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117 Sammlung aller Gesetze des Staats wird dru

Im Dokument Philosophische Werke. (Seite 116-122)

eben ft wenig , als die von England, die ge?

117 Sammlung aller Gesetze des Staats wird dru

ckn» lassen, welche alle Edikte und Reglements enthalten soll. Seit sechs und zwanzig Iahren

»st noch nicht wieder die Rede davon gewesen, und die Bürger haben stille geschwiegen *).

Ferner werden Sie sich erinnern, daß eiy ausgesiossenes Mitglied der Zweyhunderte, in einer im Jahr 174Z. herausgegebenen Schrift, starken Verdacht wegen der Treue der Edikte erregte, so 171Z. gedruckt, und 1735.

als in zwey mißlichen Zeitpunkten wieder auf-Lelegt Mic welcher Entschuldigung kann man wohl

die Nichtbeachtung dieses ausdrücklichen und wichtigen Artikels beschönigen? Wenn man von ohngefähr mit einigen Magistratöperso-nen tn Gesellschaft über diesen Artikel sprach, so antworteten sie ganz kalt: jedes einzelne Ldikr ist gedruckt, man darf sie nur sammeln. Gerade als wenn wirklich alles gedruckt wäre, und als wenn die Samm­

lung dieser einzelnen Blatter ein so vollstän­

diges Gesehbuch ausmachte, wie es der XI^II.

Artikel ankündigt. Glauben die Herren ein so förmliches Versprechen auf diese Art zu erfüllen? und welche gefährlichen Muthmaft sungen kann man nicht aus sslchen Auslas­

sungen schöpfen?

gelegt wurden. Dieser Mann , sagt, er habe die geschriebenen Edikte mit den gedruckten kon-ferirt, und in letztern viele Irrthümer gesun­

den , die er aufgejeichnet hat, auch führt er dle eignen Worte etnes^ Edikts von 1556. an, welche in dem gedruckten ganz ausgelassen sind.

Der Rarh hat auf diese harten Beschuldigun­

gen nichts geantwortet, und die Bürger schwiegen.

Wir wollen zugeben, daß die Wurde des Raths es nicht erlaubte, damals auf die Be­

schuldigungen eines Ausgegossenen zu antworten ; allein eben diese Würde, die angetastete Ehre und die verdächtig gemachte Treue erforderten jezund eine Berichtigung, welche durch so viele Umstände nothwendig gemacht war, und dieje^

nigen billig erhalten sollten, welche sie verlangt hatten.

Es geschah aber nichts von allem; der kleine Rath rechtfertigte die mit dem Edttt vor­

genommenen Veränderungen, durch einen alten Gebrauch, dem sich drr allgemeine Räch nicht gleich anfangs widersetzt hatte, und also auch jezt kein Recht mehr hatte, sich ihm zu wi­

dersetzen.

Zur

"9 Zur Ursache des Unterschieds, welcher zwi­

schen dem Manuskript des Raths und dem ge­

druckten Exemplar ist, geben sie an, daß das Mznü^ript eine Sammlung aller Edikte sey, nebst den Veränderungen, welche durch das Stillschweigen des allgemeinen Raths gebilligt worden waren, das Gedruckte aber wäre blos eine Sammlung derselben Edikte, wie st? von dem allgemeinen Rath wären abgefaßt worden.

Der Rath rechtfertiget ferner die Bestäti­

gung des Schatzmeisters gegen das Edikt, wel-sagt, daß ein anderer erwählt werden soll, abermals durch einen alten Gebrauch. Die Bürger bemerken überhaupt keine einzige Ver­

letzung der Edikte, die der Rath nicht durch altere Verletzungen zu rechtfertigen sucht; sie bringen feine einzige Klage vor, die nicht un­

ter dem Vorwand verworfen wird, warum sie sich nicht eher beklagt hätttn.

Was aber die Mittheilung des Original­

textes der Gesetze betrift, so wird sie geradezu verweigert *), theils rvei! es gegen die Re­

geln

*) Diese hartnäckige Weigerung uni> Taubheit gegen die billigst«» Vorstellungen scheint et­

was

Aeln ist, theils weil dte Bürger keinen an­

dern Text der Geseye nothig haben, als den was unnatürlich. Ist eS wohl begreiflich, daß der Genfer Rath, welcher größtentheilS auS aufgeklärten und einsichtsvollen Männern besteht, daS Anstössige und Aergrrliche nicht einsah, indem er freyen Menschen und Mit-glitdern des Gesetzgebers, die Mittheilung des authtntiscken Textes der Gesetze verwei­

gerte , und gleichsam mit Vorsatz schlimme Vermuthungen erregte, die durch das Ge, heimnißvolle und die Finsterniß, mit der er sich immer umhüllt, nur gar zu sehr bestärkt werden? Ich wenigstens bin noch geneigt zu glauben, daß ihm diese Verweigerungen schmerzlich sind, daß er sich aber ein für allemal vorgesetzt bat, den Gebrauch der Repräsentationen durch anhaltende vernei­

nende Antworten auszuheben. Kann man wohl von den geduldigsten Menschen Verl muthen, baß sie nicht endlich ermüden soll­

ten, wenn sie immer bitten, und nie etwas erhalten? hiezu kömmt noch der Vorschlag, so bey den Zweyhunderten gemacht wurde, daß man die Urheber der letztern Reprascn«

tationen vorladen sollte, weil sie sich eines Nechis bedienet hätten, fo daS Gesetz ihnen

eins

12 1 den gedruckten, obgleich der kleine Rath selbst einen andern befolgt, und ihn auch im allge­

meinen Rath befolgen läßt

Es ist also gegen die Regeln, dpß man demjenigen, der einen Kontrakt geschlossen, das Original dieses Kontrakts mittheile, sobald die Abweichungen in den Abschriften ihn Verfäl­

schungen oder Unrichtigkeiten vermuthen lassen;

dagegen ist es der Regel gemäß, daß man zwey verschiedene Texte von denselben Gesetzen habe, den einen für die Regierung, den an­

dern für die Bürger! Ohnerachtet aller dieser fMen Entdeckungen, ohnerachtet dieser

belei- digen-einräumet. Wer wirb in Zukunft sich ge­

richtlichen Verfolgungen wegen Unternehmun­

gen aussetzen, von denen man voraus weis, vaß sie vergeblich sind ? Wenn !.les wirk-, lich der Plan des kleinen Raths ist, so muß man gestehen, daß er ihn sehr genau be­

folgt.

*) Aufzug aus den Registern des Raths von 7.

December 576z. zur Antwort auf vie münd?

lichen Repräsentationen, welche den Tssten November von sechs Bürgern gemacht wur<

den.

dLgenden Meinungen, schweigen die Bürger stille, harren und bleiben ruhig, obgleich ihre rechtmässigsten Forderungen ihnen abgeschlagen werden.

Alle diese Fakta sind bey Ihnen stadt­

kündig, und Ihnen weit besser bekannt, als mir, ich könnte noch hundert andere hinzu­

setzen, ohne diejenigen zu rechnen, die mir ent­

fallen sind. Indessen sind diese hinreichend, um darnach zu urtheilen, ob die Genfer Bür­

gerfchaft jemals, ich will nicht sagen un­

ruhig und aufrührisch, sondern nur wachsam, aufmerksam, und leicht zu reizen war, wmn es darauf ankam, chre rechtmäßigen Gesetze zu vertheidigen.

Man sagt zwar, daß es einer lebhaf­

ten , scharfsinnigen Nation, die sich stark mit ihrem politischen Interesse beschäftigt, sehr nöthig und vortheilhaft sey , ih»

rer Regierunggform eine negative Rraft 5»

geben *). Man kann den Grundsatz zuge­

ben 7 sobald man diese negative Kraft näher erklärt, allein, wie will man die Anwendung

auf Seite 170.

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