den ihneTt verbündeten Franzosen und Protestanten, bald von
denKaiserlieben belagert und besetzt \Vurde. Nach Beendigung
desKriegs 1648
drohtedie
Universitätunter
den Schulden znGrunde
zu gehen,die
in1ICriege aufgehäuft waren, und die Jesuite11
st1c]1ten diese Verhältnisse zubenutzen, un1 die Universitrit
ganz inihre Ge\valt zu
bringen.Das
gelang z,;varnicht,
aber als imFrieden
von Nin1wegen (1679,Februar
5)Freiburg
an Frankreich abgetreten war, unddie
Universitätnach
Constanz Hücbtete,ließen
sichdie Jesuiten
vonLud-,vig
XIV. gewinnen, die Universität als studium gallicun1 inFreiburg
zuerneuen. Als der Friede von Tiyswick
:1697
(0kt.30) Freiburg an ()sterreich zuriickgab und die Universität
nacl1 Freiburg
zurückkehrte, erhobendie Jesuiten
I-Ierrschafts-ansprüche, v1•elcbe die
Universität erst nacblangen1 [(ampfe
durch
einenErla6 des Kaisers Leopold vom 2. Juni 17 00
a11f eingewisses
1Ylafi zurückz"ringenkonnte. Von da
abherrschte
Friede bis fast zur Aufhebung desOrdens
durchrapst
Cle-111ensXI\'. 21. Juli l 773, und iu Freiburg
regten sicl1in dieser
vvvu ... ~-;.
L\\('L kalh. und ~w~,j prot. Universitäten l'OIH 16. 18 . .Jalirh. 61
1:>eriode schon die Anfiinge des neuen geistigen Lebens, die 11an1entlich in 11en Verordnungen der J{ aiserin JYiaria Theresia zum Ausdruck kan1en.
Der wirtschaftlichen Not der Universitki.t halfen die Laocl-stände cles Breisgaus ab, indem sie 1716 beschlossen "aus e i-gener Bewegnis und freiem
v,
7illen, allein der gemeinen Sache zum Guten, n1it eigenen Mitteln, nicht nur die bisherigen Lehr-fächer dieser (der juristischen) Fakultät zu fördern, sondern auch neue in derselben zu gründen". Die juristiscl1e Fakultät bildete dan1als den eigentlichen Scb,verpunkt der Universität 1), weil l)hilosophie und Theologie durch die Jesuiten belastet waren und die Medizin nocl1 in den mittelalterlichen Fesseln steclcte. Aber bezeichnend ist es für den Geist der Zeit, mit ,velcher Klarheit die Landstände 1716 die Reform ins Auge fafiten. "An die Spitze der Bisherige11 (Professuren) stellt.en sie die Pandecten (Professura Pandectarun1 seu Digestoruru)2)n1it 400
fl.,
welche aus Mangel an Mitteln seit einer Reihe vo11 Jahren nicht mehr besetzt ,verden konnte. Dahin gehörten ferner: das deutsche Staatsrecht (Jus publicum), das Lehen -recht (Jus feudale) und der Civil- und Criminalp1·ozera. Jedes dieser 4 Fächer wurde rnit 150 fl. ausgestattet. Neu gründeten sie das Natur- und Völkerrecht (Jus naturae et gentium). Sie erneuerten ferner die seit Herrschaft der Jesuiten njcht 1nehr l>esetzte Lehrstelle der Gesch-icl1te ( Professura Historiae cu111 Geographin et Genealogia). Sie ,vurde n1it 300 fl. ausgestattet und nun alsbald von den Jesuiten als zur philosopl1ische11 Fa-kultiit gehöl'ig in Anspruch genommen. Die Lru1dstände gaben<las zu, aber unter der Bedingung, ,,claä für die Gescl1ichte ein eigener, n1it andern Lectio11en unbeladener Mann, ohne die sonst ge~robnte allzuhalilige Ab,vecl1slung auserlesen werde".
1752 erließ <lie Kaiserin eine Verordnung, ,velche die Leh r-111ethode der Jesuiten gründlich zu ändern versuchte, und be-stitnmte, clafä ein landesherrlicher Kommissär . am Ende jedes Schuljahrs eine Visitation im Kollegium der Jesuiten vornehmen
1) Schreiber III, 3 f. 2) Schreiber lll, 4.
G2
G. A hh,lnlllu11g: ({eorg l{auf1nitnnsollte. Als Grundsatz ,vurde auf gestellt: "Die Lehrer sollten 1) die Jugend keineswegs
1nit
bloläe1n Aus,ventliglernen bescl1wereu, sondern solche vieln1ebr in der eigenen Mutters1Jracl1e und einer reinen Schreibart unterrichten, auch sie zun1 Selbstdenken anleiten. Bei dem philosophischen Studiutn sollten die nutz-losen Subtilitäten vermieden ,verden und„
keine Lehre sollehinfort auf die blofüe Autorität des Aristoteles oder eines an-deren begründet werden 2). Die Lehre des Aristoteles sei von den meisten Kirchenlehrern der ersten Jahrhunderte ve1"\vorfen, und seine ganze Philosophie verboten \VOrden. In der W elt-weisheit könne lreine n1enschliche Autorität ein g1·ö6eres Ge-,vicbt haben, als ihre Gründe in sieb enthielten. Mit diesen Erwägungen wurden bestimmte .Änderungen begründet, aber
die Jesuiten setzten durch, dae die Sache verschoben wurde, und als nach 10 Jahren (1760/61) die R,egie1·ung von ueuen1 nuf I{eformen drang, erneute sicl1 der Widerstand. Selbst der Befehl der 1-legierung, das zeitraubende und nutzlose Diktieren zu 1.)eseitigen, wurde in der philosophischen und in der theo-logischen Fal{ultät nicht befolgt. 1764 reichten deshalb die I-lörer der Logikvorlesung bei dem Senat die Bitte um Ab-schaffung des Diktierens ein, aber die Jesuiten widersetzten sicl1 aucl1 den Anordnungen des Senats. Gleichen Widerstand leisteten sie in der theologischen Fakultät. Als der Theologe I(lüpfel ihnen unbeque1n wurde, suchte (1775) einer ihrer An-b~inger den Pöbel gegen ihn aufzuhetzen, indem er ihm einst nachrief: ,,Da geht er, der Luther von Freiburg". Auch zwei Dominikanern, welche 1767 von der l{egierung beauftragt ,vurden, die Dogmatik Augustins vorzutragen, wufJiten die Jesuiten jede Wirksamkeit unmöglich zu machen. Bald nach seinem Regierungsantritt (1765, August 18.) versuclite l{aiser Josef II. eine grlindliche Reform der Freiburger Universität in Angriff zu nehmen, 3) aber trotz Androhung von hohen Geld-strafen und Gewa.ltmararege1n wu6te11 die Jesuiten imn1er neue Vorwände zu finden, um die Sache hinauszuschieben, und fanden dabei an dem Bischof von Konstanz und anderen Behörden
') Schreiber III, 8 f. 2) ib. IJI, 10. SJ ib. !IT, 159 f.
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;l,wei k,ith. un<l z1vei prol. Univcrsittitcn 1·01n 16.- 18. Jnhrb. u
vielf'altige Unterstützung. .Als der l{aiser c1ann Ernst machte.
,vU1·den am 1. Oktober 1767 alle 3 Vtiter der Gesellschaft Jesu, welche am 3. April zu Senatoren ernannt ,varen, von Freiburg ablJerufen.
Der Kaiser verfügte nun {1768) Änderungen in der Ver-waltung, die namentlich auch den Professoren die sch,vere Last der Guterver,valtung abnahmen oder erleichterten. Unter den Be -stimmunge11 berührt es unser heutiges Empfinden sonderbar, dala die Landesstelle dem Rektor den Titel "Herr" zusprach.
Und 1792, Oktober 18. bestimmte ein kaiserlicher Erlafü, dafi
„den Universitätslehrern der Rechtswissenschaft in amtlichen Ausfertigungen der Titel Herr und Frau beigelegt, auch ihnen, wenn sie bei einer Gerichts- oder anderen Stelle erscheinen, ein Sitz gestattet werden soll." Am 28. Dezen1ber erfolgte ein weiterer Erlaß, der diese Ordnung auf alle Universitätslehrer ausdehnte. Nach Aufhebung des .Jesuitenordens (1773, Juli 21.) kan1 es dann zu weit9rer Reforn1 der philosophischen Fakultät.
Schnelleren Erfolg hatten die Landstände mit ihrer [{eforn1 der medizinischen Fakultät. Es wt1rde eine Professur für Anatomje wie für Geburtshilfe eingerichtet, für eiue Klinik, gerichtlicheArzue i-lcunde, für Botanik und Chen1ie gesorgt und "veiteres geplant.
Eine Quelle vielfacl1er Belästigung und sch,veren Druckes für die l Tniversität lag zeitweise in dem Übermut und der rohen Gewa.ltätigkeit der kaiserlichen Besatzung. Die Offiziere des Regiments Erlach - meist aus Schweizern gebildet -· schlugen den Studenten, welche sie nicht grütiten, den Ilut vom Ko1Jfe1 und auch gröbere Mi.rahandlungen werden berichtet. So nahm 1706 ein Leutnant, der mit n1ehreren Offizieren in das Gasthaus zum Adler trat, zwei adeligen Studenten, die nicht grüfüten, die Degen weg, liela den eine11 auf die Wache schleppen und clen anderen, der entwischte, durch einen Unteroffizier einfangen, der ihn durch einen Kopfhieb sch,ver verwundete und ihn dann im Bache herumzog. Dariiber entstand dann allerdings eine Erregung, die nur mit Milhe wieder gestillt wurde, aber die Universität hatte auch später noch oft unter solchen l{ohheiten
uncl Gewaltbefehlen zu leiden.