jahr vor der Einschulung im Elementarbereich von den Grundschulen auf die Kindertageseinrichtungen (siehe dazu VO/2018/2566). Somit liegt seit dem 01.08.2018 die Verantwortung für die Sprachförderung im Elementarbereich für alle Kinder, die eine Tageseinrichtung besuchen, bei

 den örtlichen Trägern der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe (Sicherstellung der alltagsintegrierten Förderung sprachlicher Kompetenz gemäß § 18 a Abs. 1 Satz 1 KiTaG) und

 den Trägern der Tageseinrichtungen (Aufgaben nach § 3 Abs. 1 und 2 Sätze 3 bis 5 KiTaG).

Zur Sicherstellung dieser Aufgabe stellt das Land den örtlichen Trägern der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe nach § 18 a Abs. 1 Satz 1 KiTaG 32,545 Mio. Euro je Kindergartenjahr zur Verfügung (Zusammenführung der Mittel: 26,545 Mio. Euro und 6,0 Mio. Euro).

Sie sollen zu mindestens 85 % (rund 27,7 Mio. Euro = 526 VZ-Stellen) für Differenzierungszeiten in Tageseinrichtungen zur Umsetzung des Förderauftrages verwendet werden (zusätzliche Personalausgaben für Kräfte, die über den erforderlichen personellen Mindestbedarf hinausgehen).

Osnabrück finanziert jede Gruppe mit Vorschulkindern mit dem Satz von 3.700 Euro pro Jahr im Rahmen von zusätzlichen Personalkosten. Bis zu 15 % der Mittel - rund 4,9 Mio. Euro - können für Fachberatung und die Qualifizierung des pädagogischen Personals (bisher über Sprachförderrichtlinie geleistet) verwendet werden.

Die Inanspruchnahme der Finanzhilfe für Sprachbildung und Sprachförderung setzt voraus, dass ein abgestimmtes regionales Sprachförderkonzept vorliegt. Die Verteilung und Vergabe der besonderen Finanzhilfe auf die örtlichen Träger orientiert sich an dem bisherigen Verteilungsschlüssel für die Fördermittel der bisherigen Sprachförderrichtlinie. Der Anteil eines örtlichen Trägers am Gesamtbetrag ergibt sich auf Basis der zuletzt veröffentlichten Bundesstatistik jeweils zur Hälfte aus

 der Anzahl der Gruppen, in denen Kinder bis zum Schuleintritt im Zuständigkeitsbereich des örtlichen Trägers betreut werden, im Verhältnis zur landesweiten Gesamtanzahl dieser Gruppen und

 der Anzahl der Kinder, in deren Familien vorrangig nicht Deutsch gesprochen wird, in Tageseinrichtungen im Zuständigkeitsbereich des örtlichen Trägers im Verhältnis zur landesweiten Gesamtzahl der Kinder in Tageseinrichtungen, in deren Familien vorrangig nicht Deutsch gesprochen wird.

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Die Stadt Osnabrück erhält danach für das Kindergartenjahr 2020/2021 eine Finanzhilfe von 860.302,08 Euro (Produkt 1.100.3.6.5.01, Tageseinrichtungen zur Förderung von Kindern; sonstige Förderung von Tageseinrichtungen für Kinder), die an die Träger von Tageseinrichtungen weitergeleitet werden. Das sind 28.714,60 Euro weniger als im Vorjahr.

Aufgrund der Corona-Pandemie musste die Umsetzung des Förderprogramms in folgenden Feldern angepasst werden:

 Zu Anfang mussten viele Fortbildungen und auch Arbeitskreise aufgrund des Verbots von Präsenzveranstaltungen abgesagt werden. Das Thema Sprachbildung und Sprachförderung trat aufgrund der Pandemie erstmal in den Hintergrund.

 Vor den Sommerferien 2020 wurde ein Onlinekurs der VHS für die Einrichtungen in Osnabrück zusätzlich angeboten und finanziert.

 Im August 2020 brachte die Fachberatung das Papier „Ideen zur alltagsintegrierten Sprachbildung und Sprachförderung kompatibel mit dem Rahmen-Hygieneplan“ heraus. Dieses Ideenpapier wurde an alle Einrichtungen versandt.

 Im zweiten Halbjahr 2020 fanden Arbeitskreise und Fortbildungen mit Hygienekonzept statt, sofern dies die aktuelle Verordnung zuließ.

Bundesprogramm „Sprach-Kitas: Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist“, 2016 bis 2020

Im Januar 2016 ist das neue Bundesprogramm „Sprach-Kitas: Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gestartet. Mit dem Programm fördert das Bundesfamilienministerium alltagsintegrierte sprachliche Bildung als festen Bestandteil in der Kindertagesbetreuung. Von 2016 bis 2020 stellte der Bund jährlich bis zu 100 Mio. Euro für die Umsetzung des Programms zur Verfügung. Damit können bis zu 4.000 zusätzliche halbe Fachkraftstellen in den Kindertagesstätten und in der Fachberatung geschaffen werden.

Das Bundeskabinett hat am 18. März 2020 einen entsprechenden Eckwertebeschluss gefasst. Dieser sieht jeweils 188 Millionen Euro in 2021 und 2022 für die Fortführung der Sprach-Kitas vor. Damit ist die Förderung in unserem sehr erfolgreichen Bundesprogramm „Sprach-Kitas: Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist" vorbehaltlich der Zustimmung des Haushaltsgesetzgebers für zwei weitere Jahre sichergestellt.

Einrichtungen, die sich bewerben, müssen von einer überdurchschnittlichen Zahl von Kindern mit einem potenziell hohen Sprachförderbedarf besucht werden. Maßgeblich für Niedersachsen ist die durchschnittliche Landesquote der Kinder, in deren Familien überwiegend nicht Deutsch gesprochen wird (22 %) oder die durchschnittliche Landesquote der Kinder, deren Eltern von einem Kita-Beitrag vollständig bzw. teilweise befreit sind (17,6 %). Hier sind die Befreiungen aus wirtschaftlichen Gründen gemeint und nicht die Befreiung im letzten Kita-Jahr, die Geschwisterbefreiung oder die Befreiung der Integrationskinder. Die Einrichtungen sind antragsberechtigt, wenn sie mit einer ihrer Quoten den Landesdurchschnitt erreichen und sie bislang noch nicht durch dieses Bundesprogramm gefördert wurden.

Das Bundesprogramm „Sprach-Kitas“ richtet sich an Kitas, die von einem überdurchschnittlich hohen Anteil von Kindern mit besonderem sprachlichen Förderbedarf besucht werden. Dabei baut es auf den Ansätzen des Programms „Schwerpunkt-Kitas Sprache und Integration“ (2011 bis 2015) auf und erweitert diese.

1. Förderwelle:

Folgende elf Kindertagesstätten aus der Stadt Osnabrück haben eine Bewilligung zur Teilnahme im Verbund erhalten: Heiligenweg, Schinkel, Schölerberg und Martinsburg in städtischer Trägerschaft; die

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Kindertagesstätte Altes Wasserwerk in Trägerschaft der Heilpädagogischen Hilfe; die Kindertagesstätten Paulus, Luther, St. Michaelis und Thomas am Limberg in Trägerschaft der evangelischen Kirche; die Kindertagestätten Heilig Kreuz und Herz Jesu in Trägerschaft der katholischen Kirche. Dieser Verbund erhält gemeinsam eine zusätzliche Fachberatung, die mit einer halben Stelle ausgestattet ist.

2. Förderwelle:

13 Kindertagesstätten aus der Stadt Osnabrück haben eine Bewilligung zur Teilnahme im 2. Verbund erhalten. Diese sind die Kindertagesstätten Atter, Haste, Pye und Lüstringen in städtischer Trägerschaft; die Kindertagesstätten Markus, Lukas, Thomas und St. Marien Turnerstraße in Trägerschaft der evangelischen Kirche; die Kindertagesstätte Mosaik in Trägerschaft der Arbeiterwohlfahrt; die Kindertagesstätten St. Christophorus und St. Petrus Dom in Trägerschaft der katholischen Kirche.

Zusätzlich gehören noch die Kita Die kleinen Strolche, Träger ist eine Elterninitiative, und die Kita Astrid Lindgren in Trägerschaft der Ev. Jugendhilfe zum Verbund der zweiten Förderwelle. Wie der erste Verbund erhält auch dieser Verbund zusätzlich eine mit einer halben Stelle ausgestattete zusätzliche Fachberatung.

Jede der partizipierenden Sprachförder-Kitas erhält eine zusätzliche halbe Fachkraftstelle. Diese Fachkraft wird im Bereich Sprachliche Bildung das Team verstärken. Sie berät, begleitet und unterstützt die Teams der Kindertagesstätten bei der Weiterentwicklung der alltagsintegrierten sprachlichen Bildung. Zusätzlich ist die Fachberatung der Stadt Osnabrück eingebunden. Sie wird kontinuierlich und prozessbegleitend die Qualitätsentwicklung in den Sprachförder-Kitas unterstützen. Über die Fachberatung erfolgt eine Qualifizierung der Fachkräfte innerhalb des Verbundes der Stadt Osnabrück. Diese koordinierende Fachberatung wird ebenfalls aus dem Bundesprogramm im Rahmen der Verbundlösung finanziert.

Die drei Schwerpunkte im Bundesprogramm „Sprach-Kitas“ sind:

 Alltagsintegrierte Sprachbildung:

Kinder erlernen Sprache in anregungsreichen Situationen aus ihrer Lebens- und Erfahrungswelt.

Alltagsintegrierte sprachliche Bildung orientiert sich an den individuellen Kompetenzen und Interessen der Kinder und unterstützt die natürliche Sprachentwicklung. Der gesamte Kita-Alltag wird genutzt, um die Kinder in ihrer Sprachentwicklung anzuregen und zu fördern.

 Inklusive Pädagogik:

Vielfalt und Verschiedenheit sind eine Bereicherung im Kita-Alltag: Diesen Wert erkennen die pädagogischen Fachkräfte in den Sprach-Kitas und nutzen ihn im Alltag. Die Vielfalt eröffnet zahlreiche Sprachanlässe und trägt so zu einer vorurteilsbewussten Bildung und Erziehung bei.

 Zusammenarbeit mit Familien:

Eine vertrauensvolle und willkommen heißende Bildungs- und Erziehungspartnerschaft zwischen den pädagogischen Fachkräften und den Familien ist notwendig, um Kinder ganzheitlich in ihrer Sprachentwicklung zu begleiten, denn Sprachbildung findet zuerst durch Eltern und zu Hause statt.

Die Sprach-Kitas beraten die Eltern, wie sie auch zu Hause ein sprachanregendes Umfeld schaffen können.

Anpassungsmaßnahmen aufgrund der Corona-Pandemie:

Eine große Herausforderung bestand für alle Beteiligten in dem schnellen Erlernen und dem Umgang mit digitalen Medien. Hierbei war es besonders wichtig, Ängsten und Unsicherheiten vor digitalen Medien durch digitale Treffen und Übungen entgegenzuwirken. Zudem wurde der Fokus auf die Aufrechterhaltung der Kontakte zu den Kindern und ihren Familien gelegt (schriftlich, telefonisch, Hausbesuche). Die Corona-Pandemie bot den Kitas auch die Chance, neue pädagogische Wege auszuprobieren wie beispielsweise die Änderung des offenen Gruppenkonzeptes. Unterstützt wurden die pädagogischen Fachkräfte auch durch zahlreiche Gespräche mit den Fachberaterinnen des örtlichen Jugendhilfeträgers, zum Beispiel Krisen- und Deeskalationsgespräche, sowie bei der Umsetzung der Hygienevorschriften.

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2.5.3 Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Verbesserung der Qualität in