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III. Neun Schritte des “Corporate Accountability-Cycle”-Frameworks

III.4 Schritt 4: Rahmenbedingungen der Berichterstattung festlegen

Mit dem vierten Schritt ist zu entscheiden, welche Form der externen Berichterstattung das Unternehmen anstrebt. Hierzu zählen vier grundlegende Entscheidungen: die Wahl der Be-richtsgrenzen, des Berichtzeitraumes, des Berichtsformates sowie des Rahmenwerkes der nichtfinanziellen Berichterstattung.

Diese Entscheidungen hängen maßgeblich von der Wahl des Adressatenkreises ab. Unterneh-men wie Klubs besitzen sehr unterschiedliche Anspruchsgruppen und Nutzer der Berichter-stattung. Diese zeichnen sich durch sehr heterogene Informationsbedürfnisse und Mediennut-zungspräferenzen aus. 43 Demnach besitzen Mitarbeiter, Fans und Investoren sehr unter-schiedliche Ansprüche an Inhalt und Form der Berichterstattung. Dies gilt es bei der Erstellung zu beachten. Auch wenn Fußballklubs i.d.R. nicht von den gesetzlichen Berichtspflichten des CSR-RUG betroffen sind, so können sie doch als Orientierungspunkt für die auf Investoren bzw. Sponsoren gerichtete nichtfinanzielle Berichterstattung dienen.

Berichtspflichtige Unternehmen in Deutschland müssen alle Tochterunternehmen vollständig in ihre nichtfinanzielle Berichterstattung einbeziehen44 (auch wenn der Anteil unter 100%

liegt).45 Unternehmen, die eine freiwillige Berichterstattung durchführen, sind von dieser An-forderung nicht betroffen. Sie können ihre Berichtsgrenzen selbstständig festlegen. Nutzen

43 Vgl. Isenmann (2014).

44 Für berichtspflichtige Unternehmen gelten die Grundsätze der finanziellen Berichterstattung. Demnach müssen die Konsoli-dierungskreise der finanziellen also auch der nichtfinanziellen Berichterstattung übereinstimmen. Der Konsolidierungskreis bezeichnet Unternehmen, die in den Konzernabschluss einzubeziehen sind (§ 294 HGB). Diese bilden die Grundgesamtheit, auf deren Basis die Datenerhebung für die Berichterstattung vorzunehmen ist (siehe Schritt 5 und 8).

45 Vgl. Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (2017, S. 12); Rat für Nachhaltige Entwicklung (2017, S. 73).

Klubs eines der gängigen Rahmenwerke wie DNK oder GRI, müssen auch sie jedoch angeben, welchen Berichtsumfang ihre nichtfinanzielle Berichterstattung abdeckt (und dies ggf. erläu-tern).46 In der Praxis stellen Datenhebungsprozesse für den gesamten Klub (inklusive aller Tochterunternehmen) häufig große Herausforderungen dar. Es empfiehlt sich, diese Thematik frühzeitig aufzugreifen und insbesondere Schritt 5 zu nutzen, um Ansprechpartner und mög-liche Informationsquellen für Themen zu identifizieren.

Bei der Wahl des Berichtzeitraumes müssen sich berichtspflichtige Unternehmen ebenfalls an den Vorgaben der finanziellen Berichterstattung orientieren. Demnach ist das Geschäftsjahr für die Berichterstattung maßgeblich und hat jährlich zu erfolgen (§ 242 HGB). Die Veröffent-lichung eines separaten nichtfinanziellen Berichts im Internet hat innerhalb von vier Monaten nach dem Abschlussstichtag zu erfolgen.

Bei einer freiwilligen Berichterstattung sind Klubs an solche Fristen nicht gebunden. Insbe-sondere stellt sich die Frage, ob sich der Berichtszeitraum der nichtfinanziellen Berichterstat-tung am Geschäftsjahr oder an der Spielsaison (vgl. BVB, VfL Wolfsburg) orientieren soll.

Diese Entscheidung hängt eng mit dem sonstigen Berichtszyklus zusammen und sollte sich an den Informationsadressaten (Fans vs. Sponsoren) orientieren.

In der Praxis stellt die zeitliche Nähe zur Veröffentlichung des Geschäftsberichts für viele Klubs eine organisatorische Herausforderung dar.47 Die freiwillige Berichterstattung erfolgt daher meist mit einigem Abstand zur finanziellen Berichterstattung (sofern diese nicht bereits in den Geschäftsbericht integriert wurde). Gleichwohl bietet das nun oftmals frühere gesetzlich fest-gelegte Veröffentlichungsdatum auch Vorteile. Es zwingt Unternehmen zu einer zunehmenden Synchronisierung der Datenerhebungsprozesse der finanziellen und nichtfinanziellen Bericht-erstattung und fördert so Synergien zwischen beiden. Diese Tendenz gilt gleichwohl für Klubs und empfiehlt auch freiwilligen Berichterstattern, sich an den gesetzlichen Fristen zu orientie-ren.

Bei der Wahl des Berichtsformates sowie des Rahmenwerkes sind Klubs sicherlich freier in ihrer Wahl als Unternehmen. Die unternehmerische Berichterstattung orientiert sich stark an der klassischen Finanzberichterstattung und unterscheidet grundsätzliche drei Optionen: ei-nen separaten, eiei-nen kombinierten oder eiei-nen integrierten Bericht (vgl. Abb. 4).

46 Vgl. GRI Standard 102:45, GRI (2018).

47 Vgl. Deutsches Global Compact Netzwerk und econsense – Forum Nachhaltige Entwicklung der Deutschen Wirtschaft (2018, S. 27).

Abb. 4: Übersicht zu verschiedenen Berichtsformaten der nichtfinanziellen Berichterstattung Quelle: Eigene Darstellung. In Anlehnung an Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsge-sellschaft, 2018, S. 6.

Bei einem separaten Bericht handelt es sich um ein eigenständiges Dokument. Der kombi-nierte Bericht ist ein eigenständiges Kapitel im Geschäftsbericht. Der integrierte Bericht be-zeichnet die nichtfinanzielle Berichterstattung innerhalb des Lageberichts.48 Die Darstellung im Lagebericht kann sowohl durch einen klar abgegrenzten Absatz als auch durch die Einbet-tung und Verknüpfung der Informationen an verschiedenen Stellen im Bericht geschehen.49 Mit der Integration in den Lagebericht ergeben sich erhöhte Anforderungen an die Prüfbarkeit der Informationen durch den Wirtschaftsprüfer. In der Regel empfiehlt es sich daher, für un-erfahrene Berichterstatter zunächst mit einer separaten Berichterstattung zu beginnen und eine schrittweise Integration in den Geschäftsbericht bzw. den Lagebericht anzustreben. Je nach Zielgruppe der Berichterstattung ist es denkbar, dass Klubs sich von „klassischen“ Be-richtsformaten lösen und neue Wege gehen.

Anders als in der finanziellen Berichterstattung gibt es in der nichtfinanziellen Berichterstat-tung keine verpflichtenden Standards, sondern verschiedene Leitlinien, die sich in der Vergan-genheit als geeignete Rahmenwerke erwiesen haben. Bei der Wahl des Rahmenwerkes lässt der Gesetzgeber Unternehmen eine hohe Flexibilität zu und empfiehlt lediglich die Nutzung eines nationalen, europäischen oder internationalen Rahmenwerkes (§ 289d HGB). In der Praxis fällt die Entscheidung i.d.R. zwischen DNK oder GRI.

48 Im Kontext des Corporate Accountability-RUG wird bei der Integration in den Lagebericht von einer nichtfinanziellen Erklä-rung (NFE) gesprochen. Bei der Verwendung eines separaten Berichts hingegen von einem gesonderten nichtfinanziellen Bericht (NFB) bzw. von einem zusammengefassten nichtfinanziellen Bericht im Rahmen der Konzernberichterstattung.

49 Vgl. § 289b HGB; Kajüter (2017, S. 619).

Der DNK wurde nach Abschluss eines umfassenden Stakeholderprozesses vom Rat für Nach-haltige Entwicklung (RNE) der Bundesregierung im Herbst 2011 verabschiedet. Er orientiert sich an den Bedürfnissen deutscher mittelständischer Unternehmen und verzichtet bewusst auf die Komplexität anderer Berichterstattungsleitlinien. Seine Anwendung soll pragmatisch, verständlich und für Erstberichterstatter geeignet sein. Wenngleich er international anwend-bar ist, handelt es sich trotzdem um eine deutsche Leitlinie, deren Zielgruppe deutsche Unter-nehmen sind.50 Demgegenüber stehen die Standards der GRI als international anerkanntes und am weitesten verbreitetes Rahmenwerk. Die GRI wurde im Jahr 1997 in Boston gegründet und gilt heute als „Goldstandard“ der Corporate Accountability-Berichterstattung.51 Die Leit-linien sind wesentlich umfassender als die des DNK, bieten branchenspezifische RichtLeit-linien und eine internationale Anschlussfähigkeit.52

Beide Rahmenwerke zielen auf Unternehmenskontexte ab, bieten aber auch für Klubs eine sinnvolle Orientierungshilfe für die Erstellung der Berichterstattung. Ob und welches Rah-menwerk ein Klub verwendet, hängt stark vom Berichtsformat, der Zielgruppe sowie der In-ternationalität und der Größe des Klubs ab. Grundsätzlich lässt sich festhalten, dass der DNK als Rahmenwerk für Erstberichterstatter mit Anschlussfähigkeit an eine spätere Nutzung der GRI Standards geeignet ist.

b)Ergebnis und Implikationen für die Berichterstattung

Durch die Entscheidungen über Berichtsgrenzen, Berichtszeitraum, Berichtsformat und Rah-menwerk sind nach diesem Prozessschritt die grundlegenden Rahmenbedingungen interner und externer Berichterstattung festgelegt. Der Klub besitzt dadurch ein grundsätzliches Ver-ständnis für die Anforderungen, die es bei der Implementierung von Datenerfassungsprozes-sen (siehe Schritt 8) zu berücksichtigen gilt. Zusätzlich hilft dieses Verständnis, die Informati-onsabfrage im nächsten Schritt (Schritt 5) zu konkretisieren und gezielt auf notwendige Punkte einzugehen.

c)Anwendungsbeispiel

Gemäß der Studie „Nachhaltigkeit in der Fußball-Bundesliga (Stand: Januar 2019) veröffent-lichen die Hälfte der befragten Klubs Nachhaltigkeitsberichte, davon nutzen lediglich zwei Klubs ein Rahmenwerk (GRI). 20 Prozent berichten bereits auf jährlicher Basis und sieben Prozent planen in einem jährlichen Turnus einen strukturierten Bericht zu veröffentlichen.

Der BVB, als kapitalmarktorientiertes Unternehmen, ist als einziger Bundesligist gesetzlich verpflichtet, eine nichtfinanzielle Erklärung abzugeben. Damit unterliegt die Berichterstattung

50 Vgl. Behncke, Horst, Schlange und Serfas (2017, S. 20).

51 Vgl. Brown, Jong und Lessidrenska (2009).

52 Vgl. 360report (2017); Behncke et al. (2017, S. 20).

den höchsten inhaltlichen Anforderungen, was sich in der Qualität der Berichterstattung auch widerspiegelt.53

III.5 Schritt 5: Bestandsaufnahme im Unternehmen durchführen