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an Schulvorbereitenden Einrichtungen in Bayern am 1. Oktober 2014

Träger

Zahl der Gruppen Zahl der

betreuten Kinder

Noch: Tabelle 31. Gruppen sowie ausländische Kinder nach dem Herkunftsland (Staatsangehörigkeit)

ehem.

an Schulvorbereitenden Einrichtungen in Bayern am 1. Oktober 2014

bis zu

Privat ... 6 - 6 48 - 3 - 1 - - - 2

Noch: Tabelle 31. Gruppen sowie ausländische Kinder nach dem Herkunftsland (Staatsangehörigkeit) an Schulvorbereitenden Einrichtungen in Bayern am 1. Oktober 2014

Gebiet 1)

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Träger

Zahl der Gruppen Zahl der

betreuten Kinder

1) Maßgeblich für die Zuordnung ist der Sitz des Förderzentrums, das gemäß Art. 22 Abs. 1 des BayEUG die Schulvorbereitende Einrichtung leitet.

- 2) Zur Ermittlung der Gruppenstärke wird zunächst die Anzahl der "Nur-Vormittagskinder" und der "Nur-Nachmittagskinder" ermittelt; die größere Anzahl wird dann zur Zahl der "Ganztagskinder" dazuaddiert. - 3) Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Kroatien, Mazedonien, Montenegro, Serbien und Slowenien.

Noch: Landkreise

Noch: Tabelle 31. Gruppen sowie ausländische Kinder nach dem Herkunftsland (Staatsangehörigkeit) an Schulvorbereitenden Einrichtungen in Bayern am 1. Oktober 2014

ehem.

1) Maßgeblich für die Zuordnung ist der Sitz des Förderzentrums, das gemäß Art. 22 Abs. 1 des BayEUG die Schulvorbereitende Einrichtung leitet.

- 2) Zur Ermittlung der Gruppenstärke wird zunächst die Anzahl der "Nur-Vormittagskinder" und der "Nur-Nachmittagskinder" ermittelt; die größere Anzahl wird dann zur Zahl der "Ganztagskinder" dazuaddiert. - 3) Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Kroatien, Mazedonien, Montenegro, Serbien und Slowenien.

Landkreise

Neustadt a. d. Waldnaab

Regensburg Schwandorf

Tirschenreuth

Noch: Oberpfalz

Noch: Tabelle 31. Gruppen sowie ausländische Kinder nach dem Herkunftsland (Staatsangehörigkeit) an Schulvorbereitenden Einrichtungen in Bayern am 1. Oktober 2014

Gebiet 1)

Zahl der Gruppen Zahl der

betreuten Kinder

1) Maßgeblich für die Zuordnung ist der Sitz des Förderzentrums, das gemäß Art. 22 Abs. 1 des BayEUG die Schulvorbereitende Einrichtung leitet.

- 2) Zur Ermittlung der Gruppenstärke wird zunächst die Anzahl der "Nur-Vormittagskinder" und der "Nur-Nachmittagskinder" ermittelt; die größere Anzahl wird dann zur Zahl der "Ganztagskinder" dazuaddiert. - 3) Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Kroatien, Mazedonien, Montenegro, Serbien und Slowenien.

Neumarkt i. d. OPf.

Noch: Kreisfreie Städte

an Schulvorbereitenden Einrichtungen in Bayern am 1. Oktober 2014

bis zu

Noch: Tabelle 31. Gruppen sowie ausländische Kinder nach dem Herkunftsland (Staatsangehörigkeit)

Forchheim

Hof

Kronach

Kulmbach

1) Maßgeblich für die Zuordnung ist der Sitz des Förderzentrums, das gemäß Art. 22 Abs. 1 des BayEUG die Schulvorbereitende Einrichtung leitet.

- 2) Zur Ermittlung der Gruppenstärke wird zunächst die Anzahl der "Nur-Vormittagskinder" und der "Nur-Nachmittagskinder" ermittelt; die größere Anzahl wird dann zur Zahl der "Ganztagskinder" dazuaddiert. - 3) Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Kroatien, Mazedonien, Montenegro, Serbien und Slowenien.

Noch: Landkreise

an Schulvorbereitenden Einrichtungen in Bayern am 1. Oktober 2014

Gebiet 1)

1) Maßgeblich für die Zuordnung ist der Sitz des Förderzentrums, das gemäß Art. 22 Abs. 1 des BayEUG die Schulvorbereitende Einrichtung leitet.

- 2) Zur Ermittlung der Gruppenstärke wird zunächst die Anzahl der "Nur-Vormittagskinder" und der "Nur-Nachmittagskinder" ermittelt; die größere Anzahl wird dann zur Zahl der "Ganztagskinder" dazuaddiert. - 3) Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Kroatien, Mazedonien, Montenegro, Serbien und Slowenien.

Noch: Tabelle 31. Gruppen sowie ausländische Kinder nach dem Herkunftsland (Staatsangehörigkeit)

Oberfranken

Landkreise

Zahl der Gruppen Zahl der

betreuten Kinder in Gruppen mit

… Kindern 2) Spanien

bis zu Neustadt a. d. Bad Windsheim Erlangen-Höchstadt

Noch: Mittelfranken

Noch: Tabelle 31. Gruppen sowie ausländische Kinder nach dem Herkunftsland (Staatsangehörigkeit)

1) Maßgeblich für die Zuordnung ist der Sitz des Förderzentrums, das gemäß Art. 22 Abs. 1 des BayEUG die Schulvorbereitende Einrichtung leitet.

- 2) Zur Ermittlung der Gruppenstärke wird zunächst die Anzahl der "Nur-Vormittagskinder" und der "Nur-Nachmittagskinder" ermittelt; die größere Anzahl wird dann zur Zahl der "Ganztagskinder" dazuaddiert. - 3) Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Kroatien, Mazedonien, Montenegro, Serbien und Slowenien.

Ansbach

an Schulvorbereitenden Einrichtungen in Bayern am 1. Oktober 2014

Öffentlich ... 5 - 5 39 - 1 - - - - 1 -

Noch: Tabelle 31. Gruppen sowie ausländische Kinder nach dem Herkunftsland (Staatsangehörigkeit) an Schulvorbereitenden Einrichtungen in Bayern am 1. Oktober 2014

Gebiet 1)

1) Maßgeblich für die Zuordnung ist der Sitz des Förderzentrums, das gemäß Art. 22 Abs. 1 des BayEUG die Schulvorbereitende Einrichtung leitet.

- 2) Zur Ermittlung der Gruppenstärke wird zunächst die Anzahl der "Nur-Vormittagskinder" und der "Nur-Nachmittagskinder" ermittelt; die größere Anzahl wird dann zur Zahl der "Ganztagskinder" dazuaddiert. - 3) Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Kroatien, Mazedonien, Montenegro, Serbien und Slowenien.

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Noch: Landkreise

1) Maßgeblich für die Zuordnung ist der Sitz des Förderzentrums, das gemäß Art. 22 Abs. 1 des BayEUG die Schulvorbereitende Einrichtung leitet.

- 2) Zur Ermittlung der Gruppenstärke wird zunächst die Anzahl der "Nur-Vormittagskinder" und der "Nur-Nachmittagskinder" ermittelt; die größere Anzahl wird dann zur Zahl der "Ganztagskinder" dazuaddiert. - 3) Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Kroatien, Mazedonien, Montenegro, Serbien und Slowenien.

Noch: Tabelle 31. Gruppen sowie ausländische Kinder nach dem Herkunftsland (Staatsangehörigkeit) an Schulvorbereitenden Einrichtungen in Bayern am 1. Oktober 2014

Gebiet 1)

Noch: Landkreise Dillingen a. d. Donau

Günzburg

Noch: Schwaben

Noch: Tabelle 31. Gruppen sowie ausländische Kinder nach dem Herkunftsland (Staatsangehörigkeit) an Schulvorbereitenden Einrichtungen in Bayern am 1. Oktober 2014

Gebiet 1)

1) Maßgeblich für die Zuordnung ist der Sitz des Förderzentrums, das gemäß Art. 22 Abs. 1 des BayEUG die Schulvorbereitende Einrichtung leitet.

- 2) Zur Ermittlung der Gruppenstärke wird zunächst die Anzahl der "Nur-Vormittagskinder" und der "Nur-Nachmittagskinder" ermittelt; die größere Anzahl wird dann zur Zahl der "Ganztagskinder" dazuaddiert. - 3) Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Kroatien, Mazedonien, Montenegro, Serbien und Slowenien.

38 15 1 - 20 - 1 1 20 2 16

Tabelle 32. Erziehungspersonal an Schulvorbereitenden Einrichtungen in Bayern am 1. Oktober 2014

Oberbayern

Landsberg a. Lech ...

und zwar

Pfaffenhofen a. d. Ilm ...

Neuburg-Schrobenhausen ....

1) Maßgeblich für die Zuordnung ist der Sitz des Förderzentrums, das gemäß Art. 22 Abs. 1 des BayEUG die Schulvorbereitende Einrichtung leitet.

- 2) Einschl. kirchlicher Religionslehrkräfte (Laienkatecheten und Geistliche) sowie abgeordneter Gymnasial-, Realschul- bzw. Berufsschullehrkräfte.

- 3) Heilpädagogische Unterrichtshilfen (einschl. Werkmeister und Erzieher/Kindergärtner) und heilpädagogische Förderlehrer.

Landshut ...

Noch: Landkreise

Noch: Tabelle 32. Erziehungspersonal an Schulvorbereitenden Einrichtungen in Bayern am 1. Oktober 2014

Coburg ...

Neustadt a. d. Waldnaab ...

Oberfranken

1) Maßgeblich für die Zuordnung ist der Sitz des Förderzentrums, das gemäß Art. 22 Abs. 1 des BayEUG die Schulvorbereitende Einrichtung leitet.

- 2) Einschl. kirchlicher Religionslehrkräfte (Laienkatecheten und Geistliche) sowie abgeordneter Gymnasial-, Realschul- bzw. Berufsschullehrkräfte.

- 3) Heilpädagogische Unterrichtshilfen (einschl. Werkmeister und Erzieher/Kindergärtner) und heilpädagogische Förderlehrer.

Hof ...

Wunsiedel i. Fichtelgebirge ...

9 3 - - 6 - - - 6 - 5

1) Maßgeblich für die Zuordnung ist der Sitz des Förderzentrums, das gemäß Art. 22 Abs. 1 des BayEUG die Schulvorbereitende Einrichtung leitet.

- 2) Einschl. kirchlicher Religionslehrkräfte (Laienkatecheten und Geistliche) sowie abgeordneter Gymnasial-, Realschul- bzw. Berufsschullehrkräfte.

- 3) Heilpädagogische Unterrichtshilfen (einschl. Werkmeister und Erzieher/Kindergärtner) und heilpädagogische Förderlehrer.

Fürth ...

Neustadt a. d.

Aisch-Kreisfreie Städte

Roth ...

Gunzenhausen ...

Augsburg ...

Aschaffenburg ...

und zwar

Noch: Tabelle 32. Erziehungspersonal an Schulvorbereitenden Einrichtungen in Bayern am 1. Oktober 2014

Fachpersonal Sonstiges Personal

Landkreise 1) Maßgeblich für die Zuordnung ist der Sitz des Förderzentrums, das gemäß Art. 22 Abs. 1 des BayEUG die Schulvorbereitende Einrichtung leitet.

- 2) Einschl. kirchlicher Religionslehrkräfte (Laienkatecheten und Geistliche) sowie abgeordneter Gymnasial-, Realschul- bzw. Berufsschullehrkräfte.

- 3) Heilpädagogische Unterrichtshilfen (einschl. Werkmeister und Erzieher/Kindergärtner) und heilpädagogische Förderlehrer.

Bayern

Noch: Tabelle 32. Erziehungspersonal an Schulvorbereitenden Einrichtungen in Bayern am 1. Oktober 2014

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Dillingen a. d. Donau ...