Träger
Zahl der Gruppen Zahl der
betreuten Kinder
Noch: Tabelle 31. Gruppen sowie ausländische Kinder nach dem Herkunftsland (Staatsangehörigkeit)
ehem.
an Schulvorbereitenden Einrichtungen in Bayern am 1. Oktober 2014
bis zu
Privat ... 6 - 6 48 - 3 - 1 - - - 2
Noch: Tabelle 31. Gruppen sowie ausländische Kinder nach dem Herkunftsland (Staatsangehörigkeit) an Schulvorbereitenden Einrichtungen in Bayern am 1. Oktober 2014
Gebiet 1)
————
Träger
Zahl der Gruppen Zahl der
betreuten Kinder
1) Maßgeblich für die Zuordnung ist der Sitz des Förderzentrums, das gemäß Art. 22 Abs. 1 des BayEUG die Schulvorbereitende Einrichtung leitet.
- 2) Zur Ermittlung der Gruppenstärke wird zunächst die Anzahl der "Nur-Vormittagskinder" und der "Nur-Nachmittagskinder" ermittelt; die größere Anzahl wird dann zur Zahl der "Ganztagskinder" dazuaddiert. - 3) Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Kroatien, Mazedonien, Montenegro, Serbien und Slowenien.
Noch: Landkreise
Noch: Tabelle 31. Gruppen sowie ausländische Kinder nach dem Herkunftsland (Staatsangehörigkeit) an Schulvorbereitenden Einrichtungen in Bayern am 1. Oktober 2014
ehem.
1) Maßgeblich für die Zuordnung ist der Sitz des Förderzentrums, das gemäß Art. 22 Abs. 1 des BayEUG die Schulvorbereitende Einrichtung leitet.
- 2) Zur Ermittlung der Gruppenstärke wird zunächst die Anzahl der "Nur-Vormittagskinder" und der "Nur-Nachmittagskinder" ermittelt; die größere Anzahl wird dann zur Zahl der "Ganztagskinder" dazuaddiert. - 3) Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Kroatien, Mazedonien, Montenegro, Serbien und Slowenien.
Landkreise
Neustadt a. d. Waldnaab
Regensburg Schwandorf
Tirschenreuth
Noch: Oberpfalz
Noch: Tabelle 31. Gruppen sowie ausländische Kinder nach dem Herkunftsland (Staatsangehörigkeit) an Schulvorbereitenden Einrichtungen in Bayern am 1. Oktober 2014
Gebiet 1)
Zahl der Gruppen Zahl der
betreuten Kinder
1) Maßgeblich für die Zuordnung ist der Sitz des Förderzentrums, das gemäß Art. 22 Abs. 1 des BayEUG die Schulvorbereitende Einrichtung leitet.
- 2) Zur Ermittlung der Gruppenstärke wird zunächst die Anzahl der "Nur-Vormittagskinder" und der "Nur-Nachmittagskinder" ermittelt; die größere Anzahl wird dann zur Zahl der "Ganztagskinder" dazuaddiert. - 3) Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Kroatien, Mazedonien, Montenegro, Serbien und Slowenien.
Neumarkt i. d. OPf.
Noch: Kreisfreie Städte
an Schulvorbereitenden Einrichtungen in Bayern am 1. Oktober 2014
bis zu
Noch: Tabelle 31. Gruppen sowie ausländische Kinder nach dem Herkunftsland (Staatsangehörigkeit)
Forchheim
Hof
Kronach
Kulmbach
1) Maßgeblich für die Zuordnung ist der Sitz des Förderzentrums, das gemäß Art. 22 Abs. 1 des BayEUG die Schulvorbereitende Einrichtung leitet.
- 2) Zur Ermittlung der Gruppenstärke wird zunächst die Anzahl der "Nur-Vormittagskinder" und der "Nur-Nachmittagskinder" ermittelt; die größere Anzahl wird dann zur Zahl der "Ganztagskinder" dazuaddiert. - 3) Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Kroatien, Mazedonien, Montenegro, Serbien und Slowenien.
Noch: Landkreise
an Schulvorbereitenden Einrichtungen in Bayern am 1. Oktober 2014
Gebiet 1)
1) Maßgeblich für die Zuordnung ist der Sitz des Förderzentrums, das gemäß Art. 22 Abs. 1 des BayEUG die Schulvorbereitende Einrichtung leitet.
- 2) Zur Ermittlung der Gruppenstärke wird zunächst die Anzahl der "Nur-Vormittagskinder" und der "Nur-Nachmittagskinder" ermittelt; die größere Anzahl wird dann zur Zahl der "Ganztagskinder" dazuaddiert. - 3) Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Kroatien, Mazedonien, Montenegro, Serbien und Slowenien.
Noch: Tabelle 31. Gruppen sowie ausländische Kinder nach dem Herkunftsland (Staatsangehörigkeit)
Oberfranken
Landkreise
Zahl der Gruppen Zahl der
betreuten Kinder in Gruppen mit
… Kindern 2) Spanien
bis zu Neustadt a. d. Bad Windsheim Erlangen-Höchstadt
Noch: Mittelfranken
Noch: Tabelle 31. Gruppen sowie ausländische Kinder nach dem Herkunftsland (Staatsangehörigkeit)
1) Maßgeblich für die Zuordnung ist der Sitz des Förderzentrums, das gemäß Art. 22 Abs. 1 des BayEUG die Schulvorbereitende Einrichtung leitet.
- 2) Zur Ermittlung der Gruppenstärke wird zunächst die Anzahl der "Nur-Vormittagskinder" und der "Nur-Nachmittagskinder" ermittelt; die größere Anzahl wird dann zur Zahl der "Ganztagskinder" dazuaddiert. - 3) Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Kroatien, Mazedonien, Montenegro, Serbien und Slowenien.
Ansbach
an Schulvorbereitenden Einrichtungen in Bayern am 1. Oktober 2014
Öffentlich ... 5 - 5 39 - 1 - - - - 1 -
Noch: Tabelle 31. Gruppen sowie ausländische Kinder nach dem Herkunftsland (Staatsangehörigkeit) an Schulvorbereitenden Einrichtungen in Bayern am 1. Oktober 2014
Gebiet 1)
1) Maßgeblich für die Zuordnung ist der Sitz des Förderzentrums, das gemäß Art. 22 Abs. 1 des BayEUG die Schulvorbereitende Einrichtung leitet.
- 2) Zur Ermittlung der Gruppenstärke wird zunächst die Anzahl der "Nur-Vormittagskinder" und der "Nur-Nachmittagskinder" ermittelt; die größere Anzahl wird dann zur Zahl der "Ganztagskinder" dazuaddiert. - 3) Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Kroatien, Mazedonien, Montenegro, Serbien und Slowenien.
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Noch: Landkreise
1) Maßgeblich für die Zuordnung ist der Sitz des Förderzentrums, das gemäß Art. 22 Abs. 1 des BayEUG die Schulvorbereitende Einrichtung leitet.
- 2) Zur Ermittlung der Gruppenstärke wird zunächst die Anzahl der "Nur-Vormittagskinder" und der "Nur-Nachmittagskinder" ermittelt; die größere Anzahl wird dann zur Zahl der "Ganztagskinder" dazuaddiert. - 3) Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Kroatien, Mazedonien, Montenegro, Serbien und Slowenien.
Noch: Tabelle 31. Gruppen sowie ausländische Kinder nach dem Herkunftsland (Staatsangehörigkeit) an Schulvorbereitenden Einrichtungen in Bayern am 1. Oktober 2014
Gebiet 1)
Noch: Landkreise Dillingen a. d. Donau
Günzburg
Noch: Schwaben
Noch: Tabelle 31. Gruppen sowie ausländische Kinder nach dem Herkunftsland (Staatsangehörigkeit) an Schulvorbereitenden Einrichtungen in Bayern am 1. Oktober 2014
Gebiet 1)
1) Maßgeblich für die Zuordnung ist der Sitz des Förderzentrums, das gemäß Art. 22 Abs. 1 des BayEUG die Schulvorbereitende Einrichtung leitet.
- 2) Zur Ermittlung der Gruppenstärke wird zunächst die Anzahl der "Nur-Vormittagskinder" und der "Nur-Nachmittagskinder" ermittelt; die größere Anzahl wird dann zur Zahl der "Ganztagskinder" dazuaddiert. - 3) Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Kroatien, Mazedonien, Montenegro, Serbien und Slowenien.
38 15 1 - 20 - 1 1 20 2 16
Tabelle 32. Erziehungspersonal an Schulvorbereitenden Einrichtungen in Bayern am 1. Oktober 2014
Oberbayern
Landsberg a. Lech ...
und zwar
Pfaffenhofen a. d. Ilm ...
Neuburg-Schrobenhausen ....
1) Maßgeblich für die Zuordnung ist der Sitz des Förderzentrums, das gemäß Art. 22 Abs. 1 des BayEUG die Schulvorbereitende Einrichtung leitet.
- 2) Einschl. kirchlicher Religionslehrkräfte (Laienkatecheten und Geistliche) sowie abgeordneter Gymnasial-, Realschul- bzw. Berufsschullehrkräfte.
- 3) Heilpädagogische Unterrichtshilfen (einschl. Werkmeister und Erzieher/Kindergärtner) und heilpädagogische Förderlehrer.
Landshut ...
Noch: Landkreise
Noch: Tabelle 32. Erziehungspersonal an Schulvorbereitenden Einrichtungen in Bayern am 1. Oktober 2014
Coburg ...
Neustadt a. d. Waldnaab ...
Oberfranken
1) Maßgeblich für die Zuordnung ist der Sitz des Förderzentrums, das gemäß Art. 22 Abs. 1 des BayEUG die Schulvorbereitende Einrichtung leitet.
- 2) Einschl. kirchlicher Religionslehrkräfte (Laienkatecheten und Geistliche) sowie abgeordneter Gymnasial-, Realschul- bzw. Berufsschullehrkräfte.
- 3) Heilpädagogische Unterrichtshilfen (einschl. Werkmeister und Erzieher/Kindergärtner) und heilpädagogische Förderlehrer.
Hof ...
Wunsiedel i. Fichtelgebirge ...
9 3 - - 6 - - - 6 - 5
1) Maßgeblich für die Zuordnung ist der Sitz des Förderzentrums, das gemäß Art. 22 Abs. 1 des BayEUG die Schulvorbereitende Einrichtung leitet.
- 2) Einschl. kirchlicher Religionslehrkräfte (Laienkatecheten und Geistliche) sowie abgeordneter Gymnasial-, Realschul- bzw. Berufsschullehrkräfte.
- 3) Heilpädagogische Unterrichtshilfen (einschl. Werkmeister und Erzieher/Kindergärtner) und heilpädagogische Förderlehrer.
Fürth ...
Neustadt a. d.
Aisch-Kreisfreie Städte
Roth ...
Gunzenhausen ...
Augsburg ...
Aschaffenburg ...
und zwar
Noch: Tabelle 32. Erziehungspersonal an Schulvorbereitenden Einrichtungen in Bayern am 1. Oktober 2014
Fachpersonal Sonstiges Personal
Landkreise 1) Maßgeblich für die Zuordnung ist der Sitz des Förderzentrums, das gemäß Art. 22 Abs. 1 des BayEUG die Schulvorbereitende Einrichtung leitet.
- 2) Einschl. kirchlicher Religionslehrkräfte (Laienkatecheten und Geistliche) sowie abgeordneter Gymnasial-, Realschul- bzw. Berufsschullehrkräfte.
- 3) Heilpädagogische Unterrichtshilfen (einschl. Werkmeister und Erzieher/Kindergärtner) und heilpädagogische Förderlehrer.
Bayern
Noch: Tabelle 32. Erziehungspersonal an Schulvorbereitenden Einrichtungen in Bayern am 1. Oktober 2014
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Dillingen a. d. Donau ...