• Keine Ergebnisse gefunden

Sanitärtrennwände müssen glatt beschichtet, an Wand und Boden befestigt sein und einen zum Reinigen notwendigen Abstand zum Boden aufweisen.

• Flächen: 13mm starke HPL-Vollkernplatten für Nass- und Trockenbereiche.

• Profile: 3-Kammer Profile aus Aluminium als Stabilisator über der Türfront und als Türanschlagprofil;

U-Schiene aus Aluminium als Wandanschlußprofil; Türanschlagprofile mit durchgehendem Dämpfungsgummi.

• Beschläge: Selbstschließende 3-Rollen Kantenbänder aus Aluminium; 1-Riegel-WC-Schloß mit Anzeige und Notdornöffnung

• Füße: Aluminiumschraubfuß mit trittfester Abdeckrosette; Fußteller und Verbindungen über Gewinde M12 aus Edelstahl. Bodenfreiheit: ≥ 150mm

4.6 Innentüren

Als Raumabschlußtüren sind Standardkonstruktionen und Normmaße zu wählen.

Türblätter

Standardqualität: Röhrenspankern und Oberfläche HPL–Schichtstoff 0,8 mm

Schallschutztüren in begründeten Sonderfällen Rw = 42 dB (DIN 4109), Türblattdicke 70mm Doppelfalz (D), mit Bodendichtung absenkbar

Verglasung: ESG oder VSG

Bei Erneuerungen im Bestand sind als Anpassung lackierte Holztüren verbreitet.

Zargen

Standardqualität: Stahl-Umfassungszarge, verzinkt grundiert, Blechdicke 1,5mm, 3-seitig umlaufende Dichtung Küchen und Feuchträume: Rostfreier Stahl

Beschläge:

Auswahl nach Herstellerangaben passen für das Gewicht der Türblätter.

Türen zu Sanitärzellen sollen nach Möglichkeit nach außen aufgehen, auf jeden Fall aber von außen zu öffnen sein.

Schlösser:

Vorgerichtet für Profilzylinder. Elektronisches Schließsystem, sofern bei zu erwartenden häufigen Wechseln von Nutzer/Tür-Zuordnungen oder Schlüsselverlusten wirtschaftlicher; die Entscheidung ist im Einzelfall mit den Nutzern abzustimmen.

Brand- und Rauchschutztüren

Anforderungen gemäß Brandschutzkonzept, Ausführung gemäß Zulassung

Rauchabschlußtüren sind in der Regel als offenstehende, rauchmeldergesteuerte Türelemente mit obenliegender Magnetverriegelung herzustellen. Insbesondere in Einrichtungen für Kinder sind durch geeignete Ausführung und Einstellung der Türschließer gefährlich hohe Schließkräfte auszuschließen.

4.7 Decken

Bei der Planung der Decken sind diese Aspekte zu beachten:

• Raumklima: möglichst offene Massivdecke als raumwirksamer Wärmespeicher zum sommerlichen Wärmeschutz in Verbindung mit Nachtauskühlung

• Raumakustik: wirksame schalldämpfende Flächen

• Hygiene: wenig Staubablagerungsmöglichkeiten, gute Reinigungsfähigkeit

• Brandschutz gemäß Brandschutzkonzept

Die akustischen Anforderungen richten sich nach der DIN 18041 - Hörsamkeit in Räumen. Die jeweils anzusetzende Nutzungsart ist den Musterraumblättern bzw. dem Raumbuch zu entnehmen.

Möglichkeiten zur Erfüllung dieser teils entgegenstehenden Anforderungen:

• Anteilig abgehängte Decken, z.B. Randstreifen

• Massivdecke mit einzelnen Deckensegelelementen, leicht schräg aufgehängt (zur Minderung von Staubablagerungen)

• Massivdecke mit senkrecht abgehängten Akustikelementen (Baffeln)

Vollflächig abgehängte Decken sind nur in thermisch weniger kritischen Räumen akzeptabel (geringe Wärmelasten, kein dauernder Aufenthalt).

Akustische Maßnahmen können bei Bedarf auch an den Wänden ergänzt werden, z.B. als hinterlüftete Wandakustikelemente oder gelochte Schrankwände.

Anstriche siehe 4.5 Innenwände

Soweit abgehängte Decken vorgesehen werden, sind diese gemäß DIN EN 13964 auszuführen, in der Regel als Einlegemontagedecken aus Gipskarton in heller Farbe, Rastermaß : 62,5 x 62,5 cm

Zur Ausführung von Gipskartondecken siehe auch 3.2.5 Innenwände/Trockenbauwände

Zur Instandhaltung der technischen Anlagen sind ausreichende Öffnungen / Revisionsklappen einzubauen.

4.8 Treppen und Umwehrungen

Bei Treppen ist besonders auf die Anforderungen an die barrierefreie Gestaltung zu achten, d.h. für Menschen mit begrenzten motorischen Einschränkungen sowie blinde und sehbehinderte Menschen; näheres siehe Abschnitt 3.5.

Treppen sollen so ausgebildet werden, dass ein Nasswischverfahren angewendet werden kann. Freie Seiten von Treppenstufen und -podesten müssen mit seitlichem Wasserschutz versehen sein, der das Ablaufen von Wischwasser verhindert. Die Geländerstützen sollen seitlich an der Treppenwange befestigt und leicht nach außen gebogen sein, nicht auf der Treppe aufgesetzt. Handläufe sind aus pflegeleichtem Material einzubauen.

Umwehrungen müssen ab 1 m Absturzhöhe mindestens 1,00 m hoch sein, ab 12 m Absturzhöhe sowie grundsätzlich in Schulen 1,10 m. In Gebäuden, in denen nicht regelmäßig mit der Anwesenheit von Kindern zu rechnen ist, darf die Höhe bei Brüstungen bis auf 0,80 m bzw. 0,90 m verringert werden, wenn deren Tiefe mindestens 0,20 m beträgt.

Geländer mit geschlossener Füllung oder als Füllstabgeländer (senkrechte Stäbe) sind dem Knieleistengeländer vorzuziehen. Der lichte Abstand zwischen den Füllstäben darf dabei nicht mehr als 18 cm betragen, in Schulen 12

cm, in Kindertageseinrichtungen 8,9 cm. (Nach UVV ist dieser Wert für Krippen festgelegt; ansonsten sind in Kindertageseinrichtungen bis zu 11 cm zulässig; um die Altersgemischte Nutzung zu ermöglichen, ist grundsätzlich die Öffnungsweite von höchstens 8,9 cm einzuhalten.)

Umwehrungen in Einrichtungen für Kinder dürfen nicht zum Rutschen, Klettern, Aufsitzen oder Ablegen von Gegenständen verleiten. Dies ist in der DGUV Vorschrift 81 Schulen weiter spezifiziert. Nach LBO § 38 (5) dürfen bis zu einer Höhe von 0,50 m über der zu sichernden Fläche waagerechte Zwischenräume nicht größer als 0,02 m sein.

Die Anforderungen bezüglich Kindern gelten in allen Gebäuden, in denen mit dauernder oder häufiger Anwesenheit von Kindern gerechnet werden muss, d.h. neben Schulen und Kitas z.B. auch Sozialämter.

Aufwendige Geländerkonstruktionen, wie Glaselemente bei Treppenneubauten sind auf gestalterisch und funktional repräsentative Bereiche zu beschränken.

4.9 Fußbodenbeläge

Bodenbeläge sind mit hohen Betriebs- und Instandhaltungskosten verbunden. Die Reinigungskosten übersteigen schon nach wenigen Jahren die Investition für den Bodenbelag. Deshalb ist die Auswahl langfristig nachhaltiger, wirtschaftlicher Bodenbeläge von besonderer Bedeutung.

Die einzusetzenden Bodenbeläge, einzuhaltende Rutschsicherheit und Beanspruchungsklassen nach EN ISO 10874 sind in den Musterraumblättern genannt bzw. projektspezifisch im Raumbuch festzulegen. Bei Erneuerungen im Bestand oder Erweiterungen begrenzten Umfangs soll das gleiche Material wie im Bestand eingesetzt werden, um Wechsel in den Reinigungsverfahren zu vermeiden.

Für die Detailplanung der Bodenbelagsqualitäten ist der zuständige Dienstleister für die Gebäudereinigung zu beteiligen.

Grundsätzlich sind unempfindliche Farben und Strukturen zu wählen (leicht gemustert, meliert). Im Sinne der Barrierefreiheit sollen Strukturen kontrastarm sein und nicht als Leitlinie oder Signalisierung fehlinterpretiert werden können; gesprenkelte Muster oder Noppen sind ungünstig.

Es sind nur emissionsarme Kleber und Verlegewerkstoffe einzubauen. Diese sollen den Anforderungen des GEV Zeichens Emicode EC1 PLUS oder dem DE-UZ 113 („Blauer Engel“) entsprechen. Mindestens sind jedoch die Anforderungen des GEV Zeichens Emicode EC1 zu erfüllen. Angaben zu den Vergabekriterien und

Zeichenanwendern können unter www.emicode.de [http://www.emicode.de] bzw. www.blauer-engel.de

[http://www.blauer-engel.de] abgefragt werden. Abweichend können auf alten Untergründen Epoxidharz-Spachtel (die nicht Emicode EC1 entsprechen) erforderlich sein, um früher eingedrungene problematische Stoffe abzudichten und nicht in die Raumluft zu befördern.

Bei Treppen, Podesten etc. ist der zusätzliche Einbau von rutschhemmenden Kantenprofilen erforderlich.

Eingangsbereiche

Hier sind ausreichend große Schmutzfangzonen über die gesamte Türbreite vorzusehen:

• An Haupteingangsbereichen außen Rosten-System mit Schmutzfangbehälter von 2 m Länge, im und ggf.

nach dem Windfang Schmutzfangmatten von 4 m Länge

• An geringer frequentierten Nebeneingangsbereichen Schmutzfangrost von 1,5 m Länge und Schmutzfangmatten von 2,4 m Länge

Kautschukbeläge

Robustes, pflegeleichtes Material z.B. für Klassenräume, Werkräume, Aulen, Mehrzweckräume, Mensen, Flure Um Geruchsbelästigungen zu vermeiden, die die Akzeptanz bei den Nutzern gefährden und

Befindlichkeitsstörungen verursachen können, sind nur überprüfte Qualitäten zu verwenden. Die Anforderungen nach RAL-UZ 120 („Blauer Engel“) und des finnischen Prüfzeichens M1 sind zu erfüllen. Der Belag muss dauerhaft

ohne Oberflächenbeschichtung zu unterhalten und die Belagsoberfläche hierzu werkseitig dicht und geschlossen sowie zusätzlich nachvernetzt sein.

Linoleum

Bewährtes Material aus nachwachsenden Rohstoffen mit höherem Pflegeaufwand, es ist eine jährliche Grundreinigung und Neubeschichtung erforderlich. Linoleum ist möglichst ohne Beschichtung zu liefern, Grundreinigung und Einpflege erfolgen durch die Institution, die auch die Unterhaltsreinigung übernimmt.

In Kita-Gruppen- und Differenzierungsräumen sind Bodenbeläge mit hohen Dämmeigenschaften einzubauen, z. B.

Linoleum mit Korkmentunterlage Textilbeläge

Für Büros und Besprechungsräume

Textile Bodenbeläge sollen die Anforderungen nach RAL-UZ 128 („Blauer Engel“) erfüllen.

Material für Stuhlrollen geeignet.

In Kitas und Schulräumen werden keine Teppichböden fest verlegt, allenfalls lose Textilbeläge in begrenzten Bereichen. Diese müssen desinfizierbar sein.

Fliesen

Bodenfliesen sind insbesondere in WC in Schulen mit geringem Fugenanteil auszuführen, da sich in den Fugen geruchsbildende Stoffe festsetzen können; d.h. großformatige Fliesen und schmale Fugen. Bodenfliese als Steinzeugfliese d = 8- 10 mm, durchgefärbt ohne Glasur im unbewehrten Mörtelbett MG II zu verlegen.

Es ist darauf zu achten, dass der Hersteller rutschhemmende Eigenschaften, Beständigkeit gegen Säuren und Laugen, Beständigkeit gegen Haushaltschemikalien, Fleckenbildner, Frostbeständigkeit, Widerstand gegen Glasurrisse, Temperaturwechselbeständigkeit, dauerhaft farb– und lichtechtecht, stoß-u. druckfest, antistatisch und nicht stromleitend sowie Widerstand gegen den Verschleiß nachweist.

Fugenmaterial als zweikomponentiger Zement- Epoxidharz- Fugenmörtel , wasserdicht, lösungsmittelfrei, frostbeständig u. chemikalienbeständig; Farbton zementgrau.

Fugenlose Alternativen zu Fliesen (wie Beschichtungen, Kautschukbeläge) sind versuchsweise erwünscht, aber vorerst nicht als Standard zu sehen.

Betonwerkstein

Betonwerkstein ist für besonders hoch beanspruchte Bereiche, wie Eingangsbereiche und Treppen einzusetzen. Als Vorzugsmaß für Betonwerkstein-Bodenplatten gilt die Größe 30 x 30 cm; Dicken 2,8 und 3,5 cm.

• Härteklasse II nach DIN 18500

• Oberflächen geschliffen (nicht gespachtelt) Parkett

Parkett ist kein Bodenbelag für Standardräume, es kommt im Neubau in Sonderräumen (wie Veranstaltungsräumen) in Frage und kann ggf. im Bestand im Austausch wieder eingebaut werden.

Hirnholzparkett für Werkräume oder ähnliches

• Material: Generell Kiefernholz aus Plantagen

• Stärke ca. 20 - 40 mm, je nach Einbauort Stabparkett für Sonderräume

• Material: Eiche, Buche oder gleichwertiger Art aus Plantagen; nach Möglichkeit sind einheimische Hölzer zu verwenden.

• Stärke: ca. 20 mm

Hochkantlamellenparkett (Industrieparkett)

• Material: Eiche, Buche oder gleichwertiger Art aus Plantagen; nach Möglichkeit sind einheimische Hölzer zu verwenden

• Stärke ca. 20 mm

Die Oberfläche ist mit Kunstharz zu beschichten oder alternativ (nicht in Gemeinschaftseinrichtungen wie Kitas und Schulen) zu ölen und rutschhemmend herzustellen.

Fußleisten

Fußbodenleisten sind durchgängig vorzusehen zum Schutz aller verputzten, gespachtelten, gestrichenen und tapezierten Innenwände vor Verschmutzung und Beschädigung im Zuge der Fußbodenreinigung.

Ausführung als Holzfußleiste, geschraubt, lackiert, oder wie Bodenbelag.

5 Planungs- und Ausführungsstandards - Technische