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Sitzung 2009 des Regionalausschusses der Regionalen Planungsgemeinschaft Halle

Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Barleben über die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 „Die Kleine Mühlenbreite“

der Gemeinde Barleben/Ortschaft Ebendorf, Aufstellungsbeschluss

Der Gemeinderat der Gemeinde Barleben hat in sei-ner Sitzung am 19.05.2008 (BV-0026/2008) die Auf-stellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1

„Die Kleine Mühlenbreite“ der Gemeinde Barleben/

Ortschaft Ebendorf beschlossen.

Der Geltungsbereich der Änderung bezieht sich auf den gesamten Bereich der bislang rechtsverbindlichen Bebauungsplanung. Ein Übersichtsplan ist beigefügt.

*) Der Übersichtsplan ist Bestandteil dieses Amtsblattes und als Anlage beigefügt.

Planungsziele des Änderungsverfahrens:

- Überprüfung zum Erfordernis der ausgewiesenen fußläufigen Verbindungswege,

- Reduzierung der Gemeinbedarfsfläche im Südwes-ten des Plangebietes,

- Überprüfung/Anpassung der Festsetzungen sowie der örtlichen Bauvorschriften,

- Übertragung der Bauleitplanung auf eine aktuelle Kartengrundlage.

Der Bebauungsplan wird im Sinne des § 13 a Bauge-setzbuch (BauGB) erarbeitet. Daher wird der Bebau-ungsplan im beschleunigten Verfahren ohne Durchfüh-rung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.

Die Öffentlichkeit kann sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke, sowie über die wesentlichen Auswirkun-gen der Planung im Bau- und Serviceamt der Ge-meinde Barleben, Ernst-Thälmann-Straße 22, 39179 Barleben, während der Dienstzeiten, unterrichten. Der Öffentlichkeit wird hierzu die Möglichkeit zur Äußerung bis zum07.05.2009gegeben.

Barleben, 31.03.2009

Siegel -Keindorff

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Öffentliche Bekanntmachung der Regionalen Planungsgemeinschaft Halle

Einladung

zur 2. Sitzung 2009 des Regionalausschusses der Regionalen Planungsgemeinschaft Halle Tagungsort: Kreisverwaltung Burgenlandkreis

06618 Naumburg Schönburger Straße 41 Haus 1, Raum 1.139 Termin: Mittwoch, den 29. April 2009

um 9:00 Uhr

Es ist folgende Tagesordnung vorgesehen:

TOP 1 Eröffnung der Sitzung und Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Be-schlussfähigkeit

TOP 2 Anträge zur Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung

TOP 3 Feststellung der Niederschrift der Sitzung vom 29.01.2009

TOP 4 Informationen des Vorsitzenden der Regio-nalen Planungsgemeinschaft

TOP 5 Befristete Untersagung nach § 11 Abs. 2 i. V. m. § 11 Abs. 1 Nr. 2 LPlG LSA des An-trages auf Genehmigung nach dem BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb von 2 Windenergieanlagen in der Gemar-kung Bad Lauchstädt, Flur 5, Flurstücke:

38/2; 2/1, Landkreis Saalekreis (Antragstel-ler: Jörg Schröder) (Beschlussfassung) TOP 6 Befristete Untersagung nach § 11 Abs. 2

i. V. m. § 11 Abs. 1 Nr. 2 LPlG LSA des An-trages auf Genehmigung nach dem BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb von 1 Windenergieanlage in der Gemar-kung Niemberg, Flur 8, Flurstück: 3, Land-kreis SaaleLand-kreis (Antragsteller: Agrarhandel Riedmeier GmbH & Co. Invest KG) (Be-schlussfassung)

TOP 7 Befristete Untersagung nach § 11 Abs. 2 i. V. m. § 11 Abs. 1 Nr. 2 LPlG LSA des An-trages auf Genehmigung nach dem BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb von 1 Windenergieanlage in der Gemar-kung Domnitz, Flur 5, Flurstück: 126, Land-kreis SaaleLand-kreis (Antragsteller: e.n.o. ener-gy project GmbH) (Beschlussfassung) TOP 8 Befristete Untersagung nach § 11 Abs. 2

i. V. m. § 11 Abs. 1 Nr. 2 LPlG LSA des An-trages auf Genehmigung nach dem BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb von 3 Windenergieanlagen in der Gemar-kung Landsberg, Flur 1, Flurstück: 321; Flur 4, Flurstück 6/1; Flur 4, Flurstück 81, Land-kreis SaaleLand-kreis (Antragsteller: Aquavent – Gesellschaft für regenerative Energien mbH) (Beschlussfassung)

TOP 9 Befristete Untersagung nach § 11 Abs. 2 i. V. m. § 11 Abs. 1 Nr. 2 LPlG LSA des An-trages auf Genehmigung nach dem BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb von 2 Windenergieanlagen in der Gemar-kung Nemsdorf, Flur 1, Flurstück: 16/1; Flur 9, Flurstück: 46/11, Landkreis Saalekreis (Antragsteller: MBBF Windparkplanung GmbH & Co. KG) (Beschlussfassung) TOP 10 Befristete Untersagung nach § 11 Abs. 2

i. V. m. § 11 Abs. 1 Nr. 2 LPlG LSA des An-trages auf Genehmigung nach dem BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb von 7 Windenergieanlagen in der Gemar-kung Langeneichstädt, Flur 1, Flurstück 41/5; Flur 2, Flurstücke 9/1, 30/1, 37, 75/12;

Flur 3, Flurstücke 7/1, 18, Landkreis Saa-lekreis (Antragsteller: Windpark Langen-eichstädt II GmbH & Co. KG) (Beschluss-fassung)

TOP 11 Befristete Untersagung nach § 11 Abs. 2 i. V. m. § 11 Abs. 1 Nr. 2 LPlG LSA des An-trages auf Genehmigung nach dem BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb von 1 Windenergieanlage in der Gemar-kung Langeneichstädt, Flur 3, Flurstück:

28/1, Landkreis Saalekreis (Antragsteller:

Windkraft Langeneichstädt GmbH & Co.

KG) (Beschlussfassung)

TOP 12 Befristete Untersagung nach § 11 Abs. 2 i. V. m. § 11 Abs. 1 Nr. 2 LPlG LSA des An-trages auf Genehmigung nach dem BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb von 1 Windenergieanlage in der Gemar-kung Bornstedt, Flur 8, Flurstück: 130/1, Landkreis Mansfeld-Südharz (Antragsteller:

MBBF Windpark GmbH & Co. KG, Molte-now) (Beschlussfassung)

TOP 13 Befristete Untersagung nach § 11 Abs. 2 i. V. m. § 11 Abs. 1 Nr. 2 LPlG LSA des An-trages auf Genehmigung nach dem BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb von 4 Windenergieanlagen in der Gemar-kung Zorbau, Flur 3, Flurstücke: 14/2; 22/1;

31; 41, Landkreis Burgenlandkreis (An-tragsteller: Wolfgang Witt) (Beschlussfas-sung)

TOP 14 Anfragen der Vertreter des Regionalaus-schusses an den Vorsitzenden

TOP 15 Einwohnerfragestunde Naumburg, den 08.04.2009 gez. Harri Reiche

Vorsitzender

Regionale Planungsgemeinschaft Halle

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Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Wolmirstedt über die Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung der

Stadt Wolmirstedt für das Haushaltsjahr 2009 1. Haushaltssatzung

Auf Grund des Artikel 1 § 2 des Gesetzes über ein Neues Kommunales Haushalts- und Rechnungswesen vom 22.03.2006 i.V.m. § 92 der Gemeindeordnung für das Land Sachsen Anhalt vom 05.10.1993 in der z.

Z. geltenden Fassung hat der Stadtrat der Stadt Wol-mirstedt in der Sitzung am19.02.2009unter der Be-schluss-Nr. 10.2009/0652 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr2009beschlossen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr2009wird im Verwaltungshaushalt

in der Einnahme auf 11.112.400,00€ in der Ausgabe auf 11.112.400,00€ und

im Vermögenshaushalt

in der Einnahme auf 6.361.200,00€ in der Ausgabe auf 6.361.200,00€ festgesetzt:

§ 2

Kredite für Investitionen und Investitionsförderungs-maßnahmen werden nicht veranschlagt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veran-schlagt.

§ 4

Der Höchstbetrag, bis zu dem Kassenkredite im Haushaltsjahr zur rechtzeitigen Leistung von Ausga-ben in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 500.000€ festgesetzt.

§ 5

(1) Die Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern werden unter Ausschluss des Gebietes der ehe-maligen Gemeinde Farsleben für das Haushalts-jahr2009wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaft-lichen Betriebe

(Grundsteuer A) 330,00 v. H.

b) für die Grundstücke

(Grundsteuer B) 350,00 v. H.

2. Gewerbesteuer 330,00 v. H.

(2) Die Steuersätze (Hebesätze)für die Realsteuern werden für das Gebiet der ehemaligen Gemeinde Farsleben für das Haushaltsjahr 2009 wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer

c) für die land- und forstwirtschaft-lichen Betriebe

(Grundsteuer A) 280,00 v. H.

d) für die Grundstücke

(Grundsteuer B) 340,00 v. H.

2. Gewerbesteuer 320,00 v. H.

§ 6

Für den unverzüglichen Erlass einer Nachtragssat-zung gemäß Artikel 1 § 2 NKHR. LSA i. V. m. § 95 Abs. 2 GO LSA gelten folgende Wertgrenzen:

1. Erheblich i. S. d. § 95 Abs. 2 Ziff. 1 GO LSA ist ein Fehlbetrag, der 2 v. H. des Gesamthaushaltsvolu-mens überschreitet.

2. Erheblich i. S. d. § 95 Abs. 2 Ziff. 2 sind nicht ver-anschlagte oder zusätzliche Ausgaben bei einzel-nen Haushaltsstellen, wenn sie 2 v. H. der Ge-samtausgaben des Haushaltsplanes übersteigen.

3. Bei Ausgaben i. S. d. § 95 Abs. 2 Ziff. 3 für bisher nicht veranschlagte Investitionen und Investitions-förderungsmaßnahmen, deren voraussichtliche Höhe mehr als 500.000€beträgt.

4. Erheblich i. S. d. § 95 Abs. 2 Ziff. 4 ist eine Ver-mehrung oder Hebung von Stellen ab 5 v. H. der im Stellenplan des laufenden Haushaltsjahres ausgewiesenen Planstellen.

2. Bekanntmachung der Haushaltssatzung

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushalts-jahr 2009 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Eine Genehmigung der Aufsichtsbehörde ist nicht erforderlich.

Der Haushaltsplan liegt nach Art. 1 § 2 NKHR LSA i. V. m. § 94 Abs.3 der Gemeindeordnung für das

Land Sachsen-Anhalt vom 16.04.2009 bis 24.04.2009 zur Einsichtnahme im Bürgerbüro der Stadtverwaltung Wolmirstedt, August-Bebel-Str. 25 während der Öff-nungszeiten öffentlich aus.

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Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Wolmirstedt

hier: Bekanntmachung der Zusammensetzung des Wahlausschusses für die Kommunal-wahlen am 07. Juni 2009 in Wolmirstedt Gemäß § 4 Absatz 4 der Kommunalwahlordnung für das Land Sachsen-Anhalt wird die Zusammensetzung des Wahlausschusses für die Kommunalwahlen am 07. Juni 2009 in Wolmirstedt bekannt gemacht:

Vorsitzender Stellvertreter Herr Dr. Ringhard Friedrich Herr Dirk Illgas

Beisitzer Stellvertreter

Herr Siegbert Ginzel Frau Monika Schaper Herr Martin Karcher Herr Marko Kohlrausch Frau Martina Koeppe Frau Christiane Pazdyka Herr Lutz Neumann Frau Kathrin Müller Wolmirstedt, den 06. April 2009

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Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Wolmirstedt über das Recht auf Einsicht

in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum Europäischen Parlament am 07. Juni 2009 1. Das Wählerverzeichnis zur Wahl zum

Europäi-schen Parlament für die Wahlbezirke der Stadt Wolmirstedt wird in der Zeit vom 18.05.2009 bis 22.05.2009 während der Sprechzeiten des Bürger-büros

Mo. 08:00 – 18:00 Uhr Di. 08:00 – 18:00 Uhr Mi. 08:00 – 18:00 Uhr Do. 08:00 – 18:00 Uhr Fr. 08:00 – 12:00 Uhr

in der Stadtverwaltung Wolmirstedt, 39326 Wol-mirstedt, August-Bebel-Straße 25, für Wahlberech-tigte zur Einsichtnahme bereitgehalten. Jeder-Wahlberechtigte kann die Richtigkeit oder Voll-ständigkeit der zu seiner Person im Wählerver-zeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Sofern ein Wahlberechtigter die Richtigkeit oder Vollstän-digkeit der Daten von anderen im Wählerverzeich-nis eingetragenen Personen überprüfen will, hat er

Tatsachen glaubhaft zu machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wäh-lerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht auf Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten, für die im Melderegister ein Sperrvermerk gemäß § 21 Abs. 5 des Melde-rechtsrahmengesetzes entsprechenden Vorschrif-ten der Landesmeldegesetze eingetragen ist.

Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt. Die Einsichtnahme ist durch ein Datensichtgerät möglich.

Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.

2. Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder un-vollständig hält, kann in der Zeit vom 18.05.2009 bis 22.05.2009, spätestens am 22.05.2009 bis 12:00 Uhr, im Bürgerbüro der Stadtverwaltung Wolmirstedt, August-Bebel-Straße 25, 39326 Wolmirstedt Einspruch einlegen.

Der Einspruch kann schriftlich oder durch Erklä-rung zur Niederschrift gelegt werden.

3. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens zum 17.05.2009 eine Wahlbenachrichtigung.

Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss Ein-spruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass er sein Wahlrecht nicht ausüben kann.

Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in das Wäh-lerverzeichnis eingetragen werden und die bereits einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen bean-tragt haben, erhalten keine Wahlbenachrichtigung.

4. Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl in der Stadt Wolmirstedt durch Stimmabgabein ei-nen beliebigen Wahlbezirk des zuständigen Wahlbereichsoder durchBriefwahlteilnehmen.

5. Einen Wahlschein erhält auf Antrag

5.1 ein in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter

5.2 ein nicht in das Wählerverzeichnis eingetra-generWahlberechtigter,

a) wenn er nachweist, dass er ohne sein Ver-schulden die Antragsfrist auf Annahme in das Wählerverzeichnis

bei Deutschen nach § 17 Abs. 1 der Euro-pawahlordnung, bei Unionsbürgern nach § 17a Abs. 2 der Europawahlordnung bis zum 17.05.2009

oder die Einspruchsfrist gegen das Wähler-verzeichnis nach § 21 Abs. 1 der Europa-wahlordnung bis zum 22.05.2009 versäumt hat,

b) wenn sein Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der Antragsfrist bei Deutschen nach § 17 Abs. 1 der Europa-wahlordnung, bei Unionsbürgern nach

§ 17a Abs. 2 der Europawahlordnung oder der Einspruchsfrist nach § 21 Abs. 1 der Europawahlordnung entstanden ist,

c) wenn sein Wahlrecht im Einspruchsverfah-ren festgestellt worden und die Feststellung erst nach Abschluss des Wählerverzeich-nisses zur Kenntnis der Gemeindebehörde gelangt ist.

Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten bis zum 05.06.2009, 18:00 Uhr, bei der Gemeindebehörde mündlich, schriftlich oder elektronisch beantragt werden.

Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraums nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltag, 15:00 Uhr, gestellt werden.

Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum Tage vor der Wahl, 12:00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden.

Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte können aus den unter 5.2 Buch-stabe a) bis c) angegebenen Gründen den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines noch bis zum Wahltag, 15:00 Uhr, stellen.

Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Ein be-hinderter Wahlberechtigter kann sich bei der An-tragsstellung der Hilfe einer anderen Person be-dienen.

6. Mit dem Wahlschein erhält der Wahlberechtigte - einen amtlichen Stimmzettel,

- einen amtlichen blauen Stimmzettelumschlag, - einen amtlichen, mit der Anschrift, an die der

Wahlbrief zurückzusenden ist, versehenen ro-ten Wahlbriefumschlag und

- ein Merkblatt für die Briefwahl.

Die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunter-lagen für einen anderen ist nur möglich, wenn die Berechtigung zur Empfangsnahme der Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nach-gewiesen wird und die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt; dies hat sie der Gemeindebehörde vor Empfangsnah-me der Unterlagen schriftlich zu versichern. Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte Person auszuweisen.

Bei der Briefwahl muss der Wähler den Wahlbrief mit dem Stimmzettel und dem Wahlschein so rechtzeitig an die angegebene Stelle absenden, dass der Wahlbrief dort spätestens amWahltage bis 18:00 Uhreingeht.

Der Wahlbrief wird innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ohne besondere Versendungsform ausschließlich von Deutschen Post unentgeltlich befördert. Er kann auch bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle abgegeben werden.

Wolmirstedt, den 07.04.2009

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Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Wolmirstedt zur Kommunalwahl

am 07.06.2009

Bekanntmachung über die Möglichkeit der Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis und

die Erteilung von Wahlscheinen

Gemäß § 17 KWO LSA mache ich Nachfolgendes bekannt:

1. Das Wählerverzeichnis für die Kommunalwahlen ist

vom 14.05.2009 bis 23.05.2009