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Sozialpolitik, öffentliche Gesundheit, Verbraucherschutz, aktive Bürgerschaft, Justiz und Sicherheit

DAPHNE – Bekämpfung von Gewalt (2004-2008)

PROGRESS – Beschäftigung und soziale Solidarität (2007-2013)

Öffentliche Gesundheit (2003-2008)

Soziale Solidarität und Steuerung der Migration (2007-2013)

Terrorismus und Auswirkungen auf die Sicherheit (Generelles Programm für Sicherheit und Schutz der Freiheitsrechte)

Vorbeugung und Bekämpfung der Kriminalität (Generelles Programm für Sicherheit und Schutz der Freiheitsrechte)

Strafjustiz (Generelles Programm für Grundrechte und Justiz)

Europa für Bürgerinnen und Bürger (2007-2013)

Verbraucherschutz (2007-2013)

Sichere Anwendung des Internet - Safer Internet Plus

Aktionsprogramm zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Kinder und Frauen DAPHNE II 2004-2008 (Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates Nr. 803/2004 vom 21.04.2004 –

ABl. Nr. L 143 vom 30.04.2004)

Das Europäische Parlament und der Rat hat die zweite Phase des Programms Daphne zur Verhütung und Bekämpfung jeglicher Form von Gewalt gegen Kinder, Jugendliche und Frauen festgelegt. Für die Zwecke des Programms gelten im Einklang mit den internationalen Rechtsakten betreffend die Rechte des Kindes als "Kinder" auch Jugendliche bis zum Alter von 18 Jahren.

Allgemeine Ziele:

Dieses Programm zielt darauf ab, jegliche Form von Gewalt gegen Kinder, Jugendliche und Frauen ungeachtet dessen, ob sie im öffentlichen oder privaten Bereich verübt wird, durch Präventionsmaßnahmen und durch Unterstützung der Opfer zu verhüten und zu bekämpfen. Es zielt ferner darauf ab, in diesem Bereich tätige Nichtregierungsorganisationen und andere Organisationen zu unterstützen und zu fördern.

Die Maßnahmen zielen darauf ab:

a) grenzübergreifende Maßnahmen zu fördern (Unterstützung und Förderung bewährter Praktiken für den Einsatz in anderen Anwendungsbereichen oder Zonen);

b) ergänzende Maßnahmen durchzuführen (auch wenn für einen Bereich keine Projekte eingereicht werden oder keine geeigneten Vorschläge vorliegen, hat die Kommission die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, damit alle Bereiche des Programms abgedeckt sind).

Aktionsbereiche:

Im Rahmen des Programms Daphne werden folgende Aktionen durchgeführt:

a) Informationsaustausch und Verbreitung bewährter Praktiken;

b) Erhebungen, Studien und Sammlung von Daten;

c) Maßnahmen unter Einbeziehung der Begünstigten, vor allem der Kinder;

d) Errichtung dauerhafter multidisziplinärer Netze;

e) Ausarbeitung von didaktischen Methoden;

f) Unterstützung der Opfer und der Menschen, die Gewalt ausüben;

g) Sensibilisierung spezifischer Zielgruppen;

h) Verbreitung der Ergebnisse der beiden Programme Daphne.

Finanzierung:

Der Finanzrahmen für die Durchführung des Programms Daphne II für den Zeitraum vom 01.01.2004 bis zum 31.12.2008 beläuft sich auf 50 Millionen EUR.

Antragsberechtigte:

Öffentliche und private Organisationen, Einrichtungen, lokale Behörden auf der zuständigen Ebene, universitäre Abteilungen und Forschungszentren.

Nähere Informationen:

http://ec.europa.eu/justice_home/funding/daphne/funding_daphne_en.

htm

■ Abgeänderter Vorschlag des Beschlusses des Europäischen Parlaments und des Rates über das spezifische Programm

“Bekämpfung der Gewalt (Daphne)” für den Zeitraum 2007-2013 im Rahmen des Generellen Programms “Grundrechte und Justiz”

KOM/2006/230 def. vom 24.05.2006

Gemeinschaftsprogramm für Beschäftigung und soziale Solidarität PROGRESS - 2007-2013

(Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates Nr. 1672/2006 vom 24.10.2006 (ABl. Nr. L 315 vom 15.11.2006)

Das Gemeinschaftsprogramm für Beschäftigung und soziale Solidarität mit der Bezeichnung PROGRESS wurde eingerichtet, um die Verwirklichung der Ziele der Europäischen Union in den Bereichen Beschäftigung und Soziales finanziell zu unterstützen.

Allgemeine Ziele:

Das Programm verfolgt die nachstehenden allgemeinen Ziele:

• Verbesserung der Kenntnisse und des Verständnisses der Lage in den Mitgliedstaaten (Analyse und Beobachtung der Maßnahmen);

• Entwicklung statistischer Instrumente und Methoden in den vom Programm abgedeckten Bereichen;

• Unterstützung der Umsetzung der strategischen Ziele der

Gemeinschaft in den Mitgliedstaaten (Bewertung ihrer Wirksamkeit und Auswirkungen);

• Förderung von Netzarbeit sowie der Verbreitung bewährter Verfahren und innovativer Konzepte auf europäischer Ebene;

• Sensibilisierung der Beteiligten und der Öffentlichkeit für die Strategien und Ziele der Gemeinschaft, die im Rahmen jedes einzelnen der fünf Programmteile verfolgt werden.

Das Programm ist in folgende fünf Teile untergliedert:

1. Beschäftigung;

2. Sozialschutz und soziale Integration;

3. Arbeitsbedingungen;

4. Nichtdiskriminierung und Vielfalt;

5. Gleichstellung der Geschlechter.

Aktionsbereiche:

analytische Aktivitäten:

Statistiken, Methoden, Indikatoren, Studien und Analysen, Untersuchungen, Veröffentlichung von Leitfäden;

Aktivitäten in den Bereichen wechselseitiges Lernen, Sensibilisierung und Verbreitung:

Austausch bewährter Verfahren, Veranstaltung von Seminaren und Durchführung von Informationskampagnen;

Unterstützung der Hauptakteure:

Beteiligung an den Betriebskosten der wichtigsten Basisnetzwerke, Anwendung des Gemeinschaftsrechts, Austausch von Mitarbeitern der nationalen Behörden; Zusammenarbeit mit internationalen Einrichtungen, Weiterbildung der Beamten.

Antragsberechtigte:

Öffentliche Arbeitsverwaltungen und –vermittlungen, lokale und regionale Gebietskörperschaften, im Gemeinschaftsrecht vorgesehene Fachstellen, Sozialpartner, NRO, Hochschuleinrichtungen, nationale Statistikinstitute.

Finanzierung:

Der Finanzrahmen für die Durchführung des Programms für den Zeitraum 2007-2013 wurde auf 657 590 000 EUR festgelegt, die folgendermaßen aufgeteilt sind:

Teil 1 – Beschäftigung 23%

Teil 2 – Sozialschutz und soziale Integration 30%

Teil 3 – Arbeitsbedingungen 10%

Teil 4 – Nichtdiskriminierung und Vielfalt 23%

Teil 5 – Gleichstellung der Geschlechter Nähere Informationen:

Aktionsprogramm der Gemeinschaft im Bereich der öffentlichen Gesundheit 2003-2008 Beschluss des Europäischen Parlaments und

des Rates Nr. 1786/2002 vom 23.09.2002 (ABl. Nr. L 271 vom 09.10.2002);

Arbeitsplan 2007 - Beschluss der Europäischen Kommission vom 12.02.2007 (ABl. Nr. L 46 vom 16.02.2007)

Allgemeine Ziele:

Das Programm hat den Schutz der menschlichen Gesundheit und

Verbesserungen im Gesundheitswesen zum Ziel und basiert auf folgenden drei Zielen:

• Information

• Gesundheitsgefahren

• Gesundheitsrelevante Faktoren Aktionsbereiche:

Die Aktionen zur Erreichung der Ziele des Programms werden in enger Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten mit Unterstützung von Tätigkeiten transversaler Art durchgeführt:

a) Tätigkeiten im Bereich der Überwachungs- und

Krisenreaktionssysteme (Systeme zur Überwachung der öffentlichen Gesundheit, Bewältigung von Gesundheitsgefahren und schweren Krankheiten);

b) Tätigkeiten im Bereich der gesundheitsrelevanten Faktoren (Tätigkeiten zur Gesundheitsförderung und Verhütung von Krankheiten in sämtlichen Gemeinschaftspolitiken auch unter Einbeziehung von Nichtregierungsorganisationen);

c) Tätigkeiten im Bereich der Gesetzgebung (Vorarbeiten für gemeinschaftliche Rechtsinstrumente auf dem Gebiet der öffentlichen Gesundheit);

d) Tätigkeiten in Bezug auf Konsultation, Wissen und Information (Entwicklung der Informationen und des Wissens über

Gesundheitsfragen, Einholung wissenschaftlicher Informationen und Gutachten von hochrangigen Wissenschaftlern und Sachverständigen);

e) Förderung der Koordinierung der Nichtregierungsorganisationen auf europäischer Ebene.

Zur Sicherstellung eines hohen Gesundheitsschutzniveaus können die Ziele dieses Programms in Form gemeinsamer Strategien und Aktionen durch Herstellung von Verbindungen mit entsprechenden

Gemeinschaftsprogrammen (Verbraucherschutz, Sozialschutz, Forschung und technologische Entwicklung usw.) verfolgt werden.

Finanzierung:

Der Finanzrahmen für die Durchführung des Programms im festgelegten Zeitraum beläuft sich auf 312 Millionen EUR.

Antragsberechtigte:

Öffentliche, halböffentliche und private Institutionen in Mitgliedstaaten, welche im Bereich der Gesundheitsförderung tätig sind.

Die Gemeinschaft fördert die Zusammenarbeit mit Drittländern und internationalen Organisationen, welche im Bereich der öffentlichen Gesundheit operieren, einschließlich der Weltgesundheitsorganisation (WHO).

Nähere Informationen:

http://ec.europa.eu/health/ph_programme/programme_it.htm

http://ec.europa.eu/health/ph_programme/howtoapply/how_to_apply_en.htm Kontakt:

Ministero Sanitá

Dipartimento Innovazione P.le dell’Industria, 20 00144 Roma

Tel. +39 06 5994 2382 Fax. +39 06 5994 2120 E-Mail l.vittozzi@sanitá.it

■ Beschluss der Europäischen Kommission vom 12.02.2007 (ABl. Nr. L 46

Rahmenprogramm für Solidarität und die Steuerung der Migrationsströme für den Zeitraum 2007-2013 – Vorschlag für eine

Entscheidung des Europäischen Parlaments und des Rates (Dokument KOM/2005/123 def. vom 06. April 2005

Mit der Ausarbeitung von einheitlichen gemeinschaftlichen Politiken im Bereich der Grenzkontrolle, Asyl und Immigration hat die erweiterte Europäische Gemeinschaft zur konkreten Umsetzung des

Solidaritätsprinzips beigetragen.

Vor diesem Hintergrund ist das allgemeine Ziel des Rahmenprogramms darin zu sehen, dass alle Mitgliedstaaten einen gerechten Teil der

Verantwortung übernehmen, die sich aus der Einführung eines integrierten Grenzschutzes an den EU-Außengrenzen und gemeinsamen asyl- und einwanderungspolitischen Maßnahmen ergeben.

Mit diesem Programm soll den Mitgliedstaaten eine finanzielle Unterstützung gewährleistet werden, welche im Verhältnis zu den Bemühungen im Sinne der Gemeinschaft steht.

Das Rahmenprogramm, welches innerhalb April 2007 offiziell eingeführt wird, sieht die Einrichtung von Gemeinschaftsinstrumenten für finanzielle Solidarität (Fonds) vor, die folgende vier Bereiche abdecken:

1) Fonds für die Überwachung der Außengrenzen (in Kraft seit