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Sicherung von Edellaubholzanteilen in Buchenbeständen

5. Pflegeziele und Maßnahmen

5.2 Sicherung von Edellaubholzanteilen in Buchenbeständen

Wenige auf der Fläche oder in angrenzen-den Nachbarbestänangrenzen-den verteilte Eschen und Bergahorne sind in der Lage, große

Bestandeskomplexe zu verjüngen. Diese Mutterbäume müssen von guter Qualität und Vitalität sein.

Nicht hiebsreife Bestände

In diesen Beständen ist der Abwägungs-prozess zwischen der frühzeitigen Schaf-fung von Femeln für die Vorausverjüngung der Edellaubhölzer und Hiebsopfern vor

Erreichen der Zielstärke zu führen. Bei dieser Ausgangslage bietet sich die Nut-zung von Gruppen und Horsten schlechter Altbuchen an.

Hiebsreife Bestände

In diesen Beständen ist das Lichtangebot zugunsten der Edellaubhölzer über die Zielstärkennutzung zu steuern. Die Licht-schächte müssen dort geöffnet werden, wo Edellaubholz bereits im Nachwuchs etabliert ist.

In vielen Fällen wird die Entnahme von ausschließlich zielstarken Buchen nicht

ausreichen, um entsprechende Licht-schächte und Löcher für das Edellaubholz auszuformen. Es müssen noch weitere Buchen vornehmlich schlechter Qualität (Güteklasse C und D) sowie des Unter- und Zwischenstandes entnommen werden.

Eine Auszeichnung, die die Entnahme von Zielstärken als einziges Kriterium zu Grun-de legt, würGrun-de zu einer

großschirmschlag-artigen Stellung der Bestände führen und die Verjüngungs- und Entwicklungsbedin-gungen der Buche begünstigen.

Bei der Anlage der ersten Edellaubholzfe-mel ist zu prüfen, inwieweit die Ausgangs-lage (Buchen, die in den nächsten Jahren in die Zielstärke wachsen) eine spätere zügige Erweiterung der Femel erlaubt. Als Untergrenze ist auch hier eine Entfernung zwischen den Kronenrändern der

Altbäu-me von 30 Meter als FeAltbäu-meldurchAltbäu-messer vorzusehen.

Der mosaikartige Wechsel zwischen Fe-meln und überschirmten Bestandesteilen schafft die kleinstandörtlichen Bedingun-gen aus Licht, Wasser und Bodengare, dass sich Buchennaturverjüngung unter 6 bis 8 Meter hohen Edellaubholzfemeln einfin-den kann.

5.3 Vogelkirsche

5.3.1 Jungwuchs

(Pflege im Höhenrahmen 1,5 bis 3 Meter Oberhöhe)

5.3.2 Dickung

(Pflege im Höhenrahmen von 3 bis 7 Meter Oberhöhe)

Pflegeziel:

Pflegeziel: In dieser Phase werden geschlossene

Jung-wüchse zur Förderung der Qualitätsent- wicklung und des Höhenwachstums der Kirschen angestrebt.

In dieser Phase werden der Dichtschluss der Jungwüchse und ihre Selbstdifferenzie-rung angestrebt.

Maßnahmen: In der Regel sind keine Maßnahmen im Jungwuchs erforderlich.

Maßnahmen: Im Rahmen der Dickungspflege sind qualitativ unbefriedigende oder kranke vorwüchsige Kirschen bzw. Mischbaumar-ten (Wölfe) zu entnehmen. Fallweise sind auch konkurrenzstarke, stark bedrängende Weichlaubbäume zu entfernen, während konkurrenzschwächere Weichlaubbäume als Füll- und Treibholz erwünscht sind. Der Bestandesschluss ist in dieser Phase zu erhalten, um durch ausreichenden

Seiten-druck die Qualitätsentwicklung der Kir-schen zu fördern und ihr Höhenwachstum anzuregen. Zur qualitativen Aufwertung fehlerhafter Kirschen kann in Einzelfällen eine Entzwieselung und Entfernung von Steilästen notwendig sein. Vom Monilia-Pilz befallene Kirschen mit trockenen Trie-ben und Gummifluss sind von der Fläche zu entfernen.

5.3.4 Durchforstung

(ab 12 Meter Oberhöhe) 5.3.3 Läuterung

(Pflege im Höhenrahmen von 7 bis 12 Meter Oberhöhe)

Pflegeziel:

Pflegeziel:

Maßnahmen:

Die erste Auslese-Läuterung ist ab Oberhö-hen von ca. 7 Meter durchzuführen. Vorbe-reitend sind 100 bis 150 Z-Baumanwärter (mittlerer Abstand 8 bis 10 Meter) pro Hektar auszuwählen, zu markieren und in einem ersten Schritt auf 2,5 Meter Höhe zu ästen (vgl. Abschnitt 5.3.6 - Wertästung).

Gut veranlagte, ästungswürdige Vogelkir-schen zeichnen sich durch Geradschaftig-keit, gut entwickelte, kegelförmige Kronen und überdurchschnittliche Trieblängen aus.

Die Z-Baumanwärter sind durch die

Ent-nahme von ein bis zwei Bedrängern aus-schließlich im Herrschenden konsequent zu fördern. Darüber hinaus sind Kirschen mit Monilia-Befall zu fällen und von der Fläche zu entfernen.

Ein zweiter, hochdurchforstungsartiger Läuterungseingriff ist bei Oberhöhen von ca. 9 Meter zu führen. Die Z-Baumanwärter sind zuvor kritisch zu überprüfen und die weiterhin ästungswürdigen Exemplare sind auf 4,5 Meter Höhe zu ästen.

5.3.5 Zielstärkennutzung / Endnutzung

Nach konsequenter Pflege setzt ab einem BHD von mindestens 50 Zentimeter die einzelstamm- bis gruppenweise Zielstär-kennutzung ein. Wird das Produktions-ziel sehr früh erreicht (Alter ca. 50 Jahre), empfiehlt es sich, die Zielstärke auf 60 Zentimeter anzuheben. Außer von der Di-mensionsentwicklung der Z-Bäume hängt der Nutzungsfortschritt von der bestan-desindividuellen Stammfäulegefährdung ab. Wurzelstammfäulen bis zu einem

Durchmesser von 10 Zentimeter sind kein Grund zum „Gesundschneiden“ der Stäm-me, da sie sich auf den asthaltigen inneren Bereich beschränken, der für die Gewin-nung von Messerfurnier von nachrangiger Bedeutung ist.

In Beständen mit führender Kirsche erfolgt die Abnutzung in einem relativ kurzen Zeitraum.

Bis zum Ende der Pflegephase sind die Z-Bäume herausgearbeitet und heben sich in ihren Qualitätseigenschaften und der

Kronenentwicklung deutlich vom Füllbe-stand ab. Eine Wertästung auf 4,5 Meter Höhe ist erfolgt.

Maßnahmen:

Der Oberstand setzt sich aus den gut

bekronten Z-Bäumen zusammen, deren untere Stammabschnitte gerade und ast-frei sind.

Kernpunkt des Durchforstungskonzep-tes ist eine konsequente Kronenpflege der Vogelkirsche in der ersten Hälfte des Bestandeslebens. In Kombination mit der dritten Ästung auf mindestens 6,5 Meter Höhe ist eine starke Hochdurchforstung zur weiteren Förderung der erneut bestä-tigten Z-Bäume zu führen. Sie hat zum Ziel, die Kronen der Z-Bäume auszubauen und ausreichend lange, grüne Kronen zu

erhalten. Die mit dem Alter zunehmenden Kronenlängen erhöhen die Vitalität der Einzelbäume und sichern ein kontinuierli-ches Durchmesserwachstum. Aufgrund der Wuchsdynamik der Vogelkirsche sind zur konsequenten Kronenpflege anfänglich alle 3 bis 5 Jahre starke Hochdurchforstun-gen erforderlich. Ab Oberhöhen von ca. 22 Meter vergrößern sich die Durchforstungs-intervalle auf 5 bis 7 Jahre.

5.3.6 Wertästung der Vogelkirsche

Kirschen sind Totasterhalter. Zur Erzeu-gung von Wertholz ist die Ästung der unteren Stammabschnitte daher zwingend erforderlich. Die Zahl der in der ersten Äs-tungsstufe zu ästenden Kirschen deckt sich mit der Anzahl der zuvor ausgewählten Z-Baumanwärter und liegt zwischen 100 und 150 Stück pro Hektar. Die Ästung setzt in der Regel bei Z-Baumhöhen von ca. 6 Meter ein und wird in der ersten Ästungs-stufe auf 2,5 Meter geführt. Der späteste Zeitpunkt für den Beginn der Ästung wird durch das Erreichen von Astdurchmessern von maximal 2,5 Zentimeter vorgegeben, damit die Äste nicht verkernen und dann Eintrittspforten für den Monilia-Pilz bie-ten. Dabei ist zu beachten, dass bei jeder Ästungsmaßnahme mindestens 4 grüne Quirle erhalten bleiben.

In der Regel sollte in drei Schritten eine Äs-tungshöhe von mind. 6,5 Meter angestrebt werden. Aus biologischen, technischen und arbeitsorganisatorischen Gründen sollte die Ästung in Abständen von 3 bis 5 Jahren stattfinden, damit nicht zu starke

und zu viele Äste auf einmal abgeschnitten werden. Bei jedem Eingriff müssen die Z-Bäume kritisch überprüft werden, so dass mit zunehmendem Bestandesalter nicht mehr alle Z-Baumanwärter in den Genuss einer bevorzugten Pflege und Fortführung der Ästung kommen. Der mittlere Abstand von Z-Baum zu Z-Baum entspricht 8 bis 10 Meter bei der Erstästung.

Aufgrund der hohen Werterwartung kann in Einzelfällen auch die Ästung von kürze-ren ästungswürdigen Erdstammstücken ab 4 Meter Länge sinnvoll sein.

Als Ästungszeit empfiehlt sich aus Wald-schutzgründen der Sommer (Juli/August zur Kirschenreife) und ggf. der Spätwinter.

Die Äste müssen ohne Verletzung des Astwulstes dicht am Stamm abgeschnitten werden, damit möglichst kleine Wunden entstehen. Das Stummeln der Äste hat sich nicht bewährt. Es gelten die gängigen, im KWF-Merkblatt „Wertästung“ beschriebe-nen Ästungsverfahren.